Die inneren Widersprüche des Staates

11.7.2012 – von Murray N. Rothbard.

Murray N. Rothbard

Ein Hauptproblem bei Diskussionen über die Notwendigkeit von Regierungen ist die Tatsache, dass all diese Diskussionen zwangsläufig in einem Kontext jahrhun­dertelanger Existenz und Herrschaft des Staates stattfinden – einer Herrschaft zu­dem, an die sich die Öffentlichkeit gewöhnt hat.[…]

Nehmen wir etwa an, dass eine ansehnliche Zahl von Menschen plötzlich auf der Erde landet und dass sie sich nun überlegen müssen, unter welcher Art gesellschaftli­cher Ordnung sie leben sollen. Eine Person oder eine Gruppe argumentiert wie folgt (d.h. mit dem typischen Argument für den Staat): “Wenn jeder von uns in jeder Hin­sicht frei bleiben darf und wenn vor allem jeder von uns Waffen und das Recht auf Selbstverteidigung behält, dann wird jeder gegen jeden Krieg führen, und die Ge­sellschaft bleibt auf der Strecke. Lasst uns daher alle unsere Gewehre, unsere ganze letzte Entscheidungsbefugnis und unsere Befugnis zur Bestimmung und Durchset­zung unserer Rechte … an die Familie Meier, die da drüben steht, abtreten. Die Meiers werden uns vor unseren Plünderinstinkten bewahren, den sozialen Frieden erhalten und für Gerechtigkeit sorgen.” Kann man sich vorstellen, dass irgendjemand (außer vielleicht die Meiers selbst) auch nur einen Moment daran verschwenden würde, über diesen offensichtlich lächerlichen Plan nachzudenken? Der Aufschrei “Wer schützt uns dann vor den Meiers, vor allem wenn wir unsere Waffen nicht mehr haben?” würde reichen, um einen solchen Vorschlag abzuschmettern. Und doch ist gerade dies – angesichts erworbener Rechtmäßigkeit aus der Tatsache der Langlebigkeit und angesichts der langjährigen Herrschaft der “Meiers” – die Sorte Argument, der wir nun blind anhängen. Der Gebrauch des Naturzustandes als logi­sches Modell hilft uns, die Fesseln der Gewohnheit abzuschütteln, um den Staat klar und deutlich zu sehen – und zu erkennen, dass der Kaiser tatsächlich keine Kleider trägt.

Wenn wir in der Tat einen nüchternen Blick auf die Theorie des “begrenzten Staates” werfen, so können wir sie als das Trugbild erkennen, das sie in Wirklichkeit ist – als die unrealistische und widersprüchliche “Utopie”, die sie darbietet. Zu­nächst einmal gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass ein zwangsweises Ge­waltmonopol auf den Schutz von Person und Eigentum “begrenzt” bleiben wird, wenn es erst einmal von den “Meiers” oder einem anderen Staatsherrscher erworben wurde. Geschichtlich gesehen blieb sicherlich keine Regierung lange auf diese Wei­se “begrenzt”, und man kann mit sehr guten Gründen vermuten, dass dies auch nie­mals so sein wird. Erstens gibt es allen Grund zu der Annahme, dass, wenn das krebsgeschwürartige Zwangsprinzip – das Prinzip erzwungenen Einkommens und zwangsweisen Gewaltmonopols – erst einmal mitten in der Gesellschaft eingeführt und gerechtfertigt ist, dieser Präzedenzfall ausgeweitet und beschönigt wird. Insbe­sondere liegt es im wirtschaftlichen Interesse der Staatsherrscher, aktiv für eine sol­che Ausweitung zu sorgen. Je stärker die Zwangsbefugnisse des Staates über die von den Laissez-faire-Theoretikern geschätzten Grenzen hinaus ausgedehnt werden, umso mehr Macht und Mammon fällt der herrschenden Kaste zu, die den Staatsapparat leitet. Daher wird die herrschende Kaste, die nach größtmöglicher Macht und größtmöglichem Reichtum strebt, die Befugnisse des Staates ausdehnen. Sie wird dabei nur auf schwachen Widerstand treffen, weil sie und die mit ihr verbündeten Intellektuellen Gesetzesrang gewinnen und weil es an institutionellen Widerstands­kanälen des freien Marktes gegen das Zwangsmonopol und die oberste Gerichtsbar­keit des Staates fehlt. Es ist es ein glücklicher Umstand, dass auf dem freien Markt die möglichst große Vermehrung des Reichtums einer Person oder Gruppe zum Nutzen aller ist. Doch im politischen Bereich, dem Bereich des Staates, kann das Einkommen und das Vermögen des Staates und seiner Herrscher nur parasitär auf Kosten der Restgesellschaft erhöht werden.

Fürsprecher eines begrenