Die Auflösung einer Zentralbank im reinen Papiergeldsystem
27. März 2026 – von Stephan Ring
Javier Milei hat im Wahlkampf 2023 immer wieder angekündigt, die Zentralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fernsehen an seinem Geburtstag einem argentinischen Kindergeburtstagsbrauch folgend mit verbundenen Augen mit einem Besenstil auf ein aufgehängtes Styropormodell der Zentralbank einschlägt, bis diese komplett zerstört am Boden liegt.
Noch gibt es die argentinische Zentralbank; Milei hat sie aber bereits wesentlicher Funktionen bzw. Privilegien „beraubt“. So gibt es kein Währungsmonopol in Argentinien mehr. Das Äquivalent des Zentralbankzinses wird nicht wie sonst als Marktsteuerungsinstrument von der Zentralbank festgelegt, sondern in einem Marktmechanismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zentralbank unterhalten müssen, werden nicht mit neu zu druckendem Geld verzinst und die für die Fähigkeit zur Kreditgeldschöpfung so wichtige Mindestreserve erreicht über 40%. Zum Vergleich: Im Euro sind es 1 % und beim USD 0 %.
Dennoch sind die Kritiker aus dem libertären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Enttäuschung zu verstehen. Allerdings sind auch die von der Praxis gemachten Einwände nicht ohne Substanz. In der folgenden Beitragsserie soll nun nicht auf diese Diskussion eingegangen werden, zu der sie hier eine Diskussion in vier Teilen zwischen den Professoren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Artikelserie, dem Leser die Probleme zu vermitteln, die die Auflösung eines Papiergeldsystems möglicherweise mit sich bringen kann.
Gleichzeitig wird versucht, einen möglichst sozialverträglichen Weg aus dem Papiergeld aufzuzeigen, wobei „sozialverträglich“ hier meint „ohne vermeidbare Verwerfungen und vor allem ohne Vermögensverschiebungen“, die willkürlich Gewinner und Verlierer bei einer Beendigung des Systems erzeugt. Eine der Voraussetzungen ist für Milei, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft trifft und die Vermögenden nahezu unbehelligt lässt, weil diese die Gelegenheit und Möglichkeit hatten, in Sachwerte zu investieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Nettoersparnisse in der Landeswährung halten.
Dies ist der 1. Teil dieser Artikelserie.
Einleitung
Mit dem vorliegenden Beitrag soll auch eine Diskussion darüber angeregt werden, ob und wenn ja wie eine möglichst geräuschlose, sprich sozialverträgliche Auflösung einer Zentralbank, die ausschließlich ungedecktes Geld begeben hat, möglich ist. Dabei wird besonderer Wert auf einfache Erklärungen gelegt. Ziel ist es, jedem Leser einen Einstieg in dieses im Detail sicher komplexes Thema zu ermöglichen. Insoweit ist es das Ziel, eine „grobe Linie“ aufzuzeigen ohne auf jedes, sicherlich auch wichtiges Detail einzugehen.
Die Erscheinungsform der Zentralbank als reines Papiergeldinstitut ohne Deckungsversprechen gibt es im Westen im strengen Sinn eigentlich erst seit 1971, nachdem der amerikanische Präsident Richard Nixon (1913 – 1994) die Nachkriegsvereinbarung von Bretton Woods aufgekündigt hat und die Auslieferung von Gold gegen USD einstellte. Wie wir heute aufgrund eines in amerikanischen Archiven befindlichen Schreibens wissen, hat dabei der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt (1918 – 2015) eine nicht unwesentliche Rolle gespielt, da er für die Deutsche Mark eine Beibehaltung eines Goldstandards zusammen mit Frankreich und Großbritannien, die dies planten, verweigert hat.
Definition des Themas
Die rein technische Auflösung der Zentralbank wäre leicht durch Verschmelzen auf den Staat zu realisieren. Man wird allerdings zu Recht einwenden, dass dies das Problem des ungedeckten Papiergeldes nicht löst. Die Zentralbanken sind ursprünglich ja gerade entstanden, um staatliche Geldpolitik auf eine von der Regierung vorgeblich „unabhängige“ Institution auszulagern.
