Sofortiges „Zusperren“ einer Zentralbank. Was dann passiert
Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem, Teil 2
20. April 2026 – von Stephan Ring
Javier Milei hat im Wahlkampf 2023 immer wieder angekündigt, die Zentralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fernsehen an seinem Geburtstag einem argentinischen Kindergeburtstagsbrauch folgend mit verbundenen Augen mit einem Besenstil auf ein aufgehängtes Styropormodell der Zentralbank einschlägt, bis diese komplett zerstört am Boden liegt.
Noch gibt es die argentinische Zentralbank; Milei hat sie aber bereits wesentlicher Funktionen bzw. Privilegien „beraubt“. So gibt es kein Währungsmonopol in Argentinien mehr. Das Äquivalent des Zentralbankzinses wird nicht wie sonst als Marktsteuerungsinstrument von der Zentralbank festgelegt, sondern in einem Marktmechanismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen, werden nicht mit neu zu druckendem Geld verzinst und die für die Fähigkeit zur Kreditgeldschöpfung so wichtige Mindestreserve erreicht über 40%. Zum Vergleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.
Dennoch sind die Kritiker aus dem libertären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Enttäuschung zu verstehen. Allerdings sind auch die von der Praxis gemachten Einwände nicht ohne Substanz. In der folgenden Beitragsserie soll nun nicht auf diese Diskussion eingegangen werden, zu der sie hier eine Diskussion in vier Teilen zwischen den Professoren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Artikelserie, dem Leser die Probleme zu vermitteln, die die Auflösung eines Papiergeldsystems möglicherweise mit sich bringen kann.
Gleichzeitig wird versucht, einen möglichst sozialverträglichen Weg aus dem Papiergeld aufzuzeigen, wobei „sozialverträglich“ hier meint „ohne vermeidbare Verwerfungen und vor allem ohne Vermögensverschiebungen“, die willkürlich Gewinner und Verlierer bei einer Beendigung des Systems erzeugt. Eine der Voraussetzungen ist für Milei, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft trifft und die Vermögenden nahezu unbehelligt lässt, weil diese die Gelegenheit und Möglichkeit hatten, in Sachwerte zu investieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Nettoersparnisse in der Landeswährung halten.
Dies ist der 2. Teil dieser Beitragsserie.
Den 1. Teil finden Sie hier.
Schlichte Schließung der Zentralbank
Welche Auswirkungen hätte nun die Schließung einer Zentralbank? Libertäre Denker haben zu allen Zeiten die schlichte Schließung der Zentralbank vorgeschlagen. Sie sei ein Übel und jeder Zustand ohne Zentralbank ist besser. In diesem Beitrag wird versucht zu zeigen, dass es volkswirtschaftlich sinnvoller sein kann, eine Zentralbank kontrolliert abzuwickeln. Im Folgenden sollen daher die Auswirkungen beim Wegfall der einzelnen Funktionen einer Zentralbank diskutiert werden.
1. Währungsmonopol
Das Währungsmonopol der Zentralbank lässt sich problemlos beseitigen. Es gibt schon heute Länder, vor allem in Südamerika aber auch in Europa, in denen der USD oder der Euro Zweitwährung sind, ohne dass dies ökonomische Nachteile hätte. Die Aufgabe alleine des Währungsmonopols hat für sich gesehen auch keine disruptiven Elemente, da die alte Währung fortbestünde.
