Das Ende der Fahnenstange

16.6.2014 – von Stephan Ring.

Die offizielle Einkommensteuerstatistik der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass selbst ein Spitzensteuersatz von 100% ab einem Brutto-Jahreseinkommen pro Haushalt von € 100.000 nicht zu mehr Einnahmen für die Staatskasse führt. Selbst über eine Totalenteignung allen ertragsbringenden Vermögens der “Reichen” lassen sich nicht mehr als € 90 pro Monat und Bundesbürger umverteilen, die aber auf € 0 schrumpfen, wenn die bisherigen Eigentümer ihre Mitarbeit verweigern.

Wer kennt sie schon, die jährliche Einkommenssteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes? Die Sozial-Parteien offenbar nicht. Sonst würden Sie erkennen, dass in ihrer Definition nahezu alle Facharbeiter, Buchhalter, Gewerkschaftsfunktionäre und Ministerialbeamte zu bekämpfende Reiche sind, ja sein müssen, wenn noch etwas zu holen sein soll.

Die aus dem November 2012 stammende Statistik für das Jahr 2008 beruht auf nahezu allen Steuererhebungen Deutschlands, ist also weniger eine Statistik als eine Zusammenfassung. Das Datenmaterial umfasst jährlich alle Einkommensteuerveranlagungen und zusätzlich die Anträge zur Förderung der Altersvorsorge (Riester-Rente). Für die jährliche Einkommensteuerstatistik werden von den Länderfinanzverwaltungen vorhandene Angaben aus den automatisierten Besteuerungsverfahren übermittelt. Diese Daten enthalten die in den Finanzämtern bearbeiteten Einkommensteuerveranlagungen der vorangegangenen drei Jahre. Nach Ende des dritten Kalenderjahres liegen daher alle relevanten Daten vor. Das Veranlagungsjahr 2008 konnte somit Mitte des Kalenderjahres 2012 abgeschlossen werden.

Das zu versteuernde Einkommen aller Bundesbürger betrug im Jahr 2008 € 932 Mrd. Halten Sie hier kurz an und beantworten Sie für sich folgende Frage: Wie viele Personen können entweder als Single auf über € 250.000 p.a. oder als Ehepaar auf mehr als € 500.000 p.a. zurückgreifen. Wohlgemerkt vor Einkommensteuer, die bekanntermaßen ab diesen Beträgen auf 45% steigt? Bitte schätzen Sie grob. Ein Tipp noch: Von den rund 80 Mio. Einwohnern sind rund 26,4 Mio. Steuerpflichtige, sei es Single oder gemeinsam veranlagtes Ehepaar, das als ein Steuerfall gilt. Die Auflösung folgt später.

Eine Einkommensteuer wurde 2008 in 21,2 Millionen Fällen festgesetzt. Die durchschnittliche Steuerbelastung lag bei € 7.542 (arithmetisches Mittel), wobei die Hälfte maximal € 3.260 zahlte (Median). Insgesamt zahlt die untere Hälfte nur rund € 7 Mrd. oder 7% des Gesamtaufkommens.

18.598 (0,07%) Steuerpflichtige erzielten über € 1 Mio. im Jahr. Diese Einkommensmillionäre zahlten für ihre Einkünfte rund € 17,4 Mrd. Einkommensteuer. Der Gesamtbetrag aller Einkünfte dieser Gruppe, also vor Sozialbeiträgen, Spendenabzüge und Verlustvorträge beträgt rund € 54 Mrd. Da steuerliche Sonderabschreibungen etwa auf Immobilien oder Fondskonstruktionen abgeschafft wurden, dürfte dies auch dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Zufluss entsprechen. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften auch thesaurierten Gewinn versteuern, also tatsächlich weniger zur Verfügung haben. Zusätzlich zu den 45% Einkommensteuer werden noch der Solidaritätszuschlag und vielfach Kirchensteuer fällig.

Die nach Steuern zur Verfügung stehenden Mittel der 18.598 Einkommensmillionäre betragen ziemlich genau € 34 Mrd. p.a.. Mehr ist, selbst bei einem Steuersatz von 100%, nicht mehr zu holen. Und Sozialabgaben müssen dann aus anderen Quellen stammen.

