Wohin mit dem Fiatgeld, wenn die Zentralbank schließt?
Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem, Teil 5
17. Juli 2026 – von Stephan Ring
Javier Milei hat im Wahlkampf 2023 immer wieder angekündigt, die Zentralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fernsehen an seinem Geburtstag einem argentinischen Kindergeburtstagsbrauch folgend mit verbundenen Augen mit einem Besenstil auf ein aufgehängtes Styropormodell der Zentralbank einschlägt, bis diese komplett zerstört am Boden liegt.
Noch gibt es die argentinische Zentralbank; Milei hat sie aber bereits wesentlicher Funktionen bzw. Privilegien „beraubt“. So gibt es kein Währungsmonopol in Argentinien mehr. Das Äquivalent des Zentralbankzinses wird nicht wie sonst als Marktsteuerungsinstrument von der Zentralbank festgelegt, sondern in einem Marktmechanismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen, werden nicht mit neu zu druckendem Geld verzinst und die für die Fähigkeit zur Kreditgeldschöpfung so wichtige Mindestreserve erreicht über 40%. Zum Vergleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.
Dennoch sind die Kritiker aus dem libertären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Enttäuschung zu verstehen. Allerdings sind auch die von der Praxis gemachten Einwände nicht ohne Substanz. In der folgenden Beitragsserie soll nun nicht auf diese Debatte eingegangen werden, zu der Sie hier eine Diskussion in vier Teilen zwischen den Professoren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Artikelserie, dem Leser die Probleme zu vermitteln, die die Auflösung eines Papiergeldsystems möglicherweise mit sich bringen kann.
Gleichzeitig wird versucht, einen möglichst sozialverträglichen Weg aus dem Papiergeld aufzuzeigen, wobei „sozialverträglich“ hier meint „ohne vermeidbare Verwerfungen und vor allem ohne Vermögensverschiebungen“, die willkürlich Gewinner und Verlierer bei einer Beendigung des Systems erzeugen. Eine der Voraussetzungen für Milei ist, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft trifft und die Vermögenden nahezu unbehelligt lässt, weil diese die Gelegenheit und Möglichkeit hatten, in Sachwerte zu investieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Nettoersparnisse in der Landeswährung halten.
Dies ist der 5. Teil dieser Beitragsserie.
Den 4. Teil finden Sie hier.
Einführung
Im letzten Teil dieser Artikelserie wurde dargelegt, dass die Rückführung eines Fiat-Papiergeldsystems zu einem Vollgeldsystem eine komplexe, risikobehaftete und vor allem langwierige Lösung wäre. Es stellt sich daher die Frage, ob man das Kreditgeldsystems nicht auch anders abwickeln kann. Wenn die Zentralbank eingestellt wird und der Staat das Auslaufen des „Altgeldes“ beschließt, den Banken also untersagt, weiter Altgeldkredite zu vergeben, muss jeder Kreditnehmer zum Zwecke der Abwicklung seines Kredits von den Einlagenkunden deren Altgeldguthaben erwerben. Entweder, indem er eine Leistung erbringt und diese gegen Altgeld abrechnet, oder indem er Altgeld mit anderem Geld erwirbt. Der Wert schnell verfügbarer Einlagen wäre möglicherweise auf einmal höher als der Wert länger laufender Festgelder. Das muss aber nicht so bleiben. Dieses Szenario wird im Folgenden untersucht werden.
Abwicklung der Altgeld-Guthaben
Es würde sich ein Markt für Altgeld-Guthaben entwickeln, der mit jeder Tilgung eines Darlehens immer kleiner werden würde. Theoretisch kann das funktionieren. Dies würde es erforderlich machen, dass der Markt keine ungewöhnlichen Verhaltensweisen zeigt, sondern das Altgeld bis zum Ende als Zahlungsmittel verwendet.