Was daher wirklich gemeint ist mit der Forderung nach Auflösung der Zentralbank, ist die Abschaffung einer nicht gedeckten Landeswährung. Notwendige Folge ist, dass damit auch die Geschäftsbanken ihren „Lender of last resort“ („Kreditgeber der letzten Instanz“) verlieren. Wenn es keine ungedeckte Papiergeldwährung (auch Fiatwährung genannt) mehr gibt, kann es auch niemanden mehr geben, der als „Letzthaftender“ eine Liquiditätslücke der Geschäftsbanken durch Ausgabe zusätzlichen Geldes schließen kann.
Die Fragestellung lautet also: Wie kann man eine ungedeckte Fiatwährung, also eine reine Papiergeldwährung ohne jede Deckungszusage, sozialverträglich auflösen? Das Thema lautet insbesondere nicht – obwohl das hin und wieder in die Diskussion mit eingebracht wird und ein durchaus mit zu bedenkenden ist –, was in einem solchen Fall mit den Staatsschulden in dieser Fiatwährung passiert.
Funktionen der Zentralbank
Um die Konsequenzen einer Schließung zu verstehen, muss man sich zuerst mit den Funktionen einer Zentralbank beschäftigen.
1. Die Zentralbank stellt als Monopolist die Währung eines Landes oder Währungsbereiches zur Verfügung, zumeist flankiert von dem Privileg, als einzige Geld begeben zu dürfen. Alternative Währungen werden regelmäßig durch drei Maßnahmen verhindert. Zum einen durch das gesetzliche Gebot, jederzeit die Monopolwährung annehmen zu müssen, zum anderen durch steuerliche Schlechterstellung (und hier vor allem durch Umsatzsteuer und Kapitalgewinnsteuer bzw. Spekulationsteuer) und schließlich durch das strafrechtliche Verbot, alternatives Geld anzubieten. Aufgrund der steuerlichen Schlechterstellung scheitert eine Verwendung von Alternativen als Geld schlicht an den erhöhten Transaktionskosten. (Wobei es in Nischen durchaus freies Geld gibt und gab: Man denke nur an die Zigarettenwährung in Gefängnissen oder die während Corona in vom Militär von der Außenwelt abgeschotteten chinesischen Wohnblöcken entstandene Währung in Coladosen.)
2. Die Zentralbank ist auch Verrechnungsstelle des nationalen Bankensystems. Jede Bank unterhält ein Konto bei der Zentralbank, die damit die „Bank aller nationalen Banken“ ist. Überweist nun ein Kunde von einer Bank auf eine andere, so tätigt die Kundenbank eine Überweisung von ihrem Konto bei der Zentralbank auf das Konto der Empfängerbank bei der Zentralbank. Der Vorgang unterscheidet sich nicht von einer Überweisung zwischen Privatpersonen, wenn diese ihr Konto bei der gleichen Bank haben.
Gäbe es diese Verrechnungsstellenfunktion nicht, so müsste jede Bank bei jeder anderen ein Konto unterhalten und bei Unterdeckung Geldscheine körperlich übergeben. Das war in der Zeit vor den Zentralbanken auch der übliche Weg. Eine Bank eröffnete ein sogenanntes „Nostrokonto“ (von ital. nostro = „unser“), sprich ein Darlehenskonto für eine andere Bank. Auf diesem Nostrokonto wurde dann die Schuld der anderen Bank verbucht. Manchmal haben größere Banken eine regionale Clearingfunktion übernommen und für die kleineren Banken die Aufgabe einer Verrechnungsstelle (vergleichbar einer heutigen Zentralbank) übernommen. Im gesamten Bankensystem gab es so ein Netzwerk aus Nostrokonten. Im internationalen Geschäft ist das zum Teil heute noch so.
