„Der Staat: Wie jeder Monopolist macht er seinen Job lausig“

26.6.2017 – Herzlich willkommen!

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Herrn David Dürr als neues Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Ludwig von Mises Institut Deutschland gewinnen konnten. David Dürr ist Wirtschaftsanwalt und Notar, und er ist zudem Titularprofessor für Privatrecht und Rechtstheorie an der Universität Zürich. Wir heißen ihn herzlich willkommen! Freuen Sie sich mit uns über David Dürrs Unterstützung, die liberal-libertäre Rechtslehre künftig auch über das Ludwig von Mises Institut Deutschland zu verbreiten.

Thorsten Polleit (Präsident) und Andreas Marquart (Vorstand)

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Das folgende Interview wurde im April / Mai 2017 per Email geführt. Die Fragen stellte Andreas Marquart.

Herr Dürr, als Schweizer müssten Sie in puncto Freiheit im Vergleich zu einem Bürger in der EU eher verwöhnt sein. Dennoch ist Ihre Haltung gegenüber dem Staat kompromisslos kritisch. Woran liegt das?

David Dürr

Wenn die Frage nicht von Ihnen, Herr Marquart, käme, empfände ich sie als zynisch. „Puncto Freiheit verwöhnt“ passt nicht wirklich dazu, dass man uns in der Schweiz flächendeckend Steuern abknöpft, dass wir von Staats wegen Schul- und Militärpflichten haben, in einzelnen Kantonen gar Kindergartenpflichten, dass wir uns einer komplett maroden staatlichen Altersvorsoge anschliessen müssen, dass Muslime bei uns keine Minarette bauen dürfen, dass Drogenkonsum von Staats wegen verboten ist etc. etc. Ich könnte die „Freiheits“-Liste noch beliebig verlängern. Es ist wohl schon so, dass es einige Länder gibt, wo es noch schlimmer ist, aber Trost ist das für mich als Schweizer nicht.

Und was den Vergleich mit der EU anbelangt, so gibt es auch da keine grundsätzlichen Unterschiede: Sowohl die EU als auch die sogenannte „Schweizerische Eidgenossenschaft“ zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne nennenswerte demokratische Legitimation ihren 28 bzw. 26 Gliedstaaten Regulierungen aufzwingen. Ja, selbst der angeblich so demokratischen Schweiz fehlt die demokratische Grundlegitimation; unter anderem deshalb, weil die Gründung des Bundesstaats im Jahr 1848 auf völkerrechtswidrige Weise zustande kam: durch Mehrheitsbeschluss der Siegerkantone des damaligen Sonderbundskrieges, obwohl es der Einstimmigkeit aller Kantone bedurft hätte.

Die Frage war nicht zynisch gemeint und, zugegeben, dass es wo anders schlimmer ist, ist natürlich kein Trost. Aber beginnen wir ganz vorne. Warum war die Gründung im Jahr 1848 völkerrechtswidrig?

Gemäss der damaligen Rechtslage, dem vom Wiener Kongress abgesegneten neutralen Staatenbund, hatten die einzelnen Kantone eine weitgehende Eigenständigkeit; dies im Unterschied zur vorausgehenden, eher zentralistischen Helvetik Napoleons. Der relativ lockere Staatenbund aus damals 22 Kantonen basierte auf dem Bundesvertrag von 1815, der für ganz wenige Gegenstände Mehrheitsbeschlüsse vorsah, nicht aber für so grundsätzliche Geschäfte wie, aus dem vertraglichen Staatenbund einen integrierten Bundesstaat zu machen. Genau dies geschah dann aber 1848, indem die 14 Siegerkantone den 8 Sonderbunds-Verliererkantonen durch Mehrheitsbeschluss die neue Staatsform aufzwangen. Dass dies dem Völkerrecht widersprach, war schon damals bekannt und ist es auch heute noch. Dass mittlerweile viel Gras darüber gewachsen ist, ändert nichts am Fehlen einer legitimen Grundlage.

