Die freie Privatstadt als alternative Ordnung

4.6.2018 – Der nachfolgende Beitrag ist ein Auszug aus dem kürzlich erschienenen Buch „Freie Privatstädte – mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt“.

Der Autor, Titus Gebel, ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen.

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Titus Gebel

Stellen Sie sich ein System vor, in dem Ihnen ein privates Unternehmen als „Staatsdienstleister“ Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum bietet. Diese Leistung umfasst innere und äußere Sicherheit, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung. Sie zahlen einen vertraglich fixierten Betrag für diese Leistungen pro Jahr. Der Staatsdienstleister als Betreiber des Gemeinwesens kann diesen „Bürgervertrag“ mit Ihnen später nicht einseitig ändern. Sie als „Vertragsbürger“ haben einen Rechtsanspruch darauf, dass er eingehalten wird und einen Schadensersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Um alles andere kümmern Sie sich selbst, können aber auch machen, was Sie wollen, begrenzt nur durch die Rechte der anderen und die sonstigen überschaubaren Regeln des Zusammenlebens. Das schließt ein, sich mit anderen für alle möglichen Zwecke zusammen zu schließen. Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Staatsdienstleister werden vor unabhängigen Schiedsgerichten verhandelt, wie im internationalen Handelsrecht üblich. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht auf andere Weise, wandern seine Kunden ab, und er geht in die Insolvenz. Er hat also ein wirtschaftliches Risiko und daher einen Anreiz, seine Kunden gut und vertragsgemäß zu behandeln.

Dieses System heißt Freie Privatstadt. Auf den ersten Blick mag es unerhört radikal oder utopisch erscheinen. Allerdings nutzen wir den Dienstleistungsansatz bereits sehr erfolgreich in anderen Bereichen unseres Lebens. Der Übertrag auf unsere Gesellschaftsordnung stellt lediglich den letzten Schritt einer bereits im Gange befindlichen Entwicklung dar. Das Neue ist, dass das Zusammenleben auf rein privatwirtschaftlicher Ebene stattfindet, aber das System trotzdem in der Lage ist, sämtliche von Bewohnern bisheriger Staaten nachgefragten Leistungen (insbesondere Sicherheit) zu erbringen. Und zwar besser, billiger und mit weit höheren Freiheitsgraden für die Kunden bzw. Vertragsbürger. Die Hauptelemente des freien Marktes werden einfach auf das Zusammenleben übertragen, nämlich der freiwillige Leistungsaustausch, das Recht Angebote abzulehnen und der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, Machtbegrenzungsmittel und Qualitätsfilter. Da die Teilnahme an der Freien Privatstadt freiwillig ist, muss das Konzept dauerhaft attraktiv sein, sonst kommt niemand oder die Bewohner wandern wieder ab.

Gerade die Konstruktion als Dienstleistungsvertrag hat den Vorteil, dass sie bereits erprobt und bewährt ist. Sie entspricht dem, was wir aus den privaten Geschäften des täglichen Lebens kennen. Sei es der Brötchenkauf beim Bäcker, der Abschluss einer Versicherung oder die Beauftragung eines Steuerberaters. Stets liegt ein gegenseitiger, einvernehmlich geschlossener Vertrag zu Grunde. Dieser regelt, welches Produkt oder welche Dienstleistung zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis zu liefern ist. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag – wie beim Bäcker – nur durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen ist. Der Käufer weiß, dass sein Vertragspartner ein wirtschaftliches Interesse hat; dieser muss ihm weder Gemeinwohl noch Menschheitsrettung als Motive vorgaukeln. Bei Streitigkeiten kann man sich an unabhängige Gerichte oder Schiedsstellen wenden. Kein Verkäufer würde damit durchkommen, dass er nachträglich einseitig den Vertragsinhalt ändert („Sie zahlen ab jetzt das Doppelte, bekommen dafür aber eine zusätzliche Leistung, die sie nicht bestellt haben“) oder er eine Streitschlichtung ausschließlich durch eigene Einrichtungen erlaubt.

