Die Neuauflage der marxistischen „Verelendungstheorie“: Klimawandel und Corona. Was Mises und Hayek dazu sagen würden

7. Mai 2021 – Corona und Klimawandel erweisen sich als ein Wachstumselixier für den Staat. Wenn der Staat (wie wir ihn heute kennen) nicht als Problem, sondern weiterhin als Lösung in Zeiten von Corona und Klimawandel angesehen wird, droht das Abgleiten in den allmächtigen Staat, eine „Chinarisierung“ der westlichen Welt.

von Thorsten Polleit

Thorsten Polleit

Die Verelendungstheorie der Marxisten lautet in Kurzform wie folgt: Der Kapitalismus verarmt die breite Bevölkerung. Wer dieses Unheil verhindern will, der muss den Kapitalismus abschaffen und ihn durch den Sozialismus ersetzen. Mit der Verelendungstheorie wollten die Marxisten die Angst der Menschen vor dem Kapitalismus schüren, ihn in den Augen der breiten Öffentlichkeit diskreditieren, um dem Sozialismus als heilbringende Lösung den Weg zu ebnen.

Die Marxisten wissen: Das Erzeugen von Angst – vor allem diffuser, irrationaler Angst – ist ein Mittel, um Macht und Herrschaft über Menschen zu gewinnen. Menschen, die Angst haben, suchen Schutz beim Stärkeren, unterwerfen sich seiner Autorität, sind sogar zu fundamentalen Verhaltensänderungen bereit. Und der Stärkere, dessen Weisungen sie sich unterwerfen, ist heutzutage der Staat. Politisch Angst zu schüren und/oder zu instrumentalisierten, ist so gesehen eine Strategie zur Ermächtigung des Staates.

In diesem Aufsatz wird nicht die Problematik des „Coronavirus“ und des „Klimawandels“ in Frage gestellt. Vielmehr soll der Umgang mit ihr kritisch betrachtet werden. Denn wer alle Sinne beisammen hat, der kann nicht übersehen, dass beide Themen (Corona und Klima) von politischen Kreisen für eine Neuauflage der marxistische Verelendungstheorie genutzt werden.

Der Klimawandel bedroht, so ist zu hören, die Menschheit und mache, wenn sich nichts Grundlegendes ändert, unser Leben auf dem Planeten unmöglich. Dürren und Hungersnöte drohen; Verteilungskämpfe verschärfen sich, der Migrationsdruck steigt, Kriege werden die Folgen sein. Den meisten Menschen ist mittlerweile vermutlich angst und bange, wenn sie das Wort „Klimawandel“ nur hören.

Ganz ähnlich stellt sich die Problemlage beim Coronavirus dar. Wer nicht an den Folgen des Coronavirus zugrunde gehen, wer nicht Schuld auf sich laden will, das Leben anderer zu gefährden, der hält sich an das, was der Staat „von oben“ verordnet – Einschränkung der Grundrechte, Maskenzwang, Verabreichung von Impfstoffen.

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Dass nur der Staat uns „retten“ kann, denken mittlerweile sehr viele Menschen. Die Angst vor dem Klimawandel und die Angst vor dem Coronavirus führen im Ergebnis zu einer in Friedenszeiten noch nicht dagewesenen Ermächtigung des Staates, für die die Menschen teilweise freiwillig durch ihre angsterfüllte Unterwerfung sorgen; die teilweise der Staat aber auch selbst, ohne ausdrückliche Zustimmung der Menschen, herbeiführt – indem er sprichwörtlich seine Ketten sprengt, Recht und Verfassung beiseiteschiebt.

Doch, so werden einige von Ihnen jetzt vielleicht fragen, ist der Machtzuwachs des Staates in Zeiten großer gesellschaftlicher Bedrängnis letztlich nicht alternativlos, um die drängenden Probleme zu lösen? Dieser Frage sollte man sich keinesfalls durch eine hastige Bejahung entziehen, nur weil das vielleicht bequem ist.

Vielmehr ist es dringend notwendig, eingehende Überlegungen darüber anzustellen, ob es nicht vielleicht auch ohne Staat geht, ja dass es ohne Staat gehen muss, wenn Freiheit und Wohlstand der Menschen erhalten bleiben sollen. Das sind wichtige Überlegungen, zumal weltweit eine besorgniserregende Entwicklung im Gange ist, die durch Klimawandel und Corona noch weiter beschleunigt wird.

