Mises‘ Beitrag zu völkerrechtlichen Fragen und die Anwendung auf aktuelle Fragestellungen

16. Februar 2026 – von Ulrich Hammerschmidt

Ludwig von Mises‘ Wirken wird für gewöhnlich im Kontext von volkswirtschaftlichen und politologischen Fragen gewürdigt. Aber das ist zu kurz gesprungen, denn seine Gedankenwelt ist von so fundamentaler Allgemeingültigkeit, dass sie auch viele andere Bereiche des Miteinanders der Menschen berührt. Wie zum Beispiel das Völkerrecht.

Es sind insbesondere drei Anknüpfungspunkte, in denen Ludwig von Mises‘ (1881 – 1973) Gedankengänge unmittelbare Relevanz für Nationen und Staaten haben.

Zum einen dekonstruiert Mises die (esoterische) Idee einer „ewigen Nation“, die die Menschen auch gegen ihren Willen zusammenschweißt und bindet.

Es ist unbestritten, dass in der Sphäre der menschlichen Handlung soziale Einheiten wirklich existieren. Niemand wagt zu bestreiten, dass Nationen, Staaten, Gemeinden, Parteien, religiöse Gemeinschaften echte Faktoren sind, die den Lauf menschlicher Ereignisse bestimmen. Aber: Alle Handlungen werden durch Menschen ausgeführt. Ein Kollektiv agiert immer durch die Vermittlung eines seiner Individuen, dessen Handlungen sich auf das Kollektiv als sekundäre Quelle beziehen. (Human Action, S. 42)

Wie nicht anders zu erwarten, lehnt Mises also die Idee von „Gemeinschaften“ als genuinem Erklärungsfaktor für menschliches Handels ab. Im Vordergrund steht immer das selbstbestimmte Handeln des Individuums, das sich aus freiem Willen in Gruppen zusammenschließt und am Anfang der Bildung von Institutionen steht. Dies gilt auch für die Institution der Nationen, die ihre Existenz der bewussten Entscheidung von Individuen verdanken, gemeinsam und zum gegenseitigen Nutzen unter dem Banner einer Nation zu agieren.

So wie jede andere Entscheidung kann auch die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Nation geändert und den Umständen angepasst werden. Wer sich gestern als Angehöriger der deutschen Nation fühlte, kann sich heute als der österreichischen Nation zugehörig sehen. Dies ist kein Widerspruch und solche Änderungen der Identifikation mit einer Nation sind in der Geschichte regelmäßig passiert. Andernfalls hätte sich nie eine Nation der Vereinigten Staaten von Amerika bilden können, denn jeder der Gründerväter gehörte ursprünglich einer anderen Nation an.

Dies zwingt – und das ist der zweite Anknüpfungspunkt an Mises – auch die Nationen (bzw. deren Vertreter), in einen Wettbewerb um die Menschen einzutreten. Nationen sind Anbieter und die Individuen sind Nachfrager auf dem Markt der nationalen Loyalitäten. Wer das attraktivste Angebot macht, wird Unterstützer bzw. Bürger für seine nationale Idee gewinnen können, egal welcher Volksgruppe sie angehören.[1] Volksgruppen in der Minderheit, die ihre kulturellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Interessen ausleben können, werden mit dem Status-quo zufrieden sein. Minderheiten, die sich gegenüber der Mehrheit diskriminiert fühlen, werden sich auch politisch betätigen und versuchen, sich in einem eigenen Staat zu verwirklichen. Wo diese Versuche behindert werden, wächst das Potential für Konflikte. Dies hat auch Mises klar benannt:

In der Tat war der unerfüllte Wunsch nach Selbstbestimmung die wichtigste Ursache aller Kriege in Europa seit dem Wiener Kongress (1814/15). (Liberalismus, S. 96, 107)

Heute gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker (bzw. Nationen) als eines der fundamentalen Menschenrechte. Nicht „Blut, Rasse und Volksgeist“ (Kohn, The Idea of Nationalism, S. 13), nicht das „Flüstern von Alraunen“ (Daim, Die österreichische Nation – Zwischen zwei Nationalismen, S. 20.) schaffen die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der Menschen, sondern nur die konsequente Verwirklichung dieses Selbstbestimmungsrechts der Völker als Ausdruck des Willens der individuellen Angehörigen des Volkes.

