Wie eine Zentralbank entsteht

Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem, Teil 3

11. Mai 2026 – von Stephan Ring

Javier Milei hat im Wahlkampf 2023 immer wieder angekündigt, die Zentralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fernsehen an seinem Geburtstag einem argentinischen Kindergeburtstagsbrauch folgend mit verbundenen Augen mit einem Besenstil auf ein aufgehängtes Styropormodell der Zentralbank einschlägt, bis diese komplett zerstört am Boden liegt.

Noch gibt es die argentinische Zentralbank; Milei hat sie aber bereits wesentlicher Funktionen bzw. Privilegien „beraubt“. So gibt es kein Währungsmonopol in Argentinien mehr. Das Äquivalent des Zentralbankzinses wird nicht wie sonst als Marktsteuerungsinstrument von der Zentralbank festgelegt, sondern in einem Marktmechanismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen, werden nicht mit neu zu druckendem Geld verzinst und die für die Fähigkeit zur Kreditgeldschöpfung so wichtige Mindestreserve erreicht über 40%. Zum Vergleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.

Dennoch sind die Kritiker aus dem libertären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Enttäuschung zu verstehen. Allerdings sind auch die von der Praxis gemachten Einwände nicht ohne Substanz. In der folgenden Beitragsserie soll nun nicht auf diese Debatte eingegangen werden, zu der sie hier eine Diskussion in vier Teilen zwischen den Professoren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Artikelserie, dem Leser die Probleme zu vermitteln, die die Auflösung eines Papiergeldsystems möglicherweise mit sich bringen kann.

Gleichzeitig wird versucht, einen möglichst sozialverträglichen Weg aus dem Papiergeld aufzuzeigen, wobei „sozialverträglich“ hier meint „ohne vermeidbare Verwerfungen und vor allem ohne Vermögensverschiebungen“, die willkürlich Gewinner und Verlierer bei einer Beendigung des Systems erzeugen. Eine der Voraussetzungen für Milei ist, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft trifft und die Vermögenden nahezu unbehelligt lässt, weil diese die Gelegenheit und Möglichkeit hatten, in Sachwerte zu investieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Nettoersparnisse in der Landeswährung halten.

Dies ist der 3. Teil dieser Beitragsserie.

Den 2. Teil finden Sie hier.

Entstehung einer Zentralbank

Eine Lösung der dargestellten Probleme, die vor allem der Wegfall eines Lender of Last Resort verursacht, könnte in einer kontrollierten Rückkehr zum Vollbanksystem liegen, in dem die Banken wieder auf ihre Funktion als „Makler“ zwischen Sparer und Kreditnehmer reduziert werden. Um zu erläutern, welche Auswirkungen ein solcher Übergang haben könnte, soll zunächst dargestellt werden, wie eine Zentralbank entsteht oder besser, wie sie heute entstehen würde, wenn man sie neu gründen müsste, um danach zu untersuchen, wie man sie am besten wieder loswerden kann, ohne großen Schaden anzurichten oder dadurch „leistungslose“ Gewinner und „schuldlose“ Verlierer zu erzeugen. Dieser Frage der technischen Entstehung einer Zentralbank wollen wir uns im Folgenden widmen.

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Gründung einer Zentralbank

Da neue Zentralbanken erfahrungsgemäß nach Krisen gegründet werden, ist Vertrauen in das neue Geld eines der wichtigsten Probleme des Staates. Das kann hier jedoch zunächst unberücksichtigt gelassen werden, da es vorliegend vor allem um den technischen Prozess geht. Vertrauen ist auch relativ leicht herzustellen. So könnte per Gesetz eine Zwangshypothek auf alle Grundstücke in Höhe von 10% als fiktive Sicherheit dienen, um das Volk zu beruhigen. Es wird sich zeigen, dass die Wahl dieser vertrauensbildenden Maßnahme ohne Auswirkung ist und faktisch nur psychologischen Nutzen hat, um die Bevölkerung dazu zu bringen, das neue Geld zu akzeptieren, um es zum allgemein akzeptierten Tauschmittel zu machen. Eine echte materielle Bedeutung oder gar eine Notwendigkeit für die technische Gründung einer Zentralbank ist in einer tatsächlichen oder behaupteten Haftungsgrundlage nicht zu erkennen.