Die Regierungen vieler Staaten – beziehungsweise die Sonderinteressengruppen, die sie für ihre Zwecke einspannen – wollen einen „Großen Neustart“, eine „Große Transformation“ von Wirtschaft und Gesellschaft herbeiführen. Dieser „politische Globalismus“, wie ich ihn bezeichne, will nicht, dass die Menschen ihre Geschicke eigenverantwortlich in einem System der freien Märkte gestalten. Die Ideologie der politischen Globalisten sieht vielmehr vor, dass Wirtschaft und Gesellschaft sich nicht „evolutorisch frei“, sondern von staatlichen Stellen „dirigistisch-gelenkt-und-geplant“ entwickeln sollen; Klimawandel und Coronavirus kommen ihr da wie gerufen.

Der Staat – Mises’ und Hayeks Positionen

Was können wir von Ludwig von Mises (1881–1973) und Friedrich August von Hayek (1899–1992) lernen, um dieser äußerst heiklen und komplexen Gefahr zu begegnen? Von beiden Denkern lernen wir, dass (1) der Staat nur allzu leicht entgrenzen kann, dass seine Macht zur Gefahr für Freiheit und Wohlstand der Menschen wird; und (2) dass es bei Corona und Klimawandel ein Wissensproblem gibt, dessen Lösung (und das ist meine Interpretation) dem Staat nicht anvertraut werden kann.

Der Staat steht hier und im Folgenden also in der Kritik, und daher sollte zunächst geklärt werden, was der Staat ist. Unterschiedliche Personen verstehen unter dem Wort “Staat” unterschiedliches. Für die einen ist der Staat derjenige, der für Recht und Ordnung sorgt. Für andere ist der Staat so etwas wie ein “notwendiges Übel”, bestenfalls ein „wohlmeinenden Diktator“, etwas, zu dem es keine Alternative gibt.

Wie lauten die Positionen von Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek in der Staatsfrage? Mises sieht die Notwendigkeit einer Institution, die die Gemeinschaft mit den Gütern Recht und Sicherheit ausstattet; und diese Aufgabe – und nur diese Aufgabe – spricht Mises dem Staat zu. Er erblickt im Staat einen „Zwangsapparat“:

Die gesellschaftliche Einrichtung, die durch Anwendung von Zwang und Gewalt die gesellschaftsschädlichen Leute dazu bringt, sich an die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu halten, nennen wir Staat, die Regeln, nach denen dabei vorgegangen wird, Recht, und die Organe, die die Handhabung des Zwangsapparates besorgen, Regierung.[1]

Gleichzeitig sieht Mises jedoch die Gefahr, dass der Staat die Freiheit und Sicherheit der Menschen zerstört. Deshalb will er nicht, dass der Staat ein Gewaltmonopol innehat. Und um die Monopolstellung zu entschärfen, zu relativieren, spricht Mises sich für ein Ausstiegsrecht, für ein Recht auf Sezession aus: Jeder hat das Recht, aus einem Staatsgebiet auszutreten, wenn er nicht mehr dazugehören will. Ein „Abstimmungsrecht mit dem Füßen“ soll also nach Mises die Missbrauchsmacht des Staates einhegen beziehungsweise verhindern.

Wie sieht Friedrich August von Hayek (Mises‘ bekanntester Schüler) den Staat? Hayek hat in seinem Weltbestseller “Der Weg zur Knechtschaft” (1944) unmissverständlich deutlich gemacht, dass er den Staat für notwendig hält: “Kein vernünftiger Mensch kann sich ein Wirtschaftssystem vorstellen, in dem der Staat ganz untätig ist.”[2] Es ging Hayek vor allem darum, dass der Staat das Recht setzt und durchsetzt, und dass die Freiheit des Individuums gewahrt bleibt.

Der „späte Hayek“ – wie er sich in „Die Verfassung der Freiheit“ (1960) und in „Recht, Gesetz und Freiheit“ (1973, 1976 und 1979) geäußert hat – war allerdings nicht kleinlich, dem Staat alle möglichen Aufgaben zuzuweisen – und daher wird der späte Hayek zuweilen auch gern einmal von kollektivistisch-sozialistisch Gesinnten versucht zu vereinnahmen.

Es steht jedoch außer Frage (und ich will mich an dieser Stelle kurz fassen), dass sowohl Mises und Hayek die Gefahr klar vor Augen hatten, dass der Staat zum Problem werden kann – und dass er sich nicht für den Schutz des Eigentums, der Freiheit und des Friedens der Bürger einsetzen, sondern dass er die Grundpfeiler der freien Gesellschaft zerstören, dass er sogar totalitär werden kann.

Gefahr der Allmacht

Dass die Entwicklung hin zu einem immer stärkeren und größeren Staat in der westlichen Welt in vollem Gange ist, lässt sich empirisch gut beobachten: Die Zahl der Verordnungen, Regularien und Gesetze wächst; die Belastung der Bürger und Unternehmer mit Steuern steigt; die Staatsverschuldung nimmt zu; immer mehr Menschen hängen am staatlichen Tropf; der Staat ist in nahezu alle Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche vorgedrungen.

