Wie Unternehmer kriminalisiert werden

23.10.2015 – William L. Anderson.

William L. Anderson

In einem Auftritt vor dem Kongress erklärte die stellvertretende Generalstaatsanwältin der Vereinigten Staaten, Sally Quillian Yates, vor kurzem, dass das US-Justizministerium in Zukunft seine Strafverfolgung im Rahmen einer Offensive gegen „Wirtschaftskriminalität“ auch auf Angestellte von Unternehmen ausdehnen will. Es besteht wohl kaum ein Zweifel daran: Diese Art der Strafverfolgung wird bei vielen Wählergruppen sehr gut ankommen. Gerade auch, weil unter anderem Politiker wie die Präsidentschaftskandidaten Bernie Sanders, Hillary Clinton und Martion O`Malley zusammen mit der Senatorin von Massachusetts, Elizabeth Warren, wie ein Mantra vor sich hertragen, so gut wie alle US-amerikanischen Unternehmen seien Teil einer weitreichenden kriminellen Verschwörung, die durch bundesstaatliche Behörden zu Fall gebracht werden müsse.

Innerhalb des nächsten Jahres ist damit zu rechnen, vermehrt leitende Angestellte aus den Führungs- und Finanzabteilungen von Unternehmen zu sehen, die von den US-amerikanischen Justizbehörden öffentlichkeitswirksam vorgeführt und mit „Wirtschaftsdelikten“ belangt werden, in der Hoffnung, damit an die Vorgesetzten dieser Leute heranzukommen. Mittlerweile ist diese Übung hinreichend bekannt und in einer Zeit von Nullwachstum mit einhergehenden Unternehmenspleiten sollte es nicht sonderlich schwerfallen, solche „Sündenböcke“ zu finden.

Jeder ist „schuldig“

Als der bekannte Bürgerrechtsanwalt Harvey Silvergate sein mittlerweile berühmtes Buch Three Felonies a Day [Drei Schwerverbrechen pro Tag. Anm. d. Übersetzers] veröffentlichte, verursachte es einigen Wirbel. Silvergate arbeitete anhand von einigen sehr verstörenden Fallbeispielen heraus, wie einfach es für US-Bundesstaatsanwälte ist, gezielt Anklagepunkte gegen Einzelpersonen zu konstruieren.

Um seine Argumentation zu untermauern, verwies er auf ein Spiel, das die zuständigen Bundesstaatsanwälte von New York zu Zeiten, als Rudy Giuliani Bundestaatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York war, spielten, und bei dem sich die Juristen zum Spaß wahllos berühmte und weniger berühmte Personen, darunter sogar Mutter Theresa, rauspickten, um zu überprüfen, ob diese Personen gegen bundesstaatliches Recht verstoßen hatten. Sie kamen zu dem bedrückenden Ergebnis, dass zu jeder Person, egal wie gut ihre Reputation auch war, ein Bundesgesetz existierte, das diese Person ins Gefängnis gebracht hätte.

Dabei begingen die Staatsanwälte unter der Aufsicht Giulianis – und mitunter auch Giuliani selbst – immer wieder schwere Verbrechen, indem sie vertrauliche Informationen aus den Akten und den Gerichtsverhandlungen an ihnen genehme Journalisten weitergaben, um es den Beschuldigten zu erschweren, sich zu verteidigen. Giuliani wollte darüber hinaus aber auch die unternehmerfeindliche Stimmung auf der Straße weiter anstacheln. Die Staatsanwälte waren gut damit vertraut, wie sie die leicht formbaren Bundesgesetze dazu verwenden konnten, normales Handeln in eine Straftat umzudeuten. In den 80er Jahren, als Giuliani im Justizministerium arbeitete, ließ die New Yorker Dienststelle immer wieder ihre Muskeln gegenüber an der Wall-Street ansässigen und anderen Unternehmen spielen. Hauptsächlich aus dem Grund, die späteren politischen Karrieren von Giuliani und anderen Personen, die unter ihm arbeiteten, vorzubereiten und um unternehmerfeindlich eingestellte Demokraten und Republikaner zu beschwichtigen, die danach strebten, das selbsternannte „Jahrzehnt der Gier“ für beendet zu erklären.