2. Bank der Banken („Lender of Last Resort“)
Anders stellt sich dies jedoch bei der Ausgliederung der Funktion der Rechnungsstelle dar. Diese Konten können zunächst technisch problemlos auf eine neue Gesellschaft übertragen werden, deren Aktien ähnlich wie bei Clearstream (verwaltet zentral die börsennotierten Aktienbestände und die Transaktionen zwischen den Depots einzelner Banken) den Banken gehören und die deren Verrechnungsverkehr verwaltet. Problematisch wird dies jedoch im Interbankenmarkt, in dem große Summen tageweise zwischen den Banken mit Geldüberhang zu den Banken mit Liquiditätsbedarf verschoben werden. Das heißt, die Banken stellen im Markt durch Darlehensvergabe unter sich sicher, dass das Konto jeder Bank bei der Zentralbank immer ein Guthaben ausweist. Die Zentralbank gewährt grundsätzlich keinen ungedeckten Überziehungskredit. Auf die Besonderheiten, wann und unter welchen Bedingungen, oft in Krisen, dies doch der Fall ist, muss in der hier vorliegenden grundsätzlichen Betrachtung nicht eingegangen werden, weil jeder besicherte Kredit einer Bank bei der Zentralbank jederzeit isoliert von der Auflösung der Zentralbankfunktionen rückabgewickelt werden kann (dazu mehr unten).
Um das Problem des Interbankenmarktes zu erläutern, soll zunächst davon ausgegangen werden, dass es den Interbankenmarkt nicht gäbe, sondern alle Banken ihre Beziehungen über ihre gemeinsame Verrechnungsstelle abwickeln – ähnlich wie die Zentralbanken der Länder im Euroraum ihre Beziehungen in der Landeswährung ausschließlich über ihre Europäische Zentralbank (EZB) abwickeln (die Konten sind die berühmten Target-Salden der Zentralbanken der Länder bei der EZB).
Es ist fraglich, ob eine Bank in so einem Fall nach der Auflösung der Zentralbank überhaupt an einer neuen Zahlungsabwicklungsgesellschaft teilnehmen würde. Warum sollte die Bundesbank nach einer Auflösung der EZB eine neue Verrechnungsstelle akzeptieren? Auf der Aktivseite einer solchen Verrechnungsstelle stünden alle Forderungen gegen Banken, die Schulden haben. Im Beispiel des Euro wären dies die negativen Target-Salden beispielsweise der Zentralbank Frankreichs. Für diese Schulden würden die Banken mithaften, die ein auf der Passivseite dieser Gesellschaft ausgewiesenen Guthaben haben. Der positive Target-Saldo der Bundesbank haftet für alle negativen Target-Salden aller Zentralbanken des Eurosystems. Würde nun eine der Schuldnerbanken insolvent und kann sie ihre Schulden an die Zahlungsabwicklungsgesellschaft nicht zurückzahlen, haften letztlich alle anderen Banken mit ihren Guthaben dafür.
Um zu verstehen, wie eine solche Situation entstehen kann, wollen wir annehmen, Bank A vergäbe einen Kredit. Sie schöpft damit neues Geld. Der Schuldner überweist das Geld an eine Sparkasse. In der Verrechnungsstelle wird also das Konto der Bank A mit dem Betrag belastet und der Sparkasse gutgeschrieben. Die Sparkasse hat gegenüber ihrem Kunden das Risiko für dessen Guthaben übernommen, ohne irgendeinen Einfluss auf die Kreditvergabe durch Bank A und die damit zusammenhängende Geldentstehung gehabt zu haben.
Eine solche Verrechnungsstelle wäre also ein Haftungsverbund. Das kann man als solide Sparkasse (und von einer solchen gehen wir in diesem Beispiel aus), die mehr Einlagen als eigene Kreditvergabe hat, nicht wollen. Sie hätte ein Guthaben bei dieser Verrechnungsstelle und würde damit ein Risiko übernehmen, für das sie keine Gegenleistung erhält. Da ist es ihr – wie in der Zeit vor den Zentralbanken auch – sicher lieber, bei einer anderen Großbank, deren Risikopotential die Sparkasse selbst beurteilen kann und die einen Kreditüberhang hat, ein direktes verzinstes Konto zu unterhalten oder einen Pfandbrief zu zeichnen oder sich Aktien oder Immobilien zu kaufen.