Für die Gründung braucht es zunächst eine rechtliche Hülle. Der Staat gründet daher eine neue Anstalt, der er nichts mitgeben muss außer das exklusive Recht, ein Geld zu begeben. Der Einfachheit halber soll in einem ersten Schritt davon ausgegangen werden, dass es neben dieser Zentralbank nur eine einzige Geschäftsbank (Bank) gibt.

Die Zentralbank eröffnet nach ihrer Gründung nun ein Konto für die Bank und bietet dieser entweder an, neues Geld gegen einen Wert, beispielsweise eine Fremdwährung oder Gold, zu kaufen, oder verleiht das neue Geld als Kredit gegen einen Zins an die Bank.

Exkurs: Bargeld

Das Bargeld in Form von Münzen oder Scheinen im Umlauf spielt in der weiteren Betrachtung zum Verständnis keine Rolle und wird daher unberücksichtigt gelassen. Eine Einziehung des Bargeldes wäre auch weniger problematisch, da es sich nur um einen geringen Teil der tatsächlichen Geldmenge handelt. Entweder ist auch dieses Geld durch einen Kredit der Zentralbank an die Banken entstanden, dann nimmt es das gleiche Schicksal wie anderes Kreditgeld, oder die Zentralbank hat einen Vermögensgegenstand, wie zum Beispiel Fremdwährung, von der Bank erhalten, den sie beim Einzug im Tausch dafür wieder hingibt.

Die Bank kann nun mit dieser Gutschrift des neuen Geldes auf ihrem Konto bei der Zentralbank neue Kredite in diesem Geld vergeben. Solange es nur eine Bank gibt, ist sie darin nur in einer gesetzlichen Mindestreserveverpflichtung beschränkt, da das ganze Buchgeld des Landes bei ihr im Haus verbucht wird. Der Handwerker hat sein Konto genauso bei der einen Bank wie dessen Mitarbeiter und der Häuslebauer. Wie schon gezeigt, ist die Kreditvergabe eine reine Bilanzverlängerung. Jede Überweisung ist dagegen lediglich eine Umbuchung innerhalb der Bilanz der Bank von einem Kundenkonto auf ein anderes. Will die Bank einen Kredit vergeben, so bucht sie daher einfach eine neue Forderung gegen den Schuldner und ein entsprechendes Guthaben für ihn ein. Das kann sie grundsätzlich unendlich oft tun.

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Mindestreserve

Um dies zu verhindern und um die Geldmenge staatlicher Kontrolle zu unterwerfen, wurde die Mindestreserveverpflichtung erfunden. Die Mindestreserveverpflichtung setzt aber nicht bei den Krediten an, sondern bei den Einlagen, sprich den Guthaben der Kunden. Sie soll, so die offizielle Begründung, die Einlagen schützen und sicherstellen, dass die Bank immer liquide genug ist, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, sprich jeden Wunsch auf Abhebung oder Überweisung auch sofort erfüllen zu können.

Auf eine Darstellung der daneben noch existierenden umfangreichen Eigenkapitalvorschriften für Banken kann hier verzichtet werden, da dies nur Einfluss auf die maximale erlaubte Kreditgeldmenge hat, ohne diese aber technisch zu beschränken. Eigenkapitalvorschriften regeln, mit welchem Anteil des Eigenkapitals der Bank jeder Kredit gedanklich unterlegt werden muss. Einerseits ist der im Schnitt bei rund 10% liegende Prozentsatz relevant. Andererseits wird bei der Ermittlung des Eigenkapitals die Aktivseite mit unterschiedlichen Wertansätzen regulatorisch bewertet. Vergibt die Bank beispielsweise einen Kredit an den Staat, so darf der Rückzahlungsanspruch untechnisch gesprochen in der Regel zu 100% berücksichtigt werden. Andere Kreditforderungen oder Anlagen haben geringere Ansätze. Die komplizierte Berechnung, bekannt unter den Stichworten „Basel I, II oder III“, führt im Ergebnis dazu, dass das Gesamtkreditvolumen der Bank beschränkt wird. Die technische Entstehung des Kreditgeldes ist davon jedoch unbeeinflusst.

