Was ist eine rechtswidrige Tat?

17.3.2014 – von Peter Bistoletti.

Peter Bistoletti

Es gibt drei Kategorien von rechtswidrigen Taten.

1) Verbrechen gegen das sogenannte “Naturrecht”. Naturrechte sind die allgemein gültigen ethischen Regeln, die im in Einklang mit Moral und Gewissen stehen. Diese Regeln haben sich über Jahrtausende entwickelt und sind in allen großen Religionen der Welt zu finden. Im Naturrecht vereinigt sich das Prinzip der Gewaltlosigkeit (non-aggression principle) mit dem Respekt vor dem Privateigentum. Alle Menschen, außer einer kleinen Minorität von Psychopathen, verstehen, was Recht ist, was man tun und lassen soll. Man soll nicht töten, rauben, stehlen oder betrügen und man soll nicht physische oder psychische Gewalt gegen eine Person ausüben oder damit drohen.

2) Rechtswidrige Taten, die sich gegen den Staat richten. Der Staat ist dabei das „Opfer“. Beispiele dafür wären, dass man sich weigert, Steuern zu zahlen oder den aufgezwungenen Militärdienst zu leisten.

3) Rechtswidrige Taten gegen Gesetze oder Verordnungen, bei denen es kein Opfer gibt.

Wir wollen uns jetzt diese drei Kategorien näher ansehen.

Ein Verbrechen gegen das Naturrecht ist eine Tat gegen eine Privatperson oder Privateigentum. Das Naturrecht gibt es seit Beginn der menschlichen Zivilisation und es ist die Basis für ein friedliches Zusammenleben von Menschen und wirtschaftlichen Wohlstand und setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Die Marktwirtschaft ist der Motor, der die wirtschaftliche Entwicklung vorantreibt und allen Menschen mehr Wohlstand verschafft. Naturrecht und Gesetz sind nicht dasselbe. Gesetze sind im Gegensatz zum Naturrecht vom Staat willkürlich erlassene Regeln. Der Staat hat sich selbst mit Monopolwirkung die Befugnis gegeben, Gesetze zu erlassen und sie mit Gewaltandrohung und Gewaltausübung durchzusetzen. Oft widersprechen Gesetze dem Rechtsempfinden der Menschen völlig. Staatliche Gesetze sind für den Laien häufig unverständlich und aus gutem Grund vom Staate in einer Sondersprache gehalten, die nur vom Staat selbst speziell ausgebildete Fachleute verstehen können. Vollkommen absurd ist es, dass der Staat über dem Gesetze steht, dass er sich in jeglichen Konflikten, auch in denen, in die er selbst verwickelt ist, zum obersten Richter ernannt hat und Gesetze beliebig ändern und nach eigenem Gutdünken interpretieren kann. Außerdem kann er unter Androhung von Gewalt oder mit Gewalt (räuberische Erpressung, § 255 StGB) Steuern eintreiben.

Im Bereich des Rechtswesens gibt es zwei Wege, die man gehen kann, einen staatlichen und einen privaten.

Da die meisten Menschen an die Notwendigkeit der Existenz des Staates glauben, sind sie der Auffassung, dass es ohne den Staat zu dauernden Konflikten kommen würde. Sie sind überzeugt davon, dass es des Staates bedarf, der angeblich als unabhängiger und neutraler Partner in Konflikten zwischen Menschen schlichtet, Recht spricht und Strafen verhängt. Es ist mehr als nur etwas paradox, dass man glaubt, es bedürfe einer künstlich geschaffenen Gewalt – der Staatsgewalt-, um soziale Konflikte schlichten und lösen zu können. Der Staat steht ja selbst in dauerndem und unauflöslichem Konflikt mit den Bürgern, da er unter Androhung von Gewalt oder sogar mit Gewalt ihnen ihr erarbeitetes Vermögen wegnimmt. Man versuche doch einmal, die Steuern nicht zu bezahlen; das würde als Konsequenz Geldstrafe und im Extremfall Gefängnis nach sich ziehen. Im Konflikt zwischen Bürger und Staat kann der Staat selbst kein unabhängiger, außenstehender, neutraler Schiedsrichter sein – eine vollkommen absurde Annahme. Der Staat hat sich selbst als die höchste und letzte Instanz installiert. Man stelle sich vor, in einer Gruppe bestimmt sich eine Person selbst zum Schlichter und Richter in allen Konflikten, die innerhalb der Gruppe, auch mit ihm selbst, entstehen. Diese Idee ist natürlich vollkommen absurd und diese Person würde als höchst unseriös betrachtet werden. Aber genau diese Situation existiert heutzutage in allen Staaten.