Der reine Einrichtungsvorgang so einer Abwicklungsgesellschaft wäre daher zwar erst einmal neutral. Es wäre das schlichte Beenden der Geldausgabefunktion der Zentralbank. Es verbliebe dann die Funktion der Verrechnungsstelle. Allerdings ohne die Möglichkeit alle Forderungen jederzeit durch frisch gedrucktes Geld zu bedienen. Und hierin besteht dann das Problem. Was passiert, wenn die Sparkasse wegen des geschilderten Risikos alle ihre Gelder aus dieser Gesellschaft abziehen möchte, aber die Schuldnerbanken aufgrund der Kreditlaufzeiten ihrer eigenen Kreditvergaben das Geld noch nicht zur Verfügung haben? Davon ist auszugehen. Eine Fristenkongruenz besteht im Papiergeldsystem ja gerade nicht. Ihr Fehlen ist geradezu systemimmanent. Hypotheken haben regelmäßig eine Laufzeit von 10 Jahren oder länger, wogegen das dafür aufgenommenen Geld sofort zur Zahlung der Handwerker verwendet wird.
Eine unkontrollierte Einstellung der Zentralbankfunktion würde daher aller Voraussicht zum Kollaps des Bankensystems führen. Viele Kunden würden nur deswegen in Mitleidenschaft gezogen, weil sie ihr Guthaben bei der falschen Bank haben. Wobei sie dies gar nicht wissen konnten, da sie keinen Einblick in die Konten der Banken bei der Zentralbank haben. Sie konnten das auch nicht anhand der von den Banken angebotenen Sparzinsen erkennen, da diese mittelbar durch die Zinspolitik der Zentralbank gesteuert und faktisch nahezu vereinheitlicht wurden. Der Staat würde daher in so einem Szenario Gewinner und Verlierer generieren, ohne dass der Verlierer je eine Chance hatte.
Tatsächlich ist das Problem aber anders gelagert. Die Geschäftsbanken sind aufgrund der Mindestreserveanforderungen gezwungen, bei der Zentralbank zu jedem Zeitpunkt ein Guthaben zu halten. Ihre Konten können daher – von den schon angedeuteten und hier nicht behandelten Besonderheiten abgesehen – nicht negativ werden. Selbst eine geringe Mindestreserveanforderung von nur 1%, wie sie aktuell im Euroraum besteht, führt dazu, dass keine negativen Salden bestehen, wie sie manche nationalen Zentralbanken in Form der Target-Salden bei der EZB haben.
Das ist aber nicht unbedingt ein Vorteil, weil sich das Problem nur auf eine andere Ebene verlagert. Es entsteht eine zusätzliche Komplexität. Die Banken, die aufgrund ihrer höheren Kreditvergabe eine Unterdeckung aufweisen, müssen sich zur Abdeckung bei anderen Banken direkt Geld leihen. Dies erfolgt in aller Regel nicht fristenkongruent zu den Kreditlaufzeiten, sondern im Interbankenmarkt kurzfristig zu Interbankensätzen.
Alternativ geben viele Zentralbanken den Banken die Möglichkeit, bei ihr einen Kredit aufzunehmen. Dieser muss in aller Regel besichert werden, wobei die Zentralbank dafür oft auch Staatschulden akzeptiert, was bei genauerer Betrachtung wenig Sinn macht, weil das Kreditgeld dann faktisch mit sich selbst gedeckt wird. Wird es wertlos, wird auch der Staatsbond wertlos. Aber das nur am Rande. Aufgrund der grundsätzlichen Notwendigkeit einer Besicherung dieser Zentralbankkredite ist es rein systemisch nicht zwingend notwendig, die Zentralbank hier einzuschalten. In einem normalen Szenario könnte man die Banken ausschließlich auf den Interbankenmarkt verweisen. Der dort verlangte Zins wäre dann von der Qualität der Sicherheit abhängig. Die Zentralbank verliert dann nur eine wichtige Steuerungsmöglichkeit, da sie mit ihrem Kreditzins natürlich die Benchmark für die Interbankenzinssätze setzt. Sie steuert über den Zins, zu dem sie bereit ist, Kredit zu gewähren, mittelbar den Zins, der im Interbankenmarkt maximal verlangt werden kann.
