Raus aus dem Kreditgeld – aber flott?
Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem, Teil 4
12. Juni 2026 – von Stephan Ring
Javier Milei hat im Wahlkampf 2023 immer wieder angekündigt, die Zentralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fernsehen an seinem Geburtstag einem argentinischen Kindergeburtstagsbrauch folgend mit verbundenen Augen mit einem Besenstil auf ein aufgehängtes Styropormodell der Zentralbank einschlägt, bis diese komplett zerstört am Boden liegt.
Noch gibt es die argentinische Zentralbank; Milei hat sie aber bereits wesentlicher Funktionen bzw. Privilegien „beraubt“. So gibt es kein Währungsmonopol in Argentinien mehr. Das Äquivalent des Zentralbankzinses wird nicht wie sonst als Marktsteuerungsinstrument von der Zentralbank festgelegt, sondern in einem Marktmechanismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen, werden nicht mit neu zu druckendem Geld verzinst und die für die Fähigkeit zur Kreditgeldschöpfung so wichtige Mindestreserve erreicht über 40%. Zum Vergleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.
Dennoch sind die Kritiker aus dem libertären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Enttäuschung zu verstehen. Allerdings sind auch die von der Praxis gemachten Einwände nicht ohne Substanz. In der folgenden Beitragsserie soll nun nicht auf diese Debatte eingegangen werden, zu der Sie hier eine Diskussion in vier Teilen zwischen den Professoren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Artikelserie, dem Leser die Probleme zu vermitteln, die die Auflösung eines Papiergeldsystems möglicherweise mit sich bringen kann.
Gleichzeitig wird versucht, einen möglichst sozialverträglichen Weg aus dem Papiergeld aufzuzeigen, wobei „sozialverträglich“ hier meint „ohne vermeidbare Verwerfungen und vor allem ohne Vermögensverschiebungen“, die willkürlich Gewinner und Verlierer bei einer Beendigung des Systems erzeugen. Eine der Voraussetzungen für Milei ist, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft trifft und die Vermögenden nahezu unbehelligt lässt, weil diese die Gelegenheit und Möglichkeit hatten, in Sachwerte zu investieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Nettoersparnisse in der Landeswährung halten.
Dies ist der 4. Teil dieser Beitragsserie.
Den 3. Teil finden Sie hier.
Abwicklung des Kreditgeldes
Mit der Abwicklung des Kreditgeldes sind wir am Kern des Problems der Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem angelangt. Das Problem, was nach einer Auflösung der Zentralbank als viel größeres, ja eigentliches Problem verbleibt, das viel schwieriger zu lösen ist als die rein „technische“ Auflösung der Institution selbst, ist die Gesamtabwicklung des Kreditgeldsystems. Im einleitenden Beispiel dieser Beitragsserie einer einzigen Geschäftsbank müssten die Einlagekunden still abwarten, bis ihnen der letzte Hypothekenschuldner zur Tilgung seines Kredits ihr Guthaben abgenommen hat. Gleiches gilt – nur um die Komplexität mehrerer Banken erhöht – in einem Bankensystem. Die Abwicklung ist erst vorbei, wenn auch das letzte Guthaben durch Kredittilgung verschwunden ist.
Es ist ein Verschwinden und keine Auszahlung, weil das Kreditgeld bei Tilgung schlicht untergeht. Die ursprüngliche Bilanzverlängerung wird durch Bilanzverkürzung rückgängig gemacht. Das muss auch so sein, da die Geldmenge prinzipiell immer gleich der Kreditmenge ist. Einzig das von der Zentralbank ohne Kredit geschaffene Geld ist durch ihre Aktivseite gedeckt und bleibt solange existent, bis die Zentralbank diese Vermögensgegenstände verwendet (z. B. Gold oder Wertpapiere), um dieses Geld zurückzukaufen bzw. einzuziehen (was wohl für Bargeld der Fall wäre) oder es durch schlichte Übertragung der Vermögensgegenstände zur Tilgung der Guthaben der Banken wie oben gezeigt zu vernichten.