Beginnt eine neue Welle von Razzien?

Die bundesbehördliche Strafverfolgung von Unternehmenszahlen verläuft meist wellenförmig. Zu Zeiten der Großen Depression versuchten Staatsanwälte, dem kriminellen Geschäftsgebaren von Unternehmern die Schuld für den lang andauernden Wirtschaftsabschwung in die Schuhe zu schieben. Während der 1980er Jahre waren es die politischen Verbindungen von etablierten Finanzunternehmen an der Wall Street, die als stille, aber treibende Kraft hinter der strafrechtlichen Verfolgung standen, in dem Versuch, sich unliebsame Konkurrenz wie Michael Milken und andere Personen, die sie herausforderten, vom Leib zu halten, und die Ambition Giulianis, die zusammen beinahe den aufstrebenden Markt von alternativen Unternehmensfinanzierungen zerstört hätten. Die neuen Start-Up-Unternehmen waren gerade dabei, den vorherrschenden Status quo ins Wanken zu bringen und stellten somit eine ernsthafte Gefahr für die alteingesessenen Firmen dar.

Weil es Milken gelang, durch seine Finanzgeschäfte wohlhabend zu werden, wurde er für linke Demokraten zum Symbol der „Gier“. Sie litten während der Präsidentschaft Ronald Reagans unter dem Verlust ihres Einflusses und waren verzweifelt darum bemüht, ihren Status als das „Gewissen“ Amerikas wiederherzustellen. Die Jagd auf Milken besänftigte dabei sowohl die Linke wie auch das republikanische Establishment an der Wall Street, waren es doch die Vertreter des „alten Geldes“, die froh darum waren, sich unliebsame Konkurrenz vom Hals halten zu können.

Nach dem spektakulären Scheitern von Enron und anderen Firmen, die von Alan Greenspans Politik des lockeren Geldes abhängig waren – eine Politik, die in dem Platzen der Dot-Com-Blase 2000/2001 mündete – verfolgte die Bush Administration Menschen wie Ken Lay und Jeffery Skilling von Enron und andere hochrangige Personen aus der Geschäftsleitung. In der Lynch-Mob-Atmosphäre, die unausweichlich der Pleitewelle in dem durch die FED injizierten Konjunkturzyklus folgte, war es einfach, die Amerikaner davon zu überzeugen, die Unternehmensinsolvenzen und die hieraus entstandene Rezession seien das Machwerk von kriminellen Führungskräften.

Seit mehr als einer Dekade, in der ich über die bundesstaatliche Strafgesetzgebung und ihren Missbrauch schreibe, habe ich meine Meinung nicht geändert. Ganz gleich wie oft Autoren und Aktivisten die Konsequenzen von einem sich ständig ausdehnendem Strafgesetz auf Bundesebene aufdecken, das Gesetz expandiert so oder so. Menschen werden in den Kongress gewählt, weil sie vorgeben, „hart gegen Verbrechen“ vorgehen zu wollen. Bernie Sanders und Elizabeth Warren werden von der Menge frenetisch bejubelt, wenn sie sich dafür einsetzen, mehr Führungskräfte für nicht näher definierte „Verbrechen“ ins Gefängnis werfen zu lassen. (Sie verlangen die Anwendung der Beria-Methode. Beria, Chef des ursprünglichen KGBs, ist für die Worte berühmt: „Ihr bringt mir den Mann, ich finde für Euch das Verbrechen.“)

Eine gewinnende politische Strategie

Die derzeitige öffentliche Stimmung ist unschön, vielleicht aus einem guten Grund. Auch wenn die offiziellen Arbeitslosenzahlen relativ niedrig sind, zeigen Statistiken eindeutig, eine große Anzahl an potentiellen Arbeitnehmern hat den Arbeitsmarkt ganz verlassen, da sie wissen, dass es höchst unwahrscheinlich ist, wieder eine sinnvolle Anstellung zu finden. Prozentual gesehen ist die Mitbestimmung am Arbeitsplatz durch Arbeitnehmer fast auf einem Allzeittief nahe Null. Aus ökonomischer Perspektive stagniert zudem die Wirtschaft bekanntermaßen und Privatpersonen kommen mehr und mehr unter Druck, da die Reallöhne aufgrund der langsamen, aber kontinuierlichen Inflation sinken. Einfacher ausgedrückt: Die Leute sind sauer und sie wollen, dass jemand dafür bezahlt.

