Freier Tausch und Vertragsfreiheit

14.12.2012 – Einleitung

Murray N. Rothbard (1926 – 1995) nimmt eine herausragende Position in der intellektuellen Tradition der Österreichischen Schule der Nationalökonomie ein. Neben seinen wichtigen Beiträgen zur Österreichischen Theorie – an dieser Stelle seien nur genannt die systematische Klarstellung der Grenznutzentheorie, die Neuformulierung der Monopoltheorie und vor allem die Entwicklung einer ökonomischen Theorie des Staates – hat sich Rothbard vor allem auch als der Begründer und herausragender Theoretiker der libertären Wirtschafts- und Gesellschaftsphilosophie, des Libertarismus („Libertarianism“), verdient gemacht. Der nachstehende Absatz „Freier Tausch und Vertragsfreiheit“ ist Rothbard’s Buch „For a New Liberty, The Libertarian Manifesto“ (1973) entnommen, das Stefan Blankertz jetzt dankenswerterweise in die deutsche Sprache übersetzt hat; es ist in zwei Bänden erschienen: „Für eine neue Freiheit: Kritik der politischen Gewalt, Band 1: Staat und Krieg“ und “Für eine neue Freiheit: Kritik der politischen Gewalt, Band 2: Soziale Funktionen” (2012). Damit werden nun Rothbards intellektuell-bahnbrechende Beiträge auch hierzulande einer breiten Leserschaft noch besser zugänglich gemacht.

Thorsten Polleit

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Freier Tausch und Vertragsfreiheit

Murray N. Rothbard

Der Kern der libertären Überzeugung ist das absolute Recht jedes Menschen auf privates Eigentum: zuerst an seinem Körper und zweitens an bis dahin ungenutzten natürlichen Ressourcen, die er durch seine Arbeit »umgewandelt« hat. Diese beiden Axiome, das Recht auf Eigentum an sich selber und das Recht auf »Landnahme«, sind die vollständige Menge der Prinzipien des libertären Systems. Die gesamte libertäre Lehre besteht dann in der schlussfolgernden Entfaltung und Anwendung dieser zentralen Prinzipien. Zum Beispiel gehört einem Menschen X seine eigene Person und Arbeit sowie die durch ihn geschaffene Farm, auf der er nun Weizen anbaut. Einem anderen Menschen Y gehört der Fisch, den er fängt; einem dritten Menschen Z gehören die Kohlköpfe, die er angebaut hat, sowie das Land unter ihnen. Wenn aber einem Menschen irgend etwas gehört, hat er das Recht, dieses Eigentum zu verschenken oder zu tauschen, in welchem Falle die andere Person das absolute Eigentumsrecht an diesen Gegenständen erwirbt. Aus diesem abgeleiteten Recht auf privates Eigentum erwächst die grundlegende Begründung für Vertragsfreiheit und freie Marktwirtschaft. Wenn also X Weizen anbaut, wird er wahrscheinlich einverstanden sein, einen Teil des Weizens gegen einen Teil des Fisches, den Y gefangen hat, oder gegen einen Teil von Z’s Kohl zu tauschen. Da sowohl X als auch Y freiwillige Absprachen darüber treffen, ihr Eigentum zu tauschen (genauso wie Y und Z, oder X und Z), wird das Eigentum der einen mit gleicher Rechtmäßigkeit Eigentum der anderen Person. Wenn X Weizen gegen den Fisch von Y tauscht, dann wird der Fisch auf freiwilliger Grundlage Eigentum von X, und der Weizen wird auf gleiche Weise Eigentum von Y.

Darüber hinaus kann ein Mensch nicht bloß Gegenstände, die er besitzt, tauschen, sondern auch seine eigene Arbeit, die ihm selbstverständlich auch gehört. So könnte Z seine Dienste als Lehrer der Kinder des Farmers X als eine Gegenleistung für Produkte des Farmers anbieten.

