Argentiniens Staatsbankrott … wäre ein moralischer Segen

1.8.2014 – von Thorsten Polleit.

Thorsten Polleit

I.
Argentinien emittierte in den 1990er Jahren US-Dollar denominierte Anleihen unter New Yorker Gesetzgebung. 2001 meldete die argentinische Regierung Bankrott an – die öffentliche Schuldenlast betrug damals insgesamt 132 Mrd. US-Dollar. Es war der bis dahin größte Staatsbankrott der Geschichte.

In 2005 und 2010 bot Argentinien den Besitzern ausstehender Anleihen („Alt“-Anleihen) an, diese in „Neu“-Anleihen umzutauschen – womit ein etwa (je nach Berechnung) 70 bis 80 prozentiger Kapitalverlust für die Gläubiger verbunden war. Die meisten Gläubiger willigten ein (dies waren die „Hold-Ins“). Nur etwa sieben Prozent der Gläubiger lehnten ab (das waren die „Hold-Outs“). Argentinien zahlte wieder Zins und Tilgung für die Neu-Anleihen, nicht aber für die Alt-Anleihen.

Der findige Hedgefonds-Investor, Paul Singer, hat nun die im Kurs stark gefallen argentinischen Alt-Anleihen gekauft (zu etwa 20 Prozent des ursprünglichen Nennwertes). Diese Papiere haben zwei Eigenschaften: (1) Die Alt-Anleihen tragen eine Pari-passu-Klausel, und (2) sie haben keine Collective Action Clause (CAC). Die Pari-passu-Klausel besagt, dass Argentinien alle Gläubiger bei der Bezahlung von Zins und Tilgung gleich zu behandeln hat. Die Abwesenheit einer CAC besagt, dass kein Gläubiger sich einer Schuldenrestrukturierung unterwerfen muss, auch wenn die Mehrheit der Gläubiger sich dafür ausspricht.

II.
Paul Springer pochte auf die Pari-passu-Klausel. Ein New Yorker Richter gab ihm nun Recht: Argentinien darf nicht, so der Richterspruch, die Gläubiger der Neu-Anleihen bedienen, bevor es nicht die Alt-Anleihen bedient wurden. Argentinien hat daraufhin die Zahlungen auf die Neu-Anleihen eingestellt – und wurde von den Rating-Agenturen zum zweiten Mal innerhalb von nur 13 Jahren als zahlungsunfähig eingestuft.

Argentinien verweigert die Zins- und Tilgungszahlungen auf die Neu-Anleihen aus folgendem Grund: Wenn es die Alt-Anleihen bedient, so wird befürchtet, müssen auch den Gläubigern, die dem früheren Schuldenschnitt bereits zugestimmt haben (also den „Hold-Ins“), dieselben Konditionen gewährt werden, wie sie den Alt-Gläubigern gewährt werden (das sind die „Hold-Outs“). Das sieht eine Klausel in den Neu-Anleihen vor („Rights Upon Future Offer Clause“), die am 31. Dezember 2014 ausläuft. Argentinien würden die Altschulden aufgebürdet, die man glaubte, durch den Schuldenschnitt losgeworden zu sein.

III.
Die öffentliche Diskussion beherrscht mit Blick auf den Argentinien-Schuldenfall vor allem eine Frage: Ist es rechtens, ist es moralisch vertretbar, dass ein Investor (noch dazu ein Hedgefonds, in den Medien als „Geierfonds“ geschmäht) Zahlungen von Argentinien einfordert, die das Land in den Bankrott treiben können? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es zunächst eines klaren Bildes über die Qualität der Staatsschulden.

In modernen Demokratien erkaufen sich Regierende Stimmenmehrheiten, indem sie Wählern finanzielle Wohltaten versprechen. Finanzieren lässt sich das Ganze am besten per Kredit. Die Sparer müssen nicht, anders als bei der Besteuerung, gezwungen werden, dem Staat ihr Geld zu überreichen, sie tun es vielmehr freiwillig: Staatsanleihen gelten als vergleichsweise sichere Anlagen, für dies es obendrein noch einen Zins gibt.