In einer Zwischenphase vor einer Auflösung könnte die Zentralbank, um zunächst ihre eigene Kreditgeldschöpfung zu beenden, dazu übergehen, nur eine bestimmte, eng bemessenen Menge Kredit zu versteigern. Die Bank, die den höchsten Zins bietet, bekommt den Kredit. Damit würde die Liquidität erhalten bleiben, aber die Zinshöhe wäre nicht völlig willkürlich und marktsteuernd. Ganz unbeeinflusst ist sie natürlich auch hier nicht, weil die Menge des Kreditangebots auch den Preis beeinflusst. Desto höher und marktferner allerdings ein verlangter Mindestzins der Zentralbank liegt, desto mehr reduziert sich das Kreditangebot der Zentralbank auf die reine Krisenabwehr. Ohne Krise wird keine Bank das Angebot auch nur in Betracht ziehen.
Was passiert nun bei einer Schließung? Eine Schließung der Zentralbank würde mit hoher Wahrscheinlichkeit den Interbankenmarkt zum Einsturz bringen. Die oben genannte Sparkasse würde ihre Gelder an andere Kreditinstitute nicht zu geringen Zinsen verleihen und sich damit das Risiko ein Bankinsolvenz des Kreditnehmers ins Haus holen, wenn es keinen Lender of Last Resort mehr gibt, der im Notfall der Schuldnerbank die Liquidität zur Verfügung stellt. In der Finanzkrise 2008 gab es in der jüngeren Vergangenheit schon einmal den Fall, dass der Interbankenmarkt nach der Insolvenz von Lehmann Brothers komplett ausgetrocknet ist. Keine Bank wollte einer anderen mehr Geld leihen. Ohne eine Zentralbank, die als der Lender of Last Resort die Regeln schlicht ausgesetzt und jede Bank mit ausreichend Liquidität in Form von Guthaben auf den Zentralbankkonten ausgestattet hat, wäre das gesamte System kollabiert. Praktisch jede Bank, die Kreditbedarf hatte, hätte Insolvenz wegen Illiquidität anmelden müssen und damit die anderen Banken mit ihren dann uneinbringlichen Forderungen ebenfalls in Probleme gebracht.
Eine offensichtliche Lösung des Problems wäre es, der genannten Sparkasse schlicht zu verbieten, ihr Geld abzuziehen und sie zu zwingen, die Mittel den anderen Banken länger zur Verfügung zu stellen. Dann entsteht aber das Problem der Stichtagsbetrachtung. Eine Bank hat vielleicht Gelder kurzfristig verleihen, die sie aber in einigen Wochen selbst braucht. Wenige Wochen später würde sie daher möglicherweise auf die Seite der Nehmerbanken wechseln. Dies geht aber nicht mehr, weil sie ihre Gelder nicht fällig stellen darf. Man würde die bestrafen, die ihre Liquidität am besten geplant haben. Diese Nachteile können auch nicht vorab aufgeklärt und berücksichtigt werden. Die Daten für die Beurteilung solcher Effekte der individuellen Liquiditätssteuerung der Banken liegen schlicht nicht vor und können auch gar nicht vorliegen, da sie vielfach vom noch unbekannten Verhalten der Kunden abhängen. Das Problem verstärkt sich insoweit sogar, als schon eine Ankündigung der Schließung der Zentralbank zu unvorhersehbarem Verhalten einzelner Banken im Interbankenmarkt – und auch von Kunden – führen kann. Eine Lösung für dieses Problem drängt sich nicht auf.
3. Abwicklung des Kreditgeldes
Diese sich aus dem Interbankenmarkt ergebende Problematik ist eng mit der Funktion der Zentralbank als Lender of Last Resort im Kreditgeldsystems verbunden. Betrachtet man das Kreditgeldsystems isoliert, so wäre eine Auflösung dieser Funktion in einem nicht in der Krise befindlichen Markt scheinbar irrelevant. Man braucht die Zentralbank technisch nicht für die Kreditgeldschöpfung. Die Banken könnten das System problemlos aufrechterhalten, wenn es zu keiner Vertrauenskrise kommt. Es wurde aber schon gezeigt, dass die Schließung der Zentralbank gerade eine solche Krise im Interbankenmarkt auslösen würde. Zudem ist die Existenz der Funktion als Lender of Last Resort auch im funktionierenden Kreditgeldmarkt eine in jeder Transaktion mitbewertete Tatsache. Das elektronische Überweisungssystem funktioniert reibungslos, gerade weil die Bank, die den Betrag ihrem Kunden gutschreibt, sich keine Gedanken darüber machen muss, dass das Geld auch tatsächlich bei ihr ankommt. Das ist ein Problem, das zwischen überweisender Bank und Zentralbank abgearbeitet wird.
