Carl Menger: Wirtschaft und Eigentum (Teil 2)

18. August 2021 – von Antony P. Mueller

[Hier können Sie diesen Beitrag als Podcast hören. Hier finden Sie Teil 1: Carl Mengers Theorie des Gutes]

Antony P. Mueller

Der zweite Teil der Reihe über Carl Mengers „Grundsätze der Volkswirtschaftslehre“ (1871) behandelt das Konzept des Wirtschaftens. In Fortsetzung des ersten Teils, der sich mit dem allgemeinen Güterbegriff befasste, geht es in diesem zweiten Artikel um Wirtschaftsgüter in Bezug auf die menschlichen Bedürfnisse und wie aufgrund der Knappheitsverhältnisse das Eigentum entsteht und damit die Rechtsordnung erwächst.

Zweck der Wirtschaft

Sich um die Befriedigung der Bedürfnisse zu kümmern, ist die wichtigste der menschlichen Bemühungen, weil sie die Grundlage aller anderen Bestrebungen ist:

„… seine Bedürfnisse befriedigen, heißt aber leben und gedeihen. Die Sorge für die Befriedigung unserer Bedürfnisse ist demnach gleichbedeutend mit der Sorge für unser Leben und unsere Wohlfahrt; sie ist die wichtigste aller menschlichen Bestrebungen, denn sie ist die Voraussetzung und die Grundlage aller übrigen.“ (Grundsätze, S. 32)

Je weiter sich die Wirtschaft entwickelt, desto größer wird die Versorgung für die Befriedigung der Wünsche sein. Das Ansammeln von Reserven, um unseren zukünftigen Bedarf zu decken, um Waren und Dienstleistungen präsent zu haben, wenn wir sie brauchen, ist der Zweck der Wirtschaft.

Vorausschau im Hinblick auf die bedarfsgerechte Vorsorge bildet den Inhalt des Wirtschaftens. Die Menschen sind besorgt um die Befriedigung ihrer Bedürfnisse in der Gegenwart und darüber hinaus um die Deckung ihres Bedarfs für künftige Zeiträume. Die „Zukunftsvorsorge“ ist das eigentliche Wesen der Wirtschaft. (S. 34)

Diese Vorsorge treibt den Menschen zum wirtschaftlichen Handeln. Dabei muss die Person Kenntnis über die Menge der bereitgestellten Waren für den betrachteten Zeitraum und Klärung der dafür zur Verfügung stehenden Menge erlangen.

„Wir müssen uns klar werden: a) über unseren Bedarf, das ist, über die Güterquantitäten, die wir in jenen Zeiträumen, auf welche sich unsere Vorsorge erstreckt, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse benötigen werden, und b) über die Güterquantitäten, die uns für den obigen Zweck zur Verfügung stehen. Die gesamte auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichtete vorsorgliche Tätigkeit der Menschen beruht auf der Erkenntnis dieser beiden Größen. Ohne die erstere Erkenntnis wäre sie eine blinde, denn die Menschen wären sich des Zieles derselben nicht bewusst, ohne die zweite Erkenntnis wäre sie eine planlose, denn sie wären ohne Einblick in die verfügbaren Mittel.“ (S.35)

Um die Vorsorgemaßnahme zu erfüllen, muss der Wirtschaftsteilnehmer Einsicht in die Menge der von ihm benötigten Güter und über die Verfügbarkeit der Mittel zur Beschaffung dieser Güter haben.

Diese Überlegung führt zur Unterscheidung zwischen dem Bedürfnis nach Gütern, die unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse verwendet werden können – Güter erster Ordnung – und Gütern, die der Beschaffung der Güter erster Ordnung dienen. (S. 35)

  • Güter erster Ordnung sind solche „welche unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden können.“
  • Güter höherer Ordnung sind solche, deren Bedarf „durch unseren Bedarf an Gütern erster Ordnung bedingt (ist)“. (S.35)

Die Unsicherheit besteht bei der Versorgung mit Gütern höherer Ordnung darin, dass wir weder genau wissen, welchen zukünftigen Bedarf wir haben werden noch ob die Versorgung damit gewährleistet ist.

Die menschlichen Bedürfnisse ändern sich im Laufe der Zeit zusammen mit den Bedingungen der Verfügbarkeit ihrer Befriedigung. Dennoch sind die Unsicherheitsgrade unterschiedlich. Während wir zumindest aus praktischen Gründen unseren zukünftigen Bedarf an Gütern erster Ordnung oder Konsumgütern ziemlich gut kennen – wenn auch nicht mit voller Gewissheit –, unterliegt die Verfügbarkeit von Gütern höherer Ordnung großer Unsicherheit. Damit verlagert sich die menschliche Sorge auf die zukünftige Disponibilität von Produktionsgütern.

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Produktionsgüter

Die Umwandlung von Gütern höherer Ordnung in die niedrigerer Ordnung (für eine ausführlichere Darstellung siehe Teil 1 dieser Reihe) erfordert, dass die entsprechenden komplementären Güter verfügbar sein werden. Somit entsteht die Anforderung, dass diese auch in Zukunft bereitgestellt sind. Während Güter erster Ordnung unmittelbar unseren Bedürfnissen dienen, dienen Güter höherer Ordnung der Herstellung von Gütern erster Ordnung. Man kann sich nicht mit der Bereitstellung von Konsumgütern befassen, ohne die komplementären Güter der höheren Ordnung einzubeziehen. Die Vorsorge für den Konsum erfordert die Voraussicht hinsichtlich der Produktionsgüter und deren Komplemente. In dieser Sicht ist Wirtschaften zukunftsorientiert und beladen mit Unsicherheit.

Einerseits folgt der Produktionsprozess eines einzelnen Konsumgutes einem durch den Kausalzusammenhang der Produktionsstufen bestimmten Ablauf, andererseits erfordern die einzelnen sequenziellen Produktionsstufen die Verfügbarkeit unentbehrlicher Ergänzungen. Daraus folgt der Grundsatz,

„dass, mit Rücksicht auf gegebene kommende Zeiträume, unser effektiver Bedarf an den einzelnen Gütern höherer Ordnung dadurch bedingt ist, dass wir über die komplementären Quantitäten der entsprechenden Güter höherer Ordnung zu verfügen vermögen.“  (S. 41)

In einer Wirtschaft fortgeschrittener Arbeitsteilung bemühen sich viele Teilnehmer am wirtschaftlichen Austausch, den erwarteten Bedarf und die zukünftige Verfügbarkeit komplementärer Güter abzuschätzen. Jeder Marktteilnehmer gewinnt dabei durch die gemeinsame Anstrengung aller Mitspieler mehr Wissen um die Umstände. Es gibt jedoch kein vollständiges Wissen. Es liegen nur vorläufige Erkenntnisse vor. Statistiken sind immer unzureichend und kommen stets zu spät. Ob der Bedarf größer oder kleiner als die verfügbare Menge ist oder ob Bedarf und verfügbare Menge sich decken, weiß man nicht im Voraus.

Soweit es Abweichungen gibt, muss der Einzelne nach seinen Präferenzen handeln. Es entsteht die Notwendigkeit, zwischen Bedürfnissen zu wählen, deren Befriedigung am wichtigsten ist, und solchen, die man zurückstellen kann.

Wirtschaft dreht sich um das Problem, die Diskrepanzen zwischen den Wünschen und der Verfügbarkeit von Gütern zur Befriedigung zu bewältigen. Demnach sind „Wirtschaftsgüter“ solche, die weitreichende wirtschaftliche Aktivitäten erfordern, um die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern oder zu beseitigen. Wirtschaft ist eine auf Zukunftsvorsorge gerichtete Tätigkeit. Wirtschaftsgüter sind dadurch gekennzeichnet, dass eine praktische Notwendigkeit dazu besteht, sie in Besitz zu bringen.

Zusammenfassend besagt der allgemeine Grundsatz, dass der ökonomische Charakter der Güter höherer Ordnung durch jenen der Güter niederer Ordnung bestimmt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen.

Eigentum

Für den Fall, dass die Gesamtnachfrage nach Wirtschaftsgütern größer ist als deren Verfügbarkeit, stellt sich das Problem, nach welchem ​​Kriterium ihre Allokation vorzunehmen ist. Diese Überlegung wirft unmittelbar die Frage auf, wie die Personen, die im Besitz dieser knappen Wirtschaftsgüter sind, vor möglichen Gewalttaten anderer Personen geschützt werden. Menger bestimmt Eigentum als Geltung des Ausschlussprinzips.

„(Steht) dem größeren Bedarf einer Gesellschaft an einem Gute eine geringere verfügbare Quantität desselben gegenüber, so ist …. (es) unmöglich, dass die bezüglichen Bedürfnisse aller Individuen, aus welchen die Gesellschaft zusammengesetzt ist, ihre vollständige Befriedigung finden, vielmehr ist nichts sicherer, als dass die Bedürfnisse eines Teiles der Mitglieder dieser Gesellschaft nicht, oder doch nur, in unvollständiger Weise zur Befriedigung gelangen werden. Da findet denn der menschliche Egoismus einen Antrieb, sich geltend zu machen, und es wird jedes Individuum bemüht sein, dort, wo die verfügbare Quantität nicht für Alle ausreicht, seinen eigenen Bedarf mit Ausschluss der Andern möglichst vollständig zu decken.“ (S. 55)

Angesichts der Diskrepanzen zwischen der Verfügbarkeit von Gütern und der Nachfrage nach Gütern stellt sich das Problem der Rechtsordnung in der Frage, wie die Güterbesitzer geschützt werden können. Rechtsordnungen beschäftigen sich mit dem ökonomischen Problem des Vermögensschutzes, dem Bemühen um den Schutz des Besitzes als Grundlage für die Inanspruchnahme von Eigentum. Eigentumsrechte dienen dem Besitzschutz. Als Folge der Knappheit entsteht die Notwendigkeit der Abgrenzung durch Ausschluss, die somit die Grundlage der Rechtsordnung ist.

Auf diese Weise „haben demnach die menschliche Wirtschaft und das Eigentum einen gemeinsamen wirtschaftlichen Ursprung, denn beide haben ihren letzten Grund darin, dass es Güter gibt, deren verfügbare Quantität geringer ist, als der Bedarf der Menschen, und ist das Eigentum somit, gleich wie die Wirtschaft der Menschen, keine willkürliche Erfindung, sondern vielmehr die einzig mögliche praktische Lösung jenes Problems, das uns die Natur der Dinge, das obige Missverhältnis zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge, bei allen wirtschaftlichen Gütern aufdrängt.“ (S. 56)

Aus diesem Zusammenhang resultiert die Unmöglichkeit, die Institution des Eigentums abzuschaffen, ohne die Ursachen zu beseitigen, die notwendigerweise zu seiner Existenz geführt haben. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, mit diesem Problem umzugehen: Entweder die verfügbare Menge aller Wirtschaftsgüter so weit zu erhöhen, dass die Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft vollständig befriedigt werden, oder die Nachfrage der Menschen so weit zu reduzieren, dass die Güter vorhanden sind, um ihren Bedarf vollständig zu decken. Ohne diese Bedingungen ist Eigentum untrennbar mit der menschlichen Ökonomie in ihrem sozialen Kontext verbunden.

„Das Eigentum … ist … unzertrennbar von der menschlichen Wirtschaft in ihrer sozialen Gestalt und alle sozialen Reformpläne können vernünftigerweise nur auf eine zweckmäßige Verteilung der ökonomischen Güter, nicht aber auf die Aufhebung der Institution des Eigentums selbst, gerichtet sein.“ (S. 57)

Es gibt keinen anderen Weg, das Problem konkurrierender Interessen an Wirtschaftsgütern zu lösen, als einen gesellschaftlichen Schutz des Besitzes von Teilmengen durch Individuen bei gleichzeitigem Ausschluss der anderen Wirtschaftssubjekte einzurichten. Wirtschaftsgüter bedürfen des Schutzes durch Eigentumsrechte, während für Güter, deren Quantität zur Befriedigung aller Wünsche der Gemeinschaft zur Verfügung steht, keine praktische Notwendigkeit besteht, das Angebot zu verwalten oder ihren Besitz zu schützen. Für diese nicht wirtschaftlichen oder „freien“ Güter besteht keine Notwendigkeit, Eigentumsrechte anzuwenden oder Präferenzordnungen vorzunehmen. Ebenso wenig besteht die Notwendigkeit, das ökonomische Prinzip von Angebot und Nachfrage anzuwenden.

