Coronavirus – was würde eine Freie Privatstadt tun?

1. April 2020 – von Titus Gebel 

Titus Gebel

In letzter Zeit werde ich oft gefragt, wie eine Freie Privatstadt mit der Corona-Krise umgehen würde. Lassen Sie mich hier eine Antwort geben, aber bedenken Sie, dass verschiedene Stadtbetreiber zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen könnten. Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren (wie Friedrich August von Hayek (1899 – 1992) ihn bezeichnet) würde auch hier seine segensreiche Wirkung tun.

Zunächst einmal würde eine Freie Privatstadt eine Klausel im Bürgervertrag vorsehen, die bestimmt, dass in Notfällen wie Kriegen oder Naturkatastrophen (dazu gehören auch Epidemien) der Stadtbetreiber besondere Rechte zur Kontrolle des öffentlichen Lebens hat.

Wie immer in einem rein vertraglichen System können die Bewohner vor einem unabhängigen Schiedsgericht anfechten, dass ein solcher Tatbestand gegeben sei. Die Vertragsbürger könnten behaupten, dass COVID-19 nicht wirklich eine Epidemie sei, da nicht schlimmer als eine Grippe, oder dass bestimmte Maßnahmen unangemessen oder nutzlos seien und so weiter.

Hier würde ich als Privatstadtbetreiber argumentieren, dass starke Indizien vorliegen, wonach COVID-19 tatsächlich eine gefährliche Pandemie ist, da definierte Bevölkerungsgruppen (etwa auf Kreuzfahrtschiffen oder in norditalienischen Städten) viel höhere Sterblichkeitsraten aufweisen als sie üblich sind während einer Grippesaison. Nichts zu tun, würde das gesamte Gesundheitssystem zum Nachteil aller Kranken überlasten. Außerdem ist der Privatstadtbetreiber verpflichtet, Leib und Leben seiner Vertragsbürger zu schützen. Dafür zahlen diese. Dies rechtfertigt, dass die Notfallklausel prinzipiell anwendbar ist.

Nehmen wir an, das Schiedsgericht würde dieser Ansicht folgen.

Das würde nun bedeuten, Maßnahmen zu ergreifen, die wirksam sind, aber die geringsten negativen Auswirkungen auf die Bewohner haben. Dies bedeutet etwa eine Kontrolle an den Grenzen für alle Neuankömmlinge einschließlich der aus dem Ausland zurückkehrenden Bewohner. Sie würden getestet und bei positivem Ergebnis beziehungsweise während der Inkubationszeit von 14 Tagen in Quarantäne gehalten.

Unmittelbar nach Einführung des Notstandsregimes hätte die Stadt einen Krisenstab eingesetzt, der so viele Informationen wie möglich sammeln würde. Er würde die Entwicklung in der übrigen Welt sorgfältig verfolgen und nachahmen, was anderswo funktioniert, und vermeiden, was nicht funktioniert. Die Stadt würde auch die Bewohner um Ideen und Ratschläge bitten, auch wenn diese im Gegensatz zur Ansicht des Stadtbetreibers stehen. Vermutlich würde eine offene Diskussionsveranstaltung stattfinden, um neue und möglicherweise bessere Ideen zu entdecken. Der Krisenstab würde die Vertragsbürger mittels der CityApp über neue Behandlungen, Medikamente und andere Ideen zum Schutz der eigenen Person informieren, wie diese hier.

Eine vollständige Eindämmung durch Unterbindung des öffentlichen Lebens wäre freilich die letzte Eskalationsstufe. Zuvor würde der Stadtbetreiber Risikogruppen identifizieren und sie anweisen, soziale Kontakte zu vermeiden. Nur wenn dies nicht funktioniert, würde er eine vollständige Kontaktsperre und entsprechende Verhaltensregeln anordnen. Gleichzeitig würde die Stadt zusätzliche Beatmungsgeräte, Masken und so weiter kaufen. Wie in meinem Buch beschrieben, sollten Freie Privatstädte eine Rückstellung für Naturkatastrophen gebildet haben. Diese könnte in solchen Fällen genutzt werden.

Gleichzeitig würde die Stadt versuchen, so viele Menschen wie möglich zu testen. Da es sich bei einer Freien Privatstadt typischerweise um ein eher kleines Gebiet handelt, könnte sie leicht Gebiete mit unterschiedlichen Eindämmungszuständen definieren und dann die jeweiligen Ergebnisse testen und schnell reagieren.

