Die Freiheit Schottlands und warum das Aufheulen der EU so machtlos ist

21.5.2014 – von Stephan Ring.

” …wenn die Bewohner eines Gebietes, sei es eines einzelnen Dorfes, eines Landstriches oder einer Reihe von zusammenhängenden Landstrichen, durch unbeeinflusst vorgenommene Abstimmungen zu erkennen gegeben haben, dass sie nicht in dem Verband jenes Staates zu bleiben wünschen, dem sie augenblicklich angehören, sondern einen selbständigen Staat bilden wollen oder einem anderen Staate zuzugehören wünschen, so ist diesem Wunsche Rechnung zu tragen. Nur dies allein kann Bürgerkriege, Revolutionen und Kriege zwischen den Staaten wirksam verhindern. Man missversteht dieses Selbstbestimmungsrecht, wenn man es als „Selbstbestimmungsrecht der Nationen“ bezeichnet. Es handelt sich nicht um das Selbstbestimmungsrecht einer national geschlossenen Einheit, sondern es handelt sich darum, dass die Bewohner eines jeden Gebietes darüber zu entscheiden haben, welchem Staatsverband sie angehören wollen.” So Ludwig von Mises in Liberalismus (Seite 97).

Die Brüsseler Bürokratie wird dagegen nicht müde, Schottlands mögliche Trennung vom Vereinigten Königreich als feindlichen Akt gegenüber dem Europäischen Gedanken darzustellen. Und dies, obwohl die Schotten ständig glaubhaft versichern, Teil der EU bleiben zu wollen. Tatsächlich dürfte die EU Bürokratie weniger vom Europäischen Gedanken als von der Angst anderer europäischer Staaten getrieben sein, die, anders als das in diesem Punkt außergewöhnlich fortschrittliche Großbritannien, vom Selbstbestimmungsrecht der Menschen deutlich weniger halten.

Bezeichnend ist, dass die Trennung nicht als feindlicher oder gar kriegerischer Akt sondern zum Leidwesen der Eurokraten friedlich und vor allem einvernehmlich mit den Briten vollzogen werden soll. Die EU hat ihre Existenzberechtigung als Europäisches Friedensprojekt und wird auch von allen ihren Vertretern immer gerne als solches gesehen. Warum die Türkei, die Ukraine oder Serbien ein besserer Teil des befriedeten Europas sein sollen als eine Bevölkerung, die schon jetzt ein vollwertiger Teil ist, kann natürlich keiner erklären. Jeder Politiker, sei es Spanier, Franzose oder Italiener, der damit droht, der Aufnahme Schottlands in die EU zu widersprechen, zeigt, um was es ihm bei diesem Projekt EU wirklich geht. Nicht um Europas Menschen, sondern nur um die Stärkung seiner egoistischen Machtinteressen. Die Europäischen Institutionen müssten einem solchen Gedanken schon heute vehement widersprechen, würden sie sich selbst und das Friedensprojekt ernst nehmen. Aber auch für sie ist das Sichern eigener Macht wichtiger als das Wohl und der Wille der Menschen.

Aber ist das, was die EUkratie in Sachen Schottland verlautbaren lässt, wirklich mit ihrem Regelwerk  vereinbar? Die wesentliche Drohung ist doch, Schottland bei einem Austritt aus Großbritannien zu einem neuen Aufnahmeantrag in die EU mit ungewissem Ausgang zu zwingen. Aber stimmt das wirklich? Kann die EU das überhaupt?

Basis dieser Drohung ist der “Austritt” Schottlands durch “Abspaltung”. Die Wortwahl nimmt hier das Ergebnis vorweg. Spaltet sich etwas ab, so verbleibt der Rest. Tritt jemand aus, so bleiben die Anderen zurück. Diese Betrachtung hat ihre Berechtigung, sofern die Abspaltung oder der Austritt ohne Zustimmung des zurückbleibenden Teils erfolgt. Stimmt dieser aber zu, so ergeben sich weitere Möglichkeiten.