Es sei angemerkt, dass der Verweis auf die Mindestreserve zum Schutz des Kunden im reinen Papiergeldsystem eine überkommene, historische Ansicht ohne jede materielle Substanz ist. Es wird ja kein Gold, kein nur endlich verfügbares Gut mehr verwendet. Es gibt keine Deckung mehr. Nur in einem theoretischen Worst Case, in dem die Kunden Banknoten abheben wollen, muss die echte Druckerpresse angeworfen werden. Ansonsten kann die Bank sich einfach selbst Kredit geben. Sie schriebt sowohl auf der Aktivseite wie auch auf der Passivseite den eigenen Namen auf das Konto. Wenn ihr das zu „mysteriös“ erscheint, kann sie eine Tochtergesellschaft gründen und dieser quasi unendlichen Kredit einräumen. Die so erzeugten Mittel könnte diese Tochtergesellschaft immer auf ihrem Konto bei der Bank liegen lassen, so dass bei dieser immer genug Liquidität vorhanden ist. Obwohl daher der Gedanke, die Teilreserve würde die Kunden schützen, obsolet ist, setzt historisch die Kontrolle des Kreditvolumens und damit der Geldmenge auch bei den Guthaben an.

Eine Mindestreserveverpflichtung von beispielsweise 10% bedeutet, dass die Bank 10% aller Kundenguthaben, die ja Verbindlichkeiten der Bank darstellen, bei der Zentralbank hinterlegen, sprich auf ihrem Zentralbankkonto gutgeschrieben haben muss. Im Beispiel mit einer Bank kann diese daher maximal 1.000 als Kundeneinlagen halten, wenn ihr Konto bei der Zentralbank 100 Geldeinheiten Guthaben ausweist. Dies wiederum bedingt mittelbar, dass sie auch nur 1.000 Einheiten neues Geld durch Kredit schöpfen kann. Wir sehen also, dass die Aussage, die Mindestreserveverpflichtung beschränkt die Kreditvergabe mittelbar, weitestgehend richtig ist, da sich Kreditgeldmenge und Guthaben bei der Zentralbank im gesamten Banksystem immer gleichwertig gegenüberstehen. Das eine entsteht ja durch das andere.

Der gedankliche Schritt, das Geldsystem für mehrere Banken zu öffnen, ist dann einfach nachzuvollziehen. Die neue Bank wird mit dem möglicherweise durch Kredit entstandenen Guthaben ihrer Gründer bei der ersten Bank A ausgestattet. Dieses Geld, zum Beispiel 150 Geldeinheiten, wird final dem Konto der neu gegründeten Bank B bei der Zentralbank zu Lasten des Kontos der Bank A gutgeschrieben.

Es entsteht so das Problem, dass das Konto der Bank A bei der Zentralbank, das ursprünglich 100 Guthaben auswies, jetzt mit 50 Geldeinheiten negativ wird. Dies verstößt gegen die Mindestreservepflicht der Bank. Daher muss sich Bank A nun im Interbankenmarkt von Bank B genug leihen, um ihrer Mindestreserveverpflichtung nachzukommen.