Die Gründung von 1848 hat aber nicht nur das Völkerrecht verletzt, sondern auch das Fundamentalprinzip des Gesellschaftsvertrags. Schon Jean-Jacques Rousseau hatte seiner Theorie des contrat social Einstimmigkeit zugrunde gelegt. Er liess zwar zu, dass ein Gesellschaftsvertrag Mehrheitsbeschlüsse vorsehe, doch der erste Vertrag müsse von allen unterschrieben sein, sonst fehlt es ja an der legitimierenden Initialzustimmung. Und diese eigentlich ganz natürliche Grundregel ist bis anhin noch von jedem Staat verletzt worden. Und er wird immer wieder neu, mit jeder Mehrheitswahl und mit jeder Mehrheitsabstimmung, verletzt. Das heute grassierende Mehrheitsprinzip hat nichts mit Legitimation, dafür umso mehr mit Macht zu tun. Ganz abgesehen davon, dass die jeweiligen „Mehrheiten“, wenn man genau nachrechnet, erstaunlich kleine Minderheiten sind.

Zum Thema „Gesellschaftsvertrag“ gibt es zahlreiche unterschiedliche Ansätze … Hobbes, Locke, Paine oder auch Rousseau, den Sie erwähnen. Das zeigt, wie schwierig das Thema ist. Wie nähern Sie sich dieser Problematik?

Der Idee des Gesellschaftsvertrags kommt in der westlichen Verfassungsgeschichte eine prominente Bedeutung zu. Darauf berufen sich so unterschiedliche Programme wie diejenigen der Monarchie (Hobbes), des freien Individuums (z.B. Paine, Locke), des sozialpflichtigen Eigentums (z.B. Rousseau) oder korporatistischer Gesellschaftsmodelle einschliesslich des heutigen, sogenannt demokratischen Sozialstaats. Gemeinsam ist ihnen der Versuch, anstelle einer rein machtbasierten Unterwerfung so etwas wie eine freiwillige Selbstbeschränkung treten zu lassen. Rechtlich ist die Institution Vertrag denn auch sehr spezifisch mit Konsens konnotiert, mit gegenseitig übereinstimmenden und nicht mit aufgezwungenem Willen. Dass sich die Parteien nach „aus-getragenem“ Konflikt wieder „ver-tragen“, so die etymologische und entstehungsgeschichtliche Herleitung, impliziert in der Regel ein beidseitiges Akzeptieren der erzielten Lösung. Dies auf die Gesellschaftsstruktur insgesamt anzuwenden, macht ja durchaus Sinn.

Das Problem ist nur, dass das heute vorherrschende Staatsparadigma dem diametral widerspricht. Nicht zufällig beruft es sich regelmässig auf die Hobbes’sche Formel, die eine ziemlich durchsichtige Schwindeletikette zur Legitimierung der Monarchie war. Der von ihr beschworene Vertrag zwischen den Untertanen und dem königlichen Leviathan, mit dem jene sämtliche Macht an diesen abtraten, hat mit Vertrag rein gar nichts zu tun, dafür umso mehr mit Unterwerfung. Und so auch der heutige Staat: Kompromisslose Zwangsunterwerfung sämtlicher Menschen in seinem Territorium, auch solcher, die mit ihm keinen Vertrag abgeschlossen haben, und auch dies unter einer Schwindeletikette, nämlich „Demokratie“.

Und wie sieht denn der echte Gesellschaftsvertrag oder die echte Demokratie aus?

Der echte Gesellschaftsvertrag geht immer nur so weit wie der Konsens. Ginge er weiter, wäre er nicht mehr Vertrag, sondern Befehl. Er wird also nie sämtliche Menschen eines ganzen Landes umfassen, sondern immer nur jene, die ihm zustimmen. Dies wiederum bedeutet, dass sich das Modell einer Gesellschaftsordnung, die auf Zustimmung seiner Mitglieder beruht, vom Kriterium des Territoriums lösen muss. Angehöriger einer Gesellschafts- und Rechtsordnung ist man dann nicht mehr, weil man den Fuss auf ein bestimmtes Territorium setzt, sondern weil man sich dieser Ordnung anschliesst. So wie man sich einer Kirche, einer Einkaufsgenossenschaft, einer Loge, einer Berufsinnung, einem Kloster etc. anschliesst. Wenn man dann wieder austreten will, muss man deswegen nicht wegziehen, sondern bloss den Austritt erklären, allenfalls mit einer angemessenen Kündigungsfrist.

