Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben

16.4.2018 – Der nachfolgende Beitrag ist ein Auszug aus dem soeben erschienenen Buch „Freie Privatstädte – mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt“.

Der Autor, Titus Gebel, ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen.

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Titus Gebel

Im Jahr 1957 beschloss die Regierung Adenauer mit ihrer Bundestagsmehrheit gegen den Rat zahlreicher Experten die Einführung einer umlagefinanzierten Rentenversicherung. Die Teilnahme an dieser ist für die allermeisten Beschäftigten zwingend. Das Rentenniveau ist seither von angepeilten 60 % des letzten Durchschnittslohns auf 48 % abgesunken, trotz Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Im Jahre 1999 beschloss die Regierung Kohl mit ihrer Bundestagsmehrheit gegen den Rat zahlreicher Experten die Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung in Deutschland. Die arbeitende Bevölkerung, deren Produktivität die Deutsche Mark zu einer relativ stabilen Währung mit entsprechender Kaufkraft gemacht hatte, wurde nicht gefragt. Alle Euro-Stabilitätsregeln wurden seither gebrochen. Faktisch werden heute von Deutschland die hochverschuldeten Euro-Südländer mitfinanziert, die entsprechenden Kreditforderungen (u. a. Target-2-Salden) dürften uneinbringlich sein.

Die Regierung Schröder beschloss 2001 mit ihrer Bundestagsmehrheit den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zur Stabilisierung eines islamischen Regimes, das unter anderem den Übertritt zum Christentum mit dem Tode bestraft. Dieser Einsatz kostete bisher 54 deutschen Soldaten das Leben und verursachte dem Steuerzahler Kosten von fast 10 Milliarden Euro.

Im Juni 2011 verkündete die Regierung Merkel entgegen kurz zuvor getroffener vertraglicher Vereinbarungen den Ausstieg aus der Atomenergie. Als Folge davon sind nicht nur die Energiepreise stark gestiegen, sondern die Bundesländer und damit letztlich die Steuerzahler sehen sich milliardenschweren Schadensersatzforderungen der Energiekonzerne ausgesetzt.

Im September 2015 verfügte die Regierung Merkel die Öffnung der Landesgrenzen, so dass in der Folge Massen von überwiegend unqualifizierten jungen Männern aus Entwicklungsländern nach Deutschland kamen. Die Regierung selbst schätzt die dafür erforderlichen Kosten, insbesondere der sozialstaatlichen Alimentation dieser Menschen, auf 100 Milliarden Euro allein für die nächsten fünf Jahre, nach anderen Schätzungen betragen die Kosten mindestens das Doppelte. Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich seither erheblich verschärft. Öffentliche Feste in deutschen Großstädten können oft nur noch unter aufwendigen Sicherheitsvorkehrungen abgehalten werden, insbesondere die Zahl der Gewaltdelikte ist stark gestiegen.

Es wäre ein Leichtes, diese Liste weiter zu verlängern oder in anderen Staaten vergleichbare Sachverhalte zu finden. Was aber ist allen diesen Vorgängen gemein?

  • Erstens hat eine kleine Minderheit aufgrund ihrer eigenen Einschätzungen und Präferenzen Entscheidungen getroffen, die sämtliche Menschen in ihrem Herrschaftsbereich betreffen.
  • Zweitens hat diese Minderheit keinerlei wirtschaftliche Nachteile zu befürchten, wenn ihre Entscheidungen finanziellen oder anderweitigen Schaden verursachen.
  • Drittens ist die Hauptlast zur Umsetzung der Entscheidungen von denjenigen zu tragen, die nicht mitentscheiden durften.

Dieser Grundmechanismus wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass Parlamentszustimmungen erforderlich sind oder weitere Gremien einbezogen werden.

Die aufgezeigten Beispiele stellen indes nur einen kleinen Ausschnitt dar. Das Problem erstreckt sich praktisch über alle Lebensbereiche. Von Geburt bis zum Tod werden Regeln aufgestellt, ohne dass es eine Rolle spielt, ob die Betroffenen eine solche Wahl auch treffen würden, wenn sie selbst entscheiden dürften. Im Prinzip ist das ganze System darauf aufgebaut, dass A entscheidet, was B und C zu tun und was sie an D (und A) zu zahlen haben.

