Privater Waffenbesitz – eine Frage der Moral

6.4.2016 – „God Created Men, and Sam Colt Made Them Equal!” (Old West Adage)

von Andreas Tögel.

Andreas Tögel

Die brillante Denkerin und Begründerin der Denkschule des „Objektivismus“, Ayn Rand, stellte zu Beginn der 1960er-Jahre fest, dass der politische Diskurs von „ad-hominem-Trugschlüssen“ und „Argumenten der Einschüchterung“ beherrscht wird („Die Tugend des Egoismus“). Seit den Tagen, in denen sie diese Gedanken zu Papier brachte, hat sich nichts zum Besseren gewendet. Ganz im Gegenteil! Nie zuvor wurden rationale Überlegungen sosehr durch meist kollektivistisch unterlegte Gefühlsduselei ersetzt, wie unserer Tage. Indem die Herrschenden und deren Sykophanten sich auf eine angeblich „höhere Moral“ berufen, soll die Armseligkeit ihrer Argumente, oder deren vollständiger Mangel, kaschiert werden. Dass jedes Moralurteil guten Gründen zu folgen hat, auf denen es errichtet wird – diesen aber keinesfalls vorauseilen darf – wird ausgeblendet. Stattdessen werden Andersdenkende der moralischen Minderwertigkeit bezichtigt.

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ ist ein Prinzip, das heute kein „sozial denkender“ Mensch von sich weisen wird. Jede Form einer entschlossenen Bewahrung individueller Interessen, jegliches eigennützige Handeln, jeder Egoismus wird als Verrat am Kollektiv des „gesunden Volkskörpers“ denunziert. Dass der zitierte Grundsatz einen der zentralen Programmpunkte der NSDAP bildete, ficht die Progressiven der Gegenwart in keiner Weise an. Es spielt eben keine Rolle, ob Sozialisten rot, grün oder braun lackiert sind.

Schneller, als man den Versuch starten kann, rationale Argumente für ein „egoistisches“ Verhalten zu formulieren, ist man vom Scherbengericht derjenigen verurteilt, die derzeit über die Deutungshoheit verfügen. Das sind – heute in stärkerem Maße als in der Ära des Absolutismus – die Herrschenden, die sich der 100prozentigen Loyalität ihrer Maul- und Klauenhuren des Medienmainstreams sicher sein können.

Für einen „ungezügelten Raubtierkapitalismus“ (das ist der Begriff, der von den Dressureliten routinemäßig für eine auf Privateigentum, Arbeitsteilung und freiwilliger Interaktion basierende Marktwirtschaft benutzt wird) einzutreten, wagt heute kaum noch einer. Zumindest dann nicht, wenn er auf ein Einkommen aus einem öffentlichen Amt angewiesen ist und/oder in der Politik Karriere zu machen vorhat. Kritik an der vom Wohlfahrtsstaat betriebenen „sozialen Umverteilung“ zu äußern, ist inzwischen geradezu als Symptom autodestruktiver Neigungen zu interpretieren. Und vorsichtige Zweifel an der heiligen Unschuld all derjenigen anzumelden, die – vermeintlich oder tatsächlich – vor Krieg und Verfolgung in die Alte Welt „flüchten“, um dort der Errungenschaften des europiden Wohlfahrtsstaates teilhaftig zu werden, zieht die unverzügliche soziale Ächtung nach sich.

In keinem dieser Fälle unternehmen die Systemschranzen auch nur den leisesten Versuch, sich mit den von störrischen Dissidenten vorgebachten Argumenten zu befassen. Der begründungslose Gebrauch der Moralkeule ersetzt die intellektuelle Redlichkeit. Wir stehen hier vor einer rezenten Form von „Des Kaisers neue Kleider“.

Eine für die „moralische Argumentation“ besonders gut geeignete Spielwiese, bildet die Frage des legalen Besitzes von Schusswaffen in Privathand. Das Urteil des Justemilieu steht fest: Nur minderwertige, moralisch verkommene, jeden Selbstwertgefühls ermangelnde, gewaltbereite, potentiell gefährliche Personen, wollen Waffen besitzen. „Normale“ Bürger dagegen sind am Waffenbesitz nicht interessiert. Und was denen nicht gefällt, muss allen anderen verboten werden. Auch in dieser Sache befindet die Mehrheit, wie gewohnt lupenrein demokratisch, über die Rechte einer Minderheit. Das ist auch gut so, denn Waffen sind ja bekanntlich „gefährlich“. Ihr Besitz bildet die Voraussetzung für die Begehung blutiger Gewalttaten und führt niemals zu etwas Gutem. Ende der Durchsage.