100 Prozent Mindestreserve
Eine Rückkehr zum Vollgeldsystem würde zunächst die Einführung einer Mindestreserve von 100% erfordern. Es wurde schon gezeigt, dass dies nicht das gesamte Kreditgeld aus dem System nimmt. Soweit es sich nicht um Kundeneinlagen handelt oder um staatliche Einlagen handelt, die nicht der Mindestreservepflicht unterliegen, lässt sich dieses Kreditgeld nicht vollständig durch Mindestreserven abdecken. Dieses Problem dürfte aber nicht zu schwer wiegen, da es sich zum einen um Bilanzpositionen der Banken – also der Nutznießer der aufzulösenden Zentralbank – handelt und zum anderen um den Staat, der eventuelle Verluste wie andere Verbindlichkeiten durch zukünftige Steuereinnahmen abdecken muss. Man könnte daran denken, auch diese Gelder in eine Mindestreservepflicht einzubinden oder bei Abwicklung der Währung die Banken schlicht mit dem Ausgleich zu belasten. Hier wirken sich die Eigenkapitalvorschriften unter Umständen positiv aus.
Die schnelle Erhöhung der Mindestreserve zwingt die Banken, ihre Kreditvergabe in der Fiat-Währung zu beenden und stetig zurückzufahren. Dabei werden die Banken in ganz unterschiedlicher Art und Weise in der Lage sein, dies zu bewerkstelligen.
Im verwendeten Beispielsfall mit nur einer Geschäftsbank, muss diese ihr Kreditvolumen zurückfahren. Wird die Mindestreserve von 10% auf 20% angehoben, so kann sie mit ihren 100 Geldeinheiten, die sie bei der Zentralbank hinterlegt hat, nur noch 500 Geldeinheiten Kredit vergeben. Von den ursprünglichen 1.000 Geldeinheiten Kredit muss sie die Hälfte abbauen. Im Falle einer Mindestreserve von 100% hätte sie nur noch 100 Geldeinheiten Kredit. Ihre Bilanz würde auf der Passivseite ihr Eigenkapital von 100 und die Kundeneinlagen von 100 und auf der Aktivseite ihren Anspruch gegen die Zentralbank von 100 (ihr Mindestreservekonto) und 100 Kredit auswiesen. Würde auch dieser Kredit getilgt, würde das entsprechende Guthaben erlöschen und die Bank hätte nur noch ihr Eigenkapital, repräsentiert durch den Anspruch gegen die Zentralbank. In einem System von 100% Mindestreserve gäbe es daher durchaus auch noch Kreditgeld, allerdings wären die dadurch erzeugten Kundengelder im Krisenfall durch die Mindestreserve voll abgedeckt. Die Eigentümer der Bank müssten mit ihrem Eigenkapital das Risiko allein tragen, dass der Kredit auch zurückgezahlt wird.
Die Bank wird also zunächst die einfach verfügbaren Kredite zurückfahren. Entweder indem sie keine neuen mehr vergibt oder indem sie die Zinsen dafür stark anhebt und sich damit die Nachfrage reduziert. Sollte die Zentralbank die Mindestreserve zu schnell erhöhen, kommt die Bank in Schwierigkeiten. Hat sie länger laufende Hypotheken vergeben, die ihre Mindesteinlage übersteigen, so kann sie diese nicht vorzeitig auflösen. Gleichzeitig erlöschen damit die entsprechenden, durch diesen Kredit entstandenen Kundenguthaben nicht.
Nimmt man, um im Beispiel zu bleiben, an, die Bank hätte 700 Geldeinheiten Hypotheken vergeben. Es existieren daher auch 700 Geldeinheiten Kundeneinlagen im System, für die die Mindesteinlageverpflichtung von 20% 140 Geldeinheiten zur Hinterlegung bei der Zentralbank erfordern würde. Sie hat aber nur 100. Ein Darlehen von den Kunden kommt nicht in Betracht, da dies in jedem Fall Kundeneinlagen bleiben – also technisch gesehen bereits Darlehen der Kunden an die Bank sind. Auch die in Wirklichkeit komplexeren, je nach Qualität und vor allem Laufzeiten der Kundeneinlage gestaffelten Mindestreservevorschriften ändern daran in der grundsätzlichen Betrachtung nichts und können daher hier unberücksichtigt bleiben.