Wie funktioniert nun das staatliche Rechtswesen? Der Staat ist – selbsternannter – Monopolist auf dem Gebiet der Rechtssetzung und Rechtsprechung und notorisch ineffektiv darin, Verbrechen vorzubeugen und zu bekämpfen. Es ist ein von allen Nationalökonomen akzeptiertes Gesetz, dass in einem Monopol Waren oder Dienstleistungen immer zu höheren Kosten und mit schlechterer Qualität produziert werden als in einer freien Marktwirtschaft. Das gilt genauso für die „Dienstleistung“ namens Rechtsprechung. Die Rechtsprechung in Staatshand ist deshalb vollkommen unabhängig von Effektivität und Resultat. Die Grundregel ist vielmehr: beim Staat ist ein Misserfolg ein Erfolg. Der Staat hat natürlich ein gewisses Interesse daran, dass die Anzahl aufgeklärter Straftaten nicht zu niedrig wird, da sich damit die Wahrscheinlichkeit erhöht, der Bevölkerung mehr Steuern für die Finanzierung seiner „Verbrechensbekämpfung“ abpressen zu können. Aber er hat gar kein Interesse daran, dass die Zahl der begangenen Straftaten sinkt oder gegen Null tendiert, denn dies würde seine Existenz in Frage stellen. Und deshalb kriminalisiert der Staat ständig neue, bislang nicht beanstandete Verhaltensweisen. Schlimm ist es im Zusammenhang der staatlichen Verbrechensbekämpfung, dass fast überhaupt keine Rücksicht auf die Opfer von Verbrechen genommen wird. Ganz im Gegenteil, sie erhalten kaum einmal eine angemessene Opferentschädigung, sondern werden vom Staat auch noch gezwungen, über die von ihnen gezahlten Steuern den Gefängnisaufenthalt der Täter zu finanzieren – wenn der Staat überhaupt willens und in der Lage ist, die Täter ausfindig zu machen und vor Gericht zu stellen. Die Aufklärung aller leichteren Eigentumsdelikte steht sowieso nicht sehr hoch auf der Prioritätenliste von Polizei und Staatsanwaltschaft; derartige Delikte werden kaum aufgeklärt und verfolgt. Im staatlichen Rechtswesen gibt es keinen Vertrag zwischen Mitbürger und Staat. Das, was der Staat anbietet, ist folgendes: „Ich, der Staat, verspreche überhaupt nichts und ich leiste auch keine Entschädigung, falls man mit meinen Leistungen unzufrieden ist oder die von mir versprochenen Erfolge nicht eintreten“. Der Staat nimmt sich zudem einseitig das Recht heraus, den Preis für seine „Leistungen“ festzulegen und diesen Preis willkürlich jederzeit zu ändern, da ja ein vertragsloser Zustand herrscht und die Abnehmer seiner „Leistungen“ hilflos seiner Gewalt ausgesetzt sind. Eine Firma, die solche Bedingungen anbieten würde, wäre sofort weg vom Markt und hätte keine Kunden. Ohne Gewaltmonopol wäre eine solche „Dienstleistung“ vollkommen unmöglich. Der Staat operiert in einem vertragslosen rechtlichen Vakuum, das er nur mit seiner Gewalt ausfüllt.

