Was die Aufgabe von Unternehmen ist – und was nicht (Teil 1)

11.1.2016 – von Milton Friedman.

[Dieser Beitrag ist am 13.9.1970 unter dem Titel „The Social Responsibility of Business is to Increase its Profits“ im New York Times Magazine erschienen und wird hier in zwei Teilen veröffentlicht. Teil 2 des Beitrages erscheint am 18.1.2016.]

Milton Friedman (1912 – 2006)

Wann immer ich Geschäftsleute so eloquent über „die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen in einer freien Marktwirtschaft“ reden höre, muss ich an die köstliche Geschichte eines Franzosen denken, der im Alter von siebzig Jahren plötzlich feststellte, dass er sein ganzes Leben Prosa gesprochen hatte. Geschäftsleute meinen, das freie Unternehmertum zu verteidigen, wenn sie herausstellen, es ginge Unternehmen nicht ausschließlich um Gewinne, sondern auch um die Förderung sozialer Zwecke. Unternehmen hätten ein soziales Gewissen und nähmen ihre Verantwortung für Beschäftigung, Antidiskriminierung sowie die Vermeidung von Umweltbelastungen oder was es sonst noch an Modethemen bei zeitgenössischen Reformern gibt, sehr ernst. Letztendlich predigen sie – wenn man sie ernst nähme –  reinen, unverfälschten Sozialismus. Geschäftsleute, die so reden, sind ahnungslose Marionetten der Kräfte des Zeitgeistes, die seit einigen Jahrzehnten die Grundlagen unserer freien Gesellschaft unterminieren.

Die Diskussionen über eine „gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft“ zeichnen sich aus durch analytische Willkür und einen Mangel an gedanklicher Stringenz. Was genau ist mit Verantwortung der „Wirtschaft“ gemeint? Nur Menschen können für etwas verantwortlich sein. Bei Unternehmen handelt es sich um künstliche Persönlichkeiten und als solche können sie nur künstliche Verantwortung tragen, aber die Wirtschaft insgesamt kann noch nicht einmal in diesem vagen Sinne Verantwortung tragen. Ein erster Schritt zu mehr Klarheit über die Doktrin von der sozialen Verantwortung der Wirtschaft besteht in der Klärung, was dies konkret bedeutet und für wen.

Bei den verantwortlichen Individuen handelt es sich vermutlich um Geschäftsleute, also Unternehmenseigentümer oder Manager bzw. Unternehmensführer. Da ein Großteil der Debatte über soziale Verantwortung Unternehmen betrifft, werde ich im Folgenden über die Manager sprechen und die Eigentümer außen vor lassen.

In einem System freien Unternehmertums mit Privatbesitz an Produktionsmitteln ist der Manager ein Angestellter der Eigentümer. Er ist seinem Arbeitgeber unmittelbar verantwortlich. Diese Verantwortung besteht darin, das Unternehmen nach ihren Wünschen zu führen, was normalerweise bedeutet, unter Einhaltung gesellschaftlicher Normen, wie sie in Gesetzen oder ethischen Gepflogenheiten verankert sind, so viel Geld wie möglich zu verdienen. Selbstverständlich kann es auch Eigentümer mit anderen Zielvorgaben geben. Eine Gruppe von Personen kann sich zur Gründung eines wohltätigen Unternehmens, wie z.B. eines Krankenhauses oder einer Schule, zusammenschließen. Der Manager eines solchen Unternehmens erhält dann nicht das Gewinnziel als Vorgabe, sondern das Angebot bestimmter Dienstleistungen.

Worauf es ankommt ist, dass in beiden Fällen der Manager in seiner Funktion als Unternehmensführer der Agent der Individuen ist, denen das Unternehmen oder die wohltätige Institution gehört. Gegenüber diesen besteht seine primäre Verantwortung.

Der Hinweis erübrigt sich, dass die Feststellung, wie gut der Manager seine Leistung erbringt, keineswegs einfach ist. Aber das Kriterium der Leistung ist zumindest gut nachvollziehbar und die Personen, zwischen denen ein freiwilliger Vertrag besteht, stehen eindeutig fest.

Natürlich handelt es sich bei dem Manager um eine Person eigenen Rechts. Als solche mögen für ihn noch weitere Verantwortlichkeiten gelten, wie z.B. gegenüber seiner Familie, seinem Gewissen, seinem Bedürfnis nach Wohltätigkeit, seiner Kirche, seinem Verein, seiner Stadt, seinem Land. Diese mögen ihn dazu veranlassen, einen Teil seines Einkommens geeigneten Zwecken zu widmen, sich gegen die Mitarbeit bei bestimmten Unternehmen zu entscheiden oder gar sein Unternehmen zu verlassen, um den Streitkräften seines Landes zu dienen. Wenn man möchte, könnte man derartige Verantwortlichkeiten als „gesellschaftliche Verantwortlichkeiten“ bezeichnen. Allerdings handelt er in dieser Hinsicht als Prinzipal und nicht als Agent. Er spendet sein eigenes Geld oder Zeit oder Energie und nicht das Geld seines Arbeitgebers oder die Zeit und Energie, die er vertraglich dessen Zwecken widmen sollte. Wenn es sich hier um „soziale Verantwortlichkeiten“ handelt, dann um solche von Individuen und nicht um die der Wirtschaft.

Was bedeutet es nun, davon zu sprechen, ein Manager habe „soziale Verantwortung“ in seiner Funktion als Geschäftsmann? Wenn es sich dabei nicht um bloßes Gerede handeln soll, muss es bedeuten, dass der Manager auf eine Weise handelt, die nicht den Interessen seiner Arbeitgeber entspricht. Wenn er z.B. auf eine Anhebung der Preise verzichtet, um die Inflation nicht weiter anzuheizen, selbst wenn die Preiserhöhung im Interesse des Unternehmens läge. Oder wenn er Ausgaben zur Emissionsvermeidung tätigt, die über das Unternehmensinteresse und das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen, um einen gesellschaftlichen Beitrag zur Umweltverbesserung zu leisten. Oder wenn er Langzeitarbeitslose einstellt, anstelle verfügbarer besser qualifizierter Arbeitnehmer, um zum sozialen Ziel der Armutsminderung beizutragen.

In all diesen Fällen gäbe der Manager anderer Leute Geld für allgemein soziale Zwecke aus. Sofern seine Aktionen zugunsten „gesellschaftlicher Verantwortung“ die Rendite der Aktionäre senkt, gibt er deren Geld aus. Sofern seine Aktionen die Preise für Kunden steigen lassen, gibt er das Geld der Kunden aus. Sofern seine Aktionen zu Lohnsenkungen führen, gibt er das Geld der Beschäftigten aus.

Die Aktionäre oder die Kunden, wie auch die Beschäftigten, könnten auch selbst ihr eigenes Geld für diese Zwecke ausgeben, wenn sie es wollten. Anstatt als Vertreter der Aktionäre oder der Kunden oder der Beschäftigten zu handeln, verwirklicht er eine bestimmte Art „sozialer Verantwortung“, nur gibt er dabei das Geld für andere Verwendungen aus, als sie es getan hätten. Dadurch erlegt er ihnen faktisch eine Steuer auf und entscheidet gleichzeitig über die Verwendung der Steuererlöse.

Dies Phänomen wirft politische Fragen auf zwei Ebenen auf: prinzipiell und hinsichtlich der Folgen. Für die Ebene der politischen Grundsätze gilt, dass es sich bei Steuern und deren Verwendung um Regierungsaufgaben handelt. Es besteht bei uns ein ausgefeiltes System verfassungsmäßiger, parlamentarischer und juristischer Vorkehrungen, diese Regierungsfunktionen zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass Steuern so weit wie möglich in Einklang mit den Interessen der Öffentlichkeit auferlegt werden, schließlich war „Besteuerung ohne Repräsentation“ der Schlachtruf der amerikanischen Revolution. Es besteht ein System zur Kontrolle und zum Ausgleich von Macht, indem die legislative Aufgabe, der Auferlegung von Steuern und der Entscheidung über Ausgaben, von der exekutiven, die Steuern einzutreiben und die Ausgabenprogramme zu verwalten, ebenso getrennt werden wie die judikative Funktion der Streitschlichtung und der Auslegung von Gesetzen.

Hier in unserem Fall handelt der Manager – ob selbsternannt oder direkt oder indirekt durch Aktionäre beauftragt – gleichzeitig als Vertreter der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Er allein entscheidet, wen, wieviel und für welchen Zweck er besteuert, auch verwendet er die Erlöse. All das wird „von oben“ gesteuert, durch öffentlichen Druck, der Inflation entgegenzuwirken, die Situation der Umwelt zu verbessern, die Armut zu bekämpfen usw.

Die Rechtfertigung für das Entscheidungsrecht der Aktionäre über den Manager besteht darin, dass letzterer als Agent zu betrachten ist, der den Interessen seines Prinzipals zu dienen hat. Diese Rechtfertigung entfällt, wenn der Manager Steuern erhebt und die Erlöse für „soziale“ Zwecke ausgibt. Faktisch mutiert er damit zu einem öffentlichen Angestellten, einem Beamten, auch wenn er formal bei einem Privatunternehmen beschäftigt bleibt. Aus grundsätzlichen politischen Erwägungen ist es dann völlig inakzeptabel, dass solch ein Beamter – sofern es sich bei seinen sozialen Aktivitäten tatsächlich um solche handelt und sie nicht bloß dem schönen Schein dienen – so wie bisher ausgewählt wird. Als Beamter müsste er im Rahmen eines politischen Verfahrens ernannt werden. Wenn er Steuern erhebt und sie zur Förderung sozialer Zwecke ausgibt, ist eine politische Maschinerie erforderlich zur Bewertung der Steuern und für ein politisches Verfahren zur Entscheidung über die zu fördernden Zwecke.

Darin besteht der ganz elementare Grund, dass die Doktrin der „sozialen Verantwortung“ notwendig die sozialistische Sichtweise beinhaltet, dass über politische Verfahren und nicht über den Marktprozess über die Verwendung knapper Ressourcen entschieden werden sollte.

Hier finden Sie Teil 2 des Beitrages.

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Aus dem Englischen übersetzt von Dr. Bernhard Pieper.

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Milton Friedman (* 31. Juli 1912 in Brooklyn, New York City; † 16. November 2006 in San Francisco) war ein US-amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler, der fundamentale Arbeiten auf den Gebieten der Makroökonomie, der Mikroökonomie, der Wirtschaftsgeschichte und der Statistik verfasste. Er erhielt 1976 den Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften für seine Leistungen auf dem Gebiet der Analyse des Konsums, der Geschichte und der Theorie des Geldes und für seine Demonstration der Komplexität der Stabilitätspolitik.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

Fotos: www.acting-man.de und wikipedia

 

 

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