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Im Bankensystem mit mehreren Banken wäre der Zugang zu den benötigten 40 Geldeinheiten dann der Interbankenmarkt. Aber das Problem existiert unabhängig von der Anzahl der Banken. Nehmen wir im Beispiel zu der Hypothekenbank noch eine Sparkasse hinzu und unterstellen, die Hypothekenbank hätte gar keine Kundeneinlagen, sondern diese würden alle bei der Sparkasse liegen. Der Einfachheit halber sollen die 100 Geldeinheiten auf den Konten der Zentralbank allein bei der Sparkasse liegen. Die Hypothekenbank benötigt nun ohne Kundeneinlagen keine Mindestreserve mehr. Die maximale Geldmenge des Systems bei 20% Mindestreserve verbleibt bei 500.
Die 700 Geldeinheiten Hypothekenkredit finanziert die Hypothekenbank durch einen Interbankenkredit von der Sparkasse. Jetzt hat die Sparkasse das Problem. Sie hat 700 Geldeinheiten Kundeneinlagen und nur 100 Geldeinheiten Mindestreserve. Aber sie kann das lösen, indem sie der Hypothekenbank im Interbankenmarkt schlicht 40 weniger zur Verfügung stellt. Diese kommt damit bei der Zentralbank als Verrechnungsstelle mit 40 ins Minus und hat keine Möglichkeit dies auszugleichen.
Man sieht das Problem. Die Zentralbank könnte den Markt für Liquidität mit ihrer Anhebung der Mindestreserveverpflichtung zugunsten der Sparkassen – also der Banken mit überschießender Liquidität – „squeezen“, wenn im Gesamtsystem schlicht zu wenig frei verfügbare Liquidität, sprich auslaufender Kredit zur Verfügung steht. Die Preise, sprich Zinsen, werden steigen. In einem solchen Prozess werden am Ende diejenigen Banken belohnt, die mit ihrer Kreditvergabe am wenigsten zur nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft beigetragen haben, weil sie nur kurzfristige Kredite vergeben haben.
Man erkennt aber auch eine Lösungsmöglichkeit. Die Zentralbank muss der Hypothekenbank lediglich einen Überziehungskredit einräumen, solange sie keine Rückzahlungen aus fälligen Krediten hat. Es zeigt sich: Nicht die Zentralbank bestimmt letztlich die Mindestreserve und damit die Kreditgeldmenge, sondern die Laufzeiten der Kredite. Was die Zentralbank erreichen kann, ist einen hinreichenden Druck zu erzeugen, jede neue Kreditgeldschöpfung einzustellen, indem sie zum einen die Mindestreserveanforderungen ständig erhöht und zum anderen die Zinsanforderung für den notwendigen Überziehungskredit über einem risikoadjustierten Marktzins ansetzt.
Das Ziel einer echten hinterlegten Mindestreserve von 100% kann aber erst nach Auslaufen des letzten Kredits erfolgen, der die Summe der Eigenkapitalien des Bankensystems überschreitet. Wollte man das berücksichtigen, müsste man sich also an der langsamsten Bank orientieren, was den Gesamtprozess schon wegen des Zeitbedarfs politisch wahrscheinlich unbeherrschbar macht.
