Ueber das Wesen und den Ursprung des Geldes
3.5.2013 – In seinem bahnbrechenden Werk Grundsätze der Volkswirthschaftslehre (1871) formuliert Carl Menger (1840 – 1921) unter anderem die Theorie, dass Geld sich spontan, aus dem Eigeninteresse der Marktakteure heraus, im freien Markt herausgebildet hat, und zwar aus einem Sachgut (wie zum Beispiel Edelmetall); Ludwig von Mises (1881 – 1973) gab dieser Theorie im Jahr 1912 eine praxeologische Fundierung. Die heute verbreitete Sichtweise ist hingegen, dass Geld durch einen staatlichen Akt geschaffen wird – wie es etwa der deutsche Ökonom Karl Friedrich Knapp (1842 – 1926) in seinem Buch Staatliche Theorie des Geldes (1905) erfolgreich verbreitet hatte; und dass der Staat die Hoheit über das Geld innehaben muss, denn sonst könne es „verlässliches Geld“ gar nicht geben. Ein fataler Fehler mit desaströsen Folgen: Er (schein-)legitimiert bis heute das staatliche Geldproduktionsmonopol mit all seinen ökonomischen und ethischen Defiziten. Umso wichtiger ist das Studium und Verbreiten von Mengers Theorie der Geldentstehung. Nachstehend aus Mengers Werk das „Achte Capitel. Die Lehre vom Gelde, §. 1. Ueber das Wesen und den Ursprung des Geldes“, S. 250 – 260; zur leichteren Lesbarkeit wurde auf die umfangreichen Fußnoten verzichtet.
Thorsten Polleit
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Ueber das Wesen und den Ursprung des Geldes
In den Anfängen des menschlichen Verkehrs, wo die Erkenntniss des ökonomischen Nutzens, welcher sich aus der Ausbeutung der vorhandenen Tauschgelegenheiten erzielen lässt, bei den wirthschaftenden Subjecten erst allmählig erwacht, ihre Zwecke, wie dies der Einfachheit aller Culturanfänge entspricht, vorerst nur auf das Nächstliegende gerichtet sind, und demgemäss Jedermann bei den Gütern, die er im Austausche erhalten soll, lediglich den Gebrauchswerth im Auge hat, werden die factisch zu Stande kommenden Tauschoperationen sich naturgemäss auf jene Fälle beschränken, wo Güter für die wirthschaftenden Subjecte, in deren Besitze sie sich befinden, einen geringeren Gebrauchswerth haben, als andere im Besitze anderer Subjecte befindliche Güter, während bei diesen letzteren Subjecten wiederum, rücksichtlich derselben Güter, das umgekehrte Verhältniss der Werthschätzung stattfindet. A besitzt ein Schwert, das für ihn einen geringeren Gebrauchswerth hat, als der Pflug des B, während für B derselbe Pflug einen geringeren Gebrauchswerth hat, als das Schwert des A; – auf solche und ähnliche Fälle beschränken sich unter den obigen Verhältnissen nothwendigerweise die thatsächlich zur Ausführung gelangenden Tauschoperationen.
Nun ist es unschwer zu erkennen, dass unter solchen Verhältnissen die Zahl der thatsächlich zu Stunde kommenden Tauschoperationen nur eine sehr eng begrenzte sein kann. Wie selten trifft sich nämlich der Fall, dass für eine Person ein in ihrem Besitze befindliches Gut einen geringeren Gebrauchswerth hat, als ein anderes im Besitze einer anderen Person befindliches, während zugleich für diese letztere gerade das umgekehrte Verhältniss stattfindet, um wie viel seltener noch der Fall, dass diese beiden Personen, selbst wenn das obige Verhältniss in einzelnen Fällen besteht, sich gegenseitig finden! A hat ein Fischnetz, das er gern gegen eine Quantität Hanf eintauschen möchte. Damit dieser Tausch wirklich zu Stande komme, ist nicht nur erforderlich, dass ein anderes wirthschaftendes Individuum B existire, das eine Quantität Hanf, wie sie den Wünschen des A entspricht, gegen das Fischnetz desselben hinzugeben bereit ist, sondern auch die weitere Voraussetzung, dass die beiden wirthschaftenden Individuen sich mit ihren Wünschen begegnen. Der Landwirth C besitzt ein Pferd, das er gern gegen eine Anzahl von Ackerbauwerkzeugen und Kleidungsstücken austauschen möchte. Wie unwahrscheinlich ist es nun gar, dass dieser letztere eine andere Person auffinden werde, welche seines Pferdes bedarf und zugleich in der Lage und Willens ist, ihm dafür die sämmtlichen von ihm begehrten Werkzeuge und Kleidungsstücke im Austausche hinzugeben?