Gemeineigentum existiert bei Gütern, die keinen wirtschaftlichen Charakter haben. Der gemeinsame Gebrauch von Gütern findet seine Grundlage in der quantitativen Relation zwischen verfügbaren Gütern und Wünschen. So wie die Notwendigkeit des Eigentumsschutzes aus der Knappheit der Güter folgt, rechtfertigt ein Übermaß der Gütermenge im Verhältnis zu den Wünschen das Gemeineigentum oder das Fehlen von Eigentumsrechten.

„Wir können vielmehr bei allen Gütern, welche in dem den nicht ökonomischen Charakter begründenden Verhältnisse stehen, auch tatsächlich ein Bild des Kommunismus beobachten, denn die Menschen sind Kommunisten überall, wo dies mit Rücksicht auf die vorhandenen natürlichen Grundlagen möglich ist. In Ortschaften, welche an Flüssen liegen, die mehr Wasser fuhren, als die Bewohner derselben zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach diesem Gute zu verwenden vermögen, geht jedes Individuum zum Fluss, um eine beliebige Quantität Wasser zu schöpfen; in Urwäldern holt sich jeder ungehindert die ihm nötige Quantität Holz, auch lässt Jedermann soviel Luft und Licht in seine Wohnung, als ihm gut dünkt. Dieser Kommunismus findet aber in dem obigen Quantitätsverhältnis seine ebenso naturgemäße Begründung, als das Eigentum in dem entgegengesetzten Verhältnisse.“ (p. 60)

Wirtschaftliche, freie und hybride Güter

Der wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Charakter eines Gutes hängt vom Verhältnis seines quantitativen Angebots zu den menschlichen Wünschen ab. Entweder ein wirtschaftliches oder ein freies Gut zu sein, ist nicht dem Gut immanent, sondern hängt vom Verhältnis zwischen der Menge des Gutes in Reichweite und der Nachfrage danach ab. Ein Gut wird zu einem Wirtschaftsgut, wenn seine quantitative Verfügbarkeit geringer ist als der Wunsch nach diesem Gut. Auf diese Weise ist es nicht universell, ob ein Gut ein wirtschaftliches oder ein freies Gut ist, sondern hängt von Zeit, Ort und menschlichen Wünschen ab. Dies bedeutet,

„dass der ökonomische, beziehungsweise der nicht ökonomische Charakter der Güter nichts ihnen Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben ist, und dass deshalb jedes Gut, ohne Rücksicht auf innere Eigenschaften, oder äußerliche Momente den ökonomischen Charakter erlangt, falls es in das oben dargelegte Quantitätsverhältnis tritt und denselben einbüßt, wofern dies Verhältnis in sein Gegenteil verwandelt wird.“ (S. 60 f)

Ein Gut ist kein Wirtschaftsgut, weil zu seiner Herstellung Arbeit benötigt wird. Güter, die nicht das Ergebnis von Arbeit sind, sind ebenfalls Wirtschaftsgüter, wenn der Bedarf nach ihnen höher ist als das verfügbare Angebot. Das Arbeitsprodukt gewinnt nicht durch die Arbeit den Charakter eines Wirtschaftsgutes, sondern aufgrund eines quantitativen Verhältnisses zwischen Bedarf und Verfügbarkeit. Das Kriterium des wirtschaftlichen Charakters der Ware liegt ausschließlich im Verhältnis zwischen der Nachfrage nach ihr und ihrer verfügbaren Angebotsmenge.

