Geldschöpfung ist systemisches Unrecht

20.5.2015 – Das Ludwig von Mises Institut Deutschland freut sich, in einer eigenen Schrift mit dem Titel „Humes Dilemma – oder: Das Geld und die Verfassung, Geldschöpfung der Banken als Vermögensrechtsverletzung“ Herrn Prof. Dr. Michael Köhler vorstellen zu dürfen. Er war bislang nur wenigen Freunden der Österreichischen Schule bekannt, was nicht zuletzt daran liegt, dass er als Professor der Rechtswissenschaften seine Schriften in klassischen juristischen Medien veröffentlicht hat, und dies obwohl seine Gedanken zu tiefst „österreichisch“ sind.

Die Beiträge von Michael Köhler stellen das “missing link” zwischen der schon immer gewussten Ungerechtigkeit des heute herrschenden Fiat-Money-Systems und den Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes dar. Gefühlte Ungerechtigkeit und formaler Rechtsbruch werden auf höchstem wissenschaftlichem Niveau und gleichwohl für den Leser verständlich brillant und zitatenreich, von Aristoteles über Ludwig von Mises bis zu neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, zusammengeführt. Michael Köhler entzieht dem durch Geldschöpfung der Banken entstandenen Fiat-Money den Schein rechtlicher Legitimation.

Lesen Sie nachfolgend einige Ausschnitte aus Kapitel VI. „Das Unrecht der privaten Geldschöpfung“.

Stephan Ring
Vorstand des Ludwig von Mises Institut Deutschland

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„…..Die rechtliche Beurteilung der Geldschöpfung (Einfügung des Verf.) klärt sich vollständig, wenn man den Gesichtspunkt des im Geldwert repräsentierten „allgemeinen Vermögens” hinzunimmt. Dieses ist der vertraglichen Privatautonomie, geschweige denn dem eigenmächtigen Zugriff der Banken, nicht verfügbar. Der analysierte Vorgang besteht nämlich in einer Geldvermehrung aus einem sich ständig erneuernden, konkurrenzlos billigen „Fonds”, zugespitzt: einem Geschenk von zeitlich unbegrenzt und praktisch zinslos zur Verfügung stehenden Einlagegeldern zur Weiterverleihung gegen Zins. Dieser „Fonds” ist eine Quelle der Bereicherung, die nur zum Vermögensnachteil anderer zustande kommen kann. …..

Verteidigt wird zwar das System der Kreditgeldschöpfung mit dem Erfordernis, daß der Intensivierung, Produktivitätssteigerung, Vermehrung der Transaktionen in einer dynamischen Ökonomie die Veränderung der zirkulierenden Geldmenge entsprechen müsse – oder in der keynesianischen Wendung: daß das mangels effektiver Nachfrage unausgelastete Produktionspotential der Geldmengenexpansion bedürfe. Die Kreditausweitung der Banken, so die sog. Banking-Schule, antworte nur auf die „Geldnachfrage” für die vermehrten Transaktionen einer wachsenden Ökonomie bzw. rege diese an; mit der Rückzahlung der Darlehen werde das zusätzliche Kreditgeld auch wieder vernichtet („Rückstrom”). So bestehe eine „Elastizität” der Geldmenge, die sich ohne inflationäre Veränderung des Tauschwertes den Bedürfnissen der wachsenden Verkehrswirtschaft gleichsam automatisch anpasse. Idealtypisch habe man sich die Kreditgebung für ein zugrundeliegendes „gesundes” Geschäft der Realwirtschaft (z.B. mit Handelswechsel) vorzustellen, mit dessen erfolgreicher Abwicklung das geschaffene Kreditgeld wieder liquidiert werde.

Zwar wird damit ein zentrales Element des Kreditsystems überhaupt herausgestellt: es paßt, neben der erhöhten Umlaufgeschwindigkeit, auch die zirkulierende Geldmenge dem Expansionsprozeß der Austauschbeziehungen an. Die Wechselseitigkeit und Gleichgewichtigkeit zeigt sich an der „Deckung” kurzfristiger Kredite durch zugrundeliegende Geschäfte. Die Lösung ….. erfordert indessen eine begrenzte und vermögenswertneutrale Geldmengenausweitung. Im geltenden System der „Geldschöpfung” durch Kredit existiert jedoch keine Regel, die jenen Automatismus garantierte und zugleich die inflationäre Vermögensverschiebung zugunsten der „Geldschöpfer” vermiede. Vielmehr tendiert der nicht an autonom marktorientierte Kreditgebungsentscheidungen der Geldhalter gebundene, sondern eigenmächtig geschaffene Zirkulationskredit zu einer rein „geldseitig” bedingten Expansion. ….

Aufgrund ihres an sich legitimen Gewinnerzielungsinteresses sind die Banken tendenziell nicht auf Kreditbeschränkung, sondern auf Expansion aus. Liegt es doch in ihrer Geldschöpfungs-Macht, „die zirkulierende Gesamtmenge des Geldes ins Grenzenlose zu vermehren, derart dass eine Steigerung des Geldbedarfs, die sonst zu einer Steigerung des inneren objektiven Tauschwertes des Geldes führen müsste, in ihren Wirkungen auf die Geldmengestaltung paralysiert wird”. Diese Form der Kreditexpansion entzieht anderen ihr wohlerworbenes Geldvermögen. ….. Geldvermögen, welches die Wirtschaftssubjekte als Sichteinlagen verfügbar halten und gerade nicht ausleihen wollen, wird, von den Banken zu Kreditmitteln „umgewidmet “, zur wertmindernden Konkurrenz auf dem Kapitalmarkt. So werden ordentliche Ersparnisse entwertet, wie man seit langem beobachten kann: Sparguthaben werden nicht nennenswert verzinst. …..

Dagegen gilt das primäre Grundsatzargument: Wer systemisch privilegiert über das neue Geld verfügt, realisiert bei vorläufig noch unangepaßtem Güterpreisniveau einen Vermögensvorteil, dem ein Verlust anderer entspricht – und zwar ohne vermögensrechtlich haltbaren Grund. Daher bleibt das heute herrschende Konzept, den Banken die Machtbefugnis zur Geldschöpfung zwar zu überlassen, sie aber durch die Zentralbank einzuschränken, unzureichend. …..

Die Banken produzieren so durch Kreditvergabe aus einem unerschöpflichen Fonds von Sichteinlagen fortlaufend „frisches” Geld, dessen zunächst noch nicht inflationierten Tauschwert sie sich durch Darlehensgewährung zunutze machen. Das „Privileg” erweist sich als Anmaßung. …..

Dieser strukturelle Widerspruch zur vertragstypischen Verwahrungspflicht entspricht dem Verstoß gegen die Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, den interpersonal gleichmäßigen Geldwert zu bewahren. Letztere ist in erster Linie eine verfassungsrechtliche Staatspflicht, die der Währungshoheit entspricht, und worauf sich das Währungsvertrauen der Allgemeinheit bezieht.

Der Widerspruch zum Grundsatz der Tauschwerterhaltung des Geldes teilt sich allen Rechtsbeziehungen mit. Verletzt wird schon der anfängliche Verwahrungsvertrag (das depositum irregulare). ….. Gibt nämlich die Bank den mit der Geldschöpfung verbundenen Kredit aus der Sichteinlage, so liegt bereits in dieser zweifachen Zuordnung ein Wertentzug. Daß in den AGB die Einlagenverwendung verschwiegen wird und ungeregelt bleibt, kommt mithin nicht von ungefähr. Denn die für die Einlage erworbene Forderung des Deponenten ist durch die zusätzliche Verwendung zur Krediterteilung nicht nur mit dem Risiko des Teildeckungsbankings belastet, sondern im Ansatz schon wertgemindert. …..

Für die Allgemeinheit der am gesellschaftlichen Vermögenserwerb beteiligten Personen bedeutet sodann das künstlich vervielfachte Kreditgeld, daß ihr ordentliches Darlehensangebot aus Ersparnissen im Wert gemindert wird. Die breite Masse der Gesellschaftsmitglieder wird dadurch in ihrem Recht eingeschränkt mit knappen Ersparnissen als dem eigentlichen Investitions-Fonds durch Darlehenserteilung Vermögen zu bilden und so am stetig wachsenden Kapitalstock der Gesellschaft teilzuhaben. …..

Die privilegierte „geldschöpferische” Kreditausweitung infiziert schließlich alle anschließenden Kreditgeschäfte mit einem unredlichen Element, das dem Inflationspotential des neugeschaffenen Geldes geschuldet ist: jeder Darlehensnehmer verspricht zwar implizit, Geldeinheiten „gleicher Güte”, also gleichen Tauschwertes zurückzugeben. Er kann und will diese Verpflichtung aber nicht einhalten, weil im systemischen Gesamtvorgang die Wertminderung der nominell zurückzuzahlenden Geldeinheiten angelegt ist.

Diese fortwährende, sich aufsummierende Schädigung des allgemeinen Vermögens und der subjektive Teilhabe daran würde durch den hypothetischen Vergleich komplexer Vermögensstände sichtbar. Eigentlich müßte sich nämlich in der ihre Produktivität ständig steigernden Ökonomie einer freiheitlichen Gesellschaft die Erhöhung des Sozialprodukts (des „allgemeinen Vermögens”) in realen Einkommenssteigerungen für alle am gesellschaftlichen Arbeitsprozeß Beteiligten niederschlagen – und zwar auch durch stetigen Anstieg der „Kaufkraft ” der Geldeinheiten bei relativ stabilen Geldmengen, aber auch durch objektiv-allgemeine Geldschöpfung zwecks Deflationsausgleich. Dadurch stiege der relative Anteil der für Investitionen zur Verfügung stehenden Ersparnisse in breiten Schichten der Gesellschaft. Dies schlüge sich folglich in einem stetigen, tendenziellen Sinken des „natürlichen” Kapitalzinses nieder. Die resultierenden Investitions- und Arbeitserfordernisse wären teilhabegerecht zu regeln.

Dagegen wird die wirkliche Entwicklung seit langem durch privilegierte Aneignung, strukturelle Massenarbeitslosigkeit, Staatsverschuldung zwecks sozialen Ausgleichs, aber auch durch monetäre Instabilität geprägt. ….“

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Das Heft „Humes Dilemma – oder: Das Geld und die Verfassung, Geldschöpfung der Banken als Vermögensrechtsverletzung“ ist über den Buchhandel oder über www.akston.de zu erwerben. Es wird auch auf der Konferenz des Ludwig von Mises Institut am 23. Mai zum Erwerb ausliegen.

 

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