Der Staat als bloßer Konkurrent

17.9.2012 – Wie einst die Monarchie stößt heute die Demokratie an ihre Grenzen. Sie sollte abgelöst werden durch eine Privatrechtsgesellschaft.

von Hans-Hermann Hoppe.

Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe

Konflikte betreffen immer knappe Dinge. Ich möch­te dies mit einer Sache anstellen und Sie mit derselben Sache das. Wo es keine Knappheit gibt, gibt es auch keine Kon­flikte. Da es Konflikte gibt – und da wir miteinander kom­munizieren können –, suchen wir nach Normen. Der Zweck von Normen ist die Konflikt­vermeidung (Frieden).

Bei Abwesenheit einer perfekten Interessenhar­monie lassen sich Konflik­te nur dadurch dauerhaft vermeiden, dass alle knap­pen Güter jeweils einer bestimmten Person als ihr Privat- bzw. Exklusiveigen­tum zugeordnet werden. Dann kann ich mit meinen Dingen, unabhängig von Ihnen und Ihren Dingen, handeln, ohne dass wir in Konflikt geraten. Doch wer besitzt welche Dinge als Privateigentum? Erstens, jede Person ist Eigentümer ihres physischen Körpers, den nur sie (und niemand sonst) direkt kontrollieren kann. Und zweitens, hin­sichtlich aller Dinge, die nur indirekt (mit Hilfe des eigenen Körpers) kontrol­liert werden können, gilt: Eigentum an einer Sache wird der Person zugespro­chen, die diese Sache erst­mals (vor allen anderen) angeeignet und unter ihre Kontrolle gebracht, im Wei­teren hergestellt oder sie im freiwilligen und darum konfliktfreien Austausch von ihrem früheren Eigentümer erworben hat.

Diese Regeln sind nicht nur intuitiv einsichtig. Sie haben von Anbeginn der Menschheit weitestgehen­de Anerkennung als Regeln friedlichen Zusammenle­bens gefunden. Man hat sie deshalb auch als „Natur­recht“ bezeichnet. Und dies Naturrecht ist zugleich die Grundlage wirtschaftlichen Wohlstands. Zu Wohlstand gehört natürlich mehr: Spa­ren, Kapitalakkumulation, Intelligenz, unternehmeri­sche Erfindungsgabe und natürlich Zeit. Aber das Naturrecht ist der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen es zur größtmöglichen Ent­faltung dieser Erfordernisse kommen kann.

Aber was macht man, wenn sich Personen nicht an diese Regeln halten? Wie setzt man diese Regeln durch? Eine geschichtsträch­tige Antwort stammt von Thomas Hobbes: Zu die­sem Zweck bedarf es eines territorialen Monopolisten der ultimativen Rechtsspre­chung und -durchsetzung, das heißt einer Institution, die in sämtlichen Konflikt­fällen, einschließlich solcher, in die sie selbst verwickelt ist, das letztentscheidende Wort hat: einen Staat. Und da man die „potenziellen“ Gefahren einer solchen Ins­tanz nicht ganz leugnen konnte, schlug man vor, dass diese „vornehmste“ aller Aufgaben nur dem edelsten aller Edlen, einem König, anvertraut werden konnte. Das war die Idee der absolu­ten Monarchie.

Doch mit der Monarchie kam es, wie es kommen muss­te. Selbst Könige, wie vornehm auch immer, waren keine Heiligen. Als Letzt-Richter in allen Kon­fliktfällen erlagen sie schnell der Versuchung, Konflikte nicht nur zu schlichten, son­dern selbst zu verursachen, um diese dann zum eige­nen Vorteil zu entscheiden. Könige wurden schnell und in zunehmendem Maß zum Gegenteil dessen, wofür sie angeblich bestimmt waren: zu enteignenden Eigentumsschützern und rechtsbrechenden Rechts­bewahrern. Recht wurde zu Gesetzgebung, und Eigen­tumsschutz wurde gleich­bedeutend mit Enteignung und Besteuerung.

Angesichts dieser Erfahrungen ver­fiel man auf eine zweite, bis heute vorherrschende geschichts­trächtige Idee: die Demokra­tie. Statt in Händen des Vor­nehmsten, des Königs, sollte die Staatsmacht beim Volk liegen. Jeder sollte König werden können. Anders als bei der absoluten Erbmonarchie jedoch sollte nie­mand dauerhaft König sein dürfen. Jeder Staatsinhaber sollte regelmäßig wiederkeh­renden Wahlen unterworfen werden. Statt eines perma­nenten Staatseigentümers sollte es nur vorübergehende Staatsverwalter geben.

