Dr. Bruno Bandulet: “Vom Goldstandard zum Euro.”

12.9.2012 – Lesen Sie nachfolgend zum Thema “Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)” einen Auszug aus Bruno Bandulets neuestem Buch “Vom Goldstandard zum Euro – Eine deutsche Geldgeschichte am Vorabend der dritten Währungsreform”:

Dr. Bruno Bandulet

Ein Blick in den Vertrag: Es kann noch teurer werden

Dass für Deutschland Nachschusspflichten entstehen können, dass es über die 190 Milliarden hinaus teurer werden könnte, ergibt sich aus folgenden Vertragsbedingungen:

Erstens: Zwar wird die anfängliche, kleinere Tranche der insgesamt sieben Millionen Anteile am ESM zu je 100.000 Euro zum Nennwert ausgegeben (daher die auf Deutschland zunächst entfallenden 22 Mil­liarden). Jedoch kann der Gouverneursrat des ESM laut Artikel 8 »un­ter besonderen Umständen« eine »anderweitige« Ausgabe beschlie­ßen. Damit ist gemeint: Wenn er dringend sehr viel mehr Geld benötigt, kann er die bereits genehmigten Anteile statt zu 100.000 Euro beispielsweise auch zu 120.000 oder zu 140.000, das heißt mit ei­nem Agio abrufen. Dementsprechend müssen mehr als die geplanten 700 Milliarden eingezahlt werden.

Zweitens: Laut Artikel 10 überprüft der Gouverneursrat regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf fahre die »Angemessenheit« des geneh­migten Stammkapitals. Er kann es »verändern«. Gemeint ist: herauf­setzen.

Drittens (Artikel 25) »ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf«, falls ein ESM-Mitglied die erforderliche Ein­zahlung nicht vornimmt. Das bedeutet: Je mehr Einzahler ausschei­den, weil sie nicht zahlen wollen oder können, desto teurer kann es für Deutschland und damit für den Bundeshaushalt werden. Abgesehen davon ist es absurd, in der Regel davon auszugehen, dass die zu rettenden Staaten sich selbst an ihrer Rettung finanziell beteiligen. Womit denn? Sie würden mit der einen Hand einzahlen und mit der anderen in den Topf greifen.

Aber, so argumentiert die Bundesregierung, der Bundestag muss doch jedes Mal zustimmen, wenn der im ESM-Gouverneursrat ver­tretene deutsche Finanzminister bei den vorgesehenen Abstimmun­gen frisches Geld bewilligt. Nur ist nach allen bisherigen Erfahrun­gen die Chance minimal, dass sich der Bundestag – jedenfalls in der gegenwärtigen Zusammensetzung – quer legt, wenn die Entschei­dung intern bereits gefallen ist und wenn der angebliche Druck der Finanzmärkte wieder einmal schnelles Handeln erfordert.

Eine wirksame Kontrolle durch das Parlament würde eine echte Gewaltenteilung im deutschen Rechtsstaat voraussetzen. Die aber existiert in der Bundesrepublik nicht mehr. Anders als in den USA mangelt es dem deutschen Parlament an Selbstbewusstsein. Die Koa­litionsparteien vollziehen in aller Regel, was die Regierung vorgibt. Und in Sachen Euro-Rettung besteht die Rolle der Opposition – ab­gesehen von der Links-Partei – darin, einen draufzusatteln und noch mehr europäische »Solidarität« zu fordern. SPD und Grüne haben das Konzept der innerstaatlichen Umverteilung ganz einfach auf die europäische Ebene transferiert. Und sollte das Geld nicht reichen, dann rufen sie nach Steuererhöhungen, Zwangsanleihen und Vermö­gensabgaben zulasten des deutschen Mittelstandes.

Somit bleibt als Gegengewicht zur Regierung und zum gleichgeschal­teten Parlament nur noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsru­he. Es wurde im Sommer 2012 von den Politikern derart unter Druck gesetzt, dass der Eindruck entstand, sie würden seine Befugnisse am liebsten per Gesetz beschneiden.

Ohnehin ist dem ESM-Vertrag ein großes Maß an Raffinesse nicht abzusprechen. Schließlich wurde er von internationalen Anwalts­kanzleien ausgearbeitet – von denselben Leuten, die sonst als Kenner des Finanzdschungels den internationalen Banken ihre Verträge aus­tüfteln. »Der ESM-Vertrag«, schrieb Professor Thorsten Polleit im Degussa-Marktreport vom 29. Juni 2012, »verlagert die Budgethoheit von den Nationalstaaten auf die europäische Bürokratieebene. Diese Wirkung des Vertragswerkes mag nicht sofort ins Auge springen, schließlich haben seine Verfasser ganze Arbeit geleistet, um das wah­re Gesicht des Vertrages zu verbergen.«

Professor Polleit nennt den ESM ein »trojanisches Pferd«, um den nationalen Parlamenten ihre Budgethoheit zu nehmen, »und zwar durch vertragsmäßige Überrumpelung«. Für diese Lesart spricht, dass auch der deutsche ESM-Gouverneur der Schweigepflicht unter­liegt (wie soll er dann den Bundestag hinreichend informieren?), dass die eigentliche Macht nicht beim Gouverneursrat liegt, sondern beim Direktorium, in dem der von Berlin entsandte Vertreter nicht einmal die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss – und vor allem, dass das Prozedere des ESM wegen dessen Geheimhaltung und der Im­munität seiner Organe für den deutschen Bundestag undurchsichtig und unüberprüfbar bleiben muss.

Theoretisch könnte der Gouverneursrat die Bundesregierung sogar gegen ihren Willen zu Zahlungen verpflichten, falls der deutsche Fi­nanzminister eine entscheidende Sitzung verpasst. Theoretisch kann Berlin vor dem Gerichtshof der Europäischen Union klagen, wenn Streit über die Anwendung oder Auslegung des Vertrages entsteht. Allerdings sind nationale Souveränitätsrechte beim EuGH bekannt­lich schlecht aufgehoben. Er entscheidet gewohnheitsmäßig zuguns­ten des EU-Zentralismus.

Möglichkeiten des Schuldensozialismus

Die Möglichkeiten des ESM, das gescheiterte Euro-Experiment um Jahre zu verlängern, dürfen nicht unterschätzt werden. Wenn er erst einmal seine Arbeit aufgenommen hat, wird er Staatsanleihen auf­kaufen und wahrscheinlich sogar insolvente Banken mit frischem Geld versorgen und damit den Mechanismus eines freien Marktes weitgehend ausschalten. Seine Kapitalausstattung ist enorm, sie über­steigt bei Weitem die der EZB oder die der Deutschen Bundesbank. Mit dem ESM werden politische und finanzielle Macht in Westeuro­pa zum ersten Mal in einer monströsen Institution konzentriert. Der ESM ist von Natur aus ein politisches Instrument, die EZB bzw. das Euro-System wurde schon 2010 politisiert. Sie hat seit Beginn der Fi­nanzkrise ihre Bilanz auf rund 3000 Milliarden Euro verdreifacht.

Offen bleibt vorerst, in welchem Ausmaß die Schulden der Staaten und Banken »vergemeinschaftet«, das heißt sozialisiert werden. End­gültig gelöst wäre das Problem aus Sicht der Südeuropäer, der EU-Kommission und der Opposition in Berlin, wenn Deutschland mit der Ausgabe von Euro-Bonds für die Schulden anderer oder für ei­nen Teil davon (mithilfe eines sogenannten Schuldentilgungsfonds) in Mithaftung genommen würde. Aber auch jetzt schon sind die Ri­siken, die auf dem Bundeshaushalt lasten, erschreckend groß. Im Mai 2012 summierte sich die deutsche Haftung allein für Griechenland, das heißt für den Fall eines vollständigen griechischen Zahlungsaus­falls, auf 65,5 Milliarden. 28,8 Milliarden davon resultierten aus dem griechischen Zahlungsbilanzdefizit, genauer: aus den Verbindlichkei­ten im Target-2-System der EZB, 26,4 Milliarden aus bereits ausge­reichten Krediten und Bankenhilfen und 1,3 Milliarden Euro aus dem deutschen Anteil an der IWF-Hilfe an Athen.

Hinzu kommen die noch unbezifferten Anteile an den Notkredi­ten, die die griechische Notenbank ihren heimischen Banken still und heimlich gewährt. In der Fachsprache heißen sie »Emergency Liquidity Assistance«, kurz: ELA.

Bei genauerem Hinsehen greift Europa nicht mehr nur nach deut­schen Steuergeldern – deren Aufkommen ist schließlich begrenzt -, sondern auch nach den deutschen Spargeldern. Daher der Ruf nach einer Bankenunion kombiniert mit einer Europäisierung der Einla­gensicherung. Dann würden die deutschen Kontoinhaber indirekt für die Einlagen der Sparer in Südeuropa mithaften. Die verschiede­nen Einrichtungen der deutschen Einlagensicherung reichen aber nicht einmal für die Guthaben im eigenen Land, falls es zu einem Sturm auf die Banken kommt und die Krise außer Kontrolle gerät.

Woher der Wind weht, lässt sich der Auslassung des Vorstandsspre­chers der italienischen Großbank Unicredit entnehmen, zitiert in der Wirtschaftswoche vom 18. Juni 2012. Die Deutschen müssten zahlen, sagte er, schließlich hätten sie auch am kräftigsten vom Euro profitiert. Finanziell sei das kein Problem, denn das Geld- und Immobilienver­mögen der Deutschen betrage nach Abzug der Kredite 8500 Milliar­den Euro. »Das ist mehr als alle Schulden im Euro-Raum.« So also klingt der Versuch, Raub zu legalisieren.

 

aus “Vom Goldstandard zum Euro” von Bruno Bandulet, erschienen im Kopp-Verlag. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Dr. Bruno Bandulet, früher Mitglied der Chefredaktion von Quick und Die Welt, ist seit 1979 Herausgeber des auf Edelmetalle und Devisen spezialisierten Finanzdienstes GOLD&MONEY INTELLIGENCE. Er gründete 1995 den politischen Hintergrunddienst DeutschlandBrief, der seit 2009 als regelmäßige Kolumne im liberalen Monatsmagazin “eigentümlich frei” erscheint. Zuletzt veröffentlichte er im Kopp Verlag “Das geheime Wissen der Goldanleger” und “Die letzten Jahre des Euro”. Ende Juni 2012 klagte Dr. Bandulet zusammen mit den Professoren Schachtschneider, Starbatty, Hankel und Nölling vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), mit dem der Euro “gerettet” werden soll. Bandulet ist Mitglied der Friedrich A.  von Hayek-Gesellschaft.

 


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