Da ist zunächst die Aufspaltung, was bei einer einvernehmlichen Lösung eher dem wirklich Gewollten entspricht. Der Gedanke wird plastischer, wenn man nicht Großbritannien, sondern Belgien als Beispiel nimmt. Würde sich Belgien einvernehmlich in einen flämischen und einen frankophonen Teil aufspalten, so wären diese weitgehend gleichgewichtig. Wem soll die “alte” EU-Mitgliedschaft angetragen werden und welchem Teil die Neuaufnahme zur Pflicht gemacht werden? Wer entscheidet das? Die EU-Bürokratie? Und wenn ja, nach welchen Regeln? In welchem Teil die alte Hauptstadt liegt? Dem Regierungschef zum Zeitpunkt der Aufspaltung? Hierfür gibt es keine Regeln. Und wenn es keine Regeln gibt, also auch keine Regel, die eine Aufspaltung verbietet, warum sollen dann nicht beide automatisch Mitglied der EU sein? Es ist doch das gleiche Gebiet und Volk. Oder sind etwa beide automatisch nicht mehr Mitglied der EU, obwohl die Verträge keine regierte Landmasse und kein Staatsvolk als Inhalt der Mitgliedschaft definieren.

Am Beispiel Belgien wird das Dilemma der EUkratie deutlich. Der einvernehmliche Spaltungsvorgang ist ein rein innenpolitischer Vorgang, der die EU nichts angeht. Wenn die beiden neuen Länder im Spaltungsvertrag alle Rechte und Pflichten gegenüber der EU einvernehmlich aufteilen, ihr Stimmverhalten im Rat regeln und ihre Zahlungspflichten klar stellen, dann gibt es aus Sicht der EU, die ja selbst kein völkerrechtliches, sondern nur rein vertragliches Konstrukt ist, gar keine zwei Länder. Vertragspartner der EU bleibt gewissermaßen der mehr oder weniger mit Substanz gefüllte “Astralkörper” des aufgespalteten Landes. Ähnlich übrigens wie in einigen politischen Bereichen die Regierung Deutschlands, die ja auch durch die Bundesländer in ihrer Entscheidungsgewalt gegenüber der EU eingeschränkt ist, ohne dass die Länder deshalb Vertragspartner oder gar Mitglied der EU wären.

Man kann sich unschwer vorstellen, dass die EU selbst ein Interesse hat, einen solchen “Geist” baldmöglichst zu beseitigen, da jede nächtliche Verhandlung immer unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit gerade dem Teil des aufgeteilten Landes stünde, der aufgrund der einvernehmlichen Aufteilung keinen Vertreter in der Verhandlung hat, oder noch schlimmer als ständiger Begleiter des offiziellen Verhandlungspartners auch im Raum sitzt.

Zudem wird der Rechtfertigungsdruck spätestens bei der nächsten Aufnahme eines neuen Landes unerträglich. Für Schottland würde es schon genügen, wenn im Spaltungsabkommen mit den Briten stünde, dass sie Verteidigungsrechte gegenüber der EU im Namen Großbritanniens wahrnehmen dürfen und ansonsten alles akzeptieren, was die Briten eben in der EU tun. Einzig bei der Zustimmung über die Aufnahme eines neuen Landes sollten die Schotten die Stimme Großbritanniens vertreten und eben so lange mit Nein stimmen, bis sie selbst vollwertiges Mitglied geworden sind. Ein Zugriff für die EUkratie, der ihr die Möglichkeit gäbe, die Schotten aus der EU zu drängen, wäre damit nicht gegeben. Die durch das Nein der Schotten zur Erweiterung gegebene Blockade der EU würde das “Problem” im Sinne der Schotten von ganz alleine lösen.

Eine besonders interessante Wendung könnte es sein, wenn die Briten ihren möglichen Austritt aus der EU so gestalten, dass sie aus Schottland austreten. Dann wären die Schotten das in der EU verbleibende Restgroßbritannien.

Das Fazit bleibt: Die EUkratie äußert sich zur Abspaltung Schottlands rein machtpolitisch und steht damit nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich auf wackligen Beinen. Das libertäre Selbstbestimmungsrecht der Schotten kann bei genauer Betrachtung durch die EU nicht beeinträchtigt werden, solange Schottland und England eine friedliche Trennung vertraglich regeln.

Ludwig von Mises hätte seine Freude und behielte Recht. Die Bewohner eines Gebietes bestimmen selbst, zu welchem Staatsverband sie gehören möchten.

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Dr. Stephan Ring ist Jurist und Vorstand des Ludwig von Mises Institut Deutschland.

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