Doch auch mit der Demo­kratie kam es, wie es kom­men musste. Alles ging wei­ter wie zuvor – nur schneller und noch schlimmer. Das Monopol der richterlichen Letztentscheidung war nicht aufgehoben. Nur: Statt eines königlichen „Dilettanten“ waren es nun im Wettbe­werb um Wählerstimmen ausgezeichnete „Professio­nelle“, das heißt Politiker, die sich als enteignende Eigentumsschützer und rechtsbrechende Rechtsbe­wahrer betätigen durften.

Und: Statt mit langfristig orientierten, weil dauerhaft inthronisierten Staatsinhabern hatte man es jetzt mit vorübergehenden Staatsverwaltern zu tun, die, dieser Rolle und Anreiz­struktur angepasst, kurzfris­tig planten und kalkulierten. Stichwort: Nach mir die Sintflut, und langfristig sind wir alle tot!

Dementsprechend sind die Ergebnisse. Die privaten Eigentümern aufgebürdeten Steuern stiegen schneller und höher als je zuvor, und das Eigentums- und Ver­tragsrecht wurde praktisch vollständig durch Gesetz­gebung ersetzt und perver­tiert. Privateigentum ist nur noch Eigentum von Staates Gnaden. Der Hofstaat, jetzt öffentlicher Dienst genannt, blähte sich zu ungekannter Größe auf. An Stelle eines Warengeldes (Gold oder Silber) trat ein beliebig ver­mehrbares Papiergeld, das in monopolistischer Regie von einer staatlichen Zent­ralbank gedruckt wird. Ent­sprechend dramatisch nahm die Geldentwertung zu, und die Staatsschulden stiegen ins Unermessliche. Überdies wurde die „Verbreitung der Demokratie“ zum Grund unablässiger Kriegstreiberei.

Angesichts dessen wird es immer offenkundiger, dass auch die Demokratie ein zum Scheitern verurteil­tes System sozialer Orga­nisation ist. Und endlich gewinnt eine lang vorhan­dene und vertretene, aber von Monarchisten und mehr noch von Demokraten hart­näckig totgeschwiegene oder unterdrückte dritte Antwort wieder zunehmend an Aufmerksamkeit und Anerkennung: die Idee einer Privatrechtsgesellschaft.

Der Grundgedanke ist einfach. Zum einen: Die Vorstellung eines monopo­listischen Rechtsbewahrers und -durchsetzers ist in sich widersprüchlich und darum undurchführbar. Ein Rechtsmonopolist, ob König oder Kanzler, ist per se ein Rechtsbrecher. Er schränkt das Verfügungsrecht ande­rer bezüglich ihres Eigen­tums ein, und er wird darum immer im eigenen Interesse liegendes Unrecht begehen und dann als im „öffent­lichen Interesse“ liegend „verkaufen“.

Und zum anderen: Um dauerhaften Eigentums- und Rechtsschutz zu gewähren, muss es auch und gerade im Bereich des Rechtswesens freie Kon­kurrenz geben. Neben dem Staat müssen auch andere Personen oder Institutionen Eigentums- und Rechts­schutzleistungen anbieten dürfen. Der Staat wird zu einem normalen, allen ande­ren Personen und Institutio­nen rechtlich gleichgestell­ten Privatrechtssubjekt. Bei Konflikten zwischen Staats­bediensteten und Privatper­sonen entscheidet darum nicht mehr der Staat, son­dern eine unabhängige und neutrale Instanz: Schlichter und Richter, deren wichtigs­te Empfehlung ihre Reputa­tion als Rechtsbewahrer ist und die ihrerseits im freien Wettbewerb miteinander stehen. Der Staat kann folg­lich keinerlei Steuern mehr erheben oder neue Gesetze erlassen, und er bzw. seine Bediensteten müssen sich nunmehr genauso finan­zieren wie alle übrigen Personen: indem sie etwas von freiwilligen Kunden als preiswert Erachtetes herstel­len und anbieten.

Nicht nur würde dadurch endlich wieder Recht gel­ten, sondern es würden auch dem zukünftigen wirtschaft­lichen Wohlstand unerhörte neue Möglichkeiten erwachsen.

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Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe ist Distinguished Fellow des Ludwig von Mises Institute in Auburn, Alabama sowie Gründer und Präsident der Property and Freedom Society.

Er ist ein prominenter Vertreter der Österreichischen Schule der Ökonomie und libertärer Philosoph. Der Titel seines zuletzt erschienenen Buches lautet “Der Wettbewerb der Gauner” und ist im Holzinger-Verlag erschienen.

Weitere Informationen zu und von Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe auf “HansHoppe.com” und “TheProperty and Freedom Society“.

Lesen Sie auch die Interviews mit Professor Hoppe “Steuern sind Diebstahl” und Produzenten gegen Parasiten: Aufruf zum Klassenkampf“.

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