Das Gleichheitsideal

7.7.2014 – von Ludwig von Mises.

Ludwig von Mises (1881 – 1973)

[D]as Gleichheitsideal ist ursprünglich als naturrechtliche Forderung aufgestellt worden. Man hat versucht, es mit religiösen, physiologischen und philosophischen Erwägungen zu rechtfertigen. Doch alle diese Begründungen erweisen sich als unstichhaltig. Es steht ja gerade fest, daß die Menschen von Natur aus verschieden veranlagt sind. Man kann mithin die Forderung, daß alle gleich behandelt werden sollen, nicht darauf stützen, daß alle gleich seien. Nirgends erweist sich die naturrechtliche Begründung fadenscheiniger als gerade beim Gleichheitsprinzip.

Wenn wir das Gleichheitsideal verstehen wollen, müssen wir von seiner geschichtlichen Bedeutung ausgehen. Es ist, wie überall dort, wo es früher aufgetreten war, auch in der Neuzeit wieder als Verwerfung der ständischen Differenzierung der Rechtsfähigkeit der Einzelnen aufgestellt worden. So lange Schranken für die Entwicklung des Einzelnen und ganzer Volksschichten bestehen, kann man auf einen durch gewaltsame Umwälzungen nicht gestörten Gang des gesellschaftlichen Lebens nicht hoffen. Die Rechtlosen bilden immer eine Gefahr für den Bestand der gesellschaftlichen Ordnung. Das gemeinsame Interesse, das sie an der Beseitigung der sie bedrückenden Schranken haben, verbindet sie zu einer Gemeinschaft, die ihre Forderungen, da es auf friedlichem Wege nicht geht, auch gewaltsam durchzusetzen bereit ist. Der gesellschaftliche Frieden kann nur erreicht werden, wenn man alle Glieder der Gesellschaft an den demokratischen Einrichtungen teilnehmen läßt. Das aber bedeutet die Gleichheit aller vor dem Gesetz.

Dem Liberalismus spricht aber noch eine andere Erwägung für die Gleichheit vor dem Gesetze. Es liegt im Interesse der Gesellschaft, daß die Produktionsmittel in die Hände jener gelangen, die sie am besten zu nutzen verstehen. Die Abstufung der Rechtsfähigkeit nach dem Zufall der Geburt hindert die Produktivgüter auf dem Wege zum besten Wirt. Es ist bekannt, welche Rolle dieses Argument in den liberalen Kämpfen, vor allem bei der Bauernbefreiung, gespielt hat.

So sind es durchaus nüchterne Zweckmäßigkeitsgründe, die dem Liberalismus für das Gleichheitsprinzip sprechen. Er ist sich dabei voll bewußt, daß die Gleichheit vor dem Gesetze mitunter zu Ungeheuerlichkeiten führen und daß sie für den Einzelnen unter Umständen sehr drückend werden kann, weil den einen das hart treffen mag, was dem anderen willkommen ist. Doch die Gleichheitsidee des Liberalismus entspringt sozialen Rücksichten; wo die mitspielen, müssen die Empfindlichkeiten Einzelner zurücktreten. Wie alle anderen gesellschaftlichen Einrichtungen bestehen auch die Rechtsnormen um der Gesellschaftszwecke willen; der Einzelne muß sich ihnen beugen, weil seine eigenen Ziele nur in der Gesellschaft und mit der Gesellschaft erreicht werden können.

Es ist ein Verkennen des Wesens der Rechtseinrichtungen, wenn man sie als mehr auffaßt denn als solche und daraus neue Ansprüche abzuleiten sucht, die verwirklicht werden sollen, ob darunter auch die angestrebten Zwecke des gesellschaftlichen Zusammenwirkens leiden mögen. Die Gleichheit, die der Liberalismus schafft, ist Gleichheit vor dem Gesetze; eine andere hat er nie angestrebt. Es ist daher im Sinne des Liberalismus eine ungerechtfertigte Kritik, wenn man diese Gleichheit als unzulänglich tadelt und darüber hinaus volle Einkommensgleichheit durch gleichmäßige Verteilung der Genüsse als die wahre Gleichheit bezeichnet.

