Was die Aufgabe von Unternehmen ist – und was nicht (Teil 2)

18.1.2016 – von Milton Friedman.

[Dieser Beitrag ist am 13.9.1970 unter dem Titel „The Social Responsibility of Business is to Increase its Profits“ im New York Times Magazine erschienen und wird hier in zwei Teilen veröffentlicht. Teil 1 des Beitrages wurde am 11.1.2016. veröffentlicht – Sie finden ihn hier.]

Milton Friedman (1912 – 2006)

Kann sich ein Manager angesichts dieser Konsequenzen der behaupteten „sozialen Verantwortung“ verweigern? Andererseits, angenommen er käme damit durch, das Geld seiner Aktionäre, Kunden oder Angestellten auszugeben. Woher weiß er dann, wie er es ausgeben soll? Er wird aufgefordert, etwas gegen die Inflation zu unternehmen. Woher soll er wissen, wie er diesem Ziel am besten dient? Vermutlich kennt er sich sehr gut in Unternehmensführung aus, er weiß, wie man Güter produziert, sie verkauft und finanziert. Keiner der Gründe für seine Auswahl qualifiziert ihn allerdings als Experten für Inflationsbekämpfung. Würde Preiszurückhaltung bei seinen Produkten den Inflationsdruck mildern? Oder würde die damit erhöhte Ausgabefähigkeit seiner Kunden nur woanders für zusätzlichen Preisdruck sorgen? Oder erzeugte er bloß Mangel, wenn er wegen niedrigerer Preise zu Produktionskürzungen gezwungen würde? Selbst wenn er diese Fragen beantworten könnte, bliebe offen, wie hoch die Kosten sind, die er seinen Aktionären, Kunden und Angestellten für diese sozialen Zwecke zumuten dürfte. Wo liegt sein angemessener Anteil und wo der der anderen?

Gleichgültig ob er nun will oder nicht, kann er erwarten, damit durchzukommen, das Geld seiner Aktionäre, Kunden oder Mitarbeiter auszugeben? Werden seine Aktionäre ihn nicht entlassen? (Entweder die aktuellen oder deren Nachfolger, wenn er durch seine Aktionen zugunsten sozialer Verantwortung die Unternehmensgewinne und die Aktienkurse gedrückt hat.) Seine Kunden und Beschäftigten können sich von ihm abwenden, hin zu anderen Herstellern und Arbeitgebern mit weniger Skrupeln hinsichtlich sozialer Verantwortung.

Diese Facette der Doktrin „soziale Verantwortung“ gerät in den Mittelpunkt, wenn damit von Gewerkschaften eine Zurückhaltung bei den Löhnen begründet wird. Verlangt man von Gewerkschaftsfunktionären, ihre Interessen einem höheren Gemeinwohl unterzuordnen, tritt der Interessenkonflikt klar und offensichtlich zutage. Setzen sich Gewerkschafter tatsächlich für Lohnzurückhaltung ein, sind wilde Streiks zu befürchten oder Meutereien und das Aufkommen starker Wettbewerber um ihre Arbeit. Wir stehen hiermit vor dem Paradoxon, dass Gewerkschafter – zumindest in den USA – sich überzeugender und mutiger gegen Einmischung des Staates in den Marktmechanismus zur Wehr setzen als Wirtschaftsvertreter.

Die genannten Schwierigkeiten bei der Ausübung sozialer Verantwortung illustrieren gleichzeitig die großen Vorzüge eines Systems einer wettbewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz. Dies zwingt die Menschen zur Verantwortung für ihr Tun und macht es schwer, andere Leute für egoistische oder auch uneigennützige Zwecke auszubeuten. Sie können natürlich Gutes tun – aber nur auf eigene Kosten.

Mancher Leser mag nun einwenden, es sei ja schön und gut, dass das Erheben von Steuern und die Entscheidung über deren Verwendung für soziale Zwecke wie Kontrolle der Umweltverschmutzung oder Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Staatsaufgaben darstellen, nur seien diese Aufgaben viel zu dringend, als dass man auf die langsamen Mühlen des politischen Prozesses setzen könnte. Die Ausübung sozialer Verantwortung durch die Wirtschaft stelle einen schnelleren und sichereren Weg der Bewältigung dieser drängenden Aufgaben dar.