In einer Freien Privatstadt ist jeder Souverän Seiner Selbst, der aufgrund freiwilliger Vereinbarung einen echten Vertrag mit einem mehr oder weniger gewöhnlichen Dienstleister abgeschlossen hat, den Bürgervertrag. Beide Parteien sind formal gleichberechtigt und somit rechtlich auf Augenhöhe. An die Stelle des Verhältnisses Obrigkeit-Untertan tritt das Verhältnis Kunde-Dienstleister. Anders als in herkömmlichen Systemen, wo der Bürger zur Steuerzahlung verpflichtet ist, ohne ein korrespondierendes Leistungsrecht zu haben, stehen in einer Freien Privatstadt Leistung und Gegenleistung in einer direkten Beziehung. Beide Vertragspartner haben einen Anspruch auf Vertragserfüllung, d. h. der Betreiber kann vom Vertragsbürger die Zahlung des festgesetzten Beitrags verlangen, aber eben keine zusätzlichen Beträge. Der Vertragsbürger wiederum kann vom Betreiber einklagen, dass dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, indem er etwa Sicherheit und ein funktionierendes Zivilrechtssystem gewährleistet. Wer der Betreibergesellschaft gerade vorsteht oder wem diese gehört, ist für das Funktionieren des Modells ohne Belang.

Eine Freie Privatstadt ist mithin keine Utopie, sondern vielmehr eine Geschäftsidee, deren funktionale Elemente bereits bekannt sind und die lediglich auf einen anderen Sektor übertragen werden, nämlich den des Zusammenlebens. Im Grunde stellt der Betreiber als Dienstleister nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die Gesellschaft ergebnisoffen im Sinne einer „spontanen Ordnung“ (Hayek) entwickeln kann.

Hauptmerkmale

Freie Privatstädte sind durch folgende Hauptmerkmale gekennzeichnet:

  1. Eine Freie Privatstadt ist eine souveräne oder mindestens teilautonome Gebietskörperschaft, die über einen eigenen Rechts- und Ordnungsrahmen, ein Steuer-, Zoll- und Sozialregime und über eigene Verwaltung, Sicherheitskräfte sowie ein unabhängiges Streitschlichtungssystem verfügt.
  2. Die Freie Privatstadt wird von einer Betreibergesellschaft als gewinnorientiertes Unternehmen geführt. Gegen einen festgelegten finanziellen Beitrag gewährleistet sie den Bewohnern Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum.
  3. Teilnahme und Verbleib in der Freien Privatstadt sind freiwillig.
  4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Freie Privatstadt, darüber entscheidet der Betreiber nach seinen Kriterien und seinem Ermessen.
  5. Jeder einzelne Bewohner hat mit der Freien Privatstadt bzw. deren Betreibergesellschaft einen schriftlichen Bürgervertrag geschlossen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten abschließend regelt. Dieser umfasst die vom Betreiber zu erbringenden Leistungen und die dafür zu bezahlende Summe, daneben die in der Freien Privatstadt geltenden Regeln.
  6. Dieser Bürgervertrag kann nicht einseitig geändert werden; er stellt die „persönliche Verfassung“ eines jeden Vertragsbürgers dar.
  7. Im Übrigen können die Vertragsbürger tun, was sie möchten, sofern sie dadurch nicht die Rechte anderer oder die sonstigen, im Bürgervertrag festgelegten Regeln verletzen.
  8. Alle erwachsenen und geschäftsfähigen Vertragsbürger sind für die Konsequenzen ihres Tuns selbst verantwortlich, nicht „die Gesellschaft“ oder der Stadtbetreiber. Es besteht außerhalb vertraglicher oder familiärer Unterhaltsansprüche kein Recht, auf Kosten Dritter zu leben.
  9. Jeder Bewohner kann den Vertrag jederzeit kündigen und die Freie Privatstadt wieder verlassen, der Betreiber kann jedoch nur aus wichtigem Grund kündigen, etwa wegen Verstoßes gegen die Vertragspflichten wie z. B. fortgesetzter Nichtzahlung des Beitrages.
  10. Im Falle von Konflikten mit der Betreibergesellschaft ist jeder Vertragsbürger berechtigt, unabhängige (Schieds-) Gerichte anzurufen, die nicht der Organisation des Betreibers angehören.