In anderen Lebensbereichen kann der Mensch aber durchaus für sich selbst entscheiden. Etwa was er isst, welche Kleidung, welches Auto, welche Freunde und welchen Ehepartner er wählt. Er entscheidet, welche Reisen er unternimmt, welche Finanzanlagen er tätigt, welche Versicherungen er abschließt, in welcher Farbe er seine Wohnung streicht. Er wählt aus, für welche Zwecke er spendet, welche Hobbys er ausübt und welche elektronischen Geräte er sich anschafft. Er bestimmt, welche Meinung er hat und welche Vereine und Initiativen er unterstützt, wo er arbeitet und in welchem Beruf, ob er Kinder haben möchte oder nicht. Offensichtlich ist der Mensch in der Lage, diese Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Warum soll er dann nicht auch in anderen Bereichen selbst bestimmen? Etwa wie er seine Altersvorsorge gestaltet, welche Zahlungsmittel er bevorzugt, welche politischen Anliegen er unterstützt, aus welchen Energiequellen er seinen Strom bezieht, mit wem er zusammenleben und wen er alimentieren möchte. Zur Verdeutlichung:

Stellen Sie sich vor, Sie leben in einer Automobildemokratie. In einer Automobildemokratie hat jeder das Recht, aber auch die Pflicht, ein Auto zu kaufen. Wie dieses Auto aussieht, wie es motorisiert ist, welche Innenausstattung und welche Farbe es hat, entscheidet die demokratisch gewählte Autoregierung. Diese bestimmt auch, welchen Preis Sie dafür bezahlen müssen. Beides gefällt häufig nicht. Dann wird eine andere Regierung gewählt, die andere Vorlieben hat, die sie den Autokäufern aufzwingt. Es gibt ein ständiges Hauen und Stechen darum, wie dieses Einheitsauto beschaffen ist; zahllose Hersteller und Zulieferer unterhalten Lobbyisten am Regierungssitz, damit ihre Produkte in das Automodell der jeweiligen Regierung eingebaut werden. Verschiedene Interessengruppen, die unterschiedliche Antriebsarten bevorzugen, versuchen ebenfalls, auf Parlament und Regierung Einfluss zunehmen. Unzählige autopolitische Gruppierungen machen geltend, dass sie den vollen Preis nicht bezahlen können und versuchen daher Ermäßigungen herauszuschlagen. Vor einigen Jahren wurde ein zweiter Autotyp eingeführt, der einfacher ausgestattet und billiger ist. Viele Intellektuelle kritisieren, dass dadurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstanden sei. In einem sind sich aber alle einig: das System mag zwar Unzulänglichkeiten haben, aber ein besseres gibt es nicht. Denn was wäre die Alternative? Doch nur ein Autodiktator oder Autokönig, der nicht demokratisch gewählt ist und bestimmt, welchen Autotyp es zu welchem Preis für alle geben muss. Das hatte man früher, und zu diesen Zeiten will niemand zurück. Die Idee, dass die Menschen unter zahllosen verschiedenen Angeboten und Herstellern das Auto heraussuchen können, das ihnen am besten gefällt, mit der Ausstattung, die ihnen am ehesten zusagt, ist für die Bürger der Automobildemokratie völlig undenkbar. Dieser Gedanke ist so bizarr, dass er in der Öffentlichkeit nicht einmal diskutiert wird.

Tatsächlich leben wir in einem solchen System. Man ersetze einfach das Wort Automobil durch „staatliche Leistungen und Aktivitäten“. Steuerzahler müssen Subventionen für unwirtschaftliche Technologien finanzieren, staatliche Fernsehsender und militärische Auslandseinsätze, Lehrstühle für Gender-Studien und Theologie, selbst wenn sie all dies ablehnen. Die Bürger werden weiter gezwungen, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen abzuschließen, egal ob sie das wollen oder nicht. Sie dürfen keine Glühbirnen, leistungsstarken Staubsauger, Plastiktüten oder Zigaretten ohne Warnhinweise erwerben. Und die Verbots- und Gebotsliste wird jedes Jahr länger. Mit anderen Worten: Die Bürger sind keine Kunden, sondern Untertanen. Wieso ist das so und wieso finden die meisten nichts dabei?

