Ein Lieferkettengesetz ist aus moralischer, ethischer und wirtschaftlicher Sicht abzulehnen

6. November 2020 – von Philipp Bagus 

Philipp Bagus

Ein Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten sorgfältig zu prüfen und nimmt sie in Haftung für Handlungen ihrer ausländischen Zulieferer, die als Fehlverhalten eingestuft werden. Zu diesen Fehlverhalten werden typischerweise eine umweltschädigende Produktion sowie die Nichteinhaltung von westlichen Arbeitsstandards gezählt. Die Prüfungspflicht gilt sowohl für bezogene Vorleistungen als auch Fertigerzeugnisse.

Um das Lieferkettengesetz einschätzen zu können, müssen zunächst einige grundsätzliche Überlegungen zum (internationalen) Handel und Tausch angestellt werden. Denn ohne das Verstehen grundsätzlicher ökonomischer Zusammenhänge, lässt sich ein Lieferkettengesetz und seine Folgen nicht richtig bewerten.

Ethische Grundsatzüberlegungen. Was ist Handel, was ist Tausch?

Wenn ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen ein Produkt kauft, kommt es zu einem Tauschvorgang. Bei einem freiwilligen Tausch gibt eine Partei A ein Gut X an eine andere Partei B, um im Gegenzug ein Gut Y zu erhalten. In einer modernen Wirtschaft ist eines der beiden Güter meist Geld. Der Tausch kommt zustande, wenn folgendes gilt: Partei A zieht Gut Y, das sich im Besitz von Partei B befindet, seinem Gut X vor. Bei Partei B ist es umkehrt: Partei B schätzt Gut X höher als sein eigenes Gut Y. Daher kommt es zum Tausch.[1] Beide Parteien stellen sich ex ante besser, sondern würden sie den Tauschvorgang nicht durchführen.

Das bedeutet, wenn ein Konsument ein Produkt von einem Unternehmen erwirbt, dann profitiert sowohl der Konsument, weil er das erworbene Produkt höher einschätzt als das dafür ausgegebene Geld, als auch das verkaufende Unternehmen, welches das erhaltene Geld dem verkauften Produkt vorzieht. Wird ein derartiger beide Seiten besserstellender Tausch verboten, dann werden sowohl Konsument als auch Verkäufer schlechter gestellt, wobei natürlich die Nationalität von Käufer und Verkäufer irrelevant ist.

Gleiches gilt für den Tausch von Dienstleistungen. Wenn ein Arbeiter einem Unternehmer eine Stunde seiner Arbeit für 20€ anbietet, dann macht er dies, weil er den Wert dieser 20€ für sich höher einschätzt als den Verlust von einer Stunde Freizeit. Umgekehrt bewertet der Unternehmer die eine Stunde Arbeitszeit des Arbeiters höher als die 20€, die er dafür hergibt. Beide Seiten profitieren also von diesem freiwilligen Tausch, sowohl der Arbeitsanbieter als auch der Arbeitsnachfrager. Nationalität, Alter der freiwilligen Tauschpartner oder Lohnhöhe ändern an diesem Grundzusammenhang nichts.

Kinderarbeit und Lieferketten

Freiwillige Kinderarbeit

Arbeitet ein Minderjähriger freiwillig (im Auftrag seiner Eltern) in der Landwirtschaft oder einer Fabrik, so profitieren auch beide Parteien von diesem Tausch. Ein Minderjähriger wird, genau wie ein Erwachsener auch, nur arbeiten, wenn seine Alternativen schlechter sind. Vielleicht ist der Lohn des Kindes notwendig, um die Familie zu ernähren, vielleicht sind andere Arbeiten schlechter bezahlt oder gefährlicher. Wenn die Arbeit freiwillig angenommen wird, dann haben wir es wieder mit einem Tausch zu tun, von dem beiden Parteien zu profitieren gedenken. Wird die Fabrik wegen Boykotts geschlossen, dann muss sich das Kind eine andere, schlechter bezahlte oder gefährlichere Arbeit suchen, muss unter Umständen sogar hungern und wird schlechter gestellt.

In vielen Gegenden der Welt ist Kinderarbeit heute noch eine Notwendigkeit. Freiheit impliziert nicht, dass es unbegrenzte Möglichkeiten und Ressourcen gibt. Der Einzelne muss sich in die Gesellschaft einfügen und sich den gegebenen (produktiven und anderen) Umständen anpassen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In Gesellschaften mit niedriger Produktivität, insbesondere in landwirtschaftlichen Gegenden, tragen Kinder zum familiären Lebensunterhalt bei.

Kinderarbeit verletzt die wahren Menschenrechte nicht, wenn sie freiwillig ist. Vielmehr werden die Rechte des Kindes verletzt, wenn man ihm die Option zu arbeiten verbietet. Übrigens haben die allermeisten Kinder auch in Europa bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts gearbeitet, auf dem Feld, in der Fabrik, in der Kleinkindbetreuung im Haushalt, oder halfen der Familie durch andere einfache Tätigkeiten wie beim Kochen oder Holzsammeln.

Den Großteil der Menschheitsgeschichte haben Kinder weltweit gearbeitet. Erst als es der dank Kapitalismus und industrieller Revolution ansteigende Wohlstand erlaubte, ging die Kinderarbeit in der westlichen Welt sukzessive zurück und wurde durch Schulbildung ersetzt. Ohnehin darf man davon ausgehen, dass Eltern nicht nur in Europa, sondern überall auf der Welt, das Beste für ihre Kinder wollen und sie nur arbeiten schicken, wenn es keine bessere Alternative gibt.[2] Die Eltern in Entwicklungsländern schicken ihre Kinder nicht arbeiten, um sie zu bestrafen oder weil sie nicht wollten, dass sie in die Schule gingen, sondern weil es die beste Alternative für die Familie ist. Viele Familien in der Dritten Welt benutzen das Familieneinkommen, um ihre Kinder auf Privatschulen zu schicken, die sie den steuerfinanzierten Staatsschulen vorziehen.[3]

An dieser Stelle sei noch kurz auf die Paragraphen eingegangen, die Viele als eine explizite und implizite Ablehnung freiwilliger Kinderarbeit ansehen: Nach Art. 25 AEMR (Recht auf einen angemessenen Lebensstandard) heißt es: «(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.» Die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 32 deklariert: «(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.»

Zu diesen Paragraphen ist Folgendes zu sagen:

1. Aus den Artikeln lässt sich ein generelles Verbot der Kinderarbeit nicht ableiten, weder explizit, noch implizit. Arbeit ist nicht mit gefährlicher wirtschaftlicher Ausbeutung gleichsetzbar. Arbeit ist vielfach eine Überlebensnotwendigkeit.

2. Ein Unternehmer beutet ein Kind nicht aus, weil er für den Lohn eine Arbeitsleistung bekommt. Umgekehrt beutet ein Kind einen Unternehmer nicht aus, weil es Geld vom Unternehmer für seine Arbeit verlangt. Eine Ausbeutung des Kindes liegt dann und nur dann vor, wenn das Kind mit Gewalt zu einer Arbeit gezwungen wird.

3. Diese Paragraphen haben großen Interpretationsspielraum. Was ist ein angemessener Lebensstandard? Kann er garantiert werden zu aller Zeit an allen Orten der Welt? Was sind Gefahren? Was schädigt die Entwicklung des Kindes? Schädigt es die seelische Entwicklung eines Kindes, wenn es von seinen Eltern mit dem Aufräumen, zur Mithilfe bei der Gartenarbeit, zur Aufsicht über jüngere Geschwister beauftragt wird? Und dafür Taschengeld bekommt? In wie weit sind Schule oder Hausaufgaben nicht auch mühsam und Arbeit, die die Gesundheit und seine sittliche Entwicklung gefährden können? Man denke an stundenlanges Sitzen, die eventuell negative sittliche Beeinflussung oder den Zeitverlust, den diese Schularbeiten erfordern, sodass die Bildung anderen
Wissens leidet.

4. Der Grundsatz, dass Bildung vor Arbeit geht, oder dass Arbeit quasi nur dort freiwillig ist, wo es keine Bildungsalternative gibt, ist haltlos. Es gibt immer die Möglichkeit, sich weiterzubilden, statt mit der Arbeit anzufangen, auch in Europa. Nach Schule, Abitur, und dem ersten Universitätsabschluss, können noch weiter Abschlüsse gemacht werden, anstatt zu arbeiten. Man könnte mit diesem Grundsatz den Arbeitsbeginn auf ewig verschieben. Wieviel Bildung für den Einzelnen am besten ist, und wann er am besten mit der Arbeit beginnt, hängt von den jeweiligen Lebensumständen und Lebensentwürfen ab, die sich in der westlichen Welt stark von denen der Entwicklungsländern unterscheiden. In dieser Hinsicht ist jeder Einzelne gefragt zu entscheiden, wann er mit der Arbeit beginnen möchte. Die Sichtweise, dass Arbeit nur dort freiwillig ist, wo es keine Bildungsalternativen gibt, wird vor allem von Menschen in wohlhabenden Ländern propagiert, die sich ihre Forderungen „leisten“ können oder mit diesen Forderungen sogar Einkommen erwirtschaften, wie beispielsweise die Angestellten internationaler Organisationen wie UN und vieler NGOs (finanziert aus Steuereinnahmen).

5. Aus philosophischer Sicht gibt es keinen Anspruch auf die Hilfe anderer. Ein Recht auf Kosten anderer zu leben, gibt die Ethik nicht her. Denn niemand hat das Recht Gewalt anzuwenden, damit ihm andere helfen und unterstützen. Denn das würde eine Verletzung von Eigentumsrechten beinhalten (Bagus 2008). Soll auf Gewalt verzichtet werden, darf es nur freiwillige Hilfe geben, jedoch keinen mit Gewalt durchsetzbaren Hilfsanspruch.

Als Fazit lässt sich folgendes festhalten: Ein Verbot von freiwilligem Tausch bedeutet aus ökonomischer Sicht, dass eine Wohlstandserzeugung verhindert wird. Aus moralischer und ethischer Sicht ist ein Verbot von freiwilligem und beiderseitig vorteilhaftem Tausch durch Gewaltandrohung abzulehnen.

Unfreiwillige Arbeit

Nachdem wir den freiwilligen Tausch untersucht haben, stellt sich nun aber die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn ein deutsches Unternehmen von einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Organisation Produkte erwirbt und diese Entität Gewalt anwendet.

An vielen Orten der Welt werden Menschen mit Gewalt zur Arbeit gezwungen, es liegt Zwangsarbeit vor.[4] Vielmals leben Menschen auch in diktatorischen Regimen, welchen den Menschen eine Arbeit anweist. Das Regime bestimmt, was die Menschen arbeiten müssen und wieviel sie für ihre Arbeit bekommen. Ein naheliegendes Beispiel aus der deutschen Vergangenheit ist die DDR, die mit dem Interzonenhandel auch mit der BRD verknüpft war. Die DDR erlaubte keinen freien Arbeitsplatzwechsel. Arbeiter, die ihren Arbeitsplatz verlassen wollten, um in Westdeutschland Arbeit zu suchen, wurden beim Grenzübertritt erschossen.

Damals gab es kein Lieferkettengesetz. Dennoch lässt sich theoretisch die moralische Frage untersuchen, ob es ethisch war, dass westdeutsche Unternehmen und Bürger Vorleistungen und Produkte erworben haben, die in der DDR unter Verletzung der Menschenrechte und Zerstörung der Umwelt hergestellt wurden?[5]

Hätte ein Bürger oder Unternehmen der BRD beispielsweise keine DDR-Kartoffeln essen, keine DDR-Bücher lesen, oder dort hergestellte Waschmaschinen nutzen sollen, weil sie in staatlichen Betrieben unter Anwendung von Zwang, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung hergestellt wurden?

In meinen Augen hatte jeder BRD-Bürger das Recht, selbst zu entscheiden, ob er Produkte aus der DDR kaufte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Westdeutsche durch den Kauf einer DDR-Waschmaschine anderen Menschen, nämlich DDR-Bürgern ein Einkommen verschaffte, um deren Lebensstandard es nicht gut bestellt war; ähnlich wie es heute vielen Arbeitern in Entwicklungsländern nicht gut geht. BRD-Bürger hätten also keine moralische Schuld auf sich geladen, wenn sie subventionierte DDR-Waschmaschinen kauften.[6] Vielleicht taten sie es aus Nächstenliebe.

Analog sollten auch die importierenden westdeutschen Unternehmen nicht privatrechtlich haftbar sein, weil sie Produkte aus dem Unrechtsstaat DDR importierten. Zwar stützten sie indirekt ein Unrechtsregime, aber sie halfen durch ihren Kauf auch unschuldigen und in ihren Grundrechten verletzten DDR-Bürgern. Die Schuld an den Menschenrechtsverletzungen trug weder der westdeutsche Konsument noch das importierende westdeutsche Unternehmen, sondern das DDR-Regime.

Analog und auf die heutige Situation übertragen, lässt sich fragen, ob es moralisch ist, dass ein Konsument oder Importeur Produkte aus China kauft, wo Eigentumsrechte nicht geschützt sind, die Umwelt beschädigt wird, und dadurch Produkte billiger hergestellt werden. Ein Nichtkauf trifft erst einmal die chinesischen Arbeiter negativ, die im schlimmsten Falle ihren Lebensunterhalt verlieren. Der Kauf oder Nichtkauf ändert indes erstmal nichts an den Eigentumsverletzungen wie fehlenden Privatisierungen in China. Die Schuld an den Menschenrechtsverletzungen in China trägt weder der deutsche Konsument noch das importierende deutsche Unternehmen, sondern einzig der chinesische Staat.

Vorbildfunktion statt Verboten

Es gibt bessere Möglichkeiten darauf einzuwirken, dass Menschenrechte in China gewahrt werden. Vor allem gilt es, es besser als China zu machen, ein Vorbild zu sein und zu zeigen, dass sichere Eigentumsrechte zu Frieden und Wohlstand führen. Eine Abkehr vom Paternalismus und Staatsinterventionismus in Deutschland durch die Verteidigung von Eigentumsrechten würde eine solche Vorbildfunktion schaffen, die Nachahmer findet. Leider befindet sich die Bundesrepublik auf dem umgekehrten Weg. Denn mehr Regulierungen, wie sie das Lieferkettengesetz mit sich bringt, und daher mehr Sozialismus, ist genau das Gegenteil von sicheren Menschenrechten.[7] Durch ein Lieferkettengesetz würde sich Deutschland China ähnlicher machen. Die Bundesrepublik würde unfreier und damit sozialistischer werden. Die Bundesrepublik würde Menschenrechte hier zu Hause verletzen; denn freier Tausch ist Menschenrecht.

Jeder Mensch besitzt das Selbsteigentum an seinem eigenen Körper. Jeder Mensch hat das Recht mit seinem Körper durch Erstbenutzung materielles Eigentum zu erwerben. Zudem hat jeder Mensch das Recht seinen Körper und sein Eigentum zu benutzen, es umzuformen und zu tauschen, solange er nicht den Körper und das rechtmäßige Eigentum anderer Menschen physisch verletzt. Alle wahren und echten Menschenrechte lassen sich aus diesen Eigentumsrechten herleiten (Bagus 2008). „Menschenrechte“, die sich nicht aus diesen Eigentumsrechten herleiten lassen, stehen mit diesen im Konflikt und sind keine echten, sondern nur vermeintliche Menschenrechte. So lässt sich beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung aus den Eigentumsrechten, nämlich dem Eigentum am eigenen Körper herleiten. Jeder Mensch besitzt seinen eigenen Körper und darin eingeschlossen auch seinen Mund und Stimmbänder. Mithin hat jeder Mensch das Recht, seinen Mund und seine Stimmbänder dergestalt zu benutzen, dass sie Wörter formen. Auf seinem Grund und Boden, seinem Eigentum, kann er daher seine Meinung frei äußern, und auch auf fremdem Eigentum, wenn er von den Eigentümern explizit oder implizit dazu eingeladen wird.[8] Jeder hat das Recht mit seinem Eigentum, eine Zeitung zu gründen, ein Buch zu schreiben, einen Podcast oder Blog zu installieren und seine Meinung zu veröffentlichen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist jedoch nicht absolut. Niemand hat das Recht, in die Wohnung seines Nachbarn einzudringen, um ihm dort seine Meinung zu sagen, denn das würde die Eigentumsrechte des Nachbarn an seiner Wohnung verletzen. Gleichermaßen beinhaltet das rechte verstandene Recht auf freie Meinungsäußerung nicht das Recht, die Eigentümer fremder Zeitungen dazu zu zwingen, seine eigene Meinung zu veröffentlichen.

Zu den vermeintlichen Menschenrechten, die sich nicht aus Eigentumsrechten herleiten lassen, zählt beispielsweise ein „Recht auf Bildung,“ ein „Anspruch auf bezahlten Urlaub,“ oder ein „Anspruch auf medizinische Versorgung im Krankheitsfalle.“ Diese vermeintlichen Rechte sind nicht universell, könnten also nicht an jedem Ort und nicht zu jedem Zeitpunkt der Menschheitsgeschichte eingehalten werden. Ist eine Gesellschaft zu arm, dann werden diese vermeintlichen Menschenrechte notwendigerweise verletzt. Im Gegensatz dazu können die oben ausgeführten Eigentumsrechte immer ungeachtet des Wohlstandniveaus eingehalten und respektiert werden. Zudem sind die vermeintlichen Rechte schwer operationalisierbar und können letztlich unbegrenzte Ansprüche begründen. Denn wieviel Bildung garantiert ein Recht auf Bildung? Die Antwort auf diese Frage muss immer willkürlich bleiben. Schließlich stehen diese „Rechte“ im Konflikt mit Eigentumsrechten und verletzen somit die wahren Menschenrechte. Denn ein „Recht auf Bildung“ impliziert das Recht, jemanden anderen zu zwingen, z.B. durch ein steuerfinanziertes staatliches Bildungssystem, diese Bildung bereitzustellen. Dieser (physische) Zwang verletzt aber Eigentumsrechte.

Wie sieht es aber mit dem Recht auf freien Tausch aus? Aus den echten Menschenrechten folgt: Jeder Mensch das Recht, mit seinem Eigentum ein Unternehmen zu gründen, und mit seinem Geld Produkte von anderen Menschen oder Unternehmen zu kaufen.[9] Ein Lieferkettengesetz verletzt dieses echte Menschenrecht des freien Tauschs.

Konsumentensouveränität

Wir haben nun die beiden Fälle von freiwilliger und unfreiwilliger Arbeit diskutiert. Es macht sicherlich einen Unterschied, ob ein Produkt mit Hilfe von unfreiwilliger oder freiwilliger Arbeit hergestellt wurde. Ein Konsument kann sich entschließen, dass er ein Produkt nicht kauft, wenn Kinder freiwillig daran mitgewirkt haben. Er trägt dann die Verantwortung, dass die Kinder möglicherweise ihre Arbeit verlieren. Ein Konsument kann sich auch entscheiden, keine Produkte aus Ländern zu erwerben, in denen niedrigere Umweltstandards als in Deutschland herrschen, oder in denen die Produktivität niedriger als in Deutschland ist. Er trägt dann die Verantwortung dafür, dass sich diese Länder nicht so schnell entwickeln können und länger arm bleiben als wenn er sie nicht boykottiert hätte. Aber es ist seine freie Entscheidung. Es herrscht Konsumentensouveränität. Diese Entscheidung kann der mündige Bürger, der schließlich auch mündig genug ist, zu einer demokratischen Wahl zu geben, selber treffen. Er braucht dafür nicht die paternalistische Vormundschaft des Staates.

Es wird auch Konsumenten geben, für die nur der Preis wichtig ist; und nicht die Frage, ob das verkaufende Unternehmen mit Inländern, Ausländern, Minderjährigen oder Erwachsenen Verträge geschlossen hat. Diesen Konsumenten ist Hautfarbe oder Alter der an der Produktion Beteiligten gleich. Auch dies ist die freie Entscheidung der Konsumenten und ihr gutes Recht. Wenn ein Bürger an den Bedingungen der Produktentstehung interessiert ist, und sich informieren möchte, kann er das tun. Er hat jedoch nicht das Recht, die Kosten der Informationsbeschaffung anderen aufzubürden. Den Staat braucht er nicht als Aufklärer, sondern höchstens um die Kosten der Informationsbeschaffung auf andere umzuverteilen.

Denn wenn Kunden wissen wollen, unter welchen Bedingungen ein Produkt hergestellt wird, dann müssen und werden sich Unternehmen diesem Kundenbedürfnis im Wettbewerb stellen.

Genauso wie Fischkonservenhersteller sich bescheinigen lassen, dass beim Fang für ihre Thunfischkonserven keine Delfine zu Schaden kommen, können sich auch Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und anderer Vorlieben ihrer Kunden von unabhängigen privaten Agenturen zertifizieren lassen, z.B. mit einem Stempel „kinderarbeitsfrei,“ oder „C02-neutrale Produktion.“ Die Kunden, die darauf Wert legen, kaufen dann nur diese zertifizierten Produkte. Das ist ihr gutes Recht. Den Staat braucht es dazu nicht. Es ist nicht Staatsaufgabe zu entscheiden, welche Produkte ein Konsument kaufen darf.

Nur bei Konsumentensouveränität können Bürger Verantwortung zeigen. Denn Verantwortung ist ein freiwilliges Konzept. Wer zu etwas gezwungen wird, hat keine Verantwortung mehr. Mithin braucht es ein Lieferkettengesetz nicht. Es kann nur dazu führen, dass freiwillige Tauschvorgänge verhindert werden.

Ökonomische Folgen

Ein Lieferkettengesetz erhöht die Rechtsunsicherheit, die dadurch entsteht, dass deutsche Unternehmen für das Verhalten ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht werden. Es bedeutet zusätzliche (Überwachungs-) Kosten für deutsche Unternehmen, erhöht ihre Verwaltungskosten und untergräbt ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu Unternehmen, die einem ähnlichen Gesetz nicht unterworfen sind. Ein Lieferkettengesetz schädigt die deutsche Volkswirtschaft und bedeutet mehr Bürokratie.

Grundsätzlich behindert ein Lieferkettengesetz freiwillige Tauschvorgänge und vermindert damit die Wohlstandsschaffung. Es trifft sowohl Menschen in den Entwicklungsländern, deren Produkte nicht mehr von deutschen Unternehmen gekauft werden können, als auch Menschen in Deutschland, die diese Produkte erwerben wollen und auf schlechtere und teurere Alternativen ausweichen müssen. Ein derartiges Gesetz bedeutet eine Behinderung der internationalen Arbeitsteilung und damit einen Wohlfahrtsrückgang.

Schluss

Ein Lieferkettengesetz behindert freiwilligen Tausch und verletzt damit Menschenrechte. Freiwilliger Tausch hilft beiden Tauschpartner, auch den Partnern in Entwicklungsländern. Ferner steht es Konsumenten frei, Produkten an denen arme Menschen in Entwicklungsländern mitwirken, nicht zu kaufen. Sie müssen dann hinnehmen, diese Menschen zu schädigen. In jedem Fall können Konsumenten diese Entscheidung selber treffen. Ein Lieferkettengesetz ist aus moralischer, ethischer und wirtschaftlicher Sicht abzulehnen.

[1] Tauschen bedeutet den Wechsel von einem weniger befriedigenden Zustand in einen befriedigenderen Zustand. Siehe Mises (1980, p. 180).

[2] Zum Rückgang der Kinderarbeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa in Folge der Produktivitätsanstiege während der industriellen Revolution siehe Hayek (1954).

[3] Siehe Tooley (2017).

[4] Es gibt keinen fundamentalen Unterschied zwischen Zwangsarbeit und Steuern auf Arbeit. Wer 30% Steuern auf sein Arbeitseinkommen zahlt, wird dazu gezwungen ein knappes Drittel seiner Arbeitszeit für jemand anderen zu arbeiten. Dem Besteuerten werden die Früchte seiner Arbeit entzogen genauso wie dem Zwangsarbeiter, der auch gezwungen wird, in seiner Arbeitszeit für jemand anderen zu arbeiten. Siehe zu dieser Problematik Nozick (1974, p. 169-71), Rothbard (1973, p. 85). und Feser (2000). Würde man das Lieferkettengesetz konsequent anwenden, könnten deutsche Unternehmen überhaupt nicht mehr mit ausländischen (wie auch inländischen) Unternehmen Handel treiben, da Steuern auf Arbeit äquivalent zu Zwangsarbeit sind und in der Lieferkette vorkämen. Die Arbeitsteilung bräche zusammen, und mit ihr auch der Lebensstandard. Ein Teil der deutschen Bevölkerung würde verhungern müssen.

[5] Man denke an die katastrophalen Zustände der Natur in der DDR. Paradigmatisch ist das Beispiel Bitterfeld, wo an einem Tag von nur einer Fabrik zehnmal so viel Quecksilber in die Saale geleitet wurde, wie von BASF in einem ganzen Jahr in den Rhein. Siehe zu der Umweltzerstörung in den DDR und im Kommunismus allgemein Grabow (2014).

[6] Zu den subventionierten DDR-Waschmaschinen siehe MDR (2018).

[7] Unter Sozialismus verstehen wir den systematischen Einsatz von Gewalt gegen freie menschliche Handlungen, wie er bei der Durchsetzung von Steuern oder Regulierungen typisch ist. Mehr Sozialismus bedeutet weniger Freiheit.

[8] Bei einer Theatervorstellung untersagt der Besitzer implizit die freie Meinungsäußerung in Form des lauten Ausrufs „Feuer.“

[9] Natürlich lässt sich aus den Eigentumsrechten auch das Recht auf Boykott ableiten. Person A kann die Produkte von Person B boykottieren, weil dieser in der Vergangenheit Straftaten begangen hat oder ihr nicht genehme Handlungen getätigt hat, wie z.B. Kinder beschäftigt zu haben. Boykott sollte indes freiwillig sein. Das Lieferkettengesetz macht Boykott jedoch zum Zwang. Es ist ein Zwangsboykott.

Referenzen

  • Bagus, Philipp. 2008. Human Rights Inflation and Property Rights Devaluation. Winning Essay. The Independent Institute. https://www.independent.org/students/essay/essay.asp?id=234
  • Feser, Edward. 2000. Taxation, Forced Labor, and Theft, The Independent Review, Vol. 5, no. 2, pp. 219–235
  • Grabow, Colin. 2014. If You Think Communism Is Bad For People, Check Out What It Did To The Environment. The Federalist. https://thefederalist.com/2014/01/13/if-youthinkcommunismis-bad-for-people-check-out-what-it-did-to-the-environment/
  • Hayek, Friedrich A. von, ed. 1954. Capitalism and the Historians. 11. print. ed. London: Routledge & Kegan Paul.
  • Hayek, Friedrich A. von. 1988. The Fatal Conceit. Hayek, Friedrich A. von: Collected Works. Vol. 1. London: Routledge.
  • MDR. 2018. „Der Außenhandel der DDR. Zwänge und Zahlungsverpflichtungen.“ MDR Zeitreise. https://www.mdr.de/zeitreise/ddr-aussenhandel-die-aussenhaendler104.html
  • Mises, Ludwig von. 1980. Nationalökonomie. The International Carl Menger Library. München: Philosophia Verlag.
  • Nozick, Robert. 1974. Anarchy, State, and Utopia. New York: Basic
  • Rothbard, Murray. 1973. For a New Liberty: The Libertarian Manifesto. New York: Libertarian Review Foundation.
  • Rothbard, Murray. 1982. The Ethics of Liberty. Portland: Humanities Press.
  • Tooley, James und Pauline Dixon. 2005. Private Education is Good for the Poor. Washington, DC: Cato Institute. https://www.cato.org/sites/cato.org/files/pubs/pdf/tooley.pdf
  • Unger, Raymund. 2018. Die Wiedergutmacher. Das Nachkriegstraume und die Flüchtlingsdebatte. München: EuropaVerlag.

Philipp Bagus ist Professor für Volkswirtschaft an der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid. Zu seinen Forschungsschwerpunkten Geld- und Konjunkturtheorie veröffentlichte er in internationalen Fachzeitschriften wie Journal of Business Ethics, Independent Rewiew, American Journal of Economics and Sociology u.a.. Seine Arbeiten wurden ausgezeichnet mit dem O.P.Alford III Prize in Libertarian Scholarship, dem Sir John M. Templeton Fellowship und dem IREF Essay Preis. Er ist Autor eines Buches zum isländischen Finanzkollaps (“Deep Freeze: Island’s Economics Collapse” mit David Howden). Sein Buch “Die Tragödie des Euro” erscheint in 14 Sprachen. Philipp Bagus ist ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des “Ludwig von Mises Institut Deutschland”. Hier Philipp Bagus auf Twitter folgen. Im Mai 2014 ist sein gemeinsam mit Andreas Marquart geschriebenes Buch “WARUM ANDERE AUF IHRE KOSTEN IMMER REICHER WERDEN … und welche Rolle der Staat und unser Papiergeld dabei spielen” erschienen. Zuletzt erschienen, ebenfalls gemeinsam mit Andreas Marquart: Wir schaffen das – alleine!

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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