Wie auch im Fall der unreflektierten Kapitalismuskritik, und des nicht hinterfragten Eintretens für staatliche Umverteilungs- oder Völkerwanderungsfördermaßnamen, verschwenden linke Paternalisten keinen Gedanken daran, die Rationalität ihrer „Argumente“ gegen den privaten Waffenbesitz zu prüfen.

Dass unbelebte Gegenstände „gefährlich“ sein sollen, ist natürlich Unfug. Weder ein Messer, noch eine Atombombe sind „gefährlich“. Gefährlich sind allenfalls jene Personen, die darüber verfügen und sie gegen ihre Mitmenschen einsetzen. Weshalb aber das Augenmerk der Verbotsfraktion ausschließlich jenen – vergleichsweise recht schwachen – Waffen gilt, die sich in der Hand rechtschaffener Bürger befinden, die sich zeitlebens gesetzeskonform verhalten und nie ihre Hand gegen andere erheben, ist bemerkenswert. Es sei darauf hingewiesen, dass etwa der Besitz von „Sturmgewehren“, die in keiner Wortmeldung der Antiprivatwaffenlobby fehlen dürfen, Privatpersonen – selbst in fast allen Bundesstaaten der USA – verboten ist (Reservisten der Schweizer Armee bilden eine Ausnahme). Nur das Militär, die Polizei und freischaffende Gangster verfügen über derart „gefährliche“ Schusswaffen.

Interessanterweise hört oder liest man aber niemals ein kritisches Wort über Maschinenpistolen und Sturmgewehre, die sich in der Hand von Kriminellen befinden. Dass diese Tatwerkzeuge nicht vom konzessionierten Waffenfachhandel stammen, sondern illegal – meist aus gestohlenen Armeebeständen – beschafft wurden, liegt auf der Hand. Gewaltverbrechern und unkontrolliert die Grenzen passierenden Völkerwanderern wird von den lautstarken Gegnern des Privatwaffenbesitzes daher unausgesprochen ein Recht zugestanden, das sie unbescholtenen Bürgern streitig machen.

Noch seltsamer mutet an, dass selbst die „gefährlichsten“ Waffen in den Händen des Leviathans die Entwaffnungsaktivisten in keiner Weise irritieren. Der Einsatz von Polizei- und Militärwaffen scheint ihnen – zumindest solange er sich nicht gegen marodierenden linken Pöbel richtet – jedenfalls gerechtfertigt. Der Waffenbesitz und -Gebrauch einer Privatperson dagegen nie. Das ist kurios, denn die einschlägigen Bilanzen sprechen eine unmissverständliche Sprache: Die Bodycounts selbst ambitioniertester, auf privater Basis tätiger Massenmörder verblasst vollständig gegen diejenigen nur mittelmäßig begabter Killer in Staatsdiensten. Die aufsummierten Opferzahlen der letzteren gehen, allein im 20. Jahrhundert, in die Millionen – Kriegsopfer nicht eingeschlossen. Doppelstandard pur.

Ist die völlige Ausblendung des Problems illegal beschaffter Waffen – seien es die von einfachen Kriminellen oder solche in der Hand wohlorganisierter Terroristenbanden – der Unfähigkeit geschuldet, die Frage zu beantworten, wie deren Entwaffnung zu bewerkstelligen wäre (nämlich unter keinen Umständen!), so lässt die gut-und-böse-Einteilung von Waffen im Hinblick auf Staatsdiener oder Private ein erschreckend autoritäres Weltbild erkennen. Dieses wird deutlich, wenn Minister und Publizisten sich, angesichts des Entstehens von Bürgerwehren, die sich infolge einer desaströs gescheiterten Sicherheitspolitik formieren, zu hyperventilieren und das staatliche Gewaltmonopol zu beschwören beginnen. Jenes Gewaltmonopol, das die Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Sicherheit als exklusive Aufgabe des Staates reklamiert.

Waffen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, das heißt zum Schutz der Bürger und deren Vermögen vor gewaltsamen Übergriffen aggressiver Angreifer, gehören demnach ausschließlich in die Hand des Staates. Sofern es um die gewaltbewehrte Rechtsdurchsetzung geht, ist das ein unter gewissen Voraussetzungen akzeptabler Standpunkt, der selbst von libertären Puristen, wie der eingangs zitierten Ayn Rand, nicht bestritten wird. Die Ausübung von Gewalt muss sich in einem zivilisierten Gemeinwesen nämlich an Regeln binden. Die legen unter anderem fest, dass Rechtsdurchsetzung in eigener Sache unzulässig ist. Selbst- oder Lynchjustiz zu üben, ist mit einem zivilisierten Gemeinwesen unvereinbar. Wäre sie erlaubt, könnte dadurch die Gefahr von Blutfehden und/oder Bandenkriegen heraufbeschworen werden.