Das liegt daran, dass wir immer noch einem Staats- und Souveränitätskonzept anhängen, das aus einer Zeit der absoluten Herrschaft stammt. Der Begriff der Souveränität wird im innerstaatlichen Bereich verwendet, um die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Staat zu bezeichnen. Nach der ursprünglichen Konzeption steht diese Souveränität dem Monarchen zu. In demokratischen Staaten hat sich diese nach offizieller Lesart auf das Volk verlagert, wobei sich die Volkssouveränität meist in der einmaligen Verabschiedung einer Verfassung sowie der Teilnahme an Wahlen und gelegentlichen Abstimmungen erschöpft. Während die Welt von gestern monarchische Souveräne kannte, besteht die Welt von heute aus kollektiven Souveränen, wobei die Kollektive ihre Macht an Gremien delegiert haben, die – das zeigt die Erfahrung – zunehmend und schlussendlich nur noch eigene Interessen verfolgen.

Zurück zum Autobeispiel: Wäre es nicht großartig, wenn Sie selbst entscheiden könnten, welches Auto Sie kaufen, welche Ausstattung dieses hat und welchen Preis Sie dafür zu zahlen bereit sind? Oder wenn Sie davon absehen können, überhaupt ein Auto zu kaufen? Es ist nämlich nicht so, dass die einzige Alternative zur demokratischen Wahl einer Regierung, die den Autotyp bestimmt, ein Diktator oder Monarch ist, der selbstherrlich und ohne gerichtliche Kontrolle ein Auto vorschreibt. Es gibt nicht nur die Alternativen Mitbestimmung oder Fremdbestimmung. Selbstbestimmung ist auch eine Option.

Warum sollte eine Gruppe anderer Menschen überhaupt darüber entscheiden, wie Sie Ihr Leben zu führen haben? Das gilt zumal, wenn Sie diese Menschen weder ausgesucht noch beauftragt haben, noch diese besonders befähigt sind. Sie könnten etwa der Auffassung sein, dass Sie das Recht haben, Ihr Leben und Ihre Lebensumstände so zu gestalten, wie Sie dies für richtig halten und, wenn Sie von anderen etwas wollen, dies auf der Basis freiwilligen Leistungstausches zu tun. Sie wollen nicht Mitbestimmung, sondern Selbstbestimmung. Daraus ergeben sich zwei allgemeine Prinzipien:

  • Erstens, dass derjenige, der anderen kein Leid zugefügt, Anrecht darauf hat, in Ruhe gelassen zu werden, auch von der Regierung oder der Mehrheit.
  • Zweitens, dass die menschliche Interaktion auf freiwilliger Basis und nicht auf der Basis von Zwang stattfindet, auch in Großgruppen.

Heutige Staaten können nicht nur keines der beiden Prinzipien garantieren, sie basieren vielmehr auf der Verletzung derselben: die Regierung setzt aufgrund ihres Gewaltmonopols das durch, was sie möchte und Sie müssen dafür bezahlen, ob Ihnen die Massnahme gefällt oder nicht. Das gilt auch für westliche Demokratien. Die Ablösung der Diktatur von Einzelnen durch die Diktatur von Partei-Oligarchien oder Mehrheiten ist sicher nicht das Ende der Geschichte. Freiheit und auf Zwang gegründete Herrschaft sind nicht kompatibel. Ob diese Herrschaft demokratisch legitimiert ist oder nicht, spielt für diesen Befund keine Rolle. Freiheit bedarf der Freiwilligkeit.

