Zum Schaden der Sparer

10.9.2014 – von Gunnar Beck.

Gunnar Beck

Am Donnerstag war es so weit. Auf Dringen der internationalen Finanzindustrie und der überschuldeten Euro-Südstaaten öffnete EZB-Präsident Mario Draghi die Geldschleusen: Quantitatives Easing durch den Großankauf verbriefter Unternehmenskredite, Nullzinsen und subventionierte Bankkredite. Außerdem verkündete der Italiener das Ende des EZB-Preisstabilitätsgebots. Staatsanleihenkäufe stehen weiter zur Debatte. Ab Oktober können marode Banken riskante Kredite bündeln und die Ramschpapiere an die EZB verkaufen. Vordergründig rechtfertigt Draghi seine Bankensubventionen mit der desolaten Wirtschaftslage, doch zeigt das Beispiel Japans die Grenzen geldpolitischer “Wachstumspolitik” auf, während das ähnlich induzierte Wachstum Großbritanniens sich aus extrem hoher privater Verschuldung nährt. Erneut wird übersehen, dass die geplanten “unkonventionellen Maßnahmen” EU-Recht wie deutsches Verfassungsrecht verletzen. Mit dem Aufkauf verbriefter Unternehmens- und Immobilienkredite steigt die EZB direkt in die Unternehmensfinanzierung ein. Kreditverbriefungen oder Asset Backed Securities (ABS) verschleiern Risiken und gelten als Hauptgrund für die US-Finanzkrise. Für die EZB ergeben sich Kreditausfallrisiken. Verluste kann die EZB nur über Verlustzuweisungen an die Mitgliedstaaten oder zusätzliche Geldschöpfung ausgleichen.

Eine Verlustzuweisung aus der Unternehmenssubventionierung wäre ein Verstoß gegen das EU-Nichtbeistandsgebot gemäß Artikel 125 AEUV, da im Wesentlichen die Steuerzahler und Sparer im Norden für die Verluste im Süden aufkommen. Die monetäre Verlustfinanzierung wiederum ist nur durch Missachtung des Geldwertstabilitätsgebots nach Artikel 127 AEUV möglich. Aus diesem Grund begrenzen die EU-Verträge das EZB-Mandat auf die Geldpolitik, der lediglich eine die Wirtschaftspolitik der Regierungen “unterstützende” Bedeutung zukommen darf.

Von Draghi überdies favorisierte Staatsanleihekäufe sind laut Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und EU-Ratsverordnung 3603/1993 sowohl bei Direktkäufen als auch beim Erwerb über die Kapitalmärkte verboten, da sich die zusätzliche Nachfrage auf die Anleihenkurse, deren Rendite und somit auf die Finanzierungskosten der Emittenten auswirkt – Staatsfinanzierung analog zur widerrechtlichen Firmen- und Bankensubventionierung. Laut Draghi hat die EZB ein “Inflationsmandat” von zwei Prozent. Damit missachtet er die EU-Verträge, denn diese sprechen von “Preisstabilität”. Dem natürlichen Sprachverständnis gemäß beginnt Inflation bei über null Prozent, Deflation darunter. Bei zwei Prozent Inflation und Nullzinssatz verlieren die Spareinlagen der deutschen Privathaushalte von gut 2000 Milliarden Euro so jährlich über 40 Milliarden an Kaufkraft. Damit subventioniert Draghi die Millionengehälter von Investmentbankern und marode Staatshaushalte. Bei fallendem Euro steigen zudem die Energiepreise: bei geringen Lohnzuwächsen für 90 Prozent der Bevölkerung sinkt deren Lebensstandard so weiter. Die offizielle Inflationsrate ist ohnedies ein schlechter Witz, da sie Miet-, Immobilien- und Anlagenwerte ignoriert, und die EZB auch noch Energie- und Lebensmittelpreise aus der “Kerninflation” herausrechnen möchte.

Welche Handhabe haben Sparer und Steuerzahler nun noch gegen Draghis Winkeladvokatur?