Die »freie Marktwirtschaft« sowie die Spezialisierung und Arbeitsteilung, die sie mit sich bringt, ist die bei weitem produktivste Wirtschaftsform, die die Menschen kennen. Sie war verantwortlich für die Industrialisierung und die Entstehung der modernen Wirtschaft, auf der die Zivilisation gründet. Das ist ein glückliches und nützliches Ergebnis des freien Marktes, liefert dem Libertären aber nicht den Hauptgrund dafür, dass er dieses System verteidigt. Der Hauptgrund ist moralischer Natur und wurzelt in der naturrechtlichen Verteidigung des privaten Eigentums, die wir oben entwickelt haben. Auch wenn gezeigt werden könnte, dass eine Gesellschaft des Despotismus und der systematischen Rechtsverletzung produktiver ist als das, was Adam Smith »das System der natürlichen Freiheit« genannt hat, würde der Libertäre doch für dieses System eintreten. Glücklicherweise gehen wie auf so vielen anderen Gebieten der Nutzen und die Moral, die Naturrechte und der allgemeine Wohlstand Hand in Hand.

Die entwickelte Marktwirtschaft ist, wie kompliziert dieses System an der Oberfläche auch immer scheinen mag, nicht mehr als ein riesiges Netzwerk von freiwilligen und mit gegenseitiger Zustimmung verbundenen Tauschvorgängen zwischen zwei Personen, wie wir sie mit dem Weizen- und dem Kohlfarmer oder auch mit dem Farmer und dem Lehrer illustriert haben. So findet auch, wenn ich mir für einen Zehner eine Zeitung kaufe, ein gegenseitig vorteilhafter Austausch statt: Ich übertrage mein Eigentum an dem 10-Centstück auf den Zeitungsverkäufer und er überträgt das Eigentum an der Zeitung auf mich. Wir tun das, weil ich unter den Bedingungen der Arbeitsteilung kalkuliere, dass für mich die Zeitung mehr wert ist als ein 10-Centstück, während der Zeitungsverkäufer das 10-Centstück der Zeitung vorzieht. Wenn ich an der Universität lehre, schätze ich meine Bezahlung höher ein als den Vorteil, nicht arbeiten zu müssen. Andererseits zieht es die Universitätsleitung vor, mich zu bezahlen, anstatt auf meine Arbeit zu verzichten. Wenn der Zeitungsverkäufer 50 Cent für die Zeitung verlangen würde, könnte ich entscheiden, dass sie diesen Preis nicht wert sei. In gleicher Weise könnte die Universitätsleitung sich entscheiden, auf meine Dienste zu verzichten, sofern ich das dreifache Gehalt verlangen würde.

Viele Menschen werden die Gerechtigkeit und Richtigkeit der Eigentumsrechte sowie der freien Marktwirtschaft zugestehen, werden zugestehen, dass der Farmer das Recht habe, jeden Preis für seinen Weizen zu nehmen, den die Kunden bieten, oder dass dem Arbeiter soviel Lohn zustehe, wie andere für seine Dienstleistungen zu zahlen bereit sind. An einem Punkt aber schrecken sie zurück, beim Erbe.

Wenn Willie Stargell ein zehnmal besserer und »produktiverer« Ballspieler ist als Joe Jack,[1] werden sie zugestehen, dass es gerecht sei, wenn Stargell zehnmal mehr verdient. Doch was ist, so werden sie fragen, die Rechtfertigung dafür, dass jemand, dessen einziges Verdienst darin besteht, als ein Rockefeller[2] geboren zu sein, soviel mehr Reichtum erbt als jemand, der als ein Rothbard geboren wurde? Die libertäre Antwort besteht darin, sich nicht auf den Erben, also das Kind Rockefeller oder das Kind Rothbard zu konzentrieren, sondern auf den Erblasser. Wenn Smith und Jones und Stargell das Recht auf ihre Arbeit und ihr Eigentum haben sowie darauf, diese gegen das Eigentum anderer zu tauschen, dann besitzen sie auch das Recht, es an jemand Beliebiges zu verschenken. Und selbstverständlich bestehen derartige Geschenke zumeist aus Geschenken der Eigentümer an ihre Kinder – also Erbschaften. Wenn Willie Stargell Eigentümer seiner Arbeit ist sowie des Geldes, das er dafür bekommt, dann kann er dieses Geld auch an seinen Nachwuchs weitergeben.