Wer einem Staat zugehörig ist, muss nach herkömmlicher Auffassung dessen sämtliche Regeln befolgen, was immer die staatlichen Organe auch für Gesetze aufstellen oder ändern. Über Konfliktfälle entscheiden wiederum staatliche Gerichte. Diese Fremdbestimmung geht so weit, dass nicht einmal die Aufgabe der Staatsbürgerschaft daran etwas zu ändern vermag. Wer etwa aus Deutschland wegzieht, muss nicht nur eine Wegzugssteuer bezahlen, sondern ist für weitere zehn Jahre steuerpflichtig für Einkommen aus allen deutschen Vermögenswerten; selbst dann, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt. Auch bei Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft ist eine Wegzugssteuer fällig, hinzu kommt eine vierstellige „Bearbeitungsgebühr“. Frankreich, das seit Jahren steuerzahlende Staatsbürger in großer Anzahl verliert, legt Austrittswilligen bewusst bürokratische Hürden in den Weg:

Eine gute Freundin, die länger als zehn Jahre mit einem Monegassen verheiratet war und in Monaco lebt, erhielt die monegassische Staatsbürgerschaft und wollte dafür die französische aufgeben. Sie musste dies eingehend begründen und wurde sogar vor eine Kommission zu einer Anhörung geladen, die sie schließlich aufforderte, vor allen Anwesenden ihren französischen Pass zu zerschneiden. Mit dieser weiteren Schikane war sie allerdings nicht mehr einverstanden, sie legte den Pass auf den Tisch und empfahl sich.

Alle diese Vorgänge erinnern einen eher an das Freikaufen aus der Leibeigenschaft als die Beendigung einer Beziehung unter Gleichgestellten. Wohlgemerkt, wir reden in den genannten Beispielen von drei Staaten, die für sich in Anspruch nehmen, Hort der Freiheit zu sein. Kein Dienstleister behandelt seine Kunden so. Kündigt man, erhält man meist ein Schreiben, in dem die Vertragsbeendigung mit Bedauern bestätigt wird. Häufig wird gefragt, was der Grund sei, wo sich der Anbieter verbessern könne und dass man sich freue, wenn der Kunde wieder zurückkomme. Manchmal werden einem sogar verbesserte Konditionen angeboten, wenn man die Kündigung zurücknimmt. Dieses zivilisierte, kundenfreundliche Vorgehen sollten wir auf den Markt des Zusammenlebens übertragen. Wie kann das gelingen?

Unter Beachtung des Gewaltverzichts gegen andere hat jeder Mensch das Recht, sein Leben so zu führen, wie er das für richtig erachtet. Diese Schlussfolgerung ist unumgänglich, wenn man langfristig ein friedliches Zusammenleben der Menschen erreichen möchte. Alles andere würde nämlich bedeuten, bestimmten Menschen oder der Mehrheit mehr Rechte als anderen zu geben. Da jeder mit seinen Handlungen Erfolg haben möchte, und dies nur möglich ist, wenn Dritte das nicht verhindern, muss er umgekehrt auch bereit sein, nicht in die Handlungen anderer einzugreifen. Das entspricht der Goldenen Regel, wonach man sich so verhalten soll, wie man es von anderen erwartet (positive Variante) bzw. man anderen nicht Dinge antun soll, die man selbst auch nicht erleiden möchte (negative Variante). Die zweite Variante ist die weniger weit gehende und daher leichter einzuhaltende. Verkörpert ist sie etwa in dem Sprichwort:

Was Du nicht willst, dass man Dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.

Auf sie wird im Folgenden Bezug genommen. Die Goldene Regel ist bereits aus antiker Zeit als Handlungsleitfaden bekannt. Sie ist deshalb so universell anwendbar, weil sie nicht des Rückgriffes auf göttliche Gebote, angebliches Naturrecht oder das Konzept des Selbsteigentums bedarf. Es handelt sich einfach um einen Ausfluss der Gegenseitigkeit: Wie Du mir, so ich Dir. Auch der Kategorische Imperativ von Kant fußt letztlich auf einer solchen Universalisierung eigener Urteile, wobei dort mit dem Verweis auf die Maximen des Handelns die Unterscheidung getroffen wird zwischen rein subjektiven und von Mensch zu Mensch höchst unterschiedlichen Neigungen und Interessen einerseits und andererseits den universellen Freiräumen, wie auch Grenzen, die für diese gelten. In der Wirklichkeit wäre freilich schon viel gewonnen, wenn wenigstens die Goldene Regel in der hier vertretenen Form beachtet würde. Wäre dies der Fall, könnte es keine Institutionen geben, weder Politik, Religion noch Mehrheit, die das Recht haben, dem Menschen gegen seinen Willen in dessen ureigenen Bereich, seine Lebensführung, hinein zu reden. Natürlich nehmen sich jene Institutionen genau das heraus, was aber schlichte Anmaßung ist. Nur ich habe das Recht, über mein Leben zu bestimmen, solange ich anderen das ebenfalls zugestehe, meine Lebensführung somit auf universellen, jedem Menschen in gleicher Weise zugestandenen Vernunftgründen (Kants Maximen) beruht. Ich kann diese Befugnis freiwillig delegieren und mich, aus welchen Gründen auch immer, den Regeln politischer, sittlicher und religiöser Ideen oder dem Schutz eines Machthabers unterwerfen, aber jeder entsprechende Zwang dazu ist Unrecht. Dazu ein Beispiel:

