Recht und Maske – eine Argumentationshilfe für Freiheitsfreunde

4. Februar 2022 – von Stephan Ring

[Hier als Podcast auf Misesde.org anhören.]

Wem ist es noch nicht passiert. Sogar beliebte Fußballer müssen sich dafür rechtfertigen, ihr Recht wahrzunehmen und sich nicht impfen zu lassen. Lehnt man das Masketragen ab, ist man schnell in einer Diskussion über die moralische Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber. Aber was bedeutet dieser Verweis auf diese Verantwortung eigentlich? Welche Geisteshaltung zeigt derjenige, der dies einfordert? Wie könnte man argumentativ zumindest die darin liegende Substanz aufdecken? Überzeugen wird man eh nicht. Aber vielleicht genügt es, ein Nachdenken zumindest angeregt zu haben oder Zweifel an der so schönen moralischen Überlegenheit zu wecken und vielmehr das moralische Versagen offen zu legen.

Ich möchte daher versuchen, aus juristischer Sicht eine Argumentationskette darzulegen, um all denen, die in Diskussionen schnell bei Einzelfällen und gegen sich gerichteten moralischen Vorwürfen enden, eine Hilfestellung zu geben. Die Juristen mögen mir verzeihen, dass die Argumentation für die Zwecke dieses Artikels an juristischen Laien ausgerichtet ist.

Setzt man Recht mit Macht gleich, dann gibt es nur einen natürlichen, aus Natur und Evolution ableitbaren Rechtsetzungsmechanismus, das „Recht des Stärkeren“.

Am Beginn steht die Frage nach dem Wesen des Rechts. Setzt man Recht mit Macht gleich, dann gibt es nur einen natürlichen, aus Natur und Evolution ableitbaren Rechtsetzungsmechanismus, das „Recht des Stärkeren“. Dies scheint der am häufigsten angewendete „natürliche Mechanismus“ zur Dominanz im Tierreich zu sei. Dabei muss der Stärkste nicht zwingend ein Einzelner sein. Gruppen können sich zusammenschließen, um, als Einzelne zwar jeweils schwächer, zusammen aber stärker, einen Streit in ihrem Sinne zu gewinnen, also in diesem Sinne „Recht zu bekommen“. Um dies zu bewerkstelligen, hat sich in der Natur das Sozialverhalten entwickelt, Gruppen zu bilden und sich im gemeinsamen Ziel zu vereinen. Das demokratische Rechtsetzungsmonopol der stärkeren Mehrheit kann als eine Fortentwicklung dieses Ansatzes angesehen werden.

Minderheitenschutz ist in diesem Sinn unnatürlich und eigentlich auch widersinnig beziehungsweise aussagelos. Wer soll die Minderheit schon vor der Mehrheit schützen, wenn nicht die Mehrheit selbst, solange sie eben Lust dazu hat.

Wer also mit dem Willen der Mehrheit argumentiert, beruft sich auf das „Naturrecht des Stärkeren“ und hat in diesem Sinne „Recht“. Gibt er dies auch zu, bleibt nichts anderes, als die Diskussion zu beenden.

Die Erfahrung in westlichen, zeitgenössischen Gesellschaften lehrt jedoch, dass das Gegenüber nicht so gerne als der „Bully im Sandkasten“ Recht bekommen möchte, sondern aus moralischer Überlegenheit.

Die Erfahrung in westlichen, zeitgenössischen Gesellschaften lehrt jedoch, dass das Gegenüber nicht so gerne als der „Bully im Sandkasten“ Recht bekommen möchte, sondern aus moralischer Überlegenheit. Das Argument lautet ja nicht, „ich habe die Mehrheit hinter mir, also basta!“, sondern „die moralische Verantwortung für die Gemeinschaft erfordert es.“

Moderne Staaten sind in ihrer „Rechtsentwicklung“ (Rechtfertigung von Machtausübung) auch schon „weiter“. Da Mehrheiten wechseln und jeder einmal in die Minderheit geraten kann, haben sie, ganz im Kant’schen Sinn, die Mehrheit durch Gesetze beschränkt, indem sie Minderheitenrechte formal gewähren, die nicht durch einfache Mehrheit wieder abgeschafft werden können. Man nennt das Menschenrechte oder im Falle der Bundesrepublik etwas weitergehend Grundrechte. Die Erfahrung lehrt, dass Regime parlamentarische Mehrheiten in nahezu beliebiger Höhe generieren können, so dass einige dieser Rechte laut Verfassung oder Grundgesetz unverzichtbar und unabänderbar sind.