Das verpflichtend abzunehmende und zu bezahlende Basispaket des Betreibers umfasst Sicherheits- und Rettungskräfte, einen Rechts- und Ordnungsrahmen, eine gewisse Infrastruktur sowie unabhängige Gerichte bzw. Streitschlichtungsstellen. Zur Gewährleistung der Freiwilligkeit der Teilnahme ist das Gebiet idealerweise anfänglich unbewohnt.

Autonomie

Um eine Freie Privatstadt umzusetzen, ist innere Autonomie notwendig. Dies bedeutet nicht zwingend völkerrechtliche Souveränität, aber zumindest das Recht, die eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Zur Etablierung einer Freien Privatstadt bedarf es daher einer vertraglichen Vereinbarung mit einem bestehenden Staat. In diesem Vertrag räumt der „Gastgeberstaat“ der Betreibergesellschaft das Recht ein, auf einem abgegrenzten Territorium die Freie Privatstadt gemäß den vereinbarten Bedingungen zu errichten.

Freie Privatstädte entsprechen somit weder privat verwalteten Neubaustädten noch Gated Communities, die voll dem Recht des jeweiligen Staates unterliegen, noch autoritär regierten Stadtstaaten wie Singapur oder Dubai, welche jederzeit einseitig die Regeln ändern können. Sie gehen auch deutlich über Sonderwirtschaftszonen hinaus, sondern entsprechen eher selbstständigen Sonderverwaltungszonen, vergleichbar etwa dem Verhältnis Hong Kongs zu China. Staaten können für ein solches Konzept gewonnen werden, wenn sie sich Vorteile davon versprechen. Bestehende Staaten dazu zu bewegen, einen Teil ihrer Souveränität aufzugeben, ist sicherlich keine leichte Aufgabe. Trotzdem erscheint dieser Weg einfacher, als bestehende Systeme „von innen“ in Richtung auf mehr Freiheit, Rechtssicherheit und Selbstverantwortung zu verändern.

Das Miteinander in der Freien Privatstadt beruht auf wenigen Grundsätzen. Die Leitprinzipien sind Selbstbestimmung und Privatautonomie. Für das Zusammenleben gilt die Goldene Regel wie sie in dem Sprichwort „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg’ auch keinem anderen zu“ zum Ausdruck kommt; daneben das Prinzip do ut des („Ich gebe, damit Du gibst“), also die Erkenntnis, dass Leistung auf Gegenleistung beruht; schließlich das Freiwilligkeits- bzw. Nichtaggressionsprinzip, mithin der Vorrang von freiwilliger Kooperation gegenüber Zwang und Enteignung, auch für vermeintlich gute Zwecke. Zur Einhaltung dieser Grundregeln können oder müssen auch Zwangsmittel angewendet werden. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße führen zudem zum Ausschluss aus der Privatstadt. Zur Freiwilligkeit gehört das Recht, den Aufenthalt in der Freien Privatstadt jederzeit wieder zu beenden.