Dieses Selbstbestimmungsrecht kann auf verschiedene Arten verwirklicht werden. Die Menschen  einer Nation können sich von einem Staat lösen und einen eigenen Staat gründen (wie z.B. Island von Dänemark). Oder eine nationale Minderheit von Menschen kann sich von ihrem bisherigen Staat lösen und die Eingliederung in einen anderen (Nachbar-)Staat anstreben (wie z.B. Abchasien). Oder eine Gruppe von Menschen aus unterschiedlichen Staaten entscheidet sich, zu einem neuen Staat und damit einer neuen Nation zu fusionieren (z.B. Vereinigte Arabische Emirate).

Der häufigste Fall ist freilich der erste, was man auch an der deutlichen Zunahme an Staaten sieht (Die UN hatten bei ihrer Gründung 51 Mitglieder und stehen heute bei 193).

Mises knüpft – und dies ist der dritte Anknüpfungspunkt – an die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker neben dem freien Willen der Betroffenen nur die Forderung, dass das in Frage stehende Gebiet eine räumliche Verwaltungseinheit darstellen können muss. Dies ist nachvollziehbar, denn eine kleinteiligere Lösung (ein einzelnes Haus löst sich von seinem Staat) wäre schlichtweg nicht praktikabel. Um beliebten Missverständnissen vorzubeugen, stellt Mises auch klar, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht ein „Selbstbestimmungsrecht der Nationen“ in dem Sinne darstellt, dass es Nationalstaaten das Recht gäbe, Angehörige ihrer Nation gegen deren Willen aus einem dritten Staat herauszulösen und dem eigenen Staat einzuverleiben (Liberalismus, S. 97).

Wenn aber nun das Selbstbestimmungsrecht der Völker der einzige Maßstab ist, an dem die Zulässigkeit von territorialen Verschiebungen zwischen Staaten gemessen werden kann, dann verbieten sich automatisch Gebietsabtretungen, wie sie z.B. derzeit im Zusammenhang mit dem russischen Einfall in der Ukraine oder Grönland diskutiert werden. Eine Verschiebung von Gebieten wäre nur im Einklang mit einem eindeutigen, sauber dokumentierten, manipulationsfreien Referendum in den umstrittenen Gebieten möglich. Alles andere wäre ein Rückfall in Kolonialismus und Sklaverei, bei dem die betroffenen Menschen eben kein Selbstbestimmungsrecht haben, sondern als Zubehör zum Territorium gelten und gegen ihren Willen von Staat zu Staat verschoben werden. Nicht ohne Grund ist das Verbot von (gewaltsamen) Annexionen seit 1945 fester Bestandteil des Völkerrechts.[2]

Es ist befremdlich, dass auch ansonsten ausgewiesene Liberale kein Problem damit haben, über gewaltsam erzwungene Gebietsabtretungen zu diskutieren.[3]

So wird gelegentlich argumentiert, die Invasion Russlands in der Ukraine sei ein Akt der präemptiven Selbstverteidigung, oder Russland habe nur die „unterdrückten“ Russen in der Ukraine beschützen wollen. Beide Argumente halten einer näheren Prüfung nicht stand. Der präemptiven Selbstverteidigung sind durch die „Caroline“-Formel sehr enge Grenzen gesetzt: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, es darf keine Zeit für die Erwägung anderer Mittel sein und die Selbstverteidigung darf nicht exzessiv sein. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Sechstagekrieg, in dem Israel einem unmittelbar bevorstehenden arabischen Angriff zuvorkam. Es ist unbestritten, dass eine solche Situation vor der russischen Invasion in der Ukraine nicht vorlag.

Ebenso wenig stichhaltig ist die Argumentation mit der angeblichen Befreiung der in der Ukraine unterdrückten Russen. Selbstverständlich steht auch der russischsprachigen Bevölkerung in der Ukraine das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Allerdings gibt es keine Belege dafür, dass diese Menschen den Wunsch hatten, durch Russland „befreit“ zu werden. Im Gegenteil zeigten alle einschlägigen Abstimmungen und Umfragen, dass dieser Wunsch nur bei einem kleinen Teil der Bevölkerung (10-14%) in den betroffenen Gebieten vorhanden war. Dies taugt wohl kaum als Rechtfertigung für Gewaltanwendung von außen, sondern ist ein Beispiel für die von Mises kritisierten (leicht durchschaubaren) Versuche, Menschen gegen ihren Willen, unter dem Deckmantel eines vorgeblichen „Selbstbestimmungsrechts der Nationen“ (s.o.) oder einer „humanitären Intervention“ aus ihrem Staatsverband zu entfernen.