Wir halten also fest, dass Grundrechte die Minderheit schützen sollen. Diese Erkenntnis ist offenbar nicht selbstverständlich, weil in der Diskussion derjenige, der sich auf ein Grundrecht beruft, regelmäßig mit dem Argument einer Mehrheitsentscheidung oder Umfragewerten oder dem Willen der Gemeinschaft, was auch nichts anderes als die Mehrheit ist, konfrontiert wird. Es sei moralisch geboten, der Mehrheit zu folgen. Wer dies verlangt, negiert die Existenz von Grundrechten und Minderheitenschutz. Er ist eben doch der „Bully im Sandkasten“, nur etwas eloquenter.

Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 des Grundgesetzes ist ein Grundrecht. Allerdings in seiner Ausprägung durch Gesetze beschränkbar. Das kann nun zweierlei bedeuten. Erstens, es ist gar kein echtes Grundrecht, weil die Mehrheit es jederzeit durch einfaches Gesetz aufheben kann. Dann wäre es in seiner Qualität der Pressefreiheit in der DDR ähnlich. Es steht auf dem Papier und ist im Zweifel nichts wert. Wer also argumentiert, das Grundrecht sei doch beliebig durch Mehrheitsmeinung beschränkbar, ist wieder am Ausgangspunkt im Sandkasten.

Zweitens, das Grundrecht hat eine Bedeutung, dann ist die Frage welche? Artikel 2 des Grundgesetzes stellt eine Beweislastumkehr dar. Nicht der freiheitsliebende Mensch muss sich für die Ausübung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit „rechtfertigen“, sondern die gesetzgebende Mehrheit muss sich für jede Freiheitsbeschränkung rechtfertigen. Dabei muss die Begründung Gewicht haben. Würde jedes Scheinargument genügen, wäre man wieder beim Papiertiger und beim Bully im Sandkasten. An dieser Stelle bewegen sich die meisten Diskussionsbeiträge, wenn auch oft unerkannt. Argumente wie „aber Dir schadet es doch nicht“ oder „was stört Dich das“ fallen letztlich in diese Kategorie.

Folgt einem der Diskussionspartner bis hierher, muss er eigentlich anerkennen, dass Grundrechte Minderheitenrechte sind, auf die man sich begründungslos berufen darf, dass es gute inhaltliche Gründe für eine Beschränkung des Grundrechts braucht und derjenige beweispflichtig ist, der sie eingeschränkt sehen möchte.

Folgt einem der Diskussionspartner bis hierher, muss er eigentlich anerkennen, dass Grundrechte Minderheitenrechte sind, auf die man sich begründungslos berufen darf, dass es gute inhaltliche Gründe für eine Beschränkung des Grundrechts braucht und derjenige beweispflichtig ist, der sie eingeschränkt sehen möchte. Hiermit fällt das gern genommene Argument „es schadet Dir nicht“ ebenso weg wie eine diffuse Verantwortung gegenüber „der Gesellschaft“. Die Begründung muss aus der Sache und nicht aus der Person heraus erfolgen. Und hier wird es dann meist schwer.

„Eine Maske tragen hat noch nie geschadet“, ist daher kein Argument, dass angeführt werden kann, um eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit zu begründen. Das Argument müsste beispielsweise heißen: „Von Dir geht eine Gefahr aus, die nur durch das Tragen der Maske verhindert werden kann.“ Die Gegenargumente liegen auf der Hand: „Ich bin nicht krank. Warum darf dann einer mit Grippe auf die Straße? Warum darf überhaupt ein Autofahrer auf die Straße? Ich bin geimpft. Wer Angst hat, kann doch selbst eine Maske tragen.“ Und viele Gegenargumente mehr.

Das dann folgende Argument, man könne selbst als Geimpfter nicht sicher sein, den Virus nicht zu verbreiten, verkennt die Wirkung der Beweislastumkehr. Nicht der Freiheitsliebende muss sicher sein, dass seine Gefährlichkeit unter einem ansonsten allgemein akzeptierten Gefährdungsniveau liegt, sondern der Gesetzgeber muss sicher sein, dass Impfungen und/oder Masken für Ängstliche nichts bringen. Wer die Beweislastumkehr negiert, negiert das Grundrecht.

Die Diskussion endet, wenn man überhaupt soweit vordringt, dann in der Regel mit dem Totschlagargument: „Da hast Du ja Recht, aber wie soll die Polizei wissen, ob von Dir keine Gefahr ausgeht. Das ist aus der Ferne nicht ersichtlich.“ Man trägt also Maske, weil andere potentiell gefährlich sind und weil es zur Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft gehört, die Polizei bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen zu unterstützen?! Viel Spaß im Sandkasten!

Dr. Stephan Ring ist Jurist und Vorstand des Ludwig von Mises Institut Deutschland.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland wieder.

Titel-Foto: Adobe Stock

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