Vollgeldausstattung der Banken durch die Zentralbank
Eine vergleichbare Vorgehensweise könnte sein, dass sich die Zentralbank von ihrer Funktion als Lender of Last Resort gewissermaßen freikauft, indem sie allen Banken so viel Kredit einräumt, dass eine Mindestreserve von 100% entsteht. Gleichzeitig wird die Mindestreserveverpflichtung auf 100% angehoben. Dann ist kein Risiko eines Bank Runs mehr vorhanden, weil ja jede Bank für ihre Kundeneinlagen 100% Deckung zur Verfügung hat. Lediglich bei Bargeldabhebungen wäre noch die echte Druckmaschine anzuwerfen. Die Bilanz der Zentralbank bildet dann mit der Geldmenge M3 nahezu die gesamte Geldmenge ab. Sofern erforderlich, könnte man das Vorgehen auch noch auf die nicht in der Geldmenge M3 erfassten Bestandteile des Kreditgeldes ausdehnen. Im Ergebnis ist damit ein Vollgeldsystem entstanden. Als Gegenleistung kann sich die Zentralbank alle Ansprüche auf Rückzahlung der Fiatgeld-Kredite der Geschäftsbanken zur Sicherheit abtreten lassen. Mit jeder Tilgung verschwindet so ein Guthaben und die Geldmenge schrumpft.
Fiatgeld-Deflation
Größere Verwerfungen könnten aber dann in der schnellen Deflation der alten Fiat-Währung entstehen. Die Geldmenge schrumpft mit jedem getilgten Kredit. Ohne Alternativwährung, die das im Wirtschaftskreislauf notwendige Geld zur Verfügung stellt, wird die dadurch ausgelöste Deflation Vermögensverschiebungen von Schuldnern zu Gläubigern zur Folge haben.
Schon zur Ablösung der auslaufenden Kredite der alten Fiat-Währung wird eine Alternative benötigt, da das Ziel ja gerade ist, keinen neuen Kredit in Fiatgeld zu vergeben, was ohne Alternative zu massenweisen Insolvenzen und der damit einhergehenden Wohlstandsvernichtung führt. Und zwar nicht deswegen, weil der Schuldner seinen Zins nicht zahlen könnte, sondern weil es technisch schlicht keine Möglichkeit hierzu gibt. Ein schlichtes Abwarten im Vertrauen darauf, dass der Markt das schon lösen wird, kann ins wirtschaftliche Chaos führen, vor allem, wenn Alternativen möglich erscheinen.
Eine naheliegende Alternative ist es, schon vor der Anhebung der Mindestreserveanforderungen eine Alternativwährung aufzubauen und damit von Anfang an für Anleger und Kreditnehmer einen alternativen Kreditmarkt zur Verfügung zu stellen.
Aber auch im privaten Vertragsbereich kommt es zu Verwerfungen. Die alte Fiat-Währung wird zunehmend an Wert gewinnen, wenn sie nach wie vor Hauptwährung bleibt, aber die Geldmenge schrumpft. Lang laufende Verträge könnten hier in Ungleichgewichte geraten. In Hochinflationsländern wie Argentinien dürfte dies zwar nur ein Randproblem sein, weil dort die Verträge regelmäßig Inflationsanpassungsklauseln enthalten. Wobei es auch nicht immer sein muss, dass diese Klauseln auch eine Reduzierung bei Deflation vorsehen. Es gibt und gab aber auch Länder, in denen solche Klauseln ganz verboten oder nur sehr eingeschränkt zulässig sind. In einem solchen Fall würde der Staat durch die Abschaffung der Fiat-Währung einem Vertrag nachträglich die zuerst von ihm aufgezwungene Geschäftsgrundlage entziehen und die Vertragsparteien müssten diese anpassen, was umständlich ist und voraussehbar zu vielen Streitigkeiten führen wird.
Schlussbetrachtung und Ausblick
Insgesamt lässt aber schon die dargestellte bankensysteminterne Problematik eine Rückführung zum Vollgeldsystem als komplexe, risikobehaftete und vor allem sehr langwierige Lösung erscheinen. Im nächsten Teil dieser Beitragsserie wollen wir uns ansehen, welche Alternative es hierzu gibt.
Teil 5 der Artikelserie Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem folgt demnächst auf Misesde.org.
Stephan Ring ist promovierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mitglied des Vorstandes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argentiniens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).
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