Regeln im liberalen Gemeinwesen

25.11.2013 – von Ralph Bärligea.

Den Anstoß zu diesem Artikel gab eine Hauptseminararbeit des Autors aus dem Sommersemester 2012 an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau. Die Arbeit zeigt, auf Grundlage des Homo agens als Grundannahme der Österreichischen Schule der Ökonomie, dass Handlungsregeln evolutionär entstehen und es eine unternehmerische Aufgabe ist, sie zu entdecken und umzusetzen. (Am Ende dieses Beitrages können Sie die Seminararbeit als PDF-Datei downloaden.)

Ralph Bärligea

Vom 11. bis 13. Oktober 2013 fand in Chorin am Amtssee der Juniorenkreis Politik der Friedrich August von Hayek-Gesellschaft e. V. zum Thema „Liberalismus und Demokratie – Spannungsverhältnis oder Harmonie?“ unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Habermann und Norbert Tofall statt. Es wurden Texte von Autoren wie F. A. von Hayek, Karl Popper, Alexis de Toqueville oder José Ortega y Gasset zum Thema besprochen. Als Fazit der Veranstaltung kam heraus, dass im liberalen Gemeinwesen allgemeine abstrakte Regeln notwendig sind, die sich letztendlich auf den Schutz des Eigentums und das damit verbundene Selbsthaftungsprinzip zurückführen lassen. Die Demokratie kann diesem Prinzip gerecht werden, wenn es zur Kontrolle der Politiker als Agenten direkte Volksabstimmungen der Bürger als Prinzipale gibt. Zudem muss die Möglichkeit der Sezession bestehen, damit sich Minderheiten auf diese Weise als Ultima Ratio vor der Mehrheit schützen können. Wo der Staat jedoch Sondergesetzgebungen erlässt, wie etwa bei der Förderung bestimmter Energieerzeugungsformen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), droht der volkswirtschaftliche und soziale Kollaps.

Lobbygesetzgebungen scheitern

Gesetze wie das EEG gelten zwar allgemein für alle, sind jedoch nicht abstrakt. Sie begünstigen bestimmte Gruppen – nämlich unter das EEG gefasste Energieerzeuger – auf Kosten aller anderen, die durch das EEG etwa höhere Strompreise zahlen müssen. Und weil jeder gerne Mitglied einer solchen gesetzlich privilegierten Gruppen werden will und es auch kann, in dem er sich den Richtlinien solcher Gesetze anpasst, müssen derartige Gesetze zum Kollaps der Gesellschaft führen. Denn auf Dauer ist es unmöglich, dass am Ende jedermann auf Kosten von jedermann leben kann. Damit eine Gesellschaft nachhaltig bestehen kann, muss möglichst jeder selbst für seine Kosten aufkommen und jeder muss zum gegenseitigen Nutzen des anderen wirtschaften. Nur eine kleine Minderheit tatsächlich Almosenbedürftiger kann auf Dauer bedingungslos unterhalten werden. Auf keinen Fall können alle per Gesetz oder Wunschtraum zum Almosenempfänger werden.

Die Grenzen ruinöser Gesetzgebung

„Der Staat ist die große Fiktion, nach der sich jedermann bemüht, auf Kosten jedermanns zu leben“, sagte der französische Ökonom Frédéric Bastiat. Diese Erkenntnis wird sich, wenn nicht durch rechtzeitige Einsicht, dann doch spätestens durch die realen Verhältnisse, also die Undurchführbarkeit eines universell in Verantwortung gezogenen Subventions- und Wohlfahrtstaat, durchsetzen. Beim EEG beispielsweise wird bereits zurück gerudert, weil sich die Leistungsempfänger – etwa in Form installierter Photovoltaikanlagen – ins Untragbare vermehren. Auch die Agenda 2010 von Gerhard Schröder bei der Sozialgesetzgebung war ein solcher zwangsläufiger Schritt, der dazu geführt hat, dass das Untragbare nicht länger getragen werden muss. Der allgemeine Trend der Ausweitung des Staates als Enteignungs- und Umverteilungsorgan wird sich immer nur soweit fortsetzen, wie er seine Grenzen nicht entweder frühzeitig durch vernünftige Einsicht oder letztendlich in der Staatspleite findet.