Man könnte hier einwenden, dass der Staat den Altgeld-Kredit ja nicht verbieten muss. Dem ist zu entgegnen, dass mit dem Wegfall der Zentralbank wohl auch das Vertrauen in das Altgeld fällt. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie ein Markt auf eine solche Nachricht reagieren wird. Das Altgeld ist ja keine originär am Markt entstandene Währung. Daher wird hier die Meinung vertreten, dass nur eine kontrollierte Abwicklung des alten Geldes realistisch kontrollierbar ist. Befürwortern der Beibehaltung bleibt es ja unbenommen, sofort eine neue, freie Währung gleichen Namens anzubieten. Sollte sich ein solcher am Markt durchsetzen, ohne den „Startvorteil“ des Altgeldes zu benötigen, wäre dagegen nichts einzuwenden.
Eine Problematik bei der Abwicklung des Altgeldes ist die stetige Verengung des Marktes, gegen dessen Ende sich immer mehr ausgefallene Darlehensbeträge kumulieren werden, so dass die Nachfrage nach Guthaben zu deren Tilgung zurückgehen wird. Normalerweise hätte der Einlagenkunde kein Problem, solange die Bank genug Eigenkapital hat, um den Verlust abzudecken. Aber er hat ja nur einen Anspruch auf Altgeld, das keiner mehr braucht. Was ist dessen Wert? Kann die Bank einfach wertlose alte Altgeldscheine aushändigen?
Weil dieses Problem von Anfang an erkennbar ist, wird es schon von Beginn an ein Überangebot an Altgeldguthaben geben, was den Preis drücken würde. Die Kunden erleiden mit der Schließung der Zentralbank daher unter Umständen einen Wertverlust, den sie auch nicht verhindern können, ohne die Währung bereits vor der Schließung der Zentralbank durch Abverkauf ihrer Guthaben gegen Sachwerte oder Fremdwährung zu liquidieren.
Ein Gerücht, dass die Zentralbank einfach geschlossen wird, würde daher zu einer erhöhten Flucht aus der Währung führen, was durch das dadurch ausgelöste Überangebot einen Preisverfall verursacht und beschleunigt. Auf der Käuferseite des Altgeldes wären die Kreditschuldner der Banken, die – je nach Restlaufzeit ihrer Schuld – einen Abschlag vornehmen würden, um die Beschaffungskosten für das gegen das Altgeldguthaben eingetauschte Gut (z. B. Gold oder Fremdwährung) zu finanzieren.
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Fristen-Inkongruenz
Da im Teilreservebanksystem die fehlende Fristenkongruenz immer zu Lasten der Einleger geht, also durch die Ausgabe von länger laufenden Krediten kurzfristig zur Verfügung stehende Guthaben entstehen, sind es in Summe wahrscheinlich die Einleger, welche die Schließung der Zentralbank bezahlen. Sie sind gefangen. Eine „Rückzahlung“ der Guthaben in Geldscheinen ist wertlos. Die Geldfunktion ist zumindest stark beeinträchtigt, weil zu erwarten ist, dass Dritte, die keine Gelder zur Tilgung benötigen, die sterbende Währung nicht oder nur mit Abschlag annehmen werden. Die einzigen, die noch Bedarf haben, Kreditschuldner und Banken für noch offene Zinszahlungen, zwingen so ihre historisch selbst verantwortete Fristen-Inkongruenz den Eigentümern der Guthaben auf.
Ein weiteres Problem könnte sein, dass jemand seine Guthaben unter keinen Umständen oder nur gegen einen total überhöhten Preis freigibt. Das würde einen „Squeeze“ der letzten Schuldner bedeuten. Eine Bank könnte auf die Idee kommen, ihren Kunden die Einlagen gegen Fremdwährung abzukaufen und dann damit eine künstliche Knappheit auslösen.