Dafür gibt es auch eine ökonomische Erklärung. Sie tritt zutage, wenn man den Staat, wie wir ihn heute vorfinden, als das sieht, was er tatsächlich ist, was ihn ausmacht. Sprechen wir es aus: Der Staat ist der territoriale Monopolist der Letztentscheidungsmacht über alle Konflikte, die auf seinem Gebiet auftreten.

Der Expansionsdrang eines solchen Staates ist in Demokratien besonders ausgeprägt. Politiker, die an die Macht gelangen wollen, brauchen Mehrheiten. Die lassen sich dann besonders gut gewinnen, wenn den Wählern Wohltaten versprochen werden: kostenlose Bildung, bessere Straßen, weniger Arbeitsstunden, Mindestlöhne etc.

Der demokratische Staat weitet sich im Zeitablauf immer weiter aus, dringt in alle Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche vor. Vor allem Finanz- und Wirtschaftskrisen befördern erfahrungsgemäß die Expansion des Staates. In der Not der Stunde rufen alle nach dem Staat – selbst dann, wenn es der Staat gewesen ist, der für die Not der Stunde die Verantwortung trägt. Hans Herman Hoppe (* 1949) hat das Phänomen des immer größer und mächtiger werdenden Staates prägnant auf den Punkt gebracht: Selbst ein Minimalstaat wird früher oder später zum Maximalstaat. 

Ganz in diesem Sinne lässt sich auch die Coronavirus-Krise deuten. Sie erweist sich geradezu als ein „Beschleuniger“ auf dem Weg zur Allmacht des Staates. Freiheitsrechte, unveräußerliche Grundrechte werden suspendiert. „Die Freiheitseinschränkungen sind ja nur vorübergehend“, so wird hier und da gesagt. Doch solche Beschwichtigungen können nicht beruhigen, wenn man sich über den Expansionsdrang des Staates erst einmal Klarheit verschafft hat.

Verfehlte Anreize

In der Zeit der Angst kann der Staat seine Macht besonders einfach ausweiten – und das ist für die Regierenden eine allzu große Verlockung. Der Grund ist der Folgende: Die Regierenden haften grundsätzlich nicht mit ihrem Eigentum für die Kosten, die ihre Entscheidungen verursachen; diese Kosten haben vielmehr die anderen zu tragen.

Präsidenten, Premierminister, Kanzler, Minister und Abgeordnete beziehen ihr Gehalt (und ihre späteren Pensionen) aus Steuergeld – selbst wenn sie einen Lockdown diktieren, der die Wirtschaft zusammenbrechen lässt, der Firmen in die Pleite treibt und viele Menschen arbeitslos macht.

Und wenn auch noch das Gesundheitssystem dem Staat untersteht, hat der Staat zudem die Möglichkeit, die Interpretation des Krankheitsgeschehens maßgeblich in seinem Sinne bestimmen zu können, anders lautende, kritische Stimmen beiseitezuschieben, und so seine freiheitsfeindlichen Maßnahmen scheinzulegitimieren.

Die Regierenden haben die Volkswirtschaften nicht nur in eine große Wirtschaftskrise gestürzt, sondern es ist ihnen dabei sogar auch noch gelungen, sich als „Retter in der Not“ darzustellen. Sie erzählen der Öffentlichkeit, sie werden die ausgefallenen Einkommen und Umsätze ersetzen. Wie? Indem ihre Zentralbanken neue Staatsschulden aufkaufen und sie mit neu geschaffenem Geld bezahlen.

Man erhöht also die Inflationssteuer, wie es zur Kriegsfinanzierung gang und gäbe ist. Die Ausweitung der Geldmenge bedeutet, dass die Kaufkraft des Geldes absinkt (und zwar notwendigerweise – gegenüber einer Situation, in der die Geldmenge nicht ausgeweitet wird). Die breite Bevölkerung, die Geld hält und Geldersparnisse hat, kommt folglich für die Kosten der politisch diktierten Lockdown-Krise auf. Nicht der Staat zahlt, die Bürger und Unternehmer zahlen die Zeche.

Der Staat, der sich als Retter aufspielt, macht auf diese Weise eine wachsende Zahl von Menschen von sich abhängig. Unternehmen hängen zusehends an Subventionen, Arbeitslose immer stärker an Transferzahlungen. Der Staat schafft sich ein Heer von Bedürftigen, die ihm notgedrungen oder untertänig die Treue halten.

Dezentrale Lösungen

Es ist naiv zu hoffen, eine Pandemie ließe sich innerhalb der bestehenden Gesellschafts- und Politikstrukturen bekämpfen, ohne dabei gewaltige Kollateralschäden zu verursachen – Schäden, die bis zum völligen Verlust der freien Wirtschaft und Gesellschaft (oder dem, was davon noch übrig ist) führen können. Doch gibt es eine Alternative? Antwort: Ja, es gibt eine. Sie heißt Privatrechtsgesellschaft – und sie soll uns hier und im Folgenden als eine Art Kontrastfolie dienen.

Das Konzept der Privatrechtsgesellschaft ist denkbar einfach. Es basiert auf dem unbedingten Respekt vor dem Privateigentum und zeichnet sich durch zwei zentrale (Handlungs-)Prinzipien aus: (1) Alle unterstehen dem gleichen Recht, dem Privatrecht. Es gibt kein öffentliches Recht über und neben dem Privatrecht. Niemand hat rechtliche Privilegien gegenüber anderen. (2) Die Menschen regeln ihre Geschicke im System der freien Märkte, und das heißt durch freiwilligen Tausch.

In der Privatrechtsgesellschaft ist jeder Eigentümer seiner selbst und der Güter, die er auf nicht-aggressivem Wege erworben hat (durch Inlandnahme, Produktion und Tausch/Schenkung). Alle Güter befinden sich im Privateigentum: alles Land, Flüsse, sämtliche Häuser, die Straßen, Schulen, Krankenhäuser, die Flughäfen; sie sind Privatbesitz, den Einzelpersonen oder den Vereinigungen von Personen an ihnen haben.

Wie würden die Menschen in einer Privatrechtsgesellschaft mit einer Virus-Epidemie umgehen? Zwar gibt es keine „Erfahrungsberichte“, die eine Antwort auf diese Frage liefern könnten. Jedoch lassen sich ökonomische Überlegungen anführen, wie die Privatrechtsgesellschaft mit dem Problem fertig werden würde – und dass sie sie durchaus erfolgreich und unter Wahrung der Freiheit des Individuums bewältigen könnte.

In der Privatrechtsgesellschaft sind die Menschen eigenverantwortlich und haften für ihre Handlungen. Jeder unterliegt daher den allergrößten Anreizen, die eigene Gesundheit und die anderer zu schützen.

An erster Stelle würde daher die Stärkung der eigenen Immunität und der der Familie stehen – durch Ernährung, Sport, Bewegung an der frischen Luft.

In der Privatrechtsgesellschaft entscheidet jede Person, ob er/sie mit anderen Personen in Kontakt kommen will oder nicht; und wenn er/sie mit anderen in Kontakt kommen möchte, unter welchen Bedingungen (mit oder ohne Maske, häufiges Händewaschen, Einhalten von Abständen).

Es wird Personen geben, die weiterhin erlauben, dass anderen Personen ihr Eigentum (Land, Flughafen, Straße, Haus) betreten, dann aber vermutlich unter bestimmten Sicherheitsmaßnahmen.

Andere Personen hingegen werden von zwischenmenschlichen Kontakten soweit wie möglich absehen wollen – weil sie selbst stark gefährdet sind, oder weil sie für Menschen verantwortlich sind, die besonders krankheitsanfällig sind (wie z. B. alte Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen).

Eine Stilllegung des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens “von oben diktiert” gäbe es in der Privatrechtsgesellschaft nicht. Der Anreiz, Lockdown-ähnliche Zustände zu schaffen, ist gering, denn sie sind der Immunität abträglich: Ausgeh- und Urlaubssperren schwächen die Abwehrkräfte, gleiches gilt, wenn Menschen in die Arbeitslosigkeit gestoßen, Existenzen vernichtet werden.

In einer Privatrechtsgesellschaft gibt es einen wirksamen Wettbewerb der Ideen, und die Menschen können aus ihren Erfolgen und Misserfolgen lernen: das, was sich bewährt, wird fortgeführt und verbessert, das, was nicht funktioniert, wird beendet und durch bessere Lösungen ersetzt.

Das Gesundheitssystem ist in einer Privatrechtsgesellschaft privatisiert. Die Versorgungsleistungen werden auf einem freien Markt angeboten und nachgefragt. Ihre Preise reagieren auf Angebots- und Nachfrageänderungen. Beispielsweise beobachten Krankenversicherungen genau, welche Krankheitserscheinungen unter welchen Bedingungen entstanden sind – und verändern ihre Tarife entsprechend: Krankheitsförderndes Verhalten wird entmutigt, krankheitsvermeidendes Verhalten wird ermutigt.