Das Verfassungsgericht hat klargestellt, nicht ohne den EuGH entscheiden zu wollen. Beim integrationsfreundlichen EuGH sind die Erfolgsaussichten gleich null. Ein eindrucksvolles Beispiel für die politische Willfährigkeit der Luxemburger Richter gerade gegenüber der EZB und ihrem Präsidenten liefern die Entscheidungen des EuGH und EU-Gerichts im Fall Thesing und Bloomberg von 2012 und 2014, in denen die Gerichte die Klage der Nachrichtenagentur Bloomberg auf Herausgabe von brisanten EZB-Untersuchungen über dubiose Währungsswapgeschäfte der griechischen Regierung mit der US-Investmentbank Goldman Sachs von 2001 bis 2007 verwarfen. Ziel der Geschäfte war die Verschleierung der wahren Staatsverschuldung Griechenlands. Die EZB verweigerte 2010 die Herausgabe mit der Begründung, die Veröffentlichung widerspreche dem öffentlichen Interesse, und “könne das Vertrauen in die EU und griechische Wirtschaftspolitik untergraben”. Die Richter attestierten der EZB, dass sie nicht nur ihre Offenlegungsregeln selbst bestimmen dürfe, sondern zudem einen quasi unbegrenzten Spielraum bei deren Auslegung habe.

Grundsätzlich ist der Gedanke, Zentralbankdokumente seien marktrelevant, nicht ohne Plausibilität. Den Markt allerdings interessiert die nahe Zukunft – kaum jedoch im Jahr 2014, was die EZB 2010 über griechische Finanzmanipulationen im Bunde mit Goldman Sachs zwischen 2001 und 2007 in Erfahrung brachte. Offensichtlich gibt es andere Beweggründe für die fragwürdige EuGH-Entscheidung.

Die EZB orientiert sich an den Interessen der US-Finanzindustrie – nicht am EU-Recht

EZB-Präsident Draghi hat seit über 30 Jahren engste Verbindungen zu führenden US-Investmentbanken und war von 2002 bis 2005 bei Goldman Sachs und anderen zuständig für das Bankgeschäft mit europäischen Regierungen. Draghis Ernennung zum stellvertretenden Chef der Bank im Januar 2002 erfolgte nur wenige Monate nach dem ersten, von Goldman Sachs eingefädelten Währungsswap der Griechen. Von 1990 bis 2002 war Draghi Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums, das sich ähnlicher Währungsswaps bediente, um den bedrohlichen Schuldenstand Italiens zu beschönigen. Außerdem war Draghi in den 1990er Jahren federführend bei der Privatisierung italienischer Staatskonzerne, die erheblich unter Wert an internationale Investoren verscherbelt wurden. Goldman Sachs verdiente dabei prächtig.

Nun lässt sich die EZB bei der Ausgestaltung ihres ABS-Programms vom US-Vermögensverwalter Blackrock beraten, zusammen mit Goldman Sachs einem der Hauptverantwortlichen für, aber auch Großverdiener der US-Immobilienblase und Finanzkrise. Abgesehen von den Jahren bei Goldman Sachs war Draghi bis 2011 als Protegé Berlusconis 15 Jahre lang Zentralbank- und Finanzministeriumschef in Rom. Unter Draghi erwirtschaftete Italien von 1992 bis 2012 eine der weltweit höchsten Schuldenquoten und niedrigsten Wachstumsraten, vergleichbar mit Haiti oder Zimbabwe. Goldman Sachs hingegen profitierte von Draghis Staatsaufträgen. Dennoch votierte die vertrauensselige Bundesregierung 2011 für Draghi als EZB-Chef, auf Dringen von Goldman Sachs, dem bei zwielichten Bankenrettungen immer wieder hervorgetretenen Staatssekretär Asmussen und als US- und Investmentbanken-Wunschkandidat.

Seit 2010 steht die Eurorettungspolitik im Zeichen zweier Leitmotive. Erstens geschieht so gut wie nichts, was nicht EU- oder nationales Verfassungsrecht verletzt. Zweitens sind es Sparer und Steuerzahler, die über Rettungsschirme, Schuldenvergemeinschaftung und Nullzinsen die Geldschwemme der EZB finanzieren. Die herausragende Rolle bei der Sozialisierung privater Verluste und öffentlicher Misswirtschaft kommt dabei den “unabhängigen” Institutionen der EZB und der Justiz zu.

Unter Draghi orientiert sich die EZB an den Interessen der US-Finanzindustrie und nicht am Recht oder Wohl Europas. Die unmittelbare Bedrohung für Rechtsstaat, Demokratie und unsere Volkswirtschaft kommt nicht aus Moskau, sondern aus der Spielhölle am Main unter ihrem Erfüllungsgehilfen der Wall Street.

zuerst erschienen als Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 8.9.2014

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Dr. Gunnar Beck lehrt EU-Recht an der Universität London und ist Verfasser der Studie „The Legal Reasoning of the Court of Justice of the EU“, die im Januar bei Hart Publishing in Oxford erschienen ist. Ein ausführlicher Vortrag des Autors zum selben Thema ist auf der Webseite des CESifo-Instituts im Rahme der Vortragsreihe Münchener Seminar in englischer Sprache per Video verfügbar.

 

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