Aushebelung des Haftungsprinzips im Staat

Zur Ursache der Finanzkrise habe ich einmal geschrieben: „Wenn Entscheid und Haftung für das eigene Handeln auseinander fallen, trägt immer ein anderer die zwangsläufig anfallenden Kosten des Handels, selbst wenn er gar nicht dafür verantwortlich ist. Negative externe Effekte treten auf. Der Einzelne handelt verantwortungslos auf Kosten anderer und ruiniert so das Gemeinwesen.“ Nach diesem Prinzip ist jedoch unser Gemeinwesen immer weiter zum Staat degeneriert, den wir heute vorfinden. Das gesetzliche Geldmonopol, die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme, ja sogar die Politik selbst und auch die Europäische Union sind genau danach aufgebaut, dass eben nicht jeder für seine Entscheidungen und sein Tun selbst haften muss. Im Gegenteil werden die entstehenden Kosten auf diejenigen abgewälzt, die sie gerade noch tragen können, weil sie gut gewirtschaftet haben. Schlechtes Wirtschaften wird gefördert, gutes bestraft. Das setzt perverse Anreize: Weil man für schlechtes Wirtschaften bezahlt, bekommt man immer mehr Misswirtschaft wie Arbeitslosigkeit, Finanzkrisen und Subventionsmoloche. Weil man gutes und nachhaltiges Wirtschaften bestraft, gibt es immer weniger davon.

Selbsthaftung statt Kollektivhaftung

Anstelle dieses System der Haftungsentgleisung aufzugeben, wird die Lösung der Probleme durch die Sozialisierung der so entstehenden Kosten auf immer höherer Ebene gesucht. Jeder soll sozialversicherungspflichtig werden, alle Länder sollen über die EU bis hin zum internationalen Währungsfonds gemeinsam füreinander haften und so weiter und so fort. Genau der umgekehrte Weg wäre richtig. Die Haftung muss auf immer kleinere Ebenen bis hin zum Individuum zurückgeführt werden. An sozialen Sicherungssystemen, die nachhaltig funktionieren sollen, müssen ihre Mitglieder freiwillig beteiligt sein und die entstehenden Kosten selbst tragen. Beispiele dafür gibt es genug: Private Versicherungen, Genossenschaften, Kirchen, die Familie. Die allgemeine abstrakte Regel, die für alle gilt, fokussiert sich im liberalen Gemeinwesen auf den Schutz der sogenannten negativen Freiheit: Freiheit von der Willkür anderer, Schutz von Eigentum und Leben.

Ansprüche gegen sich selbst, statt an andere

Mitgefühl, Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe die in der Armenhilfe ihren Ausdruck bekommen bleiben im liberalen Verständnis den Menschen überlassen und damit dort, wo sie hingehören: In den Herzen der Menschen und nicht in den Buchstaben des Gesetzes. Die positive Freiheit der Armen, nicht verhungern zu müssen, ein Recht auf Bildung zu haben, angehört und sozial integriert zu werden, bildet im richtigen – so etwa auch im christlichen Verständnis – einen Anspruch, den jeder gegen sich selbst haben sollte. Nach José Ortega y Gasset Werk „Aufstand der Massen“ zeichnet sich der „edle“ Mensch genau dadurch aus, dass er Ansprüche gegen sich selbst hat, während der „gemeine“ Mensch dadurch gekennzeichnet ist, dass er vor allem Ansprüche gegen andere hat. So reduziert sich die Mitmenschlichkeit der Sozialisten meist auch nur auf Forderungen gegen andere: „Die Reichen“, „die Kapitalisten“, „die Umweltsünder“, „die Ausbeuter“, „die Besserverdienen“ sollen für die Armen zahlen. Der Sozialist oder die Sozialistin selbst jedoch sieht sich meist nicht nur moralisch überlegen, sondern auch gleicher als gleich und lebt darum in der Regel selbst von Steuergeldern, fährt in Staatslimousinen, diniert auf Staatskosten, lebt und amüsiert sich auf Staatskosten oder verkauft gar Klimazertifikate und Verschmutzungsrechte. Der Bürger hat dann dafür Steuern zu zahlen.