„Weder der Umstand, dass ein Gut „Verkehrsobjekt” noch auch der, dass es „Eigentumsobjekt” ist, kann demnach die Ursache seines ökonomischen Charakters sein. Ebenso wenig kann aber auch der Umstand, dass die Güter zum Teil Arbeitsprodukte sind, zum andern Teil uns von der Natur ohne Arbeit dargeboten werden, als Kriterium des ökonomischen, beziehungsweise des nicht ökonomischen Charakters der Güter hingestellt werden, so großer Scharfsinn auch darauf verwandt wurde, um die dem obigen Gesichtspunkte widersprechenden Lebenserscheinungen im Sinne desselben zu interpretieren. (Fussnote, S. 61)

Menger illustriert seine Zurückweisung der Arbeitswertlehre mit Beispielen, wonach die Erfahrung lehrt,

„dass zahlreiche Güter, auf welche keine Arbeit verwandt wurde (z. B. angeschwemmtes Land, Wasserkräfte etc.) den ökonomischen Charakter überall dort aufweisen, wo sie in einer unsern Bedarf nicht erreichenden Quantität uns verfügbar sind, wie denn andererseits der Umstand, dass ein Ding ein Arbeitsprodukt ist, an und für sich nicht einmal die Güterqualität, geschweige denn den ökonomischen Charakter desselben zur notwendigen Folge hat. Auch die auf ein Gut aufgewendete Arbeit kann demnach nicht das Kriterium des ökonomischen Charakters der Güter sein, es ist vielmehr klar, dass dasselbe ganz ausschließlich in dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität derselben zu suchen ist.“ (ebd.)

Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ändert sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Ehemals freie Güter werden tendenziell zu Wirtschaftsgütern. Dies geschieht, weil die Bevölkerung wächst, die menschlichen Bedürfnisse zunehmen und der Fortschritt so stattfindet, dass das Wissen um den kausalen Zusammenhang zwischen Dingen und ihrer Verwendung für das menschliche Wohl erweitert wird und dadurch neue Verwendungen von Gütern entstehen.

Schließlich führt Carl Menger das Konzept eines „hybriden Gutes“ ein und nennt das öffentliche Schulwesen und die kommunale Wasserversorgung als Beispiele, wenn Behörden ein wirtschaftliches Gut scheinbar in ein nichtwirtschaftliches Gut oder teilweise in ein freies Gut verwandeln. Das Gegenteil tritt aber auch ein, wenn die Behörden den Konsum einer Ware, die den Menschen natürlicherweise zur Verfügung steht, in einer Menge einschränken, die ihren Bedarf übersteigt. Diese Güter, obwohl grundsätzlich freie Güter, erwerben teilweise den Charakter von Wirtschaftsgütern.

Abschluss

Ausgangspunkt und Ziel der Wirtschaft ist die Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse. Der Befriedigung des unmittelbaren Bedarfs dienen die Güter „erster Ordnung“. Nach der Phase der Bedürfnisbefriedigung, die das Überleben sichert, wendet sich das menschliche Interesse den Gütern zu, deren verfügbare Menge geringer ist als der Bedarf. Wirtschaftliche Aktivität beginnt damit, dass Menschen Güter „zweiter Ordnung“ herstellen, um Güter erster Ordnung zu produzieren. Das allgemeine Prinzip ihrer Verbindung besagt, dass der wirtschaftliche Charakter der Güter höherer Ordnung durch den der Güter niedrigerer Ordnung bedingt ist. Kein Gut höherer Ordnung kann seinen wirtschaftlichen Charakter erlangen oder erhalten, wenn es nicht für die Produktion von Wirtschaftsgütern niedrigerer Ordnung geeignet ist. Eigentum und die entsprechende Rechtsordnung entstehen zwangsläufig, wenn die menschlichen Bedürfnisse die verfügbaren Gütermengen übersteigen.

Antony P. Mueller ist promovierter und habilitierter Wirtschaftswissenschaftler der Universität Erlangen-Nürnberg und derzeit Professor für Volkswirtschaftslehre an der brasilianischen Bundesuniversität UFS. Er unterhält das Webportal Continental Economics und eine Autorenseite bei Facebook. Soeben ist sein jüngstes Buch unter dem Titel „Kapitalismus, Sozialismus und Anarchie: Chancen einer Gesellschaftsordnung jenseits von Staat und Politik“ bei Amazon Deutschland als E-book erschienen. Eine Print Version ist voraussichtlich im September erhältlich.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

Titel-Foto: Adobe Stock

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