Vom Schutz der Freiheit zum Schutz vor der Freiheit?

7. Juni 2021 – Freiheit ist ein Wieselwort, in das man Unterschiedliches hineinstecken kann. Gegenwärtig wird von vielen Seiten her daran gearbeitet, die Freiheit durchweg als Bedrohung und ihre Einschränkung generell als vernünftig darzustellen. Um dem angemessen entgegentreten zu können, muß man den gedanklichen Hintergrund der Auseinandersetzung kennen.

von Johann Braun

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Professor Dr. Johann Braun

Angesichts der vielen Hiobsbotschaften, mit denen wir täglich überhäuft werden, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß wir in einer Zeitenwende leben. Das Paradigma der Aufklärung – die Freiheit – ist offenbar im Begriff, durch sein Gegenteil ersetzt zu werden. Während gestern die Freiheit noch als “Höchstwert” gepriesen wurde, geht es heute darum, die Menschen vor den Folgen ihres Freiheitsgebrauchs zu schützen. Das aber ist ohne Freiheitseinschränkungen nicht möglich.

Solche zeichnen sich denn auch in immer mehr Bereichen ab: Die Political Correctness verbietet Äußerungen, durch die sich jemand in seinen “Gefühlen” verletzt sehen könnte. Aus Gründen des Klimaschutzes mischt sich der Staat in das Wohnen, Heizen, Fahren, Fliegen und die Ernährung der Bürger ein. Zum Schutz vor ubiquitären Krankheitserregern werden die Handlungs-, die Gewerbe- und Versammlungsfreiheit sowie das Hausrecht eingeschränkt. Zur Deckung der durch seine ausufernde Politik veranlaßten Ausgaben nimmt der Staat eine exorbitante Verschuldung in Kauf und bereitet zu deren Abtragung dem Vernehmen nach einen Lastenausgleich mit einschneidenden Vermögensabgaben vor.

Fast täglich kommen neue Freiheitsbeschränkungen hinzu. Nach einer kürzlich ergangenen Gerichtsentscheidung soll es sogar ein Grundrecht auf Schutz vor dem klimarelevanten Freiheitsgebrauch anderer geben.[1] Vielen ist das nicht genug, sie fordern immer weitere Verbote. Wie ist das zu erklären? Wann wird es enden? Wohin soll es führen? Und vor allem: was wird von unserer Freiheit übrigbleiben?

Dialektik der Freiheit

Wer einen Abstecher in die Philosophie nicht scheut, kann über die gedanklichen Hintergründe des in Gang befindlichen Wandels einiges erfahren, das nicht allen bekannt ist. Das gilt insbesondere für den Begriff der Freiheit selbst, der, so überraschend dies klingt, nicht nur das Potential enthält, den Handlungsspielraum des einzelnen zu begründen, sondern auch, ihn fast beliebig zu begrenzen.

Ginge es nach unseren persönlichen Wünschen, so wäre unsere Freiheit grenzenlos. Das hätte indessen zur Folge, daß alle anderen außer uns selbst unfrei wären. Sollen mehrere in Freiheit zusammenleben, muß daher jeder seine Freiheit durch die gleiche Freiheit der anderen beschränken. Johann Gottlieb Fichte, der als Philosoph der Freiheit schlechthin gilt, hat diesen Gedanken nicht nur aufgegriffen, sondern weitergeführt und auf die allgemeinen Lebensbedingungen erstreckt. Wie kein anderer hat Fichte darauf insistiert, daß alle formelle Freiheit nichts nützt, wenn es am Lebensnotwendigen fehlt. Was bei anderen Rechtsdenkern nur die Voraussetzung ungehinderten Freiheitsgebrauchs ist – die Ermöglichung des Lebens –, wird daher bei Fichte zu einem Aspekt der Freiheit selbst: nämlich der Freiheit vom Zwang der Natur und von lebensbedrohender Not. Freiheit verlangt danach nicht nur, daß man nach seiner Überzeugung handeln kann, sondern zunächst einmal die Absicherung des Lebens selbst.