Freie Privatstädte erwarten von ihren Vertragsbürgern Mündigkeit und Selbständigkeit. Dazu gehört die Übernahme von Verantwortung für sich und andere, die Stärkung von Familie und kleinen Gemeinschaften, sowie Ideen- und Erfindungsreichtum zur Überwindung von Schwierigkeiten. Dafür winken die Freude und Zufriedenheit, sein Leben aus eigener Kraft nach eigenen Vorstellungen meistern zu können. Langfristig wächst auf diese Weise eine Gemeinschaft von selbstbewussten, aufgeweckten und wirklichkeitsbezogenen Menschen heran. Wenn jeder frei entscheiden kann, was er tun und wie er leben möchte, gibt es auch für Mitbestimmungsorgane wie Parlamente keinen wirklichen Bedarf. Diese laufen immer Gefahr, von Interessengruppen oder der Regierung für ihre Zwecke gekapert zu werden. Die Veränderungssperre zugunsten von Freiheit und Selbstbestimmung in einer Freien Privatstadt ist der Bürgervertrag. So können sich zwar die Bewohner auf eine Interessenvertretung einigen und etwa einen Gemeinderat etablieren. Aber auch wenn 99 % der Bewohner dort mitmachen und sich freiwillig den Mehrheitsentscheidungen unterwerfen, hat dieses Gremium kein Recht, den übrigen 1 %, die damit nichts zu tun haben wollen, seine Ideen aufzuzwingen. Das ist genau der Punkt, an dem staatliche Systeme regelmäßig scheitern: die dauerhafte Gewährleistung der individuellen Freiheit.

Das Gewinnerfordernis des Stadtbetreibers ist von zentraler Bedeutung. Viele Menschen halten Gewinnstreben für etwas Unmoralisches und wollen am liebsten nichts damit zu tun haben. Sie verkennen, dass es keinen besseren Anreiz gibt, knappe Mittel optimal einzusetzen und die Ressourcen bestmöglich auszunutzen. Außerdem sorgt es für Transparenz. Der Betreiber der Freien Privatstadt will Geld verdienen, das ist klar. Was aber sind die Motive und Beweggründe der Politiker? Die Behauptung, dass diese nur von der Sorge um das Gemeinwohl getrieben sind, glauben zu Recht die Wenigsten. Auch der Anreiz, sich als Staatsoberhaupt mit Präsidenten und Königen zu treffen, Beifall heischend Weltrettungspläne vor den Vereinten Nationen zu verkünden, prominent zu sein und Macht über Menschen zu haben, tritt in Freien Privatstädten notwendigerweise hinter die Gewinnerzielungsabsicht zurück. Natürlich werden solche Erwägungen auch den vom Betreiber eingesetzten Verwaltungschef oder Bürgermeister umtreiben. Dieser muss aber letztlich das tun, was für die Betreibergesellschaft gut und profitabel ist und kann deshalb nicht einfach die Regeln ändern (= Kunden würden abwandern), internationalen Organisationen beitreten, am weltweiten Konferenzzirkus teilnehmen, oder häufig berühmte Persönlichkeiten empfangen (= Mehrausgaben ohne messbaren Gegenwert). Das Anreizsystem ist also sehr verschieden von dem eines Politikers in herkömmlichen Systemen. Dort kann der Politiker die beschriebenen persönlichen Interessen zur Mehrung seines Ruhms auf Kosten der Staatsbürger verfolgen, während das der Verwaltungschef einer Freien Privatstadt aus den genannten Gründen nicht kann.

Gewinnerfordernis und Wettbewerb zwingen den Betreiber einer Freien Privatstadt vielmehr dazu, sein Produkt permanent zu verbessern und die Ressourcennutzung zu optimieren. Jede Entscheidung die er trifft, hat unmittelbare Auswirkungen. Erhöht dies die Zufriedenheit der Bewohner bzw. wird jene durch Sparmaßnahmen nicht vermindert? Mit anderen Worten: werden dadurch in letzter Konsequenz höhere Einnahmen als Ausgaben generiert? Falls ja, wird Gewinn erzielt und der Unternehmenswert der Freien Privatstadt erhöht. Falls nein, muss die Maßnahme rückgängig gemacht oder verbessert werden. Eine solche Effizienz wird von staatlichen Ordnungen niemals erreicht werden können.

Wie könnte das Leben in freien Privatstädten aussehen? 