Verrechnungsstellen gab und gibt es nicht nur im Devisenhandel, sondern beispielsweise auch im Börsenhandel mit Aktien. Bevor der Gesetzgeber die bis dahin zwingend erforderliche körperliche Übergabe der Aktienurkunden für obsolet erklärt hat, wurden an den Börsenplätzen noch täglich Aktienurkunden zwischen den Banken bewegt. Seit der neu geschaffenen Möglichkeit, Aktien elektronisch zu übertragen, gibt es auch für Aktien eine Verrechnungsstelle, die als Clearingstelle die Abwicklungsfunktion der Übertragung der elektronischen Aktien für die angeschlossenen Kreditinstitute übernimmt. Bei dieser Institution, in Deutschland Clearstream, hinterlegt die Aktiengesellschaft eine schlichte Sammelurkunde, oft nur ein DIN-A4-Blatt mit der Gesamtzahl aller Aktien und allen notwendigen originalen Unterschriften. Das ist die eigentliche Aktienurkunde. Die Clearingstelle bucht diese Gesamtstücke bei sich ein und überträgt jeder angeschlossenen Bank ihre anteiligen Stücke auf ihr elektronisches Aktiendepot. Die Bank ihrerseits überträgt diese Stücke dann in ihrer Depotverwaltung auf die einzelnen Depots ihrer Kunden.
Im Falle von Übertragungen in ausländische Depots fungieren Großbanken (wie etwa die Deutsche Bank) oder auf diesen Vorgang spezialisierte Dienstleister als inländische Sammelstelle, die den Bestand einer ausländischen Bank für diese treuhänderisch hält und elektronisch führt.
Das Vorgehen im Goldstandard war vergleichbar. Mehrere Großbanken haben gemeinsam einen Tresor unterhalten und zum Zahlungsausgleich bei Überweisungen ihrer Kunden zwischen den Banken jeden Tag die Differenz von einer Tresorkammer in die andere verbracht. Der Tresor fungierte als Clearingstelle. Wo das nicht ging, musste eben Gold transportiert werden. Kleinere Banken haben oft die Lagerscheine der Großbanken zum Zahlungsausgleich verwendet.
Diese Funktion der Verrechnungsstelle ist erkennbar keine wirklich originäre Aufgabe einer Zentralbank. Jeder Dienstleister – wie heute schon die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in der Schweiz – kann diese Funktion ausfüllen, ganz ohne einen Bezug zu einer Landeswährung haben zu müssen.
3. Ihre wichtigste Bedeutung hat die Zentralbank in ihrer Funktion als „Lender of last Resort“ (sozusagen als „Retter in höchster Not“). Diese Funktion war der ursprüngliche Treiber hinter der Einführung der Zentralbanken. Warum ist dies erforderlich? Banken geben in Wirklichkeit mehr Kredit aus, als sie tatsächlich über Geld verfügen. Das hat schon im Goldstandard begonnen. Die Menschen haben ihr Gold zur Bank gebracht, da diese den Tresor hatte. Irgendwann hat die Bank festgestellt, dass beispielsweise nur maximal 10 % des Bestandes durch Abhebungen und Einzahlungen bewegt wird. Also haben sie begonnen, die 90%, die normalerweise niemand nachgefragt hat, zu verleihen. Von 100 Geldeinheiten konnten die Banken 90 verleihen. Damit haben sie dann auf beiden Seiten verdient. Der Einleger hat für das Einlagern gezahlt und der Entleiher hat Zins bezahlt.
In der Folge sind die Menschen sogar dazu übergegangen, die Münzen nicht mehr abzuheben und zur Zahlung zu verwenden, sondern die Lagerscheine der Banken zur Bezahlung zu übergeben. Nun konnte die Bank Lagerscheine drucken und sie einem Darlehensnehmer ungedeckt aushändigen. Da nur etwa 10% der hinterlegten Goldmenge tatsächlich bewegt wurden, konnten sie für beispielsweise 100 Geldeinheiten geteilt durch 10% also 1000 Geldeinheiten Lagerscheine ausgeben. Die 10% dieser 1000 Geldeinheiten, die davon bewegt wurden, ergeben genau die 100, die sie tatsächlich eingelagert hatten. Die „Teil-“Reserve betrug also 10%. Das nennt man das Teilreservebanksystem. Die Lagerscheine wurden zu Geld.
Die 900 ungedeckten Lagerscheine bezeichnet man als das Kreditgeld, da es nur durch Kreditausgabe „aus dem Nichts“ entstanden ist. Bilanziell hat sich nur die Bilanz der Bank verlängert, da sie auf der Aktivseite einen Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden und auf der Passivseite dessen Guthaben verbucht hat. Sofern sie das Guthaben des Kunden auf einem Lagerschein verbrieft hat, hat sie ihm diesen “Geld”-schein ausgehändigt, den er wiederum als Zahlungsmittel verwenden konnte. Buchhalterisch hat die Bank dann das Guthaben des konkreten Kunden vermindert und eine allgemeine Verpflichtung eingebucht, für den Lagerschein Gold auszuhändigen.