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Veranlaßt durch die Verhältnisse seiner Zeit, hatte Fichte primär die “soziale Frage” im Auge. Diese resultierte für ihn daraus, daß das Leben der Besitzenden durch deren Eigentum an Grund und Boden sowie Kapital gesichert war, während die Besitzlosen nur über das “Eigentum an sich selbst”, d.h. über ihre Arbeitskraft verfügten. Wirkliche Freiheit setzte nach Fichte voraus, daß den Arbeitern eine Arbeit garantiert wurde, die ihnen ein Auskommen ermöglichte. Andernfalls erschien ihm das Verhältnis zwischen Besitzenden und Besitzlosen nicht als Rechtsverhältnis. So schreibt er etwa: “Jeder muß von seiner Arbeit leben können.”[2] Mehr noch: wenn allen die gleiche Freiheit zukommt und diese das Lebenkönnen mitumfaßt, müssen auch “alle ohngefähr gleich angenehm leben können”; folglich muß “das Vorhandene unter alle gleich verteilt werde[n]”.[3] “Jeder muß das Unentbehrliche haben… So lange auch nur Einer da ist, dem es um ihrer [der Begüterten] willen unmöglich ist, durch seine Arbeit dies zu erwerben, muß ihr Luxus ohne alles Erbarmen eingeschränkt werden.”[4]

Mangels ökonomischer Kenntnisse sucht Fichte die Lösung in einer Planwirtschaft, bei welcher der Staat für das Wohl der Bürger unmittelbar selbst verantwortlich ist. Das führt folgerichtig dazu, daß alles, was die staatliche Planung stören könnte, prinzipiell verboten werden muß und nur ausnahmsweise gestattet werden kann. Im idealen Staat gibt es daher keine freie Berufswahl mehr, keine Vertragsfreiheit und keine Reisefreiheit, keinen unnötigen Luxus, im Gefolge äußerer und innerer Gleichschaltung jedoch eine “Normalkleidung” und eine “Staatsreligion”. Unter dem Prätext gleicher Freiheit für alle will Fichte die obrigkeitliche Aufsicht so weit ausgedehnt sehen, daß “die Polizei … so ziemlich [weiß], wo jeder Bürger zu jeder Stunde des Tages sei und was er treibe”.[5] Im Grunde bleibt den Bürgern allein die Freiheit, den Gehorsam zu verweigern. Aber selbst diese Freiheit soll ihnen genommen werden; denn im Wege kontinuierlicher “Erziehung” sollen sie zur Einsicht in die Berechtigung der unbeschränkten Staatsgewalt gebracht werden. Im gleichen Augenblick, in dem diese Einsicht sich einstellt, geschieht indessen ein veritables Wunder: die Notwendigkeit des Zwangs entfällt und alle sind mit einem Schlag völlig frei, weil sie jetzt ihrer eigenen Einsicht folgen.

Wer von diesem “Gelehrtengeheimnis”[6] zum erstenmal hört, wird vielleicht fragen, ob Fichte wahnsinnig war. Manche haben dies in der Tat angenommen. Gegen Ende seines Lebens kamen Fichte allerdings selbst Bedenken und er notierte: “Durch die Vorkehrungen, die wir treffen, die Freiheit zu schützen, sehen wir grade das Gegenteil erfolgen, ihre Vernichtung.”[7] Der Weg, auf dem Fichte sich herauszuwinden versuchte, ist hier nicht weiter von Interesse.

Verplante Freiheit als Gesellschaftsmodell

Anders verhält es sich damit, daß das von Fichte aus dem Begriff der Freiheit heraus entwickelte unfreiheitliche Gesellschaftsmodell in der Geschichte der politischen Ideen nicht einzig dasteht, sondern immer wieder auftaucht, wenn auch meist in nicht ganz so rigider Form. In der frühen Neuzeit begegnet es uns bei utopischen Sozialisten wie Thomas Morus, Campanella und Winstanley und später fast zeitgleich mit Fichte bei Sylvain Marechal, dem Verfasser des “Manifests der Gleichen” von 1796. “Wir streben etwas Erhabeneres und Gerechteres an [als die Neuverteilung des Landes],” proklamierte Marechal, “das Gemeingut oder die Gütergemeinschaft… Es darf keinen anderen Unterschied mehr zwischen den Menschen geben als den des Alters und des Geschlechts. Nachdem alle dieselben Bedürfnisse und dieselben Familien haben, soll es für sie auch nur ein und dieselbe Erziehung, dieselbe Ernährung geben. Sie begnügen sich ja auch mit einer Sonne und einer Luft für alle: warum sollten sie mit derselben Menge und Güte der Nahrungsmittel nicht ihr Auskommen finden?”[8]