Negative und positive Freiheit sind ein Widerspruch

Die positive Freiheit der Sozialisten, der rechtliche Anspruch auf Versorgung gegenüber dem Staat, macht den Staat zum Hehler. Um die Versorgungsansprüche seiner Wähler und Lobbygruppen zu erfüllen, muss er andere Bürger bestehlen, d. h. zwangsbesteuern und so ihre negative Freiheit – Eigentumsschutz als Freiheit von Zwang und Schädigung durch andere – verletzen. So wird die von Frédéric Bastiat beschriebene Fiktion, dass jedermann auf Kosten von jedermann leben könnte bedient. Nachhaltige Modelle des Wirtschaftens und funktionierende soziale Sicherungssysteme werden ökonomisch durch die Besteuerung und die unlautere Konkurrenz durch den Sozialstaat geschwächt oder ganz zerstört. Wo beispielsweise Eltern die Kosten von Elterninitiativen zur Kinderbetreuung selbst tragen müssen, können zwangsfinanzierte staatliche Kindertagestätten zum halben Preis und weniger angeboten werden. Die positive Freiheit steht eindeutig im unauflösbaren Widerspruch zur negativen Freiheit. Regelsysteme die beides fordern sind willkürlich, weil man aus einem logischen Widerspruch alles schlussfolgern kann. Manche nennen dies Abwägung, doch letztendlich handelt es sich um einen Kompromiss zwischen zwei Extremen, der sich je nach politischer Laune der Entscheidungsinstanzen in eine beliebige Richtung ändern kann. Solche beliebigen Regeln setzen keine anderen Grenzen als die Realität des faktisch Möglichen und konterkarieren sich darum in ihrer Wirkungslosigkeit selbst.

Ausgestaltungsschwierigkeiten von Eigentum und Selbsthaftung

Die negative Freiheit zu schützen, also Eigentum und das Haftungsprinzip durchzusetzen, hört sich wie bisher dargestellt als abstrakte Regel gut und richtig an. Doch die Umsetzung gestaltet sich bisweilen schwierig. Die Grenzen des Eigentums sind im konkreten Einzelfall nicht immer leicht zu ziehen. Sitten und Gebräuche unterscheiden sich von Ort zu Ort, von Gruppe zu Gruppe und ändern sich mit der Zeit. Ist etwa Lärm, der von einem Spielplatz ausgeht für die Anwohner zumutbar, oder schädigt dies als negativer externer Effekt bereits ihr Eigentum? Darf jeder auf seinem Grundstück Rasenmähen, wann er will oder verletzt er damit vielleicht die Eigentumsrechte seines Nachbarn? Darf ein Mann in der Stadt Ziegen auf seinem Grundstück halten, die stinken, oder einen Hahn, der morgens laut kräht? Gilt gleiches für ein Grundstück auf einem Dorf? Wie viel Fluglärm ist erträglich, wie viel CO2 darf man ausstoßen, ohne unfreiwillig beteiligte Dritte zu schädigen? Bekommt eine Zahnärztin in München mit ihrer Klage Recht, dass Sie ein grünes Dach beim Farbabgleich des Zahnersatzes blendet? Wenn nach der subjektiven Wertlehre Kosten wie Nutzen subjektiv sind, darf dann ein Mann, der Angst vor Handymasten hat, seinem Nachbarhaus verbieten, einen solchen aufzustellen? Diese Problematik habe ich bereits ausführlich im Artikel „Umweltschutz: ein liberales Anliegen“ dargestellt.