Gerade in dieser Gestalt findet aber das Gleichheitsprinzip immer freudige Zustimmung bei allen jenen, die bei der gleichmäßigen Verteilung der Güter mehr zu gewinnen als zu verlieren hoffen. Die Massen sind leicht für diese Gleichheit anzuwerben. Hier liegt ein dankbares Betätigungsfeld für Demagogen. Wer gegen die Reichen auftritt, wer immer wieder das Ressentiment der Wenigerbemittelten zu erwecken sucht, kann auf großen Zulauf rechnen. Die Demokratie schafft nur die günstigsten Vorbedingungen für die Entfaltung dieses Geistes, der verborgen immer und überall vorhanden ist. Das ist die Klippe, an der alle demokratischen Staatswesen bisher zugrunde gegangen sind. Die Demokratie unserer Zeit ist auf dem besten Wege, ihnen zu folgen.

Es ist eigentümlich, daß man jene Auffassung des Gleichheitsprinzips, die die Gleichheit nur vom Gesichtspunkte der Erreichung der gesellschaftlichen Zwecke betrachtet und nur soweit durchgeführt wissen will, als sie diesen Zwecken dient, als unsozial bezeichnet, dagegen jene Auffassung, die ohne Rücksicht auf die Folgen daraus ein subjektives Recht auf Einräumung einer Kopfquote des Nationaleinkommens gemacht hat, als die soziale Auffassung ansieht. In den griechischen Stadtstaaten fühlte im vierten Jahrhundert der Bürger sich als Herr des Eigentums aller Staatsangehörigen und heischte gebieterisch seinen Anteil, wie ein Aktionär seine Dividende fordert. Äschines hat im Hinblicke auf die Übung, Austeilungen von gemeinem Gut und von konfisziertem Privatgut vorzunehmen, das treffende Wort gesprochen, die Athener kamen aus der Ekklesie nicht wie aus einer politischen Versammlung, sondern wie aus der Sitzung einer Genossenschaft, in der die Verteilung des Überschusses erfolgt ist. Man kann nicht leugnen, daß auch heute der gemeine Mann dazu neigt, den Staat als eine Rentenquelle zu betrachten, aus der er möglichst viel Einkommen ziehen will.

Das Gleichheitsprinzip in der erweiterten Fassung ergibt sich keineswegs mit Notwendigkeit aus dem demokratischen; es ist gesondert zu betrachten. Man darf es ebensowenig wie eine andere Norm für das gesellschaftliche Leben von vornherein als gültig anerkennen. Man muß sich über seine Wirkungen Klarheit verschaffen, ehe man es beurteilen kann. Daß es bei der Masse im allgemeinen sehr beliebt ist und daher in demokratischen Staaten leicht Anerkennung finden kann, stempelt es ebensowenig zu einem demokratischen Grundsatz, wie es den Theoretiker veranlassen darf, sich in seiner Prüfung Schranken aufzuerlegen.

Ludwig von Mises (1932 [1922]), Die Gemeinwirtschaft. Untersuchungen über den Sozialismus. Lucius & Lucius, S. 53 – 56. Fußnoten wurden weggelassen.

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Ludwig von Mises, geb. 1881 in Lemberg, war der wohl bedeutendste Ökonom und Sozialphilosoph des 20. Jahrhunderts. Wie kein anderer hat er die (wissenschafts)theoretische Begründung für das System der freien Märkte, die auf unbedingter Achtung des Privateigentums aufgebaut sind, und gegen jede Form staatlicher Einmischung in das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben geliefert. Seine Werke sind Meilensteine der Politischen Ökonomie. Das 1922 erschienene “Die Gemeinwirtschaft” gilt als erster wissenschaftlicher und umfassender Beweis für die “Unmöglichkeit des Sozialismus”. Sein Werk “Human Action” (1949) hat bei amerikanischen Libertarians den Rang einer akademischen “Bibel”. Mises war Hochschullehrer an der Wiener Universität und Direktor der Österreichischen Handelskammer. Ab 1934 lehrte er am Institut des Hautes Etudes in Genf. 1940 Übersiedlung nach New York, wo er nach weiteren Jahrzehnten der Lehr- und Gelehrtentätigkeit 1973 im Alter von 92 Jahren starb.

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