Im Bestreben, die Kunden zufrieden zu stellen, werden Krankenversicherungen bestrebt sein, Versorgungsengpässe zu vermeiden beziehungsweise zu lindern – indem sie zum Beispiel die Kapazitäten für Krankenhausbehandlung erweitern, oder indem sie krankheitsverhindernde Maßnahmen (wie bessere Ernährung, physische Kräftigung etc.) ermutigen. Auch hier gibt es einen Wettbewerb, der die besten Lösungen hervorbringt.

Wettbewerb gibt es auch in der angewandten und forschenden Medizin: In der Privatrechtsgesellschaft gibt es keine „von oben“ vorgegebene zentrale Stelle, die bei der Ursachendiagnose und der Bekämpfung einer Viruserkrankung ein Deutungs- und Durchsetzungsmonopol beanspruchen kann. Der Wettbewerb verhindert insbesondere, dass kritische Stimmen nicht übergangen oder zum Schweigen gebracht werden.

Bei der Sammlung und Auswertung der Daten zur Krankheitslage herrscht ebenfalls Wettbewerb. Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutungsfehler auftreten, dass Fehlinterpretationen (wie sie beim PCR-Test vorliegen) rasch bereinigt werden, ist daher groß. Der Anreiz, der medizinischen Wahrheit auf die Spur zu kommen, ist höher als im staatlich alimentierten, beherrschten Gesundheitssystem. Gerade die Dezentralisierung eröffnet die Möglichkeit, einen ergebnisoffenen Diskurs zu befördern, der das geeignetste medizinische Vorgehen herausbildet.

Die Anbieter von Gesundheitsleistungen stehen untereinander im Wettbewerb. Das sorgt tendenziell für einen Abwärtsdruck auf die Marktpreise für Gesundheitsleistungen. Der Wettbewerb sorgt dafür, dass die Anbieter von Gesundheitsleistungen einen Anreiz haben, ihre Kunden aufzuklären, wie sie sich vor der Viruserkrankung am besten schützen können – denn eine erfolgreiche Krankheitsvermeidung senkt die Behandlungskosten für die Krankenversicherungen.

Ich glaube, ich muss an dieser Stelle nicht gesondert erwähnen, dass all diese konstruktiven wettbewerblichen Kräfte im staatlich beherrschten Gesundheitssystem geschwächt sind oder gar fehlen; dass der Staat, wenn er das Gesundheitssystem beherrscht, unter Umständen sogar bereit ist, seine Belange vor die Gesundheit der Menschen zu stellen, um seine eigenen Ziele – die Machtausweitung – zu verfolgen.

Ich vermute, dass sich Mises und Hayek mit den Handlungsprinizipien, die sich in einer Privatrechtsgesellschaft herausbilden würden, in Zeiten des Coronavirus anfreunden könnten; weil sie die Gefahren einer staatlichen „Gesundheitsdiktatur“ sicherlich erkennen würden.

CO2-Steuer gegen Klimawandel

Damit beende ich die Diskussion um den Umgang mit dem Coronavirus und wende mich der zweiten Drohkulisse der Verelendungstheorie zu: dem Klimawandel. Der Klimawandel wird als menschengemachtes Phänomen gedeutet, und auch (wie in der Coronavirus-Krise) wird der Staat hier als der Retter in der Not angesehen.

Die allseits befürwortete Heilsidee ist, dass der Staat eine CO2-Steuer erhebt. Die Befürworter der CO2-Steuer berufen sich auf das Problem der „negativen Externalitäten“: Die C02-Steuer soll sicherstellen, dass die CO2-Emittenten die Kosten tragen, die ihre Emissionen verursachen. Die Kosten der CO2-emittierenden Produktion sollen verteuert werden – und entweder weniger CO2-intensive Produktionswege ermutigen oder die Güter derart verteuern, dass sie nicht mehr nachgefragt werden.

(Übrigens sei an dieser Stelle die Frage gestellt: Wer bekommt die Steuereinnahmen? Nein, nicht die Geschädigten, der Staat steckt sie sich ein.) Offiziell heißt es, mit der Erhebung der CO2-Steuer soll der Staat durch Kontrolle der menschengemachten CO2-Emissionen das Weltklima lenken. Damit steht der Staat allerdings vor einem gewaltigen Wissensproblem.

Preise als Wissensfaktor

Jeder, der die Schriften von Hayek gelesen hat, kennt die Worte „Anmaßung von Wissen“ (das ist der Titel von Hayeks Nobelpreisrede am 11. Dezember 1974). Hayek vertrat die Ansicht, dass das Wissen keine abstrakte, sozial verfügbare Größe, sondern dass es stets an individuelle Personen gebunden ist.