Alternative zu einem staatlichen Rechtsprechungsmonopol wäre eine Privatrechtsgesellschaft.
Konkret würde dies bedeuten, dass die Produktion von Recht und Ordnung von privaten, frei finanzierten Firmen, die mit einander konkurrieren, gewährleistet wird. Eine private Sicherheitsindustrie müsste ihren Kunden einen Vertrag anbieten, in dem die gegenseitigen Leistungen und Pflichten genau umschrieben sind. Im Vertrag müsste geregelt sein, wie Konflikte sowohl zwischen Versicherungsträger und Versicherten als auch zwischen Versicherten untereinander und gegenüber den Versicherungsnehmern anderer Versicherungsträger gelöst werden. In gewissen Fällen würde dann z.B. ein privates Schiedsgericht entscheiden. Schiedsgerichtsbarkeit ist private Rechtsprechung. In einer Privatrechtgesellschaft hätte jeder das Recht, Waffen zur Selbstverteidigung zu besitzen; dieses Recht wäre sakrosankt. Dies im völligen Gegensatz zur heutigen Situation nicht nur in Europa, wo der Staat die ihm unterworfenen Bürger weitestmöglich entwaffnet. Private Versicherungs- und Sicherheitsfirmen würden Bürger mit niedrigeren Prämien belohnen, falls diese den Besitz von Selbstverteidigungswaffen und die Ausbildung an ihnen nachweisen könnten, so wie heute schon Personen mit Alarmanlagen oder Sicherheitstresoren Prämienrabatte für ihre Hausversicherungen bekommen. Versicherungs- und Sicherheitsfirmen wären auch viel effektiver in der Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität im Vergleich zur staatlichen Polizei, da sie zur Leistung von Schadenersatz gezwungen wären, würde ihren Versicherungsnehmern etwas zustoßen. Diese Firmen wären auch wesentlich effizienter darin, Diebesgut aufzufinden und Täter aufzuspüren, da sie nur dann die Täter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könnten, Diebesgut zurückgeben könnten und damit ihre eigenen Kosten kräftig senken würden und konkurrenzfähig bleiben würden. Eine Privatrechtgesellschaft ist keine Utopie. Schon seit langem gibt es im internationalen Handel eine Rechtspraxis, die ausschließlich von privaten Regelungen und Schiedsgerichten bestimmt wird.

Was ist eine rechtswidrige Tat, die gegen den Staat gerichtet ist?
Steuerhinterziehung zum Beispiel, sowie die Verweigerung der sogenannten Wehrpflicht. Das Eintreiben von Steuern ist an sich ein moralisches Verbrechen, wird doch damit dem Staat erlaubt – aufgrund eigener staatlicher Gesetzgebung -, was einer Privatperson verboten ist, nämlich räuberische Erpressung (Straftat nach § 255 StGB). Die sogenannte Wehrpflicht ist eine Zwangsrekrutierung, vor allem von jungen Männern, und kann auch zutreffender als Sklavenarbeit bezeichnet werden, da sie unfreiwillig ist und kaum bezahlt wird. Der Staat ist daher ein Räuber und Sklavenhalter und hat, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, außerdem im Laufe der Geschichte Millionen seiner Untertanen in seinem eigenen Machterhaltungs- und Machtausweitungsinteresse in den Krieg und den Tod geschickt. Außer mittels räuberischer Erpressung finanziert sich der Staat durch sein Monopol auf Falschgelddrucken (Herstellung von wertloser Papierwährung) und betreibt Hehlerei, indem er das seinen Untertanen gestohlene Gut an seine Günstlinge verteilt.  Wie kommt es, dass dem Staat die Begehung von Straftaten erlaubt ist, die den seiner Gewalt unterworfenen Privatpersonen verboten ist? Aus moralisch-ethischen Gesichtspunkten sind die Handlungen des Staates kriminell und unmoralisch und dieses moralisch-ethische Dilemma disqualifiziert den Staat a priori. Im Prinzip gibt es eigentlich kaum einen Unterschied zwischen der Mafia und dem Staat. Beide wenden räuberische Erpressung an, um Geld einzutreiben und versprechen dafür “Schutz”. Die meisten Verbrechersyndikate sind jedoch effizienter als der Staat im Beschützen ihrer Klienten, so dass diese ungehindert ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der Staat hingegen legt Unternehmern eine Unmenge von Hindernissen in den Weg, erschwert damit deren Arbeit und schmälert deren Gewinne. Dies vor allem durch Millionen unnötiger Regelungen und Erlasse und durch das Versäumnis, Eigentumsdelikte effizient zu verhindern und zu verfolgen. Es gibt keinen Weg daran vorbei, Steuern nicht als Diebstahl bzw. Erpressung anzusehen. Ganz offensichtlich sind Steuern keine freiwilligen Zahlungen, da es ja nicht gestattet ist, sie nicht zu leisten. Man wird nicht bestraft, wenn man keinen Porsche oder kein Parfum der Marke Chanel kauft, man wird hingegen bestraft oder sogar seiner Freiheit beraubt, wenn man keine Steuern zahlt. Ist es daher nur ungesetzlich oder auch ungerecht keine Steuern zu zahlen? Da Steuern räuberische Erpressung und Diebstahl sind, sind Steuern moralisch ungerechtfertigt und Unrecht. Daher ist es aus moralisch-ethischen Gesichtspunkten durchaus gerechtfertigt, seine Steuern nicht zu zahlen oder über seine Einkünfte unzutreffende Angaben zu machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies angesichts des Gewaltmonopols des Staates ein kluges und weises Verhalten wäre.