Viele wütende Menschen haben ihre politische Heimat bei Kandidaten wie Sanders und Donald Trump gefunden, beide sprechen frustrierte Wähler an und bieten rachelustigen Amerikanern ideale Sündenböcke an. Bernie Sanders wirft Unternehmen und Unternehmern vor, „gierig“ zu sein. Trump auf der anderen Seite beschuldigt die Immigranten. Aus der ökonomischen Perspektive liegen sowohl Sanders als auch Trump falsch, aber das spielt keine Rolle: Verärgerte Wähler wollen keine Fakten, sie wollen Köpfe rollen sehen.

Seit der Soziologe Edwin Sutherland in den 1930er Jahren den Begriff „Wirtschaftskriminalität“ geprägt hat, behaupten Politiker und Medien, Unternehmen seien nicht viel mehr als kriminelle Vereinigungen. Sicherlich ist das aktuelle politische Klima ein Abbild dieser Stimmungslage. Hinzu kommen Politiker, die um die Gunst der Wähler buhlen, mit Vorschlägen, die die Kapitalakkumulation zerstören, Unternehmertum zu weiten Teilen kriminalisieren und es Unternehmen erschweren würden, ihren normalen Tätigkeiten nachzugehen.

In einer ihrer jüngsten Wahlkampfreden hat die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton erklärt: „Wir werden in Zukunft wieder die Einhaltung von Arbeitsgesetzen durchsetzen. Ich werde sicherstellen, dass einige Arbeitgeber für Lohndiebstahl und jedwede andere Form von Verfehlung wieder ins Gefängnis gehen werden.“ Nur wenige Kandidaten von beiden Parteien sind bereit, sich für Unternehmen und Unternehmer einzusetzen. Während die Wahlkampfrhetorik immer aufgeheizter wird, wird es für Bundesstaatsanwälte immer einfacher werden, Firmeninhaber und Arbeitgeber für „Übertretungen“ von Gesetzen zu belangen, die, wie es der Juraprofessor John Baker beschreibt, nun „kriminell“ genannt werden, obwohl sie niemals mit Vorsatz begangen wurden.

Selektive und politisch motivierte Strafverfolgung

Da es aufgrund der Vielzahl an Unternehmenseigentümern und Geschäftsführern den Strafverfolgungsbehörden nicht möglich sein wird, gegen alle vorzugehen, wird es eine Frage des reinen Zufalls werden, wer das Glück hat, von den Staatsanwälten für „die Behandlung“ auserkoren zu werden. Der weit überwiegende Teil der ins Visier Geratenen wird keinerlei politische Beziehungen pflegen (ganz im Gegenteil zu vielen Führungskräften von der Wall Street), noch werden diese Menschen aus dem Sektor der Erneuerbaren Energien kommen – so wie etwa Unternehmen, die eng mit Menschen wie Al Gore verbandelt sind.

Wenn die Menschen an sogenannte Wirtschaftsverbrechen denken, dann denken sie meist an Veruntreuung, gefälschte Unternehmensinformationen, Steuerhinterziehung oder Betrug in Zusammenhang mit staatlich vergebenen Aufträgen. Angenommen die Ajax Gesellschaft erhält den Auftrag, Panzer für die US-Army zu fertigen und wird nach Material und Arbeitskosten plus Marge bezahlt. Die Gesellschaft stellt dann aber Panzer und anderweitige Leistungen in Rechnung, die nicht hergestellt wurden und der Geschäftsführer und seine Geliebte transferieren das ergaunerte Geld auf ein Schweizer-Nummern-Konto.