Diese Schwierigkeit wäre eine geradezu unüberwindliche geworden, so zwar, dass den Fortschritten der Arbeitstheilung und zumal auch der Production von Gütern auf ungewissen Verkauf schwere Hemmnisse erwachsen sein würden, hätte nicht in der Natur der Dinge selbst ein Aushilfsmittel gelegen, welches, ohne dass eine besondere Uebereinkunft, oder gar ein staatlicher Zwang erforderlich gewesen wäre, die wirthschaftenden Menschen aller Orten mit unabweislicher Gewalt zu einem Zustande der Dinge führte, bei welchem die obige Schwierigkeit vollständig beseitigt erscheint.
Die directe Deckung des Bedarfes ist das Endziel aller wirthschaftlichen Bestrebungen der Menschen. Dieselben verfolgen bei ihren Tauschoperationen demnach ganz naturgemäss den Endzweck, sich für ihre Waaren solche Güter auszutauschen, welche für sie Gebrauchswerth haben, und ist dies Bestreben auf allen Culturstufen gleichmässig vorhanden und ökonomisch durchaus berechtigt. Die wirthschaftenden Individuen würden indess offenbar sehr unökonomisch handeln falls sie überall dort, wo dies Endziel nicht sofort und unmittelbar zu erreichen ist, es verschmähen würden, sich demselben überhaupt zu nähern.
Ein Waffenschmied des homerischen Zeitalters hat zwei kupferne Rüstungen verfertigt und gedenkt dieselben gegen Kupfer, Brennmaterialien und gegen Nahrungsmittel auszutauschen. Er begibt sich auf den Markt, bietet seine Waare gegen die obigen Güter aus und ist sicherlich sehr befriedigt, wenn er daselbst mit Personen zusammentrifft, die Rüstungen einzutauschen beabsichtigen und zugleich sämmtliche ihm nothwendige Rohmaterialien und Nahrungsmittel feilbieten. Es müsste indess offenbar als ein besonders glücklicher Zufall betrachtet werden, falls er unter der jeweilig geringen Zahl von Personen, welche ein so wenig absatzfähiges Gut, wie dies seine Rüstungen sind, einzutauschen beabsichtigen, gerade solche fände, welche jene Güter insgesammt ausbieten, deren er benöthigt. Er würde demnach auf den Austausch seiner Waaren verzichten, zum mindesten aber denselben nur mit bedeutendem Zeitverluste bewerkstelligen können, falls er so unökonomisch handeln würde, eben nur die ihm nöthigen Gebrauchsgüter im Austausche gegen seine Waaren annehmen zu wollen und nicht auch andere Güter, die zwar für ihn gleichfalls den Waarencharakter haben, aber von grösserer Absatzfähigkeit sind als die seinen, Waaren deren Besitz ihm demnach das Auffinden von Personen, welche eben jene Güter besitzen, deren er bedarf, bedeutend erleichtert. In den Zeiten, von welchen wir hier sprechen, ist das Vieh, wie wir weiter unten sehen werden, die absatzfähigste aller Waaren. Der Waffenschmied müsste nun, sagen wir, selbst unter der Voraussetzung, dass er bereits für seinen directen Bedarf genügend mit Vieh versorgt wäre, sehr unökonomisch handeln, falls er seine Rüstungen nicht auch gegen eine Anzahl von Häuptern Vieh hingeben würde. Er tauscht damit gegen seine Waare allerdings nicht Gebrauchsgüter (im engern, dem der „Waare“ entgegengesetzten Sinne dieses Wortes), sondern nur solche Güter ein, welche für ihn gleichfalls den Waarencharakter haben, wohl aber erhält er für seine minder absatzfähigen Waaren solche von grösserer Absatzfähigkeit und es ist klar, dass der Besitz dieser letzteren ihm die Wahrscheinlichkeit vervielfacht, am Markte Personen aufzufinden, welche die ihm selbst erforderlichen Gebrauchsgüter feil bieten. Unser Rüstungschmied wird demnach bei richtiger Erkenntniss seines individuellen Interesses naturgemäss, ohne Zwang, oder besondere Uebereinkunft dazu geführt werden, seine Rüstungen gegen eine entsprechende Anzahl Viehhäupter hinzugeben und mit den so gewonnenen absatzfähigeren Waaren sich zu jenen Marktbesuchern verfügen, welche Kupfer, Brennmaterialien und Nahrungsmittel feil bieten, um nunmehr mit vervielfachter Wahrscheinlichkeit und jedenfalls viel rascher und in ökonomischerer Weise seinen Endzweck, den Austausch der ihm nöthigen Gebrauchsgüter zu erreichen.