Aber auch das Gegenteil ist nicht ausgeschlossen, also dass Guthaben zwar nicht aktiv zurückgehalten werden, aber trotzdem nicht mehr zur Kredittilgung zur Verfügung stehen. So könnte die „persönliche Fristigkeit“ der Sparer die Fristigkeit der Darlehensnehmer übersteigen. Damit ist gemeint, dass Sparer das Altgeld länger halten als die Restlaufzeiten der noch zu tilgenden Kredite. Das ist im Einzelfall gar nicht so unwahrscheinlich, wenn man die Laufzeit von einigen Sparbüchern bedenkt, die erst nach Jahrzehnten im Nachlass der Großmutter gefunden werden. Auch wird es Guthaben geben, deren Eigentümer nur schwer oder gar nicht mehr aufzufinden sind und die möglicherweise von ihrem Guthaben keinerlei Kenntnis mehr haben oder die das Sparbuch nicht mehr finden. Und auch das bedeutet, dass die Hypothekenschuldner kein Altgeld mehr bekommen, um ihre Schuld zurückzuzahlen. Die Preise für Restguthaben steigen umso mehr, je weniger Fiat-Kreditgeld noch existiert.
Wie die genannten, teilweise gegenläufigen Probleme sich letztlich umsetzen, kann niemand vorhersagen. Zudem können sich weitere Problembereiche ergeben, deren Relevanz in der Vorausschau unterschätzt wurde.
Man könnte diese Probleme nun schlicht ignorieren. Das ist zumindest am Beginn der Phase eine valide Ansicht, sofern das Altgeld selbst ohne Zentralbank seine Funktion als allgemeines Zahlungsmittel behält. Die Leute benutzen es als eines von mehreren Geldern weiter und es läuft mit der Zeit aus. In einer rationalen Betrachtung kann das auch so sein. Das Altgeld behält ja seinen Wert, weil es der Schuldner zur Tilgung seiner Verpflichtung bei der Bank noch braucht. Sofern also der Gesetzgeber bei Auflösung der Zentralbank dem Schuldner nicht die Möglichkeit einräumt, in anderer Weise zu tilgen, bleibt ein Wert des Guthabens erhalten.
Dieser Wert, und darin liegt das Problem, ist aber zunehmend nicht mehr vom Wert einer Geldfunktion bestimmt, sondern wird immer mehr zum reinen Spekulationsobjekt. Die Nachfrage der Altkredit-Schuldner zur Tilgung ist jetzt der entscheidende wertbildende Faktor – und nicht mehr die Verwendung als allgemeines Tauschmittel. Hinzu kommt, dass schon mit der Abschaffung des Währungsfortbestandes, die in der Auflösung der Zentralbank mitgedacht werden muss, eine Wertverschiebung stattfindet. Es kommt also auch hier zu Gewinnern und Verlierern ohne persönliche Verantwortung.
Wenn der Staat für die Dauer der Abwicklung die abgeschaffte Währung als Zahlungsmittel für Steuern beibehält, und zwar zu einem festen Umtauschverhältnis an eine andere im Land verwendete Währung, könnte er den Wertverfall aufhalten, selbst am Handel mit den noch ausstehenden Altgeldguthaben teilnehmen und so ein stabiles Auslaufen ermöglichen.
Der Staat wäre dabei nicht gezwungen, eine andere Währung per Gesetz als neue Währung festlegen. Er müsste nur ein festes Umtauschverhältnis zwischen dem Altgeld und mindestens einer weiteren Währung festlegen und könnte grundsätzlich weiterhin jede neue Währung für Steuerzahlungen akzeptieren. Der Staat würde damit weitestgehend vermeiden, einem anderen Zahlungsmittel einen wertbildenden Faktor zukommen zu lassen, das damit unweigerlich eine höhere Nachfrage erfahren müsste, sodass all diejenigen, die diesen Wert schon bisher gehalten haben, bevorzugt würden. Allerdings wäre auch dieser Vorteil zeitlich begrenzt und würde mit dem Auslaufen des Alt-Kreditgeldes enden.