Macht man von hier aus einen Sprung in die Gegenwart, so stößt man auf der Website des Weltwirtschaftsforums auf einen (mittlerweile leicht “entschärften”) Text, im dem die frühere dänische Umweltministerin Ida Auken im Jahr 2016 unsere Zukunft so beschrieb: “Alle Produkte werden zu Dienstleistungen geworden sein. Ich werde kein Eigentum mehr haben. Ich werde kein Auto zu eigen haben. Ich werde kein Haus zu eigen haben. Ich werde keine Einrichtungsgegenstände und keine Kleider mehr zu eigen haben.” Dennoch sollten wir uns dabei um vieles glücklicher fühlen. Eine vom deutschen Bundesumweltministerium 2017 veröffentlichte Broschüre “Smart City Charta” knüpft ersichtlich daran an, wenn es hier heißt: “Dank der Informationen über verfügbare geteilte Waren und Ressourcen macht es weniger Sinn, etwas zu besitzen. Vielleicht wird Privateigentum in der Tat ein Luxus. Daten könnten Geld als Währung ergänzen oder ersetzen … Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.”[9] Als Tüpfelchen auf dem i hier nur noch das Posting eines Klimaaktivisten auf Twitter: “Sozialismus ist der Entschluß, einen neuen Menschen zu erzeugen. Es wird kein individueller willkürlicher Wille mehr existieren, der unserem Planeten schadet, genauso wenig wie das Individuum sich selber gehört. Die Zeit, in der Klimabewußtsein private Sache war, ist vorbei!”

Auch wenn es nicht so offen gesagt wird wie bei Fichte, erfährt der Staat in allen durchrationalisierten Sozialutopien eine ungeheure Machtsteigerung. Auf der anderen Seite zeichnen sich die Menschen hier durch Genügsamkeit, Gleichschaltung des Denkens und eine bemerkenswerte Fügsamkeit aus. Es sind keine autonomen Individuen in unserem Sinn, sondern austauschbare Kollektivwesen, die zufrieden damit sind, daß man ihnen die Entscheidungen eines selbständigen Lebens abnimmt und sie unter dem wachsamen Auge einer wohltätigen Obrigkeit ein allgemeinverträgliches Leben führen läßt. Ihr Handlungsprinzip lautet nicht: “Verwirkliche dich selbst”, sondern: “Du bist nichts, die Gesellschaft – oder die Menschheit – ist alles. Lebe also für diese.”

Individuelle Freiheit oder sozialistische Unfreiheit

Wie die Erfahrung lehrt, sympathisieren mit solchen Vorstellungen und Plänen mehr Leute, als man meinen möchte. Zunächst natürlich diejenigen, die ohnehin nicht viel zu verlieren haben. In jeder Gesellschaft gibt es Menschen, die das Ende des Monats mehr fürchten als den Untergang der Welt. Für diese ist Freiheit nur ein Wort, auf das sie für eine bescheidene Rundumversorgung gern verzichten. Dann selbstverständlich aber auch die, welche wissen, daß sie in einer gleichgeschalteten Welt ganz “oben” wären und ein leichteres Spiel hätten als zuvor. Diese können auf eine Rolle hoffen, von der sie seit langem träumen. Und schließlich sind es in großer Zahl immer wieder die Jüngeren, die sich für “große” Ideen und Taten begeistern und denen mangels Lebenserfahrung nicht bewußt ist, auf was sie sich dabei einlassen.

Zweifellos kann man das alles kritisieren, aber wer meint, sich darauf beschränken zu können, greift zu kurz. Ein Gesellschaftsmodell, das so viele in den Bann schlägt, dürfte auch einige Wahrheiten enthalten. So sehr es nämlich zutrifft, daß individuelle Freiheit für jeden denkenden Menschen ein unverzichtbares Postulat ist, so richtig ist es auch, daß sie in Unfreiheit umschlägt, sobald allzu viele nach ihrem Gusto davon Gebrauch machen. Wenn die Freiheit gemeinverträglich sein soll, bedarf sie bereits im Ansatz einer gewissen Einschränkung. Deshalb haben alle bedeutenden Rechtsdenker in ihren Freiheitsbegriff einen “Allgemeinverträglichkeitsvorbehalt” eingebaut, Immanuel Kant etwa in Gestalt der Forderung, daß “die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit vereinigt werden kann”.[10] Damit ist gemeint, daß die Freiheit des einen kein Hindernis für die Freiheit der anderen sein darf.