Die Gesamtkapazität der Kreditgeldschöpfung des Bankensystems ändert sich durch das Hinzutreten von Bank B, obwohl sich die originär von der Zentralbank begebene Geldmenge von 100 nicht ändert. Das liegt daran, dass das Eigenkapital von Bank B keine Einlage mehr ist und somit nicht mehr den Mindestreservevorschriften unterliegt. Im Beispiel reduziert sich der Bedarf von Bank A um 15, weil sie ja nach der Überweisung der 150 in das Eigenkapital von Bank B nur mehr 850 Kundenguthaben verwaltet. Sie muss sich also bei 10% Mindestreserveverpflichtung nur 135 von Bank B im Interbankenmarkt leihen, um ihre Mindestreserveverpflichtungen in Höhe von 85 zu erfüllen und die minus 50 aufzufüllen. Gleichzeitig kann Bank B die nach Überweisung diese Interbankenkredits auf ihrem Konto bei der Zentralbank verbleibenden 15 für neue 150 Kredit verwenden. Die Kreditgeldmenge ist von 1.000 auf 1.150 gestiegen. Hier versagt theoretisch die mittelbare Steuerung der Geldmenge durch die Mindestreserve.

Allerdings spielt dieser Effekt wegen der relativ geringen Eigenkapitalausstattung der Banken und dem nur seltenen Hinzutreten neuer Banken praktisch keine Rolle. In der Praxis sind die Mindestreservevorschriften ohnehin deutlich komplizierter. Zudem müssen Kredite nach komplizierten Regeln mit Eigenkapital der Banken unterlegt werden, was die Geldmengenausweitung ebenfalls beschränkt. Für das hier notwendige Verständnis der Abläufe kann auf eine Darstellung der Einzelheiten jedoch verzichtet werden.

Wir sehen aber auch, dass die Zentralbank bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der neuen Währung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ihre Aktivseite deckt, wenn überhaupt, nur die unmittelbar von ihr ohne Kreditvergabe begebene Geldmenge ab. Hat sie ihrerseits das neue Geld durch unbesicherte Kreditvergabe an die Bank entstehen lassen, ist auch auf der Aktivseite nichts außer das Vermögen des Bankensystems insgesamt als Haftungsmasse. Ein „Haftungskreis“, der den Kunden der Bank „deckungslos“ zurücklässt. Ob und in welchem Wert die Zentralbank tatsächlich eine Haftungsmasse besitzt, ist, wie gezeigt wurde, für ihre technische Existenz irrelevant. Das Vertrauen der Nutzer des neuen Geldes, das durch eine solche Haftungsmasse erzeugt wird, ist daher im Teilreservebanksystem tatsächlich ungerechtfertigt oder, um es genauer zu formulieren, allenfalls in Höhe des Mindestreservesatzes gerechtfertigt. Im Euroraum sind dies 1%.

Weiterhin zeigt sich, dass jede Geschäftsbank letztlich jedem Kunden, der ein Guthaben hat, das anteilige Gesamtrisiko aller Kunden, die einen Kredit bei ihr haben, zuweist. Im Falle einer Insolvenz bleibt den Kunden daneben nur das zusätzliche Eigenkapital der Bank, das meist verschwinden gering ist und durch Eigenkapitalvorschriften allenfalls 10% bis 20% der Kreditvolumen beträgt, wobei ein Großteil in Staatsanleihen gehalten wird, die in der Krise – beispielsweise bei einer Hoch- oder Hyperinflation oder Zweifeln an der Bonität des Emittenten – ebenso wertlos werden, wie das Geld selbst. Die Mindestreserve ist als auf der Aktivseite der Bank verbuchte Forderung gegen die Zentralbank in diesem Eigenkapital bereits enthalten. Soweit die Zentralbank die Mindestreserve ihrerseits durch Kredit erzeugt hat, ist auch diese im Kollaps des gesamten Bankensystems insoweit wertlos, als die Banken dafür nicht eine andere Deckung hinterlegen mussten. Da für eine solche andere Deckung aber oftmals vermeintlich sichere, aber auch durch Kredit entstandene Staatsanleihen zugelassen werden, dürfte diese in einem Kollaps des ganzen Geldsystems ebenfalls wertlos werden.

Abwicklung der Zentralbank durch Tilgung der Geldmenge M0?