Gleichzeitig könnten die Banken gesetzlich gezwungen werden, die restlichen Guthaben, die von den ausgefallenen Kreditschuldnern nicht nachgefragt werden, zu einem festgelegten Tauschverhältnis in einer anderen Währung zu begleichen beziehungsweise Altgeld-Guthaben zur Verkürzung ihrer Bilanz zu erwerben. Forderungsabschreibung wäre dann nur gegen Verrechnung mit entsprechendem Altgeldguthaben möglich. Dies ist nicht „ungerecht“, da die Banken ja sonst das von ihnen eingegangene Risiko schlicht auf die Einlagenkunden abwälzen würden. Zudem hätten die Banken dann selbst ein Interesse – über ihre reine Zinszahlungsverpflichtung hinaus –, am Altgeld-Guthabenmarkt teilzunehmen. Größter Nutznießer wäre wahrscheinlich der Staat selbst, bei dem sonst das Restrisiko über die verminderten Steuereinnahmen hängen bleiben würde.
Errichtung einer Abwicklungsgesellschaft
Wenig sinnvoll wäre eine zentrale Buchungsstelle, auf die die Banken alle Kredite und Guthaben zur technischen Verwaltung übertragen, auch wenn dies einfach klingt. Denn die technische Umsetzung würde ein uferloses Unterfangen werden. Was aber sinnvoll sein könnte, wäre, wenn der Staat seine gesamten Altgeld-Guthaben und alle späteren Steuerzahlungen in Altgeld in einer speziellen Einheit („Abwicklungsgesellschaft“) sammelt, die dann die Abwicklung notleidender Kredite mit den Banken übernimmt. Fällt ein Kredit aus, tilgt ihn der Staat und erhält von der Bank den entsprechenden Ersatz (z. B. Hypothek) oder er verkauft der Bank das für die Forderungsabschreibung erforderliche Altgeld-Guthaben. Man könnte sogar so weit gehen, dass dies schon dann geschieht, wenn der Kredit erstmals notleidend wird, um die oft länger dauernde Abwicklung für die Bank zu erleichtern. Per Gesetz kann dann festgelegt werden, dass der Kredit nach Mahnung und Anhörung von der Abwicklungsgesellschaft per Verwaltungsakt in die Alternativwährung umgestellt wird und so von der Bank in eigener Verantwortung ohne die Problematik der doppelten Währung abgewickelt werden kann. Mitleid mit dem Kreditnehmer ist nicht angebracht. Er erfüllt ja seine Verpflichtung nicht.
Um die Guthaben handelbar zu machen, müsste ein entsprechendes Börsensegment eröffnet werden und die – sinnvollerweise nur elektronische – Verbriefung geregelt werden. Der Kunde könnte dann sein Guthaben nach seiner Wahl handeln. Sinnvoll wäre es, bestimmte Fälligkeitsstichtage festzulegen. Quartale haben sich in vielen anderen Fällen als sinnvoll erwiesen. Ob nur bestimmten Zinsbeträge, etwa in 0,25%-Schritten zum Handel zugelassen werden, müsste man sehen. In einem kontrollierten Abwicklungsszenario ist ohnehin nicht mit großen Preisschwankungen zu rechnen. Vielmehr werden die Guthaben – wie etwa von der jeweiligen Bank begebene Bonds – regelmäßig nur mit Abschlag entsprechend der Risikoeinstufung der Bank gehandelt werden. Sehr groß dürfte der Abschlag nicht werden, da es sich schon bei geringen Abweichungen für jeden Steuerzahler lohnt, den Umweg über die Guthabenbörse zu gehen.
Die sozial schwächeren Bevölkerungsteile werden ihre Guthaben am Anfang relativ schnell verwendet haben. Bargeld müsste von den Banken 1:1 in die Alternativwährung umgetauscht und vom Staat gegen das Vermögen (Aktiva) der Zentralbank eingezogen werden.
In einem solchen System ist zu erwarten, dass das schlechte, alte Geld zunächst ausgegeben, also beispielsweise für Steuerzahlungen verwendet wird. Insoweit ist zu vermuten, dass der Staat immer über ausreichend Mittel verfügt, um einem Schuldner den Ankauf der Altwährung zur Tilgung zu ermöglichen.