Noch offensichtlicher ist die falsche Perspektive in der aktuellen Debatte betreffend Grönland. Der Wille der Bewohner Grönlands scheint nahezu keine Rolle zu spielen. Im Gegenteil wird so getan, als seien die Bewohner Grönlands lediglich Zubehör ihres Landes und könnten somit als Bestandteil ihres Landes mitverkauft werden. Dabei sind sie ein Paradebeispiel für die auch von Mises geforderte Möglichkeit von Minderheiten (Minderheit in Bezug auf den Staat Dänemark, aber Mehrheit in Bezug auf Grönland), über ihr Schicksal selbst bestimmen zu können. So haben die Grönländer das Recht, sich für Dänemark, die USA, irgendeinen anderen Staat oder auch für eine vollständige Selbstständigkeit zu entscheiden. Und selbstverständlich kann jeder ein attraktives Angebot unterbreiten, um die Entscheidung der Grönländer in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. Aber es bleibt die freie Entscheidung der Grönländer. Kein Dritter hat das Recht, hier etwas zu erzwingen.

Oft wird als Kritik an völkerrechtlichen Regeln wie Selbstbestimmung und Gewaltverbot vorgebracht, dass diese in der Realität stets dem Recht des Stärkeren untergeordnet würden, im Grunde also mangels Durchsetzbarkeit wertlos seien. Diese Kritik verkennt, dass das Völkerrecht sich sehr langsam, aber stetig entwickelt, und bei seiner Entwicklung auch immer wieder Rückschläge erlebt. Aber die Notwendigkeit verbindlicher Regeln zwischen Staaten ist nicht erst seit Montesquieu und Kant unbestritten, und seit 1945 sind zahlreiche Regeln außer Streit gestellt worden. Dass Staaten immer wieder das Völkerrecht ignorieren, desavouiert das Völkerrecht genauso wenig, wie die Tatsache, dass sich nur wenige Wirtschaftspolitiker an Mises orientieren, dessen Erkenntnisse widerlegt.

Wer als Liberaler die Freiheit des Individuums fordert, muss diese Freiheit auch einer Gruppe von Individuen zugestehen, die aus freien Stücken gemeinsam ihre Interessen verfolgen. Oder sollte etwa eine Gruppe von Individuen automatisch ihr Recht auf Ausübung ihres freien Willens verlieren, quasi zum Spielball „höherer“ Kräfte werden, sobald sie in einer Gruppe zusammengefasst sind? Dies wäre ja wiederum eine Beschränkung des freien Willens.

Wir können also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass Mises auch heute jede Art von staatlicher Aggression ablehnen und den Vorrang des freien Willens der Menschen betonen würde. Für Belohnungen des staatlichen Aggressors ist dabei kein Platz.[4] Wer Aggression anstelle der Maßstäbe von Recht und Legitimität duldet, begibt sich auf eine „slippery slope“, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Unfreiheit endet.

*****

[1] Für die definitorische Klarheit muss zwischen Volk, Nation und Staat klar unterschieden werden. Eine Nation ist eine Volksgruppe, die den Willen zur politischen Zusammenarbeit hat. Ein Staat kann mehrere Nationen umfassen.

[2] Die (ursprünglich von den USA entwickelte und dann ins allgemeine Völkerrecht aufgenommene) Hoover-Stimson-Doktrin verbietet sogar Dritten die Anerkennung solcher Annexionen.

[3] Man fragt sich, welche weiteren liberalen Ideale zukünftig ebenfalls mit solch leichter Hand auf dem Altar kurzfristig als persönlich vorteilhaft erscheinenden Appeasements geopfert werden.

[4] Rainer Bieling beschrieb in seinem Beitrag Stell dir vor, Russland führt Krieg gegen die Ukraine und Ludwig von Mises lebte noch in Lemberg/Lwiw, was ein heutiger Mises ganz konkret tun würde:  „Der Mises von 2022 würde den Verbrechen im Namen des Staates Russland wohl nicht tatenlos zusehen, sondern … sich mit anderen Bürgern des Landes zusammentun, um sich des Aggressors zu erwehren; denn es gibt in der Ukraine etwas Wertvolles zu verteidigen: eine Marktwirtschaft, die zu den schönsten Hoffnungen berechtigt, verbunden mit bürgerlichen Freiheiten, die es nur gibt, wo es Bürgern gelungen ist, Politikern Zügel anzulegen.“

Dr. iur. Ulrich Hammerschmidt ist Jurist (Universität Wien) und hat sich über viele Jahrzehnte mit historischen und internationalen sicherheitspolitischen Themen beschäftigt. Kürzlich erschien sein Buch Annexion, Sezession, Okkupation – Konfusion – Territorialkonflikte: Hintergründe und Lösungsansätze“ mit zahlreichen Fallbeispielen, auf welcher rechtlichen Grundlage Territorialkonflikte gelöst werden können.

Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland wieder.

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