Und dabei ist es egal, ob der Staat nur die Erträge voll besteuert oder gleich das Vermögen enteignet oder durch Substanzsteuern schmälert. Mehr als das Äquivalent von € 34 Mrd. zusätzlicher jährlicher Einnahmen wird er nicht erzielen und das auch nur, wenn die Betroffenen auch unter diesen Umständen noch ihre volle Arbeitsleistung erbringen, sprich sich versklaven lassen, da auch bei den Einkommensmillionären signifikante Bestandteile der Einkommensteuer aus unselbständiger Arbeit oder Unternehmertum stammen.

Das gesamte Einkommensteueraufkommen des Jahres 2008 von € 199 Mrd. lässt sich durch vollständige Enteignung/Versklavung der Einkommensmillionäre daher nur um 17 % steigern. Das ist etwas mehr als die Zunahme des Einkommensteueraufkommens in den drei Jahren von 2005 (€ 171 Mrd.) bis 2008 (€ 199 Mrd.) oder € 35 Euro pro Bundesbürger im Monat.

Halt wird hier der Sozialist rufen. Die Einkommensmillionäre sind doch nur die Spitze des Eisbergs. Wer zahlt denn die Reichensteuer? Das sind doch die Reichen!

Den als Reichensteuer bekannten Spitzensteuersatz von 45% zahlten in 2008 genau 36.295 alleinveranlagte Steuerpflichtige sowie 39.814 zusammen veranlagte Ehepaare. Die Lösung der oben gestellten Frage lautet also maximal 115.923 Personen (0,6% der Steuerzahler oder 0,15% der Bundesbürger), wobei dabei schon jeder Ehepartner so behandelt wird, als gehöre er auch als Single zu dieser Gruppe.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte aller 40.119 Haushalte, die unter € 1 Mio. aber über € 500.000 versteuern, beträgt € 27 Mrd. Davon werden schon € 9 Mrd. Einkommensteuern erhoben. Also wären nochmal € 16 Mrd. p.a. zu verteilen. Wohlgemerkt vor Sozialabgaben und sonstiger Abzüge und es bleibt Nichts zum Leben. Macht nochmal € 17 pro Monat und Bundesbürger. In Summe mit dem Betrag der Einkommensmillionäre immerhin schon € 52 pro Monat und Bundesbürger.

Die 145.385 steuerzahlenden Haushalte, die unter € 500.000 aber über € 250.000 p.a. vor Steuer verfügen (leider liegen die Zahlen der Reichensteuerzahler nicht isoliert vor, so dass die betrachtete Gruppe hier größer ist), könnten bei Einkünften von € 48 Mrd. und aktuellen Steuern von € 16 Mrd., nochmal € 32 Mrd. locker machen. Nochmal € 34 pro Monat und Bundesbürger macht zusammen € 86.

Interessant für den Staat wird es in dieser Betrachtung erst bei den 1.167.519 Haushaltseinkünften zwischen 100.000 und 250.000 p.a. Rund € 160 Mrd. stehen bislang nur € 43 Mrd. Steuern gegenüber. Verbleiben € 117 Mrd. für die Totalenteignung und Versklavung, was immerhin nochmals € 120 oder in Summe dann € 200 Euro pro Monat und Bundesbürger entspricht.

Nachdem der bundesdeutsche Durchschnitt der Einkünfte bei € 41.597 p.a. pro Steuerfall liegt, dürften dabei auch schon eine nicht unerhebliche Anzahl an Doppelverdienerhaushalten mit einer Person am oder sogar unter dem Durchschnittseinkommen erfasst werden. Facharbeiter, Buchhalter, Gewerkschaftsfunktionäre und Ministerialbeamte. Ob das die selbst betroffenen Richter des BVerfG noch für verfassungsgemäß halten würden, darf zumindest bezweifelt werden. Ganz abgesehen von den vielen politischen Posten von Bürgermeister bis Abgeordneter.