Der Staat selber kann die benötigte Menge an Altgeld über einen Prozentsatz regeln, zu dem er Altgeld für Steuerzahlungen ermöglicht oder verlangt. Überschüssige Guthaben kann er durch Zahlung seiner Gehälter wieder in den Kreislauf zurückführen.
Der umgekehrte Fall einer Übernachfrage nach Altgeld ist eigentlich ausgeschlossen, da wegen des Ungleichgewichts in der Fristenkongruenz immer mehr Guthaben zur Verfügung stehen müssten. Allerdings könnten Spekulanten auf den Plan treten um den Markt zu „squeezen“. Um dies von vornherein auszuschließen, könnte die Abwicklungsgesellschaft anbieten, die staatlichen Altwährungsbestände mit geringem Aufschlag in Tilgungsfällen zur Verfügung zu stellen. Gerade so, dass es den Markt nicht sinnlos macht, aber doch nicht genug Profit ermöglicht, um Spekulanten anzulocken.
Fazit
Als Fazit kann man festhalten, dass die Auslagerung der reinen Abwicklung des Kreditgeldes auf eine staatliche Gesellschaft, die ausschließlich die staatlichen Altgeld-Vermögen verwaltet und zur Kredittilgung zur Verfügung stellt, eine sinnvolle Lösung darstellt. Voraussetzung wäre, dass der Staat Steuerzahlungen nach wie vor in der Altwährung entgegennimmt. Dafür müsste ein festes Umtauschverhältnis zu einer Alternativwährung festgelegt werden.
Zur Steuerung des Prozesses könnte der Staat seine Altgeld-Bestände nur gegen einen Zuschlag für die Kredittilgung zur Verfügung stellen, um eine möglichst schnelle Bereinigung des Marktes zu erreichen. Die Guthaben hätten dann einen geringfügig höheren Wert, der den Prozess des Verkaufs oder die Verwendung für Steuerzahlungen anregen würde. Eine Neukreditvergabe in Altgeld müsste untersagt werden. In einem solchen Szenario sollte eine extrem schnelle, geordnete Abwicklung der Geldmenge möglich sein und nach wenigen Jahren nur noch wenige langlaufende Hypothekendarlehen zur Abwicklung anstehen.
Man könnte zur Beschleunigung der Umstellung von langlaufenden Kreditverträgen nach einer gewissen Zeit – beispielsweise 2 bis 3 Jahre – darüber nachdenken, die Abwicklungskosten der Währung den Vertragsparteien je zur Hälfte zu belasten, um eine freiwillige, einvernehmliche Umstellung der Kredite auf eine Alternativwährung zu beschleunigen. Technisch wäre die Umstellung eine Tilgung mit Neuaufnahme, so dass auch hier altes Kreditgeld vernichtet wird. 2 bis 3 Jahre sollten ausreichen, um den Marktteilnehmern die anfängliche Unsicherheit bei die Auswahl einer neuen Währung für langlaufende Verpflichtungen zu nehmen.
Selbstverständlich würde man in einem solchen Prozess auch anbieten, die Staatsschulden auf die gewählte Alternativwährung umzustellen. Wenn die Gläubiger trotzdem an der Altwährung festhalten wollen, bleibt ihnen das unbenommen. Diese ist ja gerade beim Staat nach wie vor vorhanden. Das Angebot der Umstellung verhindert ein chaotisches Absinken des Wertes. Sollte der Markt dennoch einen Bewertungsabschlag vornehmen, könnte der Staat seine Schulden über den Markt sogar günstiger zurück erwerben.
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Im nächsten Teil (Teil 6) dieser Artikelserie „Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem“ wird erörtert werden, wie die Umstellung privater Verträge erfolgen kann.
Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland wieder.
Stephan Ring ist promovierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mitglied des Vorstandes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argentiniens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).
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