Offensichtlich würde dieser Fall als Betrug allgemein anerkannt werden und würde die Regierung auch nur genau solche Fälle verfolgen, so würde dem kaum ein Mensch widersprechen wollen. Doch die staatliche Betrugsgesetzgebung ist erstaunlich dehnbar und kann ihre Anwendung auf Handlungen finden, die gemeinhin als legal angesehen werden. In einem sechs Jahre alten Artikel für die Zeitschrift Regulation untersuchte ich die Praxis bei Enron, ihre „nicht-verzinslichen Aktiva“ als „Zweckgesellschaft“ auszuweisen; eine Vorgehensweise die vollkommen legal war und auch den Aktionären gegenüber kommuniziert wurde. Trotzdem trafen Bundesstaatsanwälte die Entscheidung, diese Handlungen unter dem Schirm des „Honest Services Fraud“ [ehrlicher Leistungserbringungsbetrug; eine Handlung Dritte von der Möglichkeit einer ehrlichen Leistungserbringung auszuschließen. Anm. d. Übersetzers] zu verfolgen.

Die Staatsanwälte wollten die Geschworenen davon überzeugen, dass – obwohl die Aktivitäten Enrons den bundesstaatlichen Regulierungsvorschriften entsprachen – das Unternehmen so handelte, um gegenüber Aktionären und Dritten, die finanzielle Situation des Unternehmens in ein besseres Licht zu rücken. Es war damit den Geschworenen überlassen, ob diese Handlungen dem Gesetz widersprachen, obwohl die eigentliche Tat im Einklang mit den Bundesgesetzen und Regulierungsvorschriften stand.

Das Problem lässt sich leicht erkennen: In den meisten Fällen der einzelstaatlichen Strafgesetzgebung besteht meist kein Zweifel darüber, dass ein Verbrechen stattgefunden hat. Die Frage lautet nicht, ob jemand das Gesetz gebrochen hat, sondern vielmehr, wer es gebrochen hat, der Angeklagte oder jemand anderes.

Bundesstaatliche Gesetzgebung ist vage genug, um eine Strafverfolgung von beinahe jedem zu ermöglichen

Ganz anders verhält es sich bei einem Strafprozess auf bundesstaatlicher Ebene, hier sind die Geschworenen oftmals dazu aufgefordert, zu entscheiden, ob oder ob nicht jemand überhaupt gegen das Gesetz, genauer gesagt das Bundesgesetz, verstoßen hat. Geschworene, die für gewöhnlich keinerlei juristische Ausbildung genossen haben, werden dazu aufgefordert, zu bestimmen, ob eine hochkomplexe Handlung, die sie möglicherweise in ihrem vollen Umfang gar nicht verstehen, eine Rechtsverletzung darstellt oder nicht. Ein ums andere Mal, wenn Geschworene diese Handlung nicht verstehen oder eine innere Abneigung gegen die Angeklagten hegen, werden sie diese von Natur aus schuldig sprechen.

Darüber hinaus haben Bundesstaatsanwälte einen großen Gestaltungsspielraum, der es ihnen ermöglicht, mehrere Anklagepunkte aus ein und demselben Tatbestand zu formen. Angeklagte finden sich somit in einer Position wieder, in der sie entweder für mehrere Jahrzehnte ins Gefängnis gehen können – Bundesstaatsanwälte gewinnen im weitüberwiegenden Fall den Prozess – oder sie können sich schuldig bekennen. (Ich habe einen bekannten Freund, der sich mit einer Anklage wegen „Honest Services Fraud“ konfrontiert sah, weil die US-Bundesanwaltschaft glaubte, die mit seinen Kunden ausgehandelten Honorare wären höher als sie sein sollten. Der Staatsanwalt behauptete nicht, der Angeklagte hätte seine Kunden an sich betrogen – er hatte schließlich nur die Honorare in Rechnung gestellt, die er zuvor mit seinen Klienten vereinbart hatte –; vielmehr fielen seine Honorare höher aus, als die seiner Konkurrenten – dies musste einfach illegal sein. Wenn es nach den Bundesstaatsanwälten gehen würde, kann jemand seine Honorare so transparent wie möglich und zum beiderseitigen Einvernehmen gestalten und trotzdem gegen das Gesetz verstoßen.)

