Die spanische Verfassung ist keine moralische Legitimation für Gewalt gegen Katalanen
23.5.2018 – von Stephan Ring.
Das erste Gesetz eines Staates, gemeinhin als Verfassung bezeichnet, wird in letzter Zeit oft zitiert, wenn die Mächtigen Gewalt gegen Einzelne rechtfertigen. Spaniens Zentralregierung rechtfertigt damit sogar die Inhaftierung gewählter katalanischer Volksvertreter, weil sie einen Beschluss des Parlaments umgesetzt haben.
Juristisch ist eine Verfassung die einzige Legitimation der Gewaltanwendung des Staates gegen seine Bürger. Ohne eine solche rechtliche Grundlage ist der einzige denkbare „moralische“ Grund das auch bei vielen Tierarten sichtbare Recht des Stärkeren. Wer die Macht hat, übt sie aus, basta! Eine Vorstellung, die viele heute absurd finden. Jedenfalls wird sie im Allgemeinen im menschlichen Miteinander als unmoralisch betrachtet.
Eine Verfassung ist die Übereinkunft zwischen den Bürgern eines Staates, wie sie ihr Zusammenleben regeln wollen – wem sie für welche Zeit mit welchen Mechanismen welche Macht übertragen. Diese freiwillige Übereinkunft ist die moralische Rechtfertigung für die Anwendung oder Androhung von staatlicher Gewalt gegen Einzelne.
Als Übereinkunft braucht sie die Zustimmung der betroffenen Bürger. An dieser Stelle wird es jedoch schon problematisch. Es gibt keine Verfassung, der 100 Prozent der von ihr Betroffenen zugestimmt haben. Beim Erlangen dieser Zustimmung durch Volksabstimmung, wie sie den meisten Verfassungen zugrunde liegt, ist daher schon das Mehrheitsprinzip fragwürdig. Warum soll jemand der Verfassung unterworfen werden, obwohl er dem Vertrag nicht zugestimmt hat? Es gibt kein Naturgesetz der Mehrheit. Wenn überhaupt, dann gibt es ein Naturgesetz der puren Stärke. Insofern könnte man argumentieren, die Mehrheit repräsentiert diese naturrechtliche Stärke.
Für diejenigen, die ihrer Verfassung nicht zugestimmt haben, bleibt die Gewaltanwendung des Staates damit aber immer Diktatur, eben die Diktatur der Mehrheit.
Wie aber sieht es im Zeitablauf aus? Wenn alle diejenigen, die einmal der Verfassung zugestimmt haben, verstorben sind, worauf gründet sich die moralische Bindung dann? Auf das Recht der Eltern, die Existenz der zum Zeitpunkt der Abstimmung noch ungeborenen Kinder und Enkel auch über den Tod hinaus zu bestimmen? Wohl kaum. Vielmehr muss man feststellen, dass die ohnehin schon schwache moralische Legitimation der Mehrheitsgewalt im Zeitlauf immer weiter schwindet und sich schließlich zur Gänze auflöst.
Der Einwand, jede Verfassung könne ja geändert werden, ist nur dann stimmig, wenn diese Änderung durch jederzeitige Volksabstimmung mit wiederum einfacher Mehrheit möglich ist. Dies ist aber in Spanien gerade nicht der Fall. Dort hat das Volk allenfalls ein Vetorecht. Aber Ausgangspunkt jeder Verfassungsänderung ist zunächst der Staat, dessen Vertreter nur mit qualifizierter Mehrheit eine Änderung herbeiführen können. Für die Notwendigkeit einer solchen qualifizierten Mehrheit fehlt es zudem an jeder moralischen Legitimation.
Warum also sollen die jungen Katalanen an eine spanische Verfassung gebunden sein, selbst wenn damals ihre Eltern dieser Verfassung zugestimmt haben sollten? Die Verfassung selbst ist jedenfalls kein Grund, allenfalls eine (vorgeschobene) Begründung für die Anwendung staatlicher Gewalt. Welchen Wert hat darüber hinaus schon eine Zustimmung der Eltern, die nur die Wahl hatten, die Diktatur fortzusetzen oder einer, sicher besseren, aber vom Diktator maßgeblich mitgestalteten Verfassung zuzustimmen.
Aber Anarchie kann, oder besser darf, nicht die Lösung sein, wird man hier einwenden. Wie kann also eine Lösung aussehen? Wenn man zumindest das Mehrheitsprinzip in seinem Grundsatz anerkennen möchte, existieren diese Lösungen bereits. England hat, von der sehr kurzen Magna Charta abgesehen, die dem Bürger im Übrigen nur Rechte gewährt, keine Verfassung. Jedes Parlament kann mit einfacher Mehrheit nahezu alles regeln. Jede Generation ist ungebunden und damit frei, ihr Leben so zu gestalten, wie sie das möchte. Es ist ja auch bezeichnend, dass die verfassungslosen Engländer den Schotten die Abstimmung über den Verbleib erst kürzlich ermöglicht haben, wogegen sich die Spanier auf eine 40 Jahre alte Verfassung berufen, um genau dies zu verhindern.
Und da sind die Schweizer, die als Bürger direkt und jederzeit über jedes Thema eine Verfassungsänderung herbeiführen können. Beide Extreme, keine Verfassung und jederzeitige Anpassung durch bürgerlich initiierte Mehrheitsentscheidung, lösen das Problem. In beiden Ländern ist zu jeder Zeit die staatliche Gewaltanwendung zumindest durch das Mehrheitsprinzip moralisch legitimiert. In Spanien und übrigens auch in Deutschland ist sie dies leider nicht.
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Dr. Stephan Ring ist Jurist und Vorstand des Ludwig von Mises Institut Deutschland.
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