Eine allgemein gültige Regel muss abstrakt sein

Aus dieser Problematik heraus wird schnell klar, dass konkrete Regeln für jeden Einzelfall mit niedrigem Abstraktionsgrad nicht allgemein, also unabhängig von Zeit, Ort und Personengruppe gelten können. Diese Regeln müssen von Ort zu Ort (z. B. Gemeinderecht, Stadtrecht), Gruppe zu Gruppe (z. B. Vereinssatzungen, Hausrecht, Unternehmenskodex) selbständig festgelegt werden und im Zeitverlauf von den Individuen bei Bedarf neu verhandelt werden. Ein ähnlicher Gedanke steckt darin, dass etwa die CDU/CSU keinen flächendeckenden sondern nur einen branchenspezifischen und regional unterschiedlichen Mindestlohn will, während die SPD als „Partei des demokratischen Sozialismus“ einen flächendeckenden Mindestlohn fordert. Richtig wäre natürlich, dass es letztendlich auch jedem selbst frei stehen können müsste, wie er seinen Lohn aushandelt. Es ist eine Illusion, dass der Staat alle für jeden Einzelfall bis ins letzte Detail festschreiben könnte, um es möglichst jedem Recht zu machen. Ein solcher Absolutismus ist schlicht nicht praktikabel. Wird er weiter verfolgt, endet er im Fundamentalismus, Fanatismus und Totalitarismus: Keine Erfolgsmodelle, wie die Geschichte zeigt. Gleichzeitig ist es aber auch nicht richtig, nihilistisch, nominalistisch zu sagen, dass darum keine Regel eine allgemeine, also universelle Geltung haben sollte und darum alle Regeln je nach den Verhältnissen unterschiedlich seien oder zumindest ausgelegt werden müssten. Kann man das Recht eines Menschen, am Leben gelassen zu werden beispielsweise beliebig den Verhältnissen anpassen? Oder die Definition dessen, was ein Mensch ist? Wozu solche Anschauungen geführt haben und weiter führen, zu Massenmorden, Willkür und Ähnlichem, dürfte bekannt sein. Auch das sind Irrwege.

Die Kernregel des Liberalismus ist allgemein und abstrakt

Die eingangs dargestellte allgemeine abstrakte Regel des Liberalismus, dass Leben und Eigentum der Menschen durch keinen anderen gegen dessen Willen angetastet werden dürfen und dass jeder für sein Tun in diesem Sinne selbst zu haften hat, ist darum eine gute Regel, weil sie zugleich allgemein und sehr abstrakt ist. Je abstrakter eine Regel, desto realistischer ist ihre erfolgreiche allgemeine Anwendung unabhängig von Zeit, Ort oder Personengruppe. Die Regel des Liberalismus, das jeder tun und lassen darf was er möchte, solange er damit niemandem anderen schadet ist auch darum gut, weil sie – zumindest nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Österreichischen Schule der Ökonomie – den höchstmöglichen subjektiven Nutzen für jedermann, also das höchstmögliche Glück für alle zusammen schafft. Denn dass jeder für sein Tun selbst haftet und Eigentum erwerben kann, schafft Anreize, arbeitsteilig füreinander produktiv tätig zu sein, anstelle sich gegenseitig zu beklauen und voneinander zu schmarotzen. Die freien Preise auf dem Markt lenken zudem die Investitionen in die Bereiche, in denen die Nachfrage am dringlichsten ist. Dass die Individuen sich trotzdem oft nicht zu einer Einigung auf diese Regel durchringen können, etwa auch bei Freihandelsabkommen, hat seine Ursachen im Gefangenendilemma. Zugegeben: Eine endgültige Lösung für die praktische Anwendung der Regeln im liberalen Gemeinwesen gibt es auf Grund der schon dargestellten Ausgestaltungsschwierigkeiten nicht.