Neuartige Dienstleister wie Uber oder Airbnb sind nicht verboten sondern eine Selbstverständlichkeit. Es gibt private Unternehmer, die vom Krankenhaus über Schulen und Kindergärten bis hin zur Müllabfuhr alles abdecken, was nachgefragt wird. Gegen sämtliche Eventualitäten des Lebens versichern sich die Bewohner auf Wunsch privat oder gründen Selbsthilfegruppen, sei es zum Schutz vor Krankheit, Tod, Pflegebedürftigkeit oder Unfällen. Schnellstraßen, Häfen und Einkaufszentren werden von Investoren erstellt und betrieben. Jeder kann neue Produkte und Dienstleistungen ohne Genehmigung oder Lizenz anbieten, und sich in jeder gewünschten Währung bezahlen lassen. Auch für Ungelernte gibt es – mangels Mindestlohnvorschriften – Verwendung. Günstige Produkte können aus der ganzen Welt eingeführt werden, weil Freihandel und damit Zollfreiheit herrschen. Neue Medikamente und Behandlungsmethoden sind jedem Erwachsenen zugänglich, der diese in Kenntnis des möglichen Risikos testen will. Umweltgrenzwerte gelten nur für wirkliche Toxizität auf wissenschaftlicher Grundlage.

Es herrscht Meinungsfreiheit, sogar eine bestimmte Religion darf offen kritisiert werden, und volle Vertragsfreiheit. Zigaretten werden wieder ohne hässliche Warnhinweise gehandelt und beworben. Man kann leistungsstarke Staubsauger und Duschköpfe erwerben. Glühbirnen sowieso. Die Privatstadt macht ihre Einwanderungsregeln selbst. Sie kann jeden, der kriminell wird oder z. B. den Vorrang religiöser Dogmen vor den Regeln der Stadt propagiert, ohne viel Federlesens wieder hinauswerfen. Aufgrund dieser Positivauslese benötigen Vertragsbürger für die meisten Staaten kein Visum. Freie Privatstädte, die zum selben Betreiber gehören oder anderweitig assoziiert sind, verfügen zudem über eine weltweit einheitliche Notrufnummer sowie Konsulate im Ausland, in denen Vertragsbürgern in Notfällen geholfen wird.

Kriminalität und Vandalismus sind kaum existent, man kann seine Kinder ruhigen Gewissens sogar nachts auf die Straße lassen. Soziologen, Politologen, Kunsthistoriker und andere Geisteswissenschaftler, die üblicherweise den Staatsdienst und staatlich finanzierte NGOs bevölkern, sind selten geworden. Da das Studium selbst bezahlt werden muss, werden im Allgemeinen Ausbildungsgänge bevorzugt, die Aussicht auf echte Nachfrage versprechen. Einige Unternehmen, darunter auch bekannte Namen, sind mit ihrer Ansiedlung gescheitert. Es gibt weder neue Gesetze, die zu eigenen Gunsten beeinflusst werden noch Subventionstöpfe, die abgegriffen werden können. Heerscharen von klugen Menschen, die anderswo Beamte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer geworden wären, sind in der Privatwirtschaft tätig und erhöhen Produktivität und Wertschöpfung.

Politischer Aktivismus, Missionierungseifer, Verteilungskämpfe und das Aufwiegeln gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander sind praktisch verschwunden. Die Vertragsbürger respektieren gegenseitig ihre unterschiedlichen Anschauungen und Einschätzungen. Die Menschen sind wieder in der Verantwortung, für sich selbst zu sorgen und dadurch automatisch selbstbewusster, stabiler und realistischer in ihren Einschätzungen.

Nach spätestens zwei Generationen wären Freie Privatstädte wohlhabender, freier und friedlicher als alles, was wir bisher kennen.

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Hier sehen Sie einen Votrag von Titus Gebel mit dem Titel „Freie Privatstädte – die Zukunft gehört politikfreien Gemeinwesen“ (Ludwig von Mises Institut Deutschland Konferenz 2017)

 


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Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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