Ganz abgesehen von der Frage, ob dies sachlich stimmt – ich teile ich die Skepsis Adam Smiths hinsichtlich des zu erwartenden Segens durch die Aktivitäten derjenigen, die sich zum „Einsatz für das öffentliche Gut“ berufen fühlen – ist dieses Argument aus grundsätzlichen Erwägungen zu verwerfen. Es läuft nämlich darauf hinaus, das die Befürworter entsprechender Steuern und Ausgaben nicht in der Lage waren, unter ihren Mitbürgern für entsprechende Mehrheiten zu sorgen, und nun auf undemokratischen Wegen zu erreichen suchen, was auf demokratischen misslang. In einer freien Gesellschaft ist es gar nicht so leicht, „Böses“ zu tun, zumal dem einen „böse“, was dem anderen „gut“ erscheint.

So weit habe ich mich, abgesehen von der kleinen Abschweifung über Gewerkschaften, der Einfacheit halber auf die Behandlung der Frage bezüglich Managern beschränkt.  Aber ganz genau die gleiche Argumentation trifft auch auf das neuere Phänomen zu, dass nämlich Aktionäre von ihren Unternehmen verlangen, sozialer Verantwortung gerecht zu werden (z.B. beim kürzlichen Kreuzzug von G.M.). Meistens versuchen in diesen Fällen wenige Aktionäre (oder Kunden oder Beschäftigte), die übrigen Aktionäre gegen ihren Willen zu sozialem Engagement im Sinne der Aktivisten zu bewegen. Sofern sie dabei erfolgreich sind, besteuern sie damit die übrigen und geben das Geld dann aus.

Sofern es sich um einen einzelnen Unternehmensinhaber handelt, ist die Lage etwas anders. Wenn  die Rendite seines Unternehmens wegen „sozialen Engagements“ sinkt, gibt er sein eigenes Geld aus und nicht das anderer. Wenn er sein Geld für derartige Zwecke ausgeben möchte, ist das in Ordnung und meines Erachtens ist nichts dagegen einzuwenden. Dabei mag er auch seinen Mitarbeitern und Kunden Kosten auferlegen. Da in diesem Falle aber eine monopolartige Machtstellung sehr viel unwahrscheinlicher ist als bei Großunternehmen oder Gewerkschaften, sind entsprechende Nebenwirkungen vernachlässigbar.

In der Praxis wird die Doktrin der sozialen Verantwortung allerdings häufig als Deckmantel für andere Dinge, die damit nichts zu tun haben, missbraucht.

So mag es beispielsweise im langfristigen Interesse eines Unternehmens als Hauptarbeitgeber einer kleinen Gemeinde liegen, Ressourcen für das Gemeinwohl oder die Verbesserung der Verwaltung bereitzustellen. Dadurch kann es leichter gute Mitarbeiter anlocken, die Lohnkosten senken, Verluste durch Diebstahl und Sabotage reduzieren oder ähnliche Vorteile erwirken. Angesichts der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohltätigkeitsspenden können Aktionäre sich darüber hinaus auch veranlasst sehen, diese über das Unternehmen laufen zu lassen, weil ein Teil der Beträge andernfalls aus Steuer abgeführt werden müsste.

In all diesen und ähnlich gelagerten Fällen liegt die Versuchung nahe, die Aktivitäten als Beispiele „sozialer Verantwortung“ zu deklarieren. Angesichts des aktuellen Zeitgeistes mit seiner verbreiteten Aversion gegen „Kapitalismus“, „Gewinne“ und „seelenlose Unternehmen“ usw. stellt dies eine Möglichkeit für Unternehmen dar, gleichsam als Nebenprodukt für ohnehin aus Eigeninteresse zu tätigende Ausgaben auch noch ein wenig „goodwill“ zu erzeugen.

Es wäre inkonsequent von mir, von Unternehmensmanagern zu verlangen, diese zynische Praxis des „window-dressings“ zu beenden, weil es die Fundamente einer freien Gesellschaft beschädigte. Denn das bedeutete ja, an ihre „soziale Verantwortung“ zu appellieren. Wenn unsere Institutionen und die öffentliche Meinung ein derartiges Verschleiern der eigenen Interessen erfordern, kann ich mich nicht ernsthaft darüber empören. Andererseits empfinde ich Bewunderung für die Selbständigen oder auch Aktionäre von Großunternehmen, die solch ein taktisches Verhalten als an der Grenze zum Betrug ablehnen.

Ob nun verurteilenswürdig oder nicht, schaden das Mittel der Verschleierung sozialer Verantwortung ebenso wie das Geschwätz einflussreicher und anerkannter Geschäftsleute den Grundfesten einer freien Gesellschaft. Die Schizophrenie mancher Unternehmensführer überwältigt mich immer wieder. Bei Dingen, die ihr Geschäft betreffen, zeigen sie eine enorme Weitsicht und geistige Klarheit. Unglaublich kurzsichtig und unstruktruiert erweisen sie sich hingegen bei Angelegenheiten jenseits des unmittelbaren Geschäftsinteresses, die aber gleichwohl für das Überleben der Wirtschaft im allgemeinen von großer Bedeutung sind. Diese Kurzsichtigkeit erweist sich in aller Klarheit am Beispiel der Bemühungen von Wirtschaftsvertretern um Lohn- und Preisrichtlinien oder –kontrollen, wie auch um Maßnahmen der Einkommenspolitik. Nichts könnte in kürzerer Zeit das System einer freien Marktwirtschaft zerstören und durch ein solches zentraler Steuerung ersetzen, als den Staat mit Preis- und Lohnkontrollen zu beauftragen.

Diese Kurzsichtigkeit zeigt sich aber auch bei Reden von Wirtschaftsführern über soziale Verantwortung. Das mag kurzfristig zwar Prestige bringen. Gleichzeitig stärkt es aber die schon viel zu verbreitete Sicht, Gewinnerzielung sei böse und unmoralisch und deshalb durch externe Kräfte zu unterbinden. Ist dieser Standpunkt aber erst einmal eingenommen, werden die externen Kräfte zur Marktkontrolle nicht die sozialen Gewissen der sich auslassenden Unternehmensführer sein, wie hochstehend sie auch sein mögen, sondern die eiserne Faust des Staates. Hier scheinen mir die Unternehmensführer ebenso wie bei den Preis- und Lohnkontrollen selbstmörderische Neigungen an den Tag zu legen.

Das dem Marktmechanismus zugrunde liegende politische Prinzip lautet Einstimmigkeit. In einer idealen freien Marktwirtschaft, aufbauend auf Privatbesitz, wird niemand gezwungen, alle Kooperation ist freiwillig, alle kooperierenden Parteien profitieren, andernfalls brauchen sie nicht teilzunehmen. Es gibt keine Werte oder soziale Verantwortung außer solchen, die von den Individuen geteilt werden. Die Gesellschaft besteht aus einer Ansammlung von Individuen und  verschiedenen Gruppen, zu denen sie sich freiwillig zusammenschließen.

Das politische Prinzip des politischen Mechanismus lautet Übereinstimmung. Der Einzelne muss eher allgemeinen sozialen Zwecken dienen, ob diese nun durch Kirchen, Diktatoren oder Mehrheiten festgelegt werden. Dabei mag der einzelne durchaus etwa durch Stimmabgabe ein Mitspracherecht haben. Ist er aber überstimmt, muss er sich fügen. Es ist zulässig, dass einige andere dazu verpflichten, zu einem allgemeinen sozialen Ziel beizutragen, ob sie nun wollen oder nicht.

Leider ist Einstimmigkeit nicht überall herzustellen. Es gibt auch einige Bereiche, die ohne Einstimmigkeit nicht funktionieren, weshalb meines Erachtens auf den politischen Mechanismus nicht völlig verzichtet werden kann.

Nimmt man die Doktrin der sozialen Verantwortung aber ernst, weitet sich der politische Mechanismus unweigerlich auf alle menschlichen Aktivitäten aus. Hinsichtlich seiner philosophischen Grundlagen unterscheidet er sich nicht von den meisten, eindeutig kollektivistischen Lehren. Der einzige Unterschied besteht in der Behauptung, kollektivistische Ziele wären ohne kollektivistische Mittel zu erreichen. Deshalb habe ich sie in meinem Buch „Kapitalismus und Freiheit“ als „fundamental subversive Doktrin“ in einer freien Gesellschaft bezeichnet und festgestellt, dass in einer solchen freien Gesellschaft „für Unternehmen nur eine einzige soziale Verantwortung besteht – die Ressourcen für Aktivitäten zu nutzen, die möglichst viel Gewinn erbringen, unter Einhaltung der Spielregeln, d.h. sich im offenen und freien Wettbewerb zu engagieren, ohne Täuschung und Betrug.“

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Aus dem Englischen übersetzt von Dr. Bernhard Pieper.

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Milton Friedman (* 31. Juli 1912 in Brooklyn, New York City; † 16. November 2006 in San Francisco) war ein US-amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler, der fundamentale Arbeiten auf den Gebieten der Makroökonomie, der Mikroökonomie, der Wirtschaftsgeschichte und der Statistik verfasste. Er erhielt 1976 den Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften für seine Leistungen auf dem Gebiet der Analyse des Konsums, der Geschichte und der Theorie des Geldes und für seine Demonstration der Komplexität der Stabilitätspolitik.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

Fotos: www.acting-man.de und wikipedia

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