Natürlich bleibt dann die Frage nach den Ordnungsstrukturen für die Beziehungen zwischen verschiedenen solchen Organisationen oder zwischen diesen und „wilden“, also nicht organisierten Gesellschaftsmitgliedern. Wer erlässt den hier Regelungsstrukturen, Normen, Gesetze etc.? Das ist ein ausgesprochen weites Feld. Der Grundansatz ist jedoch ziemlich einfach: Gesetze müssen nicht gegeben werden, Gesetze gibt es, als natürliche Gesetzmässigkeiten des menschlichen Verhaltens. Es ist nicht deshalb verboten zu töten, zu verletzen, zu beleidigen oder zu stehlen, weil jemand dies in ein Gesetz geschrieben hat. Sondern es wird in Gesetze geschrieben, weil es verboten ist. Und „verboten“ heisst, dass wenn so etwas geschieht, dass die Gesellschaft dann natürlicherweise Reaktionen in Gang setzt, die zu Korrekturen dieses Unrechts führen, zu Strafen, Ersatzpflichten, Genugtuungsritualen etc.

Ist die Spannbreite menschlichen Sozialverhaltens nicht zu groß oder anders gefragt, braucht es unter der Annahme, dass unterschiedliche Gesellschaftsordnungen innerhalb eines Territoriums nebeneinander existieren, nicht eine gewisse Schnittmenge an Gesetzen, an die sich ausnahmslos alle zu halten haben? 

Auch die „gewisse Schnittmenge an Gesetzen, an die sich ausnahmslos alle zu halten haben,“ gibt es bereits, muss also von niemandem verordnet werden. Sie lässt sich letztlich reduzieren auf die Grundnorm, andere in Ruhe zu lassen, was immer sie tun – ausser wenn sie eben diese Norm verletzen, das heisst wenn sie andere nicht in Ruhe lassen. Man kann es auch das Toleranzprinzip nennen, das bekanntlich an der Intoleranz seine Grenze findet, Intoleranz muss nicht toleriert werden, sonst aber alles.

Nun könnte man ja auf die Idee kommen, die Durchsetzung des Toleranzprinzips einer starken Zentralinstanz zu übertragen, dem Staat eben, der dafür sorgt, dass sich auch mächtige Player daran halten. Das Problem ist nur, dass eine solch zentrale und damit monopolistische Instanz in kürzester Zeit eigene Interessen entwickelt, ihr Durchsetzungsmonopol missbraucht und schon bald vor allem etwas betreibt, nämlich Intoleranz. Das ist nicht einfach das sattsam bekannte Grundproblem des Staates, sondern spezifisch auch seine Unfähigkeit, unterschiedliche Gesellschaftsordnungen innerhalb eines Territoriums aneinander vorbei zu kriegen. Denn er selbst ist ja seinerseits eine Gesellschaftsordnung und dabei erst noch eine monopolistisch bornierte. Also kann man sich ja vorstellen, wie er mit der Frage umgeht, ob andere Gesellschaftsordnungen die Grundnorm der Toleranz einhalten: Was auch immer vom eigenen Modell abweicht, wird er beargwöhnen und schon bald wohlklingende Gründe finden, es zu verbieten. Also das gleiche Muster, das uns heute unser sogenannter Rechtsstaat vorführt: Ziemlich wichtig beruft er sich auf sein Verfassungsprinzip der Religionsfreiheit, hat aber keine Hemmungen, fremde Religionsgemeinschaften daran zu hindern, ihre eigene Familien- oder Erbrechtsrechtsordnungen zu pflegen, bestimmte Kleider zu tragen und (wie schon erwähnt in der Schweiz) Minarette zu bauen.