Konkrete liberale Regeln im Einzelfall entstehen evolutionär

Wo jedoch gute Regeln durch Zusammenarbeit statt Zwietracht unter den Menschen entstehen, kann sie keine Macht der Welt mehr bremsen. Denn gute Regeln werden freiwillig angenommen und setzen sich evolutionär durch. In meiner Seminararbeit schreibe ich zu diesem Thema: „Die Motivation der Individuen, sich an [gute] Handlungsregeln zu halten, sind niedrigere Transaktionskosten durch das Schaffen einer reziproken Basis, auf der Tauschakte ermöglicht und so die daraus [entstehenden] Vorteile in Einklang mit individuellen Handlungsintentionen generiert werden.“ Kurz: Jeder weiß, wie viele Vorteile wir durch die Arbeitsteilung haben. Um diese Vorteile erschließen zu können, halten wir Regeln freiwillig ein: Z. B. halten wir uns in der Regel an Vereinbarungen, erscheinen pünktlich zur Arbeit oder Terminen, wollen zuverlässig und nicht unzuverlässig sein, sagen die Wahrheit, wenn es um ernste Angelegenheiten geht, schützen Kinder durch das Anleinen unserer Hunde an Spielplätzen, schmeißen unseren Müll nicht sorglos auf die Straße usw. Wo käme man hin, wenn man ständig Angst haben müsste, betrogen, belogen, versetzt oder sonst wie geschädigt zu werden? Personen die uns diesen Gefahren aussetzen, werden in der Regel sozial sanktioniert. Niemand möchte mehr etwas mit ihnen zu tun haben. Sie werden vom Gesellschafts- und Geschäftsleben ausgeschlossen und partizipieren somit nicht an den Vorteilen des sozialen Beisammenseins und der Arbeitsteilung. Weil aber die allermeisten Menschen diese Vorteile anstreben, halten sie sich auch an Regeln.

Die Botschaft dieses Artikels soll darum sein, dass fernab von staatstheoretischen oder ethischen Debatten gute, konkrete Regeln, also reale Regeln für die Praxis im tatsächlichen Leben nicht zentral vom Staat oder Theoretikern gesetzt werden können. Selbst dezentral können sie nicht für die Ewigkeit geschaffen werden. Vielmehr müssen sie täglich neu errungen werden: entdeckt, verhandelt und durchgesetzt. Dies sieht der wirklich Liberale dabei mit Optimismus statt Bekümmertheit. Nach Ansicht eines echten Liberalen, soll und muss es dafür auch keine endgültige Lösung geben, erst Recht nicht vom Staat. Regeln zu entdecken und zu gestalten ist nämlich eine unternehmerische Aufgabe. Und jeder kann sich dieser Aufgabe stellen, wenn er bessere Regeln möchte.

Wie sich dies ausgehend von der Grundannahme der Österreichischen Schule der Ökonomie, dem Homo agens, den Carl Menger und Ludwig von Mises begründet haben, ableiten lässt, zeigt Ralph Bärligea in seiner Hauptseminararbeit „Der Unternehmer als ethischer Arbitrageur und Intermediär“, die Sie hier als PDF-Datei herunter laden können.

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Ralph Bärligea hat seinen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und seinen Master in Betriebswirtschaft an der Universität Passau absolviert. Er leitet dort den Friedrich August von Hayek-Gesprächskreis als wissenschaftliche Hochschulgruppe, die er 2010 gründete. Von 2007 bis 2009 war er für die quirin bank AG als studentischer Mitarbeiter im Produkt- und Portfoliomanagement tätig. Dort lernte er durch den Chefanalysten Claus Vogt die Österreichische Schule der Ökonomie erstmals kennen. Im Winter 2011/2012 unterstützte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter den Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler. Mit zwei Kommilitonen gründete er 2013 kurz vor Studienabschluss ein Start-up mit dem Pilotprojekt Studentenflohmarkt.de.

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