Die Staatsschulden werden von Regierung zu Regierung, von Wählergeneration zu Wählergeneration aufgetürmt. Solange sich das Verschuldungskarussell munter dreht, werden die, die gerade regieren und regiert werden, bereit sein, die Zinsen auf die Altschulden, die nicht sie, sondern ihre Vorgänger aufgehäuft haben, zu entrichten. Indem sie für die Altschulden einstehen, kommen auch sie selbst in den Genuss kreditfinanzierter Staatsausgaben.

Das ist ein allzu verlockendes Spiel für Regierende und Regierte, wenn sie hoffen können, die Rückzahlung der Schulden auf künftige Steuerzahler abwälzen zu können. Staatsverschuldung mutiert zu einem professionellen „Ponzi-Spiel“, wenn es mit dem staatlichen Papiergeldmonopol verbunden wird. Doch irgendwann hört das Verschuldungskarussell auf, sich zu drehen. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Rechnung den gerade Regierenden und Regierten präsentiert wird.

IV.
Aber nicht nur die Rolle der Regierenden und Regierten gilt es zu hinterfragen, sondern auch und gerade die Rolle, die diejenigen spielen, die die Staatsschulden (mit-)finanzieren. Jeder Sparer und Investor, der Staatsanleihen erwirbt, verfährt (ob nun reflektiert oder unreflektiert) nach einem durchdachten Kalkül.

Er setzt nämlich darauf, dass der Staat Dritten die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen abpresst und ihm auf sein Konto überweist – dass er also Personen zwingt, für die Zinsen der Staatsschulden zu zahlen, die sie nicht selbst, sondern die ihnen andere – nämlich die vergangenen Regierenden und Regierten – hinterlassen haben.

Wer in Staatsanleihen investiert, geht einen Pakt mit dem Staat ein. Ist das moralisch legitim? Die Antwort lautet: Nein. Der Staat ist eine unmoralische Apparatur: Seine wahre Natur ist, wie Hans-Hermann Hoppe es formuliert, die eines enteignenden Eigentumsschützers und rechtsbrechenden Rechtsbewahrers. Der Staat ist unvereinbar mit dem (a priori des) Privateigentum(s).

Der Staat – verstanden als territorialer Monopolist für Rechtssetzung und –sprechung – ist eine Aggression, eine Verletzung des Privateigentums. Er verstößt gegen das, was ein moralisch-ethisch akzeptables Zusammenleben in der Gemeinschaft ausmacht und ermöglicht: die unbedingte Achtung des Privateigentums.

Aus moralischer Sicht ist es nicht akzeptabel, wenn argentinische Bürger in Haftung genommen werden vom argentinischen Staat beziehungsweise von den Haltern argentinischer Staatsschulden – zumindest nicht für Staatsschulden, für deren Entstehen sie nachweislich keine Verantwortung tragen (weil sie ihnen nicht zugestimmt haben und/oder sich an ihnen bereichert haben).

Vielmehr wäre ein Schuldenerlass der moralisch richtige Schritt, um die Bürger vom Joch der Staatsschulden zu befreien. Es wäre ein moralischer Segen für die Argentinier, nachahmenswert für alle Länder, in denen sich staatliche Schulden auftürmen. Wenn Investoren, die in Staatsanleihen investieren, dabei leer ausgehen, ist auch das moralisch vertretbar.

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Thorsten Polleit, 47, ist seit April 2012 Chefvolkswirt der Degussa Goldhandel GmbH. Er ist Honorarprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Adjunct Scholar am Ludwig von Mises Institute, Auburn, US Alabama, Mitglied im Forschungsnetzwerk „Research On money In The Economy“ (ROME) und Präsident des Ludwig von Mises Institut Deutschland. Er ist zudem Gründungsmitglied und Partner von Polleit & Riechert Investment Management LLP. Die private Website von Thorsten Polleit ist: www.thorsten-polleit.com. Hier Thorsten Polleit auf Twitter folgen.

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