Allerdings setzt der von den Bürgern geleistete Verzicht auf vergeltende Gewaltanwendung voraus, dass der „Gesellschaftsvertrag“ vom Leviathan tatsächlich erfüllt wird. Der Staat kann die Loyalität seiner Insassen nur dann berechtigt einfordern, wenn er selbst seinen Verpflichtungen nachkommt.

Spätestens die ungebremste und unkontrollierte Masseneinwanderung – womöglich schwerbewaffneter, feindseliger Individuen – liefert indes den Beweis für das totale Staatsversagen im Hinblick auf das (zumindest implizit getätigte) Versprechen, Leben, Sicherheit und Eigentum der Bürger vor Übergriffen Dritter zu bewahren.

Seit den Ereignissen der Silvesternacht 2015/16 (Stichwort: Köln) räumen immerhin auch namhafte Politiker und selbst die gleichgeschaltete Pinocchiopresse ein, dass die Sicherheitslage im Lande im Argen liegt. Im Lichte der Beobachtung, dass die für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit bezahlte Polizei sich bevorzugt der gefahrlosen Verfolgung von Falschparkern und Lärmerregern anstatt dem möglicherweise mit Risiken verbundenen Schutz der Bürger vor gewalttätigen Übergriffen widmet, ist auch die Frage der Entstehung defensiver Organisationen wie jener Bürgerwehren zu bewerten, denen vom deutschen Justizminister Heiko Maas kürzlich der Krieg erklärt wurde.

Hat ein Regierungsmitglied das Recht, seinen Bürgern passive Untätigkeit im Falle gewaltsamer Attacken zuzumuten? Sollte der Bürger riskieren, auf der Intensivstation oder vorzeitig im Sarg zu landen, anstatt aggressiven Verbrechern robusten Widerstand zu leisten? Ist es eine staatsbürgerliche Pflicht, sich im Falle akuter gewaltsamer Bedrohungen schwer verletzen oder gar umbringen zu lassen, um das vom Politestablishment reklamierte Gewaltmonopol nicht herauszufordern? Und ist es nicht eine haarsträubende Tatsachenverdrehung, Notwehr (also die unmittelbare Abwehr eines Angriffs) mit Selbstjustiz (das heißt, der Verfolgung und Aburteilung eines Delinquenten, ohne ordentliches Gerichtsverfahren) gleichzusetzen, wie der Justizminister und die Mehrheit der Journaille das wider besseres Wissen tun?

Die Antwort auf diese Fragen wird zu einem nicht geringen Ausmaß vom weltanschaulichen Standpunkt des Betrachters abhängen. Für Linke, die in ihrer völlig moral- und wertebefreiten Welt leben und ausschließlich in Kollektiven denken, ist der einzelne Mensch von vernachlässigbarem Wert. Wenn´s drauf ankommt, nehmen sie dessen Untergang billigend in Kauf, weil sie das für besser halten, als die Kreise ihrer „Umma“ – des gesellschaftlichen Kollektivs, das immer im Recht ist – gestört zu sehen.

Für Menschen dagegen, die ihre fünf Sinne noch beisammen haben und zu einem vernunftbestimmten Moralurteil fähig sind, stellt sich die Lage anders dar: Die Sicherstellung des eigenen Überlebens hat immer Vorrang vor allem anderen. In einer Ausnahmesituation bleibt überdies keine Zeit für langwierige Abwägungen, da sofort gehandelt werden muss. Einem Gesetz wird dann nicht zu folgen sein, wenn dadurch ein möglicherweise nicht gutzumachender Personenschaden des Verbrechensopfers einritt. Ein Staat, der von seinen Bürgern fordert, sich zugunsten „höherer Interessen“ (von wem auch immer die definiert sein mögen) zu opfern, ist kein Rechtsstaat, sondern eine Verbrecherbande.

Das österreichische Strafgesetzbuch stellt im ersten Absatz des Paragraphen drei fest:

„Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.“

Von einer „Verhältnismäßigkeit“ der eingesetzten Mittel ist nicht die Rede, wiewohl „Notwehrexzesse“ in der Gerichtspraxis nicht toleriert werden. Bemerkenswert ist, dass im österreichischen – anders als im deutschen Notwehrrecht (Paragraph 32 des StGB) – auch das Eigentum notwehrrechtsfähig ist.

Ungeachtet der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird jedermann einleuchten, dass es sich beim Leben an sich um ein schutzwürdiges Gut – das höchste aller Güter – handelt. Eine Handlung, die im Hinblick auf den Erhalt dieses Lebens gesetzt wird, kann daher schon aus logischen Gründen niemals rechtswidrig oder gar unmoralisch sein.

Daher sind praktische Fragen, auf welche Weise und unter Einsatz welcher Mittel Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum beschützt werden können und sollen, von denen der Moral letztlich nicht zu trennen.