Das ökonomische Interesse der einzelnen wirthschaftenden Individuen führt sie demnach, bei gesteigerter Erkenntniss dieses ihres Interesses, ohne alle Uebereinkunft, ohne legislativen Zwang, ja ohne alle Rücksichtsnahme auf das öffentliche Interesse dazu, ihre Waaren gegen andere, absatzfähigere Waaren im Austausche hinzugeben, selbst wenn sie dieser letzteren für ihre unmittelbaren Gebrauchszwecke nicht bedürfen, und so tritt denn unter dem mächtigen Einflusse der Gewohnheit die allerorten mit der steigenden ökonomischen Cultur zu beobachtende Erscheinung zu Tage, dass eine gewisse Anzahl von Gütern, und zwar jene, welche mit Rücksicht auf Zeit und Ort die absatzfähigsten sind, von Jedermann im Austausche angenommen werden und desshalb auch gegen Jede andere Waare umgesetzt werden können, Güter, welche unsere Vorfahren Geld nannten, von ,,gelten,“ das ist „leisten, zahlen,“ wornach denn das Geld in unserer Sprache schlechthin das Zahlungsobject bedeutet.
Von welcher hohen Bedeutung gerade die Gewohnheit für die Entstehung des Geldes ist, ergiebt sich unmittelbar aus der Betrachtung des eben dargelegten Processes, durch welchen bestimmte Güter zum Gelde werden. Der Austausch von minder absatzfähigen Waaren gegen solche von höherer Absatzfähigkeit liegt im ökonomischen Interesse jedes einzelnen wirthschaftenden Individuums, aber der factische Abschluss solcher Tauschoperationen setzt die Erkenntniss dieses Interesses Seitens jener wirthschaftenden Subjecte voraus, welche ein ihnen an und für sich vielleicht gänzlich unnützes Gut um seiner höheren Absatzfähigkeit willen im Austausche gegen ihre Waaren annehmen sollen. Diese Erkenntniss wird niemals bei allen Gliedern eines Volkes zugleich entstehen. Vielmehr wird stets zunächst nur eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten den Vortheil erkennen, welcher ihnen dadurch erwächst, dass sie überall dort, wo ein unmittelbarer Austausch ihrer Waaren gegen Gebrauchsgüter nicht möglich, oder höchst ungewiss ist, gegen ihre Waaren andere, absatzfähigere Waaren im Austausche annehmen, ein Vortheil, der an und für sich unabhängig ist von der allgemeinen Anerkennung einer Waare als Geld, da immer und unter allen Umständen ein solcher Austausch das einzelne wirthschaftende Individuum seinem Endziele, der Erwerbung der ihm nöthigen Gebrauchsgüter um ein beträchtliches näher bringt. Da es nun aber kein besseres Mittel giebt, die Menschen über ihre ökonomischen Interessen aufzuklären, als die Betrachtung der ökonomischen Erfolge jener, welche die richtigen Mittel zur Erreichung derselben ins Werk setzen, so ist auch klar, dass nichts so sehr die Entstehung des Geldes begünstigte, als die Seitens der einsichtsvollsten und tüchtigsten wirthschaftenden Subjecte zum eigenen ökonomischen Nutzen durch längere Zeit geübte Annahme eminent absatzfähiger Waaren gegen alle andern. Solcherart haben Uebung und Gewohnheit sicherlich nicht wenig dazu beigetragen, die jeweilig absatzfähigsten Waaren zu solchen zu machen, welche nicht nur von vielen, sondern von allen wirthschaftenden Individuen im Austausche gegen ihre Waaren angenommen wurden.
Einen nicht zu leugnenden, wenn auch geringeren Einfluss auf den Geldcharakter einer Waare, pflegt innerhalb der staatlichen Grenzen die Rechtsordnung zu haben. Der Ursprung des Geldes (zu unterscheiden von der Abart desselben der Münze) ist wie wir sahen, ein durchaus naturgemässer, und er weist demnach auch nur in den seltensten Fällen auf legislative Einflüsse zurück. Das Geld ist keine staatliche Erfindung, nicht das Product eines legislativen Actes und die Sanction desselben Seitens der staatlichen Autorität ist demnach dem Begriffe des Geldes überhaupt fremd. Auch die Existenz bestimmter Waaren als Geld hat sich naturgemäss aus den ökonomischen Verhältnissen herausgebildet, ohne dass die staatliche Einflussnahme hiebei erforderlich gewesen wäre.
Erhält nun aber in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des Verkehres ein Gut die staatliche Sanction als Geld, so wird dadurch bewirkt, dass nicht nur jede Leistung an den Staat selbst, sondern auch alle übrigen Leistungen, deren Inhalt im concreten Fall nicht anderweitig normirt ist, namentlich also jede anstatt der ursprünglich festgestellten und aus irgend einem Grunde weggefallenen subsidiarisch eintretende Leistung nur in jenem Gute mit rechtlicher Wirkung gefordert und angeboten werden kann, dass also diesem Gute der Charakter der universellen Vertretungsfähigkeit von Staatswegen aufgedrückt wird, ein Umstand, der das betreffende Gut nicht erst zum Gelde macht, wohl aber seinen Geldcharakter bedeutend vervollkommnet.