Nein, das Toleranzprinzip darf man nicht einem Monopolisten anvertrauen. In den besten Händen ist es, wenn es in allen Händen ist, bei allen Gesellschaftsmitglieder, bei allen Rechts- oder Kulturgemeinschaften, wirtschaftlichen, politischen oder religiösen Organisationen, also bei all denen, die je nach dem Anlass haben, sich gegen Intoleranz zu wehren, die man ihnen zumutet. Und sie werden sich wehren, dank der natürliche Rechtskraft des Toleranzgesetzes.

Sie haben vorhin gesagt, „eine Gesellschaft setzt Reaktionen in Gang“. Da braucht es doch auch Institutionen? Wie muss man sich das vorstellen?  

In der Tat braucht es da Institutionen, Anlaufstellen, Konfliktlösungsorganisationen, verlässliche Verfahren etc. Und wo eine Nachfrage ist, da gibt es auch Angebote. Das entspricht ökonomischer Erfahrung. Unter diesen Konfliktlösungsangeboten wird es auch solche geben, die fast gleich wie die heutigen staatlichen Institutionen daherkommen, etwa als Gerichte mit entsprechenden Verfahrensordnungen, Kanzleiorganisationen, Verhandlungssälen, formalisierten Diskursritualen etc. etc., bloss mit dem wesentlichen Unterschied, dass diese Konfliktlösungsanbieter kein Monopol beanspruchen können. Sie stehen in gegenseitigem Wettbewerb und können sich Verfahrensverschleppungen, Behäbigkeiten, Unsorgfältigkeiten und Überheblichkeiten, wie sie bei staatlichen Gerichten anzutreffen sind, nicht leisten. Sonst sind sie in Kürze aus dem Geschäft. Und zudem wird es auch eine grosse Vielfalt an verschiedensten und immer wieder neuen Konfliktlösungsansätzen, -techniken oder -ideen mit ständig verbesserten und günstigeren Angeboten geben.

Die „Zuständigkeit“ dieser privaten Konfliktlösungsanbieter kann sich natürlich nicht auf eine allgemeinverbindliche Zwangsverfassung abstützen. Statt dessen wird es typischerweise Schiedsvereinbarungen geben, sei es durch die Konfliktparteien selbst, sei es etwa über Rechtsschutzversicherungen, die entsprechende Schiedsabsprachen für ihre Versicherungsnehmer treffen. Fehlt es an solch einvernehmlichen Verbindlichkeitsgrundlagen, kann sich die „Zuständigkeit“ auch aus dem jeweiligen Konflikt heraus entwickeln, etwa wenn ein Streit in Gewalt auszuarten droht und die Parteien deswegen je beidseits Sicherheitsfirmen beiziehen, die sich dann ihrerseits auf eine Schiedsinstanz einigen können. Und das werden sie tun, denn Streitigkeiten gewaltsam auszutragen, kommt auf die Dauer viel zu teuer.

Viele Leser werden jetzt möglicherweise überlegen, wie die Gesellschaft – ohne den Monopolisten Staat – mit schweren Raubtätern oder gar Mördern umgeht… 

Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich ganz einfach: Die Gesellschaft ohne Staat wird mit Räubern und Mördern nicht grundsätzlich anders umgehen wie die Gesellschaft mit dem Staat. Das heisst, sie wird empört reagieren, den Täter verfolgen, ihn zu überführen versuchen, ihn bestrafen und dazu verurteilen, Satisfaktion zu leisten. Diese völlig natürliche Reaktion findet so oder so statt, mit oder ohne Staat. Das ist ja auch der Grund dafür, dass ich vorhin sagte, es brauche den Staat nicht, um Raub und Mord zu verbieten und anzuordnen, dass bei einer Verletzung dieses Verbots eine Strafe erfolge. Dies Strafe kommt von selbst – actio = reactio.