Rechtswidrige Taten zu bestrafen, bei denen es keine Opfer gibt, ist völlig absurd. Beispiele dafür gibt es unzählige. Staaten produzieren jährlich Millionen von neuen, unnötigen Gesetzen und anderen Regeln, deren Verletzung keinerlei Opfer verursachen. Wenn ich mir selbst Schaden zufügen will, sei es mit Alkohol, Marihuana, Extasy oder mit gefährlichen Klettertouren in den Bergen, ist das meine Privatangelegenheit, soweit ich niemand anderen in Gefahr bringe oder schädige. Der Kampf gegen Drogen erweist sich immer mehr als ein totaler Fehlschlag, wie man nicht nur der Realität, sondern auch wissenschaftlich fundierten Arbeiten entnehmen kann. Der Krieg gegen die Drogen hat, ganz im Interesse des Staates, vor allem zu vollen Gefängnissen geführt. Außerdem schafft der Staat damit neue Gewaltkriminalität, da es vor allem gewaltbereite Personen sind, die sich mit dem illegalen Drogenhandel beschäftigen. Wenn alle Staaten, so wie derzeit z.B. Portugal und Holland, ihren Krieg gegen den Drogenkonsum einschränken würden und den Besitz kleiner Mengen nicht mehr als kriminelle Handlung verfolgen würden, würde die Gewaltkriminalität global kräftig sinken. Am Drogenkrieg nehmen Polizei, Gerichtswesen und Strafvollzug teil und verursachen enorme Kosten für die Steuerzahler. Während heute steuerfinanzierte staatliche Organe Taten ohne Opfer teuer und sinnlos bekämpfen, würden privat finanzierte Versicherungs- und Sicherheitsunternehmen diese als harmlose Privatangelegenheit ignorieren und damit ihre Kunden finanziell erheblich entlasten.

Zusammenfassung:
Gesetzeswidrige Handlungen gegen den Staat und künstlich kriminalisierte Verhaltensweisen, bei denen es keine Opfer gibt, sind aus moralischer Sicht keine Straftaten und sollten deshalb weder bekämpft werden noch sollte der nur der Staatsbürokratie dienende Kampf gegen sie durch Steuern finanziert werden. Enorme Ressourcen würden freigesetzt werden, wenn private Unternehmen in freier Konkurrenz nur wirkliche Delikte, die sich gegen Privateigentum und Privatpersonen richten, verfolgen und Recht sprechen würden. Wir hätten mehr wirtschaftlichen Wohlstand, mehr individuelle Freiheit und weniger Überwachungsstaat. Taten gegen den Staat und Taten ohne Opfer zu entkriminalisieren sowie eine Privatisierung des Rechtswesens sind keine Utopie, sondern eine konkrete und realistische Möglichkeit, das Gewaltmonopol des Staates zumindest teilweise zurückzudrängen, wenn man es schon nicht abschaffen kann.

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Dr. Peter Bistoletti ist Arzt aus Wien und wohnt seit vielen Jahren in Stockholm, Schweden.

 

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