Zuruf aus der Schweiz: „Die Schweiz und ihre Kleider “

12. März 2021 – von David Dürr

David Dürr

In unserer direktdemokratischen und deshalb als besonders freiheitlich vermuteten Schweiz haben wir soeben wieder über eine Änderung unserer Bundesverfassung abgestimmt. Was daran be­sonders freiheitlich aussah, war der Umstand, dass es eine Initiative aus dem Volk war, die zur Ab­stimmung kam. Und die basisdemokratische Krönung: Die Initiative wurde angenommen. Wenn das keine freien Menschen sind, diese Schweizer!

Sie selbst geben sich und ändern ihre Bundesverfassung. Das ist nicht irgendein untergeordnetes Reglement, sondern wie das Grundgesetz in Deutschland das Fundament der landesweit geltenden Rechtsordnung. Da stehen so zentrale Bestimmungen darin wie die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat.

Kleidervorschrift auf Verfassungsstufe

Bei der nun soeben angenommenen Verfassungsinitiative ging es allerdings nicht um etwas in der Art von Grundrechten, sondern um eine Kleidervorschrift. Ja, Sie lesen recht: Eine Kleidervorschrift. Nein, nicht dass es Männern vorgeschrieben sei, Krawatte zu tragen, sondern dass es muslimischen Frauen verboten sei, Burka oder Nikab zu tragen, das heisst eine Kopfbedeckung, die nur die Augen oder nicht einmal diese sichtbar lässt. Die Formulierung der vorgeschlagenen Änderung lautete zwar an­ders, abstrakter und neutraler, nicht nur für Musliminnen, ja nicht einmal nur für Frauen, sondern auch für Männer, verboten sei ganz allgemein, «in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen». Ge­meint sind aber Burka oder Nikab tragende Musliminnen. Und von denen gibt es in der Schweiz doch immerhin 30 (in Worten: dreissig).

Weshalb soll dies nun aber die Gäste der Website des Mises Instituts Deutschland interessieren? – Weil es um die Gretchenfrage jeder politischen Debatte geht, die schon immer auch die österreichi­sche Schule der Nationalökonomie beschäftigt hat: Wie hältst du’s mit dem Staat? Von Interesse ist also nicht, ob es Kleidervorschriften geben soll, und schon gar nicht, wie diese inhaltlich lauten, son­dern ob der Staat legitimiert sei, solche anzuordnen.

Nun: Das ach so freiheitsliebende Schweizervolk hat diese Gretchenfrage bejaht und befunden, dass der Staat diesen 30 Frauen in unserem Land verbieten soll, ihr Gesicht zu verhüllen. Das Initiativkomi­tee, beschwingt von seinem Erfolg, hat schon am Abend der gewonnenen Abstimmung darüber sin­niert, als nächstes eine Initiative zu einem Verbot von Kopftüchern zu lancieren. Mit Freiheit hat dies ziemlich genau so viel zu tun wie die in einigen muslimischen Ländern geltende Vorschrift, dass Frauen ihr Gesicht verhüllen oder zumindest ein Kopftuch tragen müssen. Das scheint das Freiheit­lichkeitsni­veau auch der Schweiz zu sein.

Liberaler Neusprech

Nun ist dies vielleicht keine besonders spektakuläre Erkenntnis. Denn gleich wie andere Länder hält sich eben auch die Schweiz einen monopolistischen Herrscher namens Staat, der ohne nennenswerte Behinderung in die Freiheitsrechte seiner Untertanen eingreift, der sich selbst die Gesetze gibt, die ihn kontrollieren, der selbst die Richter bezahlt, die ihn beurteilen, der selbst das Geld druckt, mit dem er seine Schulden tilgt. Kein Wunder stellt ein solcher Herrscher auch Instrumente bereit wie die Volksinitiative, mit denen man ihm immer wieder neue Betätigungsfelder seiner Unterwerfungsstra­tegie eröffnet – wie beispielsweise, Gesichtsverhüllungen zu verbieten.

Bezeichnenderweise war es nämlich nicht ein souveränes Schweizervolk, das dies gewollt hätte, son­dern bloss eine nicht besonders grosse Gruppe von 1,4 Millionen Ja-Stimmenden. Das sind 17,5% der schweizerischen Landesbevölkerung. Woher bloss nehmen sie das Recht, diese Kleidervorschrift auch für die anderen 82,5% verbindlich zu erklären? Bei Licht besehen geben Sie bloss dem Staat ei­nen ba­sisdemokratischen Anschein, seine Beherrschungsinstrumentarien noch weiter auszubauen. Und die­ser lässt sich nicht zweimal bitten.

Bemerkenswert ist nun aber, dass aus gewissen sogenannt liberalen Kreisen diese Machtausdehnung des Staa­tes nicht bekämpft, ja nicht einmal kritisiert, sondern mit Vehemenz unterstützt wurde und dies zu allem Elend mit dem «Argument», das staatliche Gesichtsverhüllungsverbot sei ein Akt der Befreiung. Ja, Sie lesen recht: Ein Akt der Befreiung. Georges Orwells «Neusprech» lässt grüssen.

Besonders hervorgetan hat sich dabei die auch in Deutschland renommierte Neue Zürcher Zeitung NZZ. Es gelte, so schrieb ihr Chefredaktor, an den 30 Nikab- oder Burkaträgerinnen ein Exempel ge­gen totalitären Islamismus zu statuieren. Nun mag es ja sein, dass es in gewissen Ländern totalitären Islamismus gibt, gleich wie es in so ziemlich allen Ländern totalitären Etatismus gibt, doch mit den 30 gesichtsverhüllten Frauen in der Schweiz hat dies mit Sicherheit rein gar nichts zu tun. Gesuchte Vor­wände und daraus entstehende Hysterien waren schon immer ein Nährboden für obrigkeitliche Ter­rorre­gime. Zumindest von sogenannt liberalen Medien wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass sie dies in Erinnerung ru­fen, statt selbst die Hysterie zu bewirtschaften.

Vollends skurril wurde es, als sich die NZZ zur Unterstützung der verfassungsmässigen Kleider­vor­schrift auf den «liberalen Urvater Hobbes» berief. Aber vielleicht war es auch konsequent: Denn wer Hobbes mit dessen Leviathan-Narrativ liberal nennt, für den ist eben auch ein Verhüllungsverbot liberal.

Prof. Dr. iur. David Dürr lehrt Privatrecht und Rechtstheorie an der Universität Zürich und ist Wirtschaftsanwalt und Notar in Basel. Studiert hat er an den Universitäten Basel und Genf sowie an der Harvard Law School. Er publiziert regelmäßig zu den Themen Privatrecht, Rechtstheorie und Methodenlehre. Nebst zahlreichen Sachbüchern und Artikeln veröffentlichte er unter anderem auch die Politsatire „Staats-Oper Schweiz – wenige Stars, viele Staatisten” (2011) sowie eine Auswahl seiner regelmäßigen anarchistischen Kolumnen bei der Basler Zeitung unter dem Titel „Das Wort zum Freitag” (2014). David Dürr ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des „Ludwig von Mises Institut Deutschland”.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

Foto: Adobe Stock

 

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