Der freie Markt kann das Wissen, dass dezentral in den Köpfen der vielen Individuen vorhanden ist, bestmöglich nutzbar machen zum Wohle aller Beteiligten. Der entscheidende Faktor ist der Marktpreis. Steigt beispielsweise der Preis eines Gutes, heißt das, dass das Gut knapp ist – dass man sparsam mit ihm umgehen muss, und dass es sich lohnt, das Angebot für dieses Gut auszuweiten. Beides sorgt dafür, dass die Preissteigerung abgemildert und die Versorgungslage verbessert wird.

In Europa werden CO2-Zertifikate von den Staaten ausgegeben, und sie werden am Markt gehandelt. So gesehen scheint ein marktkonformer Umgang mit dem Problem Klimawandel vorzuliegen. Die entscheidende Frage dabei ist jedoch: Woher wissen die Staaten die richtige CO2-Emissionsmenge, denn die geben sie dirigistisch vor.

Begrenztes Wissen: die „Methode des Verstehens“

Damit kommen wir zu einem besonders schwierigen Wissens- bzw. Erkenntnisproblem, dass Ludwig von Mises klar vor Augen hatte. In den Naturwissenschaften wird Wissen durch Laborexperimente gewonnen. Vereinfacht gesprochen geht das so: Man verändert einen Faktor bei Konstanz aller anderen Faktoren. Man testet eine Hypothese wie „Wenn X, dann Y“ oder „Wenn X um a% steigt, verändert sich Y um b%“. Meist lässt sich auf diesem Wege erfolgreich Wissen erarbeiten.

(Gleichwohl muss man hier anmerken: Hieb und stichfest ist auch diese Methode nicht. Denn sie leidet unter dem Induktionsproblem: Nur weil ein Experiment geklappt hat, heißt das noch nicht, dass es auch künftig klappt. Aber weil es offensichtlich so etwas wie Naturgesetzlichkeiten gibt, funktioniert die Methode.)

Die Klimawissenschaft ist jedoch anders, ist besonders. Sie ist eine Querschnittsdisziplin, die die Erkenntnisse der Physik, Geologie, Biologie, Meteorologie, Ozeanographie etc. nutzt. Sie stützt sich dabei zum einen auf Erkenntnisse, die aus naturwissenschaftlichen Laborversuchen gewonnen wurden – und damit als hinreichend verlässlich einzustufen sind.

Die Klimawissenschaft untersucht jedoch zum anderen auch komplexe Zusammenhänge über lange Zeiträume. Damit begibt sie sich in das Feld der geschichtswissenschaftlichen Untersuchungen. Und daraus ergeben sich besondere erkenntnistheoretische Probleme. Denn die reale Welt ist kein Labor. Beispielsweise unterliegt die Erdtemperatur vielen Einflussfaktoren, deren Bedeutung im Zeitablauf variiert, und die sich auch gegenseitig beeinflussen können.

Jeder historische Datenpunkt ist sozusagen ein Unikat. Es lassen sich daher auch keine homogenen, miteinander vergleichbaren Beobachtungssätze gewinnen (die man aber benötigt, um Zeitreihenanalysen sinnvoll betreiben zu können). Die Klimawissenschaften sind folglich keine Naturwissenschaft in dem Sinne, dass sie ihre Erkenntnisse mittels naturwissenschaftlicher Laborversuche gewinnen könnten.

Vielmehr müssen sich die Klimawissenschaftlicher notgedrungen der Methode des Verstehens – wie Ludwig von Mises sie bezeichnet – bedienen. Die Methode des Verstehens bedeutet, dass man alle verfügbaren geistigen Hilfsmittel zur Anwendung bringt: Logik, Handlungslogik, Mathematik, aber natürlich auch naturwissenschaftliche und geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse.

Das Verstehen bedeutet, dass man etwas nicht mit wissenschaftlicher Gewissheit wissen kann. Ludwig von Mises sagte dazu:

Der logische Raum des Verstehens liegt allein dort, wohin praxeologisches Begreifen und naturwissenschaftliches Erklären nicht zu dringen vermögen.[3]

Verstehen liefert lediglich Einsichten, die nicht in Widerspruch zu akzeptierten Wissenschaftserkenntnissen stehen. Das sollte deutlich machen, warum die Aussagen, die die Klimawissenschaften vorbringen, nicht die erkenntnistheoretische Qualität haben können, wie man es aus der Naturwissenschaft gewohnt ist.

Die Klimawissenschaften können zum Beispiel nicht sagen, dass in 95% aller beobachteten Fälle sich eine ganz bestimmte Ursache-Wirkungsbeziehung gezeigt hat (beispielsweise zwischen CO2 und der Erderwärmung).