An dieser Stelle kann auch eine Behauptung entkräftet werden, die gerade von Befürwortern einer unkontrollierten Schließung der Zentralbank erhoben wird. Die Meinung, es würde genügen, wenn die Zentralbank bei einer Auflösung nur ihre Passivseite, sprich ihre Verbindlichkeiten tilgt. Richtigerweise stellt die Passivseite einer Zentralbank neben ihrem Eigenkapital die von ihr unmittelbar begebene Geldmenge dar. Alle Banknoten und Münzen und die ursprüngliche Buchgeldmenge, die an die Geschäftsbanken abgegeben wird, zusammen oft als Geldmenge M0 bezeichnet, sind auf der Passivseite der Zentralbank als Verbindlichkeit abgebildet. Was aber komplett fehlt, ist die gesamte durch Kredit von den Geschäftsbanken geschaffene Geldmenge. Die Rückzahlung der ursprünglichen Zentralbankgeldmenge an die Geschäftsbanken, beispielsweise in einer Fremdwährung oder Gold, gibt diesen lediglich einen Teil von deren Eigenkapital zurück, ändert aber nichts an der tatsächlichen Haftungsmasse und der Bilanz, da die Abgeltung nur gegen die bisher auf der Aktivseite der Bank gezeigte Forderung gegen die Zentralbank getauscht wird. Ein schlichter, für die Bankkunden irrelevanter Aktivtausch. An der Werthaltigkeit der Guthaben auf den Konten der Bankkunden ändert sich nichts. Die Geschäftsbank hat wegen der Kreditgeldschöpfung auch nicht genug Abgeltung, sprich Fremdwährung oder Gold erhalten, um im gleichen Umtauschverhältnis, in dem sie bedient wurde, jeden Kunden zu befriedigen. Bei einer ausgeschöpften Mindestreserve von 10% hat sie eben nur maximal 10% aller Kundengelder in Fremdwährung oder Gold von der Zentralbank erhalten.

An dieser Stelle muss auch der hierauf folgende Einwand, die Geschäftsbanken könnten doch nun ihrerseits ihre Aktivseite auflösen und die Einlagekunden befriedigen, behandelt werden. Die Aktivseite der Geschäftsbanken besteht zum größten Teil aus den Kreditforderungen, durch deren Vergabe die Kreditgeldguthaben der Einlagekunden entstanden sind. Wer kommt nun als Käufer dieser Forderungen in Frage? Das hängt von der Werthaltigkeit der Forderung und diese von der Werthaltigkeit der Währung ab. Man sieht schnell, dass es keine Käufer geben wird, da die Währung der Zentralbank ohne die Zentralbank und ohne geordnete Abwicklung schlagartig an Wert verliert.

Hier könnte man einwenden, dass dies ja auch den Einlagekunden passiert, so dass die gesamte Kreditgeldmenge einfach in sich zusammenstürzt und verschwindet. Das ist theoretisch richtig. Was von den Guthaben verbleiben würde, wäre ihr Anteil am Eigenkapital der Bank, das ja im Wesentlichen durch die Rückzahlung der Mindestreserve bei der Zentralbank repräsentiert ist. Die alte Währung würde somit ungefähr auf den Mindestreserveanteil abwerten, was ja dem nicht durch Kreditgeld geschöpften Anteil entspricht. Die Kredite wären weitgehend wertlos – ebenso wie das Kreditgeld. Es käme zu einer enormen Vermögensverschiebung zwischen Schuldner und Sparer. Im Fall einer überschuldeten Zentralbank, wie ihn Javier Milei 2023 bei Amtsantritt in Argentinien vorfand, wäre der Anteil der von der Zentralbank zurückgezahlt werden kann, nahe null. Alle Guthaben in dieser Währung würde daher hyperinflationsgleich abwerten, da es einen durch das Vermögen der Zentralbank repräsentierten Mindestwert praktisch nicht mehr gibt.

Teil 4 der Artikelserie Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem folgt demnächst auf Misesde.org.

Stephan Ring ist promovierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mitglied des Vorstandes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argentiniens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).

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