Ebenfalls sind Bundesstaatsanwälte dafür berüchtigt, massiv an die Vorurteile der Geschworenen zu appellieren. Als der zwischenzeitlich verstorbene Ken Lay zusammen mit Jeffrey Skilling in Houston, Texas, vor Gericht stand, verwiesen die Staatsanwälte immer wieder auf den Punkt, dass beim Zusammenbruch Enrons viele Anleger ihr Geld verloren haben. (Dass Skilling und Lay ebenfalls einen Großteil ihrer Einkünfte und ihres Vermögens bei dem Zusammenbruch verloren, erschien hingegen nicht wichtig. Mehr noch, behaupteten die Staatsanwälte, jeder Versuch von Lay und Skilling, ihre Finanzportfolios umzuschichten – beide Männer hielten den überwiegenden Teil ihrer Vermögen in Form von Aktienpaketen von Enron – wäre ein Versuch gewesen, sich vom sinkenden Schiff zu retten.) Da auch der vorsitzende Richter aus seinen Abneigungen gegenüber den Angeklagten keinen Hehl machte, war es den Staatsanwälten möglich, nach Belieben so ziemlich alles zu tun und zu sagen, ohne Befürchtungen haben zu müssen, hierfür später gerichtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Rudy Giuliani gestand einmal heiter, Menschen, die wegen „Wirtschaftskriminalität“ angeklagt gewesen waren, wären eher „umgekippt“ als hartgesottene Verbrecher. Ein Grund hierfür ist, dass Menschen und insbesondere Unternehmenseigentümer und Führungskräfte, die versuchen dem Gesetz zu folgen und die trotzdem eines Verbrechens angeklagt werden, von der Vorstellung entsetzt sind, ins Gefängnis gehen zu müssen. Da Bundesstaatsanwälte einfach Anklagepunkte konstruieren können, gegen die kaum eine Verteidigung möglich ist, ist es leicht zu verstehen, warum Geschäftsleute sich lieber schuldig bekennen.

Wenn Barack Obama und US-Justizministerin Loretta Lynch nun beschließen, Jagd auf Geschäftsleute machen zu lassen, werden Staatsanwälte genügend Opfer finden. Da sich jede Vorschriftenverletzung in die Tatbestände „Betrug“ und „Verschwörung“ überführen lässt – selbst wenn die Rechtsverletzung unbeabsichtigter Natur war oder die „Opfer“ von der Existenz der Vorschrift gar nichts wussten – wird es nicht schwerfallen, potenzielle „Versuchspersonen“ zu finden. Unter solchen Bedingungen angeklagt zu sein, ist mehr wie der „Gewinn“ in einer „Unglückslotterie“, als tatsächlich kriminell gehandelt zu haben.

Die Privatwirtschaft in eine Trümmerlandschaft von Strafanzeigen zu verwandeln und somit langfristig die Bereitschaft von Unternehmern zu beeinflussen, ihr Vermögen aufs Spiel zu setzen, wird dabei keine abschreckende Wirkung auf Leute wie Obama und Lynch haben. Keiner von beiden hat die minimalste Erfahrung aus einer unternehmerischen Tätigkeit vorzuweisen. Im besten Fall sind beide davon überzeugt, Unternehmen seien unethische Erscheinungen; im schlimmsten Fall gehen sie sogar davon aus, Unternehmen seien eine Höhle der Kriminalität. Wahrscheinlich sind sie auch noch davon überzeugt, Amerikanern einen Gefallen zu tun, wenn sie mehr Menschen ins Gefängnis werfen. Eigentlich kann man nur Mitleid mit den Menschen und ihren Familien haben, die zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht wissen, dass das US-Justizministerium in diesem Moment daran arbeitet, ihr Leben zu zerstören – im schlimmsten Fall handelt es sich bei diesem Akt um nicht vielmehr als eine juristische Formsache.

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Aus dem Englischen übersetzt von Arno Stöcker. Der Originalbeitrag mit dem Titel The Coming Corporate “Crime Wave” ist am 30.9.2015 auf der website des Mises-Institute, Auburn, US Alabama erschienen.

Foto Startseite: © Andrey Burmakin – Fotolia.com

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Bill Anderson ist Professor für Volkswirtschaftsleher an der Frostburg State University in Frostburg, Maryland und Associate Scholar des Mises Institute. Er veröffentlichte zahlreiche Artikel zu wirtschaftlichen und politischen Themen, u.a. auch in The Independent Review, Reason Magazine, The Free Market, The Freeman, Public Choice, The American Journal of Economics and Sociology, Quarterly Journal of Austrian Economics, und weitere. Außerdem schreibt er regelmäßig für die website LewRockwell.com.

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