Sie können auch nicht wissenschaftlich hinreichend begründet sagen, dass ein Zusammenhang von Faktoren, der in der Vergangenheit beobachtbar war, auch künftig notwendigerweise Bestand haben wird.

Und selbst wenn die Klimawissenschaften zum Schluss kämen, CO2 sei nicht für die globale Erwärmung maßgeblich verantwortlich, dann hätte auch diese Aussage keine wissenschaftliche Gewissheit.

Kurzum: Die Klimawissenschaften können das, was die Menschen von ihnen erhoffen – verlässliche Prognosen über die Zukunft – aus erkenntnistheoretischen Gründen nicht liefern.

Die Eigentumsnorm

Wie geht man mit dem Wissensproblem um? Die Antwort liegt auf der Hand: Man überlässt sie den freien Märkten, genauer: man setzt auf die konsequente Durchsetzung der Eigentumsrechte – und nicht auf staatliches Handeln.

Derjenige, der sich geschädigt fühlt, zieht vor Gericht, allein oder in der Gruppe (Stichwort: „Sammelklage“) – und verklagt den Schädiger auf Unterlassung beziehungsweise Schadenersatz.

Streitigkeiten werden im Zuge des Deliktsrechts (das Teil des Zivilrechts ist) auf gerichtlichem Wege entschieden. Gefährdungshaftung ist hier das Stichwort.

Nehmen wir an, die Richter, denen die Streitfrage vorgelegt wurde, kommen zum Urteil: Ja, der CO2-Ausstoss muss verringert werden, weil er objektiv nachweisbar Eigentümer schädigt. Die erste Frage, die sich dann stellt, lautet: Wie soll die Verantwortlichkeit eines einzelnen CO2-Emittenten ermittelt werden?

Kohlenstoffemissionen eines einzelnen Emittenten können einen Klimawandel nur in Verbindung mit den Emissionen vieler anderer Emittenten verursachen. Nach der Regel der kombinierten Wirkung wird jedoch jeder Emittent (teil-)haftbar gemacht (und infolge des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verringerung beziehungsweise Einstellung seiner Emissionen verurteilt), weil sie zum Klimawandel beitragen (auch wenn sie für sich betrachtet keine Auswirkungen haben).

Ein solcher eigentumsbasierter Umwelt- und Ressourcenschutz befördert, so wäre zu erwarten, den Fortschritt in den Klimawissenschaften. Denn die Gefahr verklagt zu werden, ist für Unternehmen ein wirksamer Anreiz, in die Klimawissenschaft zu investieren. Eigentümer, die sich geschädigt fühlen, haben ebenfalls einen Anreiz, die Klimaforschung zu unterstützen.

Dadurch wird ein produktiver Wissenschaftswettbewerb befördert, und das faktische Meinungsmonopol des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, das staatlich finanziert wird) wird aufgebrochen. Der technologische Fortschritt wird ermutigt. Im Bestreben, die Kosten zu senken, wird die weniger schadstoffintensive Produktion befördert.

Nochmal: die Privatrechtsgesellschaft

Jetzt werden Sie fragen: Wie lassen sich denn Rechtsprechung und Rechtdurchsetzung ohne Staat organisieren? Die freien Märkte, die Privatrechtsgesellschaft, haben auch hier die Lösung.

In einem freien Markt fragen Menschen Recht und Sicherheit nach. Man will schließlich sich und sein Eigentum schützen. Die Anbieter von Recht und Sicherheit sind zum Beispiel Versicherungsunternehmen. Sie bieten Versicherungen an gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Körperverletzung etc.

In den Versicherungsverträgen wird genau festgelegt, welche Leistungen die Versicherung erbringt. Dazu gehört auch, welche Schiedsstelle oder Richter angerufen werden, wenn ein Konflikt entsteht i) zwischen dem Versicherungsnachfrager und der Versicherung oder ii) zwischen Versicherungsnachfragern verschiedener Versicherungen.

Schiedsstellen und Richter stehen ebenfalls im Wettbewerb. Um erfolgreich zu sein, müssen sie sich als anerkannte Unparteiische beweisen. Sonst scheiden sie aus dem Markt aus. Beispiel: Herr A ist bei Versicherung X versichert. Nun meldet Herr A seiner Versicherung, dass er von Frau B, die bei Versicherung Y versichert ist, durch Abgase gesundheitlich geschädigt werde.

Die Versicherung X setzt sich mit Versicherung Y in Verbindung. Gibt es keine Meinungsverschiedenheit (kommen die Versicherungen also zum Schluss, die Klage sei berechtigt oder abzuweisen), ist der Fall geklärt (eventuell muss noch ein Schadensanspruch ausgehandelt werden). Gibt es kein Einvernehmen, wird ein Schiedsgericht angerufen. Vertraglich lassen sich mehrere Instanzen festlegen, aber es wird in den Versicherungsverträgen einen Letztentscheider geben.