Aber das ist nicht alles. Das Freiheitspathos der Aufklärung, das heute im Abklingen begriffen ist, verdankt sich nicht dem Bestreben nach schrankenlosem Ausleben aller Triebe – das wäre ein grobes Mißverständnis –, sondern dem Anspruch, ungehindert von obrigkeitlicher Bevormundung der “Vernunft” folgen zu dürfen. Mit Freiheit war daher immer auch “vernünftige Freiheit” gemeint. Das ist freilich ein kitzliges Thema, weil niemand mit Wirkung für andere definitiv sagen kann, was “vernünftig” ist, ohne deren Freiheit aufzuheben. Allenfalls läßt sich angeben, was kein vernünftiger Freiheitsgebrauch ist. Ein extremer Individualismus, dessen Freiheitsversprechen sich in unbegrenztem Konsum, Entertainment und bloßem Sinneskitzel erschöpft, dürfte die Vernunft eher nicht auf seiner Seite haben. Diese kann vielmehr, wie Hegel einmal formulierte, “nur als beschränkend für diese Freiheit” gedacht werden.[11] Wer dies durchschaut – und die Zahl derer scheint zuzunehmen –, ist leicht versucht, mit den für “unvernünftig” gehaltenen Freiheiten, gegen die er sich zu Recht wehrt, zugleich alle Freiheit überhaupt über Bord zu werfen. Das wäre fatal; denn es liefe darauf hinaus, mit dem Mißbrauch der individuellen Freiheit zugleich deren Gebrauch zu verbieten.

Um die Sache der Freiheit glaubwürdig vertreten zu können, muß man die Vieldeutigkeit und Hintergründigkeit dieses Begriffs kennen und offen zur Sprache bringen. Nur dann kann man den Punkt bezeichnen, an dem eine aus allgemeinen Gründen unabdingbar gebotene Einschränkung der individuellen Freiheit in eine kollektivistische Unfreiheit umschlägt. Der demokratische Rechtsstaat, das Erfolgsmodell der alten Bundesrepublik, liefert dafür zwar den Schlüssel, aber nicht die Antwort. Diese muß unter Einbeziehung der jeweils gegebenen Verhältnisse immer von neuem erarbeitet werden. Wer sozialistischen Systemveränderern den Weg verlegen will, darf sich dieser Arbeit nicht versagen. Insbesondere muß er begründeten Widerspruch erheben, wenn wirkliche oder herbeigeredete Probleme als Hebel zur Abschaffung des freien Individuums benutzt werden sollen.

[1] BVerfG, B. v. 24. 3. 2021 – 1BvR 2656/18.
[2] Fichtes Werke III, 1971, S. 441.
[3] Fichtes Werke III, S. 402 f.
[4] Fichtes Werke VI, S. 188.
[5] Fichtes Werke III, S. 302.
[6] Ferdinand Lassalle, Fichtes politisches Vermächtnis, 2. Aufl. 1877, S. 5.
[7] Fichtes Werke X, S. 493 (535).
[8] Gracchus Babeuf, Die Verschwörung der Gleichen (hrsg. von John Anthony Scott), 1988, S. 103 (105 f).
[9] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-charta-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=7, S. 43.
[10] Kant, Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe, Bd. 6, S. 203 (230).
[11] Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 29 Anm.

Johann Braun, geb. 1946 in Ludwigshafen a.Rh., war von 1983 bis 1988 Ordinarius an der Universität Trier und danach Ordinarius für Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Passau. Seit 2011 befindet er sich im Ruhestand. Braun ist Verfasser zahlreicher Bücher und Aufsätze zu juristischen, rechtsphilosophischen und zeitgeschichtlichen Themen. Mit Fichtes Philosophie hat er sich erstmals 1991 in seinem Buch “Freiheit, Gleichheit, Eigentum. Grundfragen des Rechts im Lichte der Philosophie J.G. Fichtes” befaßt. Näheres:  https://johannbraun-jus.de

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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