Bislang unterscheidet sich dies nicht wesentlich von dem, was wir in der realen Welt gesehen haben. Es gibt jedoch einige gewichtige Unterschiede:

Da die Freien Privatstädte Orte sind, an denen man für sich selbst verantwortlich ist, wäre jeder frei, Medikamente auszuprobieren, die verfügbar sind und helfen könnten. Dies würde jedoch auf eigenes Risiko geschehen und zu den Bedingungen der privaten Krankenversicherung oder der Selbsthilfegruppe auf Gegenseitigkeit (man könnte den Versicherungsschutz verlieren). Daneben können alle Marktteilnehmer in der Stadt aufgrund der geringen Regelungsdichte die Produktion von in der Krise nachgefragten Gütern sofort aufnehmen.

Innerhalb der Stadt wird es daneben größere private Wohnbereiche geben, die frei sind, eigene Regeln aufzustellen, die entweder strenger oder weniger streng sind als die der Stadt, solange die jeweiligen Bewohner innerhalb dieser Bereiche verbleiben.

Außerdem könnten die Preise wichtiger Güter (wie Atemschutzmasken) steigen, ohne dass dies als “Wucher” verboten würde. In der Folge kann das Angebot dort steigen, wo die höchsten Gewinne erzielt werden, so dass die Nachfrage schneller befriedigt werden kann.

Gegen dieses Marktprinzip vorzugehen, ist zwar in Krisenzeiten populär, aber kontraproduktiv. Ein solches Verhalten entspricht in seinem Erkenntnisgrad dem mittelalterlichen Zinsverbot.

Die Sterblichkeits- und Infektionsrate würde überwacht, und wenn der Betreiber herausfindet, dass die Infektionsrate stabil oder rückläufig ist, oder die Sterblichkeitsrate nicht oder nur geringfügig höher als üblich, könnten die Ausgangsbeschränkungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Außerdem – und dies wäre eine weitere Besonderheit der Freien Privatstädte – würden diverse Bewohner wahrscheinlich ständig Schiedsverfahren gegen die Maßnahmen des Betreibers einleiten, da sich die Situation und die verfügbaren Informationen ständig ändern. Denn der Betreiber ist seinen Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn er schuldhaft deren Freiheit oder Vermögenswerte beeinträchtigt. Das ist das genaue Gegenteil zu Politikern, denen schlimmstenfalls droht, dass sie – unter Beibehaltung sämtlicher Pensionsansprüche – abgewählt werden.

Irgendwann könnte der Betreiber oder das Schiedsgericht daher zu der Schlussfolgerung kommen, dass bestimmte Notfallmaßnahmen nicht mehr gerechtfertigt sind oder es überhaupt keine relevante Notlage mehr gibt. Dieses Beispiel veranschaulicht, wie wichtig ein funktionierendes, erschwingliches und schnelles (Schieds-) Gerichtssystem ist.

Entsprechend hätte der Betreiber bei einem erneuten Anstieg der Todesrate das Recht, erneute Beschränkungen zu veranlassen. Dies ist praktisch der Ansatz, den Singapur verfolgt. Der Stadtstaat hat frühzeitig reagiert, konnten dadurch die vollständige Schließung vermeiden und hat am 23. März die Schulen wieder geöffnet.

Wie immer in solchen Situationen ist eine Abwägung zu treffen. Es gibt keine eindeutig richtige oder falsche Reaktion. Die Wirtschaftseinbrüche sind zweifellos katastrophal, aber eher linear: kumulierte Einnahmeausfälle. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist schwerwiegend, aber vorübergehend.

Die Alternative, wenn die Eindämmung nicht solange gelingt, bis Therapien oder Impfungen verfügbar beziehungsweise die Krankenhauslast zu bewältigen ist, sieht nach aktuellem Wissensstand so aus: eine exponentiell wachsende Zahl an Menschen, die bei vollem Bewusstsein einen langsamen Erstickungstod erfahren. Dieses Wissen muss allerdings ständig mit der Realität abgeglichen werden. Ist die Pandemie doch nicht so gefährlich wie vermutet, oder sind andere Strategien erfolgversprechender, dann müssen die Beschränkungen wieder aufgehoben oder angepasst werden.

Denn eine vollständige Kontakt- oder Ausgangssperre über mehrere Monate hinweg würde die gesamte Wirtschaft und damit ebenfalls das Wohlergehen der Bewohner gefährden. Und wenn tatsächlich nur wenig mehr Menschen mehr sterben als in einer normalen Grippesaison, wäre dieser Preis zu hoch. Irgendwann wird jemand diese Entscheidung treffen müssen, und das wird entweder der Betreiber oder das Schiedsgericht sein.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Freie Privatstädte haben auch kein Wundermittel gegen eine Pandemie, sie würden aufgrund ihrer andersartigen Anreizstruktur aber aller Voraussicht nach schneller, flexibler und damit auch angemessener reagieren als europäische Staaten. Die Normalität wäre viel früher wiederhergestellt.

Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen. Im April 2018 ist sein Buch „Freie Privatstädte – mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt“ erschienen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

Foto: Free Private Cities

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