Kunst-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit in Gefahr

8. September 2025 – von Rainer Fassnacht

In einer Pressemitteilung der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) ist zu lesen, dass die Wissenschaft im Fadenkreuz steht und deren Freiheit weltweit zunehmend bedroht ist. Die Präsidentin der DFG beschreibt darin eine Gefahr durch „gestrichene Gelder, verbogenes Recht und aufgezwungene Ideologie“ um „unabhängig und eigenständig denkende Menschen in die Knie zu zwingen“.

Die Argumentation, dass gestrichene Gelder die Freiheit bedrohen würden, kommt in ähnlicher Form – bezogen auf den jeweiligen Aktionsrahmen – auch von Künstlern und teilweise sogar von Journalisten und Verlagen. Wie lässt sich diese Argumentation handlungslogisch bewerten?

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Betrachten wir zunächst den Fall, dass Macht ausgespielt – also Zwang eingesetzt – wird, um bestimmte (der Regierung nicht genehme) Handlungen der Wissenschaft, der Kunst oder der Presse zu verhindern, beispielsweise durch konkrete Verbote.

Dieser Fall wäre klar abzulehnen und die oben zitierte Kritik würde zutreffen. Dies würde auch dann gelten, wenn es um Vorhaben ginge, welche eine Mehrheit der Menschen nicht gut finden. Sicher gibt es Kunstwerke, Presseprodukte oder Wissenschaftsprojekte, die Irritationen, Kopfschütteln oder Ablehnung bei vielen Menschen auslösen. Doch damit lässt sich ein Verbot solcher Aktivitäten handlungslogisch nicht begründen. Sofern ein Projekt nicht direkt schädlich für andere Menschen ist und sich ausreichend Menschen finden, die freiwillig und ohne Zwang die Finanzierung solcher Projekte übernehmen, wäre es eine gegen das Nicht-Aggressionsprinzip verstoßende Einschränkung der Freiheit, dies zu unterbinden.

Wie sieht es aus, wenn Macht dazu eingesetzt wird, der Regierung genehme Vorhaben aus Kunst, Presse und Wissenschaft zu erzwingen? Eine solche Konstellation läge beispielsweise vor, wenn Künstler im Staatsauftrag arbeiten müssten oder Menschen verpflichtet würden, sich ein bestimmtes Kunstwerk (wie etwa eine überlebensgroße Statue des nationalen Politikers) anzusehen.

Auch diese Konstellation wäre handlungslogisch abzulehnen – denn auch in diesem Falle läge eine Einschränkung der Freiheit vor. Doch sind die beiden bisher genannten Konstellationen die relevantesten, wenn es um das Thema Einschränkung der Freiheit von Wissenschaftlern, Künstlern und Journalisten geht? Vermutlich nicht!

Meines Erachtens dürfte eine dritte Fallkonstellation wesentlich häufiger anzutreffen sein. Jene Situation, die auch in der oben genannten Pressemitteilung – zumindest zwischen den Zeilen – geschrieben steht, die Zwangsfinanzierung.

Elegant umschrieben wird behauptet, es wäre eine Freiheitseinschränkung, wenn Wissenschaft nicht mehr in gleichem Umfang – oder besser noch stärker als bisher – aus (erzwungenen) Steuermitteln finanziert würden. Doch das Gegenteil ist der Fall.

Indirekt wird argumentiert, dass die grundgesetzliche Freiheit der Forschung (analog Kunst oder Pressefreiheit) mit deren Finanzierung aus Steuern gleichzusetzten ist. Handlungslogisch ist dies falsch, selbst wenn es dazu abweichende juristische Positionen geben sollte! Umfassend frei können Presse, Kunst und Forschung aus handlungslogischer Perspektive nur sein, wenn ihre Finanzierung durch freiwillige Zahlungen erfolgt.

Wenn gestrichene Gelder als Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit dargestellt werden, wird damit aus handlungslogischer Sicht keine wirklich freiheitliche Position vertreten. Wer so argumentiert ist als Interessenvertreter unterwegs und möchte erreichen, dass staatlich finanzierte Wissenschaft (Kunst oder Verlage) politisch subventioniert wird.

Die Steuerfinanzierung kann jedoch genau das bewirken, was eingangs kritisiert wurde – dass das unabhängige und eigenständige Denken von Forschern, Künstlern oder Presseleuten unterdrückt wird. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Budget und Einflussnahme – doch anders als dies von Interessenvertretern publiziert wird. Nicht zufällig gibt es schon lange das Sprichwort „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

Es ist daher ein handlungslogischer Widerspruch, wenn bei drohenden Budgetkürzungen auf eine „Gefahr für die Freiheit“ aufmerksam gemacht wird. Die Gefahr lauert dort, wo schon heute Subventionen fließen beziehungsweise staatliche Förderung erfolgt.

Um die Freiheit ohne Widerspruch zur Handlungslogik zu gewährleisten, könnte der Blick auf Drittmittelforschung, Theaterprogramm das Zuschauer begeistert oder zufriedene Zeitungsleser gerichtet werden.

Es fällt auf, dass öffentliche Einrichtungen nach mehr Steuergeld rufen, privatwirtschaftliche Bühnendarbietungen und nicht staatlich subventionierte Konzerte aber volle Häuser haben. Auch wenn private Radiosender Gewinne machen, während der zwangsfinanzierte ÖRR noch mehr erzwungene Gelder möchte, wird die Absicht hinter den Forderungen erkennbar. Bei freiwilliger Finanzierung sind beide Seiten, Produzenten und Nutzer gleichermaßen Gewinner, im gegenteiligen Fall nur eine Seite.

Auch freiheitskonforme Forschungsfinanzierung ist möglich, und zwar über Drittmittel. Gegner werden nun Argumentieren, dass die Drittmittelgeber nicht jedes Projekt unterstützen beziehungsweise, dass eine Selektion stattfinden würde. Stimmt! Allerdings wird auch bei „staatlich“ beziehungsweise vom Steuerzahler finanzierter Forschung nicht jedes Vorhaben unterstützt.

Das nicht alles jederzeit mit unbegrenzten Mitteln ermöglicht werden kann, liegt an der naturgegebenen Knappheit. Wer versucht, diesen unvermeidlichen Umstand als „Zwang“ zu definieren, würde aus praxeologischer Sicht unlogisch argumentieren.

Der Unterschied ist nicht die Tatsache, dass Selektion stattfindet, weil dies unabhängig von der Art der Finanzierung passiert und unvermeidlich ist. Der Unterschied besteht in der Freiwilligkeit der Finanzierung. Wenn (ausgewählte) Forschungsvorhaben durch Zwangsfinanzierung ermöglicht werden, ist es nicht mehr angemessen, von freier Forschung zu sprechen.

Freiheit ist unteilbar. Nur wenn Forscher, Künstler oder Journalisten in ihrer Arbeit frei sind und die Menschen sich frei für oder gegen deren Finanzierung entscheiden können (wenn also ablehnbare Angebote vorliegen), ist tatsächlich umfassende Kunst-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit gegeben.

Man kann der Aussage, dass die Freiheit von Kunst, Presse und Wissenschaft bedroht ist, also handlungslogisch durchaus zustimmen. Allerdings geht die Bedrohung nicht von Budgetkürzungen aus, sondern – im Gegenteil – von der Zwangsfinanzierung.

Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland wieder.

Rainer Fassnacht

Rainer Fassnacht ist Ökonom und freier Journalist. Er schreibt für verschiedene Printmedien und Onlineplattformen im In- und Ausland. Hauptthema seiner Artikel über ökonomische Themen ist die Bewahrung der individuellen Freiheit.

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