Im Papiergeldsystem, in dem gar kein Gold, sondern nur noch Einträge auf dem Computer bewegt werden, wäre diese Mindestreserve eigentlich nicht mehr erforderlich, allerdings würde die Zentralbank dann die Kontrolle über die Geldmenge verlieren. So sind – zum Teil aus historisch gewachsenen Gründen – auch in diesem System die Banken verpflichtet, einen Teil bei der Zentralbank zu hinterlegen, In unserem Beispiel müsste die Bank daher 10% Geldeinheiten echte Einlage bei der Zentralbank nachweisen.
In einem Goldstandard oder bei jeder anderen Form von realem Geld gibt es immer das Problem, dass ohne Zentralbank eine einzelne Bank insolvent gehen kann. Gibt es beispielsweise Gerüchte, dass das Gold dort nicht mehr sicher lagert, dann wollen alle ihre Lagerscheine gegen Gold eintauschen. Das ist aber gar nicht möglich bzw. nur in Höhe der Mindestreserve. Der Lagerschein der konkreten Bank wird quasi wertlos bzw. kann es Jahre dauern, bis auch der letzte Schuldner seinen Kredit in Gold zurückgezahlt hat und die Bank dann über die ausreichende Goldmenge verfügt.
Geht eine Bank insolvent, so besteht das Risiko, dass die Angst auf das gesamte Bankensystem überschwappt. Gibt es eine Zentralbank mit Papiergeld, kann das nicht passieren, da diese, immer genug standardisierte Lagerscheine, sprich Banknoten, zur Verfügung hat, um jede angeschlossene Bank solvent zu halten. Wichtig dabei ist, dass der Kunde im Papiergeldsystem keinerlei Anspruch gegen die einzelne Bank mehr hat, Gold ausbezahlt zu bekommen. Das wurde dadurch erreicht, dass der Lagerschein als Banknote oder elektronisch verbrieftes Recht nicht mehr auf eine konkrete Bank, sondern nur noch auf die Zentralbank ausgestellt wird.
Gibt es, wie im reinen Papiergeldsystem, gar keine Deckung für dieses Geld mehr, so fällt selbst die theoretische Beschränkung einer maximalen Geldmenge durch staatliches (Gold-)Vermögen weg. Das Geld wird im Krisenfall einfach auf dem Konto der Bank bei der Zentralbank gutgeschrieben. Die Geschäftsbank nimmt technisch einen Kredit bei der Zentralbank in beliebiger Höhe auf und kann diesen dann, wenn sich die Lage beruhigt hat, wieder zurückzahlen. Ein Bankenrun ist damit technisch ausgeschlossen, wenn man einmal davon absieht, dass die Menschen mit einer Überweisung, im Zweifel auf ein Konto bei der Zentralbank, zufrieden sind, und nicht alle Bargeld abheben wollen, das wirklich erst gedruckt werden müsste.
4. Es existieren noch einige Nebenfunktionen der Zentralbank, insbesondere in der Nutzung ihrer Instrumente zur Steuerung der Wirtschaft, auf deren Behandlung wir hier aber verzichten können. Selbst eine Zinsfestsetzung, wie sie weltweit zur Steuerung der Geldmenge genutzt wird, ist nicht zwingend erforderlich, wie Argentinien gerade zeigt. Seit Mitte 2025 setzt die argentinische Zentralbank keine Zinsen mehr fest, sondern überlässt dies dem Markt. Ein Ziel der Auflösung der Zentralbank ist gerade die ungetrübte, von staatlichen Einflüssen möglichst unbeeinflusste Bildung eines Marktzinses.
Nachdem ich nun die grundlegenden Funktionen einer Zentralbank erörtert habe, werde ich im nächsten Teil dieser Beitragsserie erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, eine Zentralbank wieder loszuwerden.
Stephan Ring ist promovierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mitglied des Vorstandes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argentiniens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).
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