Somaliland ist ein einigermaßen funktionierendes Gemeinwesen im Norden von Somalia (ehemals Britisch-Somaliland), das sich nach dem Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Somalia herausgebildet hat und als solches weiterbestehen will. Ich habe in den USA einmal einen somalischen Taxifahrer auf Somaliland angesprochen. Für ihn war es völlig klar, dass die Bewohner von Somaliland kein Recht haben, einen eigenen Staat zu gründen. Auf meine Frage warum, meinte er: „Weil wir anderen Somalis das nicht wollen.“ Wenn ich in Europa argumentiere, dass Gleichgesinnte doch das Recht haben sollten, in einem eigenen Gemeinwesen zu leben, in dem z. B. keine Umverteilung stattfindet, dann ist die Antwort häufig so ähnlich wie die des somalischen Taxifahrers. „Das geht nicht, weil ‚wir’ das nicht wollen.“ Entsprechendes gilt für die generelle Ablehnung von Sezessionen.

Gesellschaften, welche das Selbstbestimmungsrecht des Einzelmenschen nicht anerkennen, und dazu gehört zu entscheiden, mit wem und in welcher Form er mit anderen zusammenleben möchte, sind in gewisser Weise immer noch unaufgeklärt. Sie werden ein friedliches Zusammenleben dauerhaft nicht erreichen können, sondern stattdessen unendliche Kämpfe darüber austragen, was „wir“ wollen und was gut für „uns alle“ ist. Wer aber den Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben abspricht, der ist schlicht autoritär, auch wenn er sich selbst liberal oder demokratisch nennt.

Wie kann der Einzelne das Recht ausüben, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten? Diese Frage stellt sich im Hinblick darauf, dass allein aus Sicherheitsgründen ein Zusammenschluss in einem Gemeinwesen, namentlich einem Staat oder staatsähnlichen Gebilde, auf absehbare Zeit der Regelfall sein wird. Natürlich ist es möglich, fernab der Zivilisation als Einsiedler sein anarchisches Dasein zu fristen, aber nahezu alle Menschen bevorzugen den Austausch und das Zusammenleben mit anderen. Das Selbstbestimmungsproblem kann gelöst oder doch entschärft werden, indem ein echter Markt für „Staatsdienstleistungen“ entsteht. Die derzeit zweihundert Länder für sieben Milliarden Einwohner mit ihren weitgehend gleichen oder ähnlichen Systemangeboten könnten um tausende von unabhängigen oder wenigstens teilautonomen Gemeinwesen ergänzt werden. Dadurch wäre es leichter für jeden Einzelnen, über schlechte Systeme mit den Füßen abzustimmen, anstatt einen nicht messbaren Einfluss alle paar Jahre an der Wahlurne auszuüben. Staaten wären gezwungen, als attraktive Dienstleister um Kunden zu werben, anstatt ihre Bürger als Melkkühe und Versuchskaninchen für Weltverbesserungsideen zu betrachten. Die Integration neuer Modelle des Zusammenlebens in bestehende Nationalstaaten oder in supranationale Werte- und Kulturgemeinschaften wäre unschwer möglich. Vor allem aus verteidigungstechnischen Gründen wäre das bis auf weiteres auch anzuraten. Von solch neuen Gemeinwesen würden Dienstleistungen gegen Bezahlung erbracht, etwa Sicherheit, Rechtsprechung, Anbindung an die Infrastruktur. Sämtliche Rechte und Pflichten, insbesondere was dafür zu bezahlen ist, würden – wie in anderen Märkten auch – in einem Vertrag niedergelegt, der nicht einseitig geändert werden könnte. Jeder könnte darüber hinaus wählen, welche Leistungsmodule er vom Staatsdienstleister in Anspruch nehmen würde und müsste dafür entsprechend bezahlen. Der entscheidende Punkt ist daher nicht, ob diese Gemeinwesen allen oder einer Mehrheit gefallen werden. Entscheidend ist, dass die Teilnahme wie bei allen Vertragsverhältnissen auf Freiwilligkeit beruht.