Darüber hinaus kann niemand abschätzen, welche Nervosität im Markt entstehen kann, wenn es auf einmal für den Bankkunden bei der Anlage seiner Guthaben auch auf die individuelle Liquidität seiner Bank ankommt. Ein Problem, das er bisher nicht hatte. Dass die Solvenz einer Bank im Sinne der grundsätzlichen Werthaltigkeit ihrer Aktiva schon immer ein Thema war, darf hier nicht mit der Fähigkeit verwechselt werden, beliebig liquide zu sein. Insolvenzen von Banken hat es schon immer gegeben, wobei der Grund im hier betrachteten Zentralbanksystem nie Illiquidität, sondern Überschuldung ist.
Was jetzt hinzukommen würde, wäre der Insolvenztatbestand der Illiquidität. Selbst eine Bank, die nur gut gesicherte Hypothekendarlehen ausgegeben hat, könnte pleitegehen, wenn ihre Kunden aufgrund eines Gerüchtes auf einen Schlag alle ihre Guthaben abziehen wollen. Das wäre jetzt neu und niemand kann abschätzen, wie der Markt das aufnehmen würde. Und auch hier gilt wieder, dass der Kleinsparer gar keine echte Möglichkeit hatte, sich vorzubereiten. Auch der Verweis auf den Einlagensicherungsfonds der Banken – sofern es einen gibt – ist natürlich nicht ganz ehrlich, weil auch dieser das Illiquiditätsrisiko bisher nicht vollständig abgebildet hat und im Zweifel schnell verbraucht ist. Wenn dann aber der Staat einspringt, hat man nur den Träger der Funktion Lender of Last Resort (bisher die Zentralbank) gegen den Staat ausgetauscht, aber die Funktion „Lender of Last Resort“ beibehalten.
Hier zeigt sich das eigentliche Problem des Teilreservebanksystems. Wären die Banken verpflichtet sich fristenkongruent zu refinanzieren, wie das beispielsweise früher für die Pfandbriefbanken mehr oder weniger galt, dann gäbe es das Problem nicht. Jedem fälligen Pfandbrief steht eine fällige Hypothek gegenüber. Ein solches System würde auch zu genau dem Zins führen, den die Österreichische Schule der Nationalökonomie als den einzigen, richtigen, nicht manipulierten Zins ansieht. Er reflektiert die echte, risikoadjustierte Zeitpräferenz des Anlegers. Und der Marktzins ist das wertvolle Signal überhaupt für den Unternehmer – sozusagen die Sprache des freien Marktes –, dessen marktgerechte Entstehung zum größtmöglichen Wohlstand für alle führt. Er ist gewissermaßen das Ziel, das hinter der Abschaffung der Zentralbank steht. Die Störgeräusche des staatlichen Eingriffs durch seine Zentralbank sollen ebenso beseitigt werden wie die Möglichkeiten der Politik und der mit ihr verbundenen Personen, sich durch billiges Geld auf Kosten der andern zu bereichern.
Zwischenfazit
Als Zwischenergebnis kann daher festgehalten werden: Eine schlichte Einstellung einer Zentralbank ist schon aufgrund der kurzfristigen Kreditvergabe im Interbankenmarkt sowie der Fristentransformation im Teilreservebanksystem nicht möglich, ohne dass es zu einem Austrocknen des Interbankenmarktes käme und damit zur Illiquidität mancher Geschäftsbanken.
Stephan Ring ist promovierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mitglied des Vorstandes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argentiniens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).
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