Die rezente Entwicklung im Gefolge der politisch gewollten Verwirklichung der ersten multikriminellen Gesellschaft auf deutschem Boden geht unübersehbar in Richtung eines massiven Anwachsens der Zahl brutaler Gewalttaten. Das kann deshalb nicht verwundern, weil der Großteil der Völkerwanderer aus Regionen stammt, in denen – anders als in der westlich zivilisierten Welt – der Einsatz von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung von Interessen legitim und völlig normal ist. Allerdings würde es auch ohne die importierte Kriminalität zu einer Zunahme von Gewalttaten kommen, da der real wachsende Sozialismus die Bedeutung privaten Eigentums laufend abwertet und damit notwendigerweise (Verteilungs-)Konflikte schafft. Das Klima wird dadurch rauer. Wer etwas zu verlieren hat, sollte darauf vorbereitet sein, es zu verteidigen – und sei es nur die körperliche Unversehrtheit. Der Staat wird dabei nicht auf seiner Seite stehen.

Diesem Umstand ist bei Überlegungen zur Frage der persönlichen Sicherheit und bei der Auswahl der hierzu geeigneten Mittel Rechnung zu tragen. „Verhältnismäßigkeit“ oder „Angemessenheit“ einer Abwehrhandlung sind in einer akuten Bedrohungssituation meist nicht einzuschätzen. Langwierig abzuwägen, wie ein Richter es im Gefolge einer Straftat tut, kommt im Falle einer Akutbedrohung nicht in Frage. Daher ist „besser zu viel als zu wenig Gewalt“, ein pragmatischer Ansatz. Daraus folgt: Das wirkungsvollste Verteidigungsmittel ist auch das Beste. Die stärkste beherrschbare (und problemlos mitzuführende) Faustfeuerwaffe ist das zweckmäßigste Notwehrmittel.

Aus dem Bereich der Satire kommende Ratschläge à la „eine Armlänge Abstand halten“ sind zu überhören. Und die eitle Hoffnung, sich mit rudimentären Judo-Kenntnissen eines oder mehrerer körperlich überlegener Angreifer erwehren zu können, sollte man besser fahren lassen.

Nicht zufällig trägt eine legendäre Waffe den Namen „Peacemaker“. Geräte dieser Art schaffen aber nicht nur Frieden, sondern wirken auch – das weit links außen schlagende Herz Heiko Maas´ sollte daran seine helle Freude haben – egalitär. Die Überlegenheit eines noch so starken Angreifers wird durch sie zuverlässig neutralisiert.

Es sei nicht verschwiegen, dass es um die gesetzlichen Voraussetzungen für wirksame Notwehrhandlungen in Deutschland und Österreich schlecht bestellt ist. Faustfeuerwaffen legal zu erwerben, gleicht einem Spießrutenlauf. Und eine amtliche Berechtigung, scharf geladene Waffen bei sich zu tragen, ist für Otto Normalverbraucher so gut wie nicht (mehr) zu bekommen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Big Brother sich, zusammen mit der unentwegt nach weiteren Verschärfungen der Waffengesetze plärrenden Journaille, unmissverständlich auf die Seite gewaltbereiter Krimineller schlägt, die sich um die Befolgung von Waffengesetzen nicht scheren. Ergebnis: der Bürger steht bewaffneten Gewalttätern schutzlos gegenüber, da die Polizei wichtigere Aufgaben wahrnimmt – etwa den Personenschutz für die Machthaber – und folglich nie zur Stelle ist, wenn sie gebraucht wird.

Der Staat kommt seiner Rolle als Sicherheitsdienstleister nicht mehr nach. Schlimmer noch – er tut alles Erdenkliche, um Konflikte und Gewaltexzesse zu fördern. Er ist damit offensichtlich zur „unmoralischen Anstalt“ und zu einer Unrechtsorganisation verkommen. Jeder Bürger hat selbst zu entscheiden, welche Konsequenz er aus der dieser Erkenntnis und der traurigen Tatsache zu ziehen hat, dass er seine Sicherheitsinteressen selbst wahrzunehmen hat, da niemand anderer es tun wird.

Kleiner Hinweis zum Abschluss: ein Urlaub in Ex-Jugoslawien kann, wie man hört, durchaus nicht nur in kulinarischer Hinsicht ergiebig sein. Und Reisemuffeln sei gesagt, dass schließlich auch der Drogenbesitz verboten ist. Trotzdem findet sich jederzeit problemlos ein Dealer…

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Dieser Beitrag ist zuerst in „eigentümlich frei“, Ausgabe März 2016, erschienen.

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Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist gelernter Maschinenbauer, ausübender kaufmännischer Unternehmer und überzeugter “Austrian”.

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