Als Fazit bleibt, dass dieser Staat am Ende der Umverteilungsorgie angelangt ist. Selbst wenn jeder Haushalt, der über € 100.000 einnimmt total enteignet und/oder versklavt wird, ist aus den Deutschen nur das Äquivalent von € 200 Mrd. jährlich zusätzlich herauszuquetschen. Dabei ist es egal, ob die Enteignung durch Besteuerung der Erträge oder der Substanz oder durch direkte Enteignung der Substanz erfolgt.

Müsste man den mehr als 1.371.621 neuen “Sklaven” pro Haushalt € 80.000 p.a. belassen, was in etwa dem netto nach Einkommensteuer in der Gehaltsklasse von € 100.000 p.a. entspricht, wären € 110 Mrd. schon wieder weg. Die Totalenteignung aller Einkünfte über € 100.000 würde daher maximal ein Äquivalent von € 90 Mrd. p.a. oder nur gut € 90 pro Monat für jeden Bundesbürger erbringen.

Selbst der gierige Blick auf die Vermögen der Geringverdiener hilft nicht weiter. Da von den rund € 800 Mrd. Einkünften der übrigen 25 Mio. steuerpflichtigen Haushalte, die unter € 100.000 p.a. Einkünfte haben, ca. 760 Mrd. Bruttolöhne sind, sind in dieser Gruppe, in der auch die meisten Rentner sein dürften, nur geringe Vermögen zu vermuten. Im Schnitt werden aus Vermögen pro Jahr in dieser Klasse nur € 1.600 erzielt.

Dies bedeutet, dass die wesentlichen Vermögen auf diejenigen entfallen, die über € 100.000 p.a. erreichen. Was zu dem Schluss führt, dass auch die totale Enteignung dieses Vermögens maximal ein Äquivalent von € 90 Mrd. Euro pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen möglich macht. Nur dann natürlich, wenn die Enteigneten die Bewirtschaftung kostenlos weiter übernehmen. Unabhängig davon, dass es niemanden mehr gäbe, der die horrenden Häuserpreise für Seegrundstücke oder Unternehmen noch zahlen könnte. An wen soll der Staat dann sein Diebesgut verkaufen?

Wenn sich die betroffenen Bürger daraufhin aber weigern, länger zu arbeiten, als es für die € 100.000 p.a. erforderlich ist, von denen sie maximal noch etwas behalten dürfen, sieht es düster für den Sklavenhalter aus. Der Bruttolohn dieser Gruppe beträgt laut Lohnsteuerstatistik ca. € 90 Mrd. Dies sind die Bruttolöhne, die bei Arbeitsverweigerung dieser Gruppe nicht mehr erarbeitet werden. Diese Summe fehlt dann zur Gänze, war sie in der bisherigen Berechnung doch zu 100% Steuer.

Was also bleibt ist € 0. € 90 Mrd. maximale zusätzliche jährliche Einnahmen durch enteignetes Vermögen minus € 90 Mrd. Bruttolöhne, die nicht mehr erarbeitet werden, ist eben null.

Damit ist erwiesen: Schon theoretisch kann ein Spitzensteuersatz von 100% für Einkünfte pro Haushalt von über € 100.000 p.a. nicht zu staatlichen Mehreinnahmen führen. Und zwar unabhängig davon, ob nur die Erträge besteuert oder die Substanz in voller Höhe enteignet wird.

Der Effekt ist sogar negativ, weil aus den enteigneten Einkünften schon bisher über Umsatzsteuer, KfZ-Steuer, Brantweinsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer, Grundsteuer und vor allem Kirchensteuer, die jetzt schon in viele sozialen Projekte läuft, und der Solidaritätszuschlag bezahlt wurden. Diese Steuern fallen ebenfalls in Milliardenhöhe weg.

Die Orgie hat ein Ende.  Es glaubt nur noch keiner.

Hier finden Sie die Einkommensteuerstatistik 2008.

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Dr. Stephan Ring ist Jurist und Vorstand des Ludwig von Mises Institut Deutschland.

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