Dessen Entscheidung ist bindend. Die Versicherungsunternehmen haben einen Anreiz, sie zu akzeptieren – denn ohne sie wird ihr Geschäftsmodell nicht funktionieren. Zur Durchsetzung des Richterspruches haben die Versicherungsunternehmen entweder spezialisierte Personen („Detektive“ und „Kopfgeldjäger“), oder sie lagern diese Aufgaben an Dritte aus.

Sind die Märkte frei – ist also der Staat, wie wir ihn heute kennen, ausgeschaltet –, wird sich ein internationaler Markt für Versicherungs- und Schiedsgerichte etablieren, ein internationales Regel- und Gesetzeswerk herausbilden, das eine effektive Durchsetzung der Eigentumsrechte in Aussicht stellt.

Streitfälle, die sich um Erderwärmung drehen, landen dann auf den Tischen von unabhängigen Richtern, nicht in den Händen von Politikern, die nur wenig oder kein Interesse haben, das Eigentum ihrer Mitmenschen zu schützen.

Ein beträchtlicher Wissenszuwachs wäre zu erwarten: Weil die Klimawissenschaften einen großen zusätzlichen Anreiz bekommen, intensiv und redlich der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Und das wiederum verbessert die Möglichkeit, die Eigentumsrechte der Menschen durchzusetzen – nicht nur in einigen wenigen Regionen, sondern letztlich auf der ganzen Erde.

Zum guten Schluss

Mises und Hayek warnen uns gegenüber einem entgrenzten, einem sich selbst entgrenzenden Staat. Es ist eine Warnung von allergrößter Relevanz in einer Zeit, in der die Lösung der Probleme “Klimawandel” und “Coronavirus-Krise” (und der damit verbundenen Wissensprobleme) dem Staat zugesprochen beziehungsweise vom Staat beansprucht wird.

Die Freiheit von Bürgern und Unternehmern – und damit letztlich auch Frieden und Wohlstand – bleiben jedoch auf der Strecke, wenn es nicht gelingt, den Staat zurückzubauen.

In der Welt des erstarkten Staates ist nämlich zu befürchten, dass die Drohkulisse “Klimawandel” weiter auf- und ausgebaut wird; und dass auch die Angst vor weitergehenden Viruserkrankungen weiter befeuert wird – und Impfpflicht, Impfpass und Bewegungs-App auf der herrischen Agenda der politischen Globalisten einen festen Platz bekommen.

Was aus meiner Sicht notwendig ist, um eine freiheitliche Gesellschaft und den Wohlstand der Menschen zu erhalten, ist eine “Kopernikanische Änderung der Denkungsart”: Wenn der Staat (wie wir ihn heute kennen) nicht als Problem, sondern weiterhin als Lösung der Herausforderungen Corona und Klimawandel angesehen wird, droht das Abgleiten in den allmächtigen Staat, eine Art „Chinarisierung“ der westlichen Welt. Um dieses Szenario zu verhindern, ist der konsequente Rückbau des Staates erforderlich, vor allem auch die Aufspaltung der großen Staatseinheiten in kleine politische Einheiten, die im System der freien Märkte wettbewerblich – also produktiv und friedvoll – miteinander kooperieren.

[1] Mises (1927), Liberalismus, S. 32.
[2] Hayek (2004), Weg zur Knechtschaft, S. 37.
[3] Mises (1940), Nationalökonomie, S. 56.

[Dieser Beitrag wurde in ähnlicher Form am 22. April 2021 beim Hayek-Club Trier-Luxembourg e.V. gehalten.]

Thorsten Polleit ist seit April 2012 Chefvolkswirt der Degussa, Europas größtem Edelmetallhandelshaus. Davor war er als Ökonom 15 Jahre im internationalen Investment-Banking tätig. Thorsten Polleit ist zudem Honorarprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Adjunct Scholar am Ludwig von Mises Institut, Auburn, Alabama, Mitglied im Forschungsnetzwerk „ROME“ und Präsident des Ludwig von Mises Institut Deutschland. Im Jahr 2012 erhielt er den The O.P. Alford III Prize In Political Economy. Thorsten Polleit ist Autor zahlreicher Aufsätze und Bücher: „Ludwig von Mises – der kompromisslose Liberale“ (2018), „Vom Intelligenten Investieren“ (2018), „Mit Geld zur Weltherrschaft“ (2020) und „Der Antikapitalist“ (2020). Die private Website von Thorsten Polleit ist: www.thorsten-polleit.comHier Thorsten Polleit auf Twitter folgen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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