In einer entwickelten freien Marktwirtschaft tauscht der Farmer seinen Weizen gegen Geld; der Weizen wird vom Müller gekauft, der es zu Mehl verarbeitet; der Müller verkauft das Mehl an den Bäcker, der daraus Brot macht; und der Bäcker verkauft es schließlich an den Großhändler, der es an den Einzelhändler verkauft, welcher es schließlich an den Verbraucher verkauft. Bei jedem dieser Schritte kann der Produzent im Tausch gegen Geld auf die Dienste von Lohnarbeitern zurückgreifen. Wie das »Geld« ins Spiel kommt, ist ein komplexer Prozess, eines aber sollte klar sein: Der Gebrauch des Geldes ist dem Gebrauch jeder anderen nützlichen Ware oder jeder Gruppe von Waren begrifflich äquivalent, die für den Weizen, das Mehl usw. eingetauscht werden. Anstelle das Geldes könnte das Tauschmittel auch Tuch, Eisen oder was auch immer sein. Auf jeder Etappe des Weges werden gegenseitig vorteilhafte Tauschvorgänge von Eigentum vereinbart und durchgeführt.[3]

Wir können jetzt sehen, wie der Libertäre den Begriff der »Freiheit« oder der »Liberalität« definiert. Freiheit ist ein Zustand, in welchem die Eigentumsrechte jeder Person an ihrem eigenen Körper und an ihrem legitimen materiellen Eigentum nicht verletzt werden, in sie nicht »interveniert« wird. Ein Mensch, der das Eigentum eines anderen stiehlt, verletzt und beschränkt die Freiheit des Opfers genauso wie ein Mensch, der einem anderen auf den Kopf schlägt. Freiheit und uneingeschränkte Eigentumsrechte gehen Hand in Hand. Auf der anderen Seite definiert der Libertäre »Verbrechen« als den Angriff auf die Eigentumsrechte eines anderen, sei es auf dessen Person selber oder auf materielle Objekte in dessen rechtmäßigem Besitz. Ein Verbrechen ist ein Eingriff in das Eigentum eines Menschen und damit in seine Freiheit unter der Verwendung von Gewalt. »Sklaverei«, das Gegenteil von Freiheit, ist ein Zustand, in welchem der Sklave keine oder nur wenige Rechte an sich selber hat; seine Person und die Produkte seiner Arbeit werden ihm von seinem Herrn systematisch unter Einsatz von Gewalt genommen.

In klarer Weise ist der Libertäre Individualist und kein Egalitarist. Die einzige »Gleichheit«, die er verteidigt, ist die des gleichen Rechts jedes Menschen auf das Eigentum an seiner Person, auf die ungenutzten Ressourcen, die er sich aneignet und auf das Eigentum von anderen, das er durch freien Tausch erwirbt oder als Geschenk erhält.

[1] Wilver Dornell »Willie« (oder »Pops«) Stargell (1940-2001), legendärer us-amerikanischer Baseballspieler. Joseph Jefferson Jackson (1887-1951), auch »Shoeless Joe«, ein Baseballspieler, der in einen Skandal um die Manipulation von Spielergebnissen verwickelt war. [Hg.]

[2] Die Familie Rockefeller wurde bekannt durch den Unternehmer John Rockefeller (1839-1937) und seinen Bruder William Rockefeller (1841-1922). Sie gehört zu den reichsten und politisch mächtigsten Clans der USA. Einige Familienmitglieder bekleideten hohe Staatsämter wie z.B. Nelson Rockefeller (1908-1979), 1959-1973 Gouverneur von New York und 1974-1977 Vizepräsident der USA unter Gerald Ford. [Hg.]

[3] Was Rothbard hier so leichthin en passant sagt, erfordert nichts weniger als eine Umwälzung der etablierten Ökonomie. Mehr dazu vgl. Band 2, Kapitel 6. [Hg.]

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