Der Staat als Strafinstanz ist aber nicht nur unnötig, er ist auch untauglich: Wie jeder Monopolist macht er seinen Job lausig. Wo er rasch reagieren sollte, lässt er Zeit verstreichen, bis verzweifelte Opfer schliesslich zur vielleicht übertriebenen Selbsthilfe greifen. Wo er behutsam etwa einen Familienstreit schlichten sollte, fährt er mit viel zu grobem Geschütz auf. Und jedes Mass verliert er bezeichnenderweise dann, wenn er sich selbst als Opfer wähnt, etwa bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung. Hier wird ein krankhaft hypertrophiertes Verfolgungs-, Bespitzelungs- und Denunziationsnetz eigerichtet, laufend ausgebaut und immer mehr auch international perfektioniert. Und dabei – nebenbei bemerkt – begeht das Delikt gar nicht der Steuerhinterzieher, sondern der Steuerstaat. Er ist es, der den Leuten Geld wegnimmt, ohne dass sie sich dazu verpflichtet oder sonst einen Anlass dazu gegeben hätten; sondern einfach deshalb, weil sie welches haben, oder wie die staatlichen Steuerrechtler sagen: „voraussetzungslos“. Gemäss natürlichem Recht wäre das Diebstahl, und wenn es mit Gewalt durchgesetzt wird, wäre es Raub.

Wir müssen uns also lösen von dem Gedanken, dass nur der Staat gewisse Güter – beispielsweise „Sicherheit“ – zur Verfügung stellen kann …

So ist es. Es gibt nichts, das nur durch den Staat geliefert werden kann. Auch nicht die Dienstleistungen, von denen man bisweilen sagt, sie seien die Kernfunktionen des Staates: Sicherheit, Ruhe und Ordnung, aber auch der Schutz schwacher Gesellschaftsmitglieder oder der sorgsame Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Was die erstgenannte Gütergruppe anbelangt, sozusagen die Hardcore Staatsfunktionen Sicherheit, Justiz etc., mag es vielleicht als Wagnis erscheinen, auf den Staat zu verzichten. Da könnten doch machtgierige Egoisten, kriminelle Gangs oder schwerbewaffnete Warlords ihr Unwesen unbehelligt von einer starken Kontrollinstanz treiben, da würde doch nur das Recht des Stärkeren gelten, bis schliesslich einer der Stärkste ist, der dann alle anderen zu rechtlosen Untertanen erniedrigt! Ja, das ist ein Wagnis, in der Tat. Die Sache ist nur: Eine so starke Kontrollinstanz wie den Staat mit allen Insignien der Macht und zudem mit Gewaltmonopol einzurichten, ist ein noch viel grösseres Wagnis. Da muss sich nicht ein besonders Rücksichtsloser bis an die Spitze des Landes hinaufkämpfen (was ausgesprochen schwierig ist), sondern es muss ein mit allen ehrenvollen Insignien an die Spitze des Landes Gestellter bloss noch rücksichtslos werden (was so leicht wie von selbst geht). Oder anders gewendet: Der Teufel, den der Staat an die Wand malt, um sein Ruhe- und Ordnungsmonopol zu rechtfertigen, ist er selbst. Und abgesehen davon: Dass es angesichts der Exzesse, die staatliche Macht schon nach innen (z.B. mit industriellem Massenmord) oder aussen (z.B. mit Atom- und Weltkriegen) angerichtet hat, noch immer Leute gibt, die dem Gewaltmonopol des Staates das Wort reden, ist mir ein Rätsel.

Auch jene anders geartete vermeintlich staatstypische Gütergruppe wie soziale Fürsorge oder Umweltschutz werden von Privaten viel besser erbracht als vom Staat. Denn die damit artikulierten Anliegen und Bedürfnisse sind ja vorhanden, viele Menschen können es nicht mit ansehen, wenn schwache Gesellschaftsmitglieder unter die Räder kommen oder wenn die Natur zugrunde geht. Es bleibt dann bloss noch die quasi technische Frage, auf welche Weise diese Anliegen umgesetzt werden, ob zwangsmonopolistisch durch den Staat oder in einer dezentralen und kompetitiven Struktur. Und diese Wahl zu treffen, fällt wohl kaum schwer.

Vielen Dank, Herr Dürr.

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