Wer all das ablehnt, bleibt in herkömmlichen Systemen. Für viele Menschen mag ein System, das auf Eigenverantwortung und Selbstbestimmung beruht, schlichtweg nicht das richtige sein. Sie verlangen nach Führung, Vorgaben für ihr Leben sowie Sinnstiftung. Auch das ist eine zu respektierende Entscheidung. Gleichwohl bedeutet dies, die Souveränität künftig ausdrücklich dem Einzelmenschen zuzugestehen, auch wenn er von dieser keinen Gebrauch machen will.

Jeder sei daher grundsätzlich Souverän Seiner Selbst und Inhaber der obersten Kompetenz zur Regelung seiner eigenen Angelegenheiten, nach außen wie nach innen. Dieser Gewinn an Selbstbestimmung bei gleichzeitiger höherer Leistungsqualität zu niedrigeren Kosten wird so attraktiv sein, dass er sogar bestehende Systeme verändern kann, ohne dass Gewalt, Revolution oder das Gewinnen von Wahlen dafür notwendig sind. Diese Souveränität des Einzelmenschen ist freilich der Gegenpol zu allen Kollektivideen politischer oder religiöser Prägung, die von den Menschen fordern, zugunsten eines Gemeinwohls oder der göttlichen Ordnung vom Wunsch auf ein selbstbestimmtes Leben Abstand zu nehmen. Was sie meist nicht erwähnen, ist, wer das Gemeinwohl oder die göttliche Ordnung definiert. Das sind ausnahmslos die Vertreter dieser Ideen selbst. Und sie tun dies auf eine Art und Weise, die zufällig ihren eigenen Interessen und Vorlieben entspricht. Wobei sie das oft sogar vor sich selbst zu verbergen suchen. Im Grunde sind alle heutigen Systeme noch so konzipiert, dass sie die Macht der Herrschenden beschränken, ohne jedoch die Legitimation der Herrschaft über andere überhaupt infrage zu stellen. Das aber ist eine in anderen Bereichen längst überholte Betrachtungsweise. Dort haben wir das Recht, selbstbestimmt zu entscheiden, wie wir unser Leben gestalten wollen. Notwendige Hilfe erhalten wir von Dienstleistern.

Kommen wir auf die Eingangsbeispiele zurück: Es ging um Rentenversicherung, Euro- Einführung, Energiewende, Öffnung der Grenzen und militärische Auslandseinsätze. In einer vertraglich geregelten Dienstleistungsgesellschaft hätte der Staatsdienstleister Sie weder nachträglich zwingen können, an einem bestimmten Rentenversicherungssystem teilzunehmen, noch Ihr Geld in eine von Ihnen nicht gewünschte Währung umzutauschen. Der Betreiber hätte, mit Ausnahme einiger Emissions- und Sicherheitsvorschriften, auch keinen Einfluss darauf, wer zu welchen Konditionen Strom anbietet. Zwar könnte der Betreiber die Kriterien für die Zuwanderung ändern, aber keineswegs könnte er Sie dazu verpflichten, für deren Folgen finanziell einzustehen. Vielmehr wäre er schadensersatzpflichtig, wenn er die Sicherheitslage dadurch verschlechtern würde. Falls Sie militärische Interventionen in anderen Gegenden der Welt unterstützen möchten, um sich in fremde Streitigkeiten einzumischen, wären Sie frei, dies zu tun. Allerdings auf eigene Rechnung.

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Hier sehen Sie einen Votrag von Titus Gebel mit dem Titel „Freie Privatstädte – die Zukunft gehört politikfreien Gemeinwesen“ (Ludwig von Mises Institut Deutschland Konferenz 2017)

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Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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