Wenn die Zentralbank schließt, in welchem Geld bezahlt man dann die Miete?
Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem, Teil 6
14. August 2026 – von Stephan Ring
Javier Milei hat im Wahlkampf 2023 immer wieder angekündigt, die Zentralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fernsehen an seinem Geburtstag einem argentinischen Kindergeburtstagsbrauch folgend mit verbundenen Augen mit einem Besenstil auf ein aufgehängtes Styropormodell der Zentralbank einschlägt, bis diese komplett zerstört am Boden liegt.
Noch gibt es die argentinische Zentralbank; Milei hat sie aber bereits wesentlicher Funktionen bzw. Privilegien „beraubt“. So gibt es kein Währungsmonopol in Argentinien mehr. Das Äquivalent des Zentralbankzinses wird nicht wie sonst als Marktsteuerungsinstrument von der Zentralbank festgelegt, sondern in einem Marktmechanismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen, werden nicht mit neu zu druckendem Geld verzinst und die für die Fähigkeit zur Kreditgeldschöpfung so wichtige Mindestreserve erreicht über 40%. Zum Vergleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.
Dennoch sind die Kritiker aus dem libertären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Enttäuschung zu verstehen. Allerdings sind auch die von der Praxis gemachten Einwände nicht ohne Substanz. In der folgenden Beitragsserie soll nun nicht auf diese Debatte eingegangen werden, zu der Sie hier eine Diskussion in vier Teilen zwischen den Professoren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Artikelserie, dem Leser die Probleme zu vermitteln, die die Auflösung eines Papiergeldsystems möglicherweise mit sich bringen kann.
Gleichzeitig wird versucht, einen möglichst sozialverträglichen Weg aus dem Papiergeld aufzuzeigen, wobei „sozialverträglich“ hier meint „ohne vermeidbare Verwerfungen und vor allem ohne Vermögensverschiebungen“, die willkürlich Gewinner und Verlierer bei einer Beendigung des Systems erzeugen. Eine der Voraussetzungen für Milei ist, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft trifft und die Vermögenden nahezu unbehelligt lässt, weil diese die Gelegenheit und Möglichkeit hatten, in Sachwerte zu investieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Nettoersparnisse in der Landeswährung halten.
Dies ist der 6. Teil dieser Beitragsserie.
Den 5. Teil finden Sie hier.
Umstellung privater Verträge
Ein bisher unbeachtetes Problem, das mit dem Abschaffen einer Währung einhergeht, ist, dass diese Währung in vielen privaten Verträgen als Recheneinheit festgelegt wurde. Dabei ist nicht nur an den Pachtvertrag zu denken. Auch Gesellschaftsverträge, Pensionsverpflichtungen, Unterhaltszahlungen und vieles mehr existieren. Es wird Anpassungsklauseln an unterschiedlichste Szenarien geben, die aber allesamt keine Einstellung der Währung berücksichtigt haben.
Eine einfache Lösung könnte sein, hier eine zwangsweise Umstellung per Gesetz herbeizuführen, so wie dies beispielsweise bei der Einführung des Euro mit den betroffenen Landeswährungen erfolgt ist. Im Zweifel kann eine solche Umstellung die einzige sinnvolle Alternative sein. Das Problem dabei ist aber, dass der Staat dann aus der Vielzahl existierender Währungen eine wählen muss, die in ihrer rechtlichen Qualität nicht mehr der ursprünglichen Vereinbarung entspricht. Das war bei der Euroumstellung anders. Ein gesetzliches Zahlungsmittel wurde durch ein anderes ersetzt. Eine lokal zumindest mitbeherrschte Zentralbank durch eine andere.
Die Frage ist, ob es nicht einen anderen Weg geben kann. In einem ersten Schritt könnte man das Problem endlich gestalten, in dem man gesetzlich die Verwendung der auslaufenden Währung in neuen Dauerschuldverhältnissen, die eine bestimmte Laufzeit überschreiten, verbietet. Diese Laufzeit könnte man auch gleich zu Beginn gleichmäßig oder beschleunigend schrumpfend gestalten, so dass beispielsweise nach 3 Jahren neben reinen Devisengeschäften und Bankeinlagegeschäft oder Kredittilgung nur noch Zug-um-Zug-Geschäfte des täglichen Lebens möglich wären.
Anschließend könnte man auch hier ankündigen, nach einer gewissen Zeit von vielleicht 2 – 3 Jahren eine Transaktionsgebühr für Überweisungen in der Altwährung einzuführen, die vom Absender und vom Empfänger je zur Hälfte zu zahlen wäre. Dies würde einen Druck ausüben, die Vertragswährung umzustellen. Man könnte darüber hinaus ein Recht einführen, das danach die willkürliche Verweigerung einer Umstellung unter Schadensersatz stellt. Für solche Verweigerungen und als Auffangtatbestand für Sonderfälle, in denen etwa das Gesetz eine einvernehmliche Vertragsänderung untersagt, könnte man die Beantragung einer Entscheidung der Abwicklungsbehörde vorsehen.
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Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Vertrag länger läuft, als noch alte Währung existiert, könnte der Staat dafür die alte, originäre, nicht durch Kredit entstandene Geldmenge der Zentralbank zum festen Umtauschverhältnis zur Verfügung stellen. Diese Ankündigung wäre auch erforderlich, um mögliche Spekulationen von Anfang an zu unterbinden. Der Staat würde dem Schuldner ermöglichen, das benötigte Altgeld zum fairen Kurs zu erwerben. Allerdings ist nicht zu erkennen, was in solch einem Szenario der Gläubiger noch von dem Altgeld haben sollte, was also verhindert, dass die gesamten Altgeldguthaben auch zum Erwerb angeboten werden. Sollten am Ende einige wenige, reine Missbrauchsfälle verbleiben, kann der Staat mit einem schlichten Annahmestopp der Altwährung den Todesstoß versetzen. Dies kann auch, schon als reiner Auffangtatbestand, von einer finalen, gesetzlichen Umstellung noch ungeklärter Altwährungsfälle auf eine andere Währung begleitet werden.
Technisch ist die Umstellung von privaten Verträgen daher durchaus gestaltbar. Wenn, wie bereits ausgeführt, eine geordnete Abwicklung des Kreditgeldsystems umgesetzt wird, sollte damit die Umstellung privater Verträge ohne erkennbare Probleme möglich sein, da die Altwährung ihre Stabilität bis zur finalen Abwicklung behält. Keine Partei könnte so aus der Tatsache der Schließung der Zentralbank einen einseitigen, ungerechtfertigten Vorteil ziehen. Es würde dann auch im Bereich privater Verträge keine Gewinner oder Verlierer geben, die ansonsten bei unkontrollierter Auflösung der Währung und damit verbundenem Wertverlust nicht ausgeschlossen sind.
Wer hier eine bessere, nicht-staatliche Lösung ohne jeglichen Zwang anbieten kann, die verhindert, dass es zu wirtschaftlichem Chaos kommt, also Dauerschuldverhältnisse nicht mehr praktikabel fortgeführt werden können, der möge hervortreten.
Der Geldverkehr
Eine weitere Frage ist, wie der elektronische Geldverkehr ohne Zentralbank funktionieren kann. Ein Ausfall würde extreme Verwerfungen in der Wirtschaft auslösen.
In einem ersten Schritt könnte es bei einer kontrollierten Abwicklung des Kreditgeldes beim Geldverkehr mit der Altwährung bleiben. Dieses müsste aber in Vorbereitung einer Auflösung durch mindestens eine zweite Währung flankiert werden. Technisch dürfte das heute kein Problem mehr für die Banken sein, da Fremdwährungskonten zum normalen Geschäftsalltag gehören. Wünschenswert wäre allerdings, dass auch jeder Marktteilnehmer schon vor Auflösung der Zentralbank Zugang zu einem Zweitwährungskonto hat, für das schon immer das Vollgeldsystem gegolten hat und für das alle Läden und Restaurants die entsprechenden Terminals entweder schon haben oder leicht anschaffen können. Auch Kreditkarten mit mindestens zwei Währungen sind wünschenswert für einen reibungslosen Übergang.
Die Geldmenge
Wenn das alles funktionieren sollte, woher kommt dann die Geldmenge, die eine an Überweisung und Bankwesen gewöhnte Wirtschaft für eine funktionierende Transformation in eine Wirtschaft mit vielen Geldern benötigt? Die Frage muss beantwortet werden, wenn sie auch im vorliegenden technischen Kontext der Auflösung einer Zentralbank keine Rolle spielt. Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass ohne eine bereits im Überweisungsverkehr genutzte zweite Währung die Auflösung einer Zentralbank mit gleichzeitiger Abwicklung der Währung nur schwer ohne wirtschaftliche Verwerfungen umsetzbar sein wird. Die alte Währung kann hier nur kurzfristig einen Übergang moderieren, weil ihre Geldmenge mit jeder Kredittilgung schwindet.
Zwischenergebnis
Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten, dass viele Probleme bei der Auflösung einer Zentralbank ohne allzu große Verwerfungen lösbar scheinen. Das Währungsmonopol kann problemlos aufgegeben werden, so dass im Vorfeld einer Auflösung eine zweite Währung eingeführt werden kann, die in allen technischen Facetten alternativ nutzbar ist, um wirtschaftliche Verwerfungen bei der Abschaffung der Altwährung zu vermeiden.
Die Kreditgeldmenge kann – zumindest theoretisch – in einem kontrollierten Prozess ohne große Friktionen aus dem Markt genommen werden.
Eine Verrechnungsstelle für den Zahlungsverkehr kann mit aller Technik zur Verfügung gestellt werden, indem man die entsprechende Abteilung der Zentralbank in eine eigene Gesellschaft überführt und diese den Banken zum Erwerb anbietet.
Die Banken müssten sich gegebenenfalls auf weitere Währungen einigen, die auch elektronisch innerhalb des Bankwesens transferierbar sein sollen. Dies wird verwendbares Geld zunächst einschränken, aber möglicherweise auch neue Geschäftsmodelle ermöglichen. So sind auch andere technische Lösungen wie eine der Öffentlichkeit nicht zugängliche Blockchain allein für den Bankensektor denkbar. Dies würde es ermöglichen, für jede Art von Geld ein Konto pro Bank zu führen. Die Technik würde sicherstellen, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Unterdeckung einer Bank kommt. Allerdings gibt es dann ein „Lagerproblem“. Irgendwo müssen die gehandelten Einheiten, ob Gold, oder US-Dollar, gelagert werden. Aktuell macht das für den US-Dollar beispielsweise in Argentinien die Zentralbank. Vielleicht gibt es dann wieder Goldtresore, in denen jeden Abend ein Ausgleich per Gabelstapler erfolgt. Oder es gibt ein Clearinghaus, dass ein großes Bündel von z.B. amerikanischen Schuldverschreibungen lagert und auf Konten der angeschlossenen Banken verteilt.
Für den Anfang genügt es, wenn die Zentralbank eine zusätzliche elektronische Währung zur Verfügung stellt und für diese zur Vorbereitung ihrer Schließung als Clearingstelle fungiert.
Im nächsten und abschließenden Teil dieser Artikelserie wird dargestellt, wie auch der Wegfall der „Hauptfunktion“ der Zentralbank, ihre Rolle als Lender of Last Resort, geordnet bewältigt werden kann, ohne dass es zu Bank-Runs kommt.
Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland wieder.
Stephan Ring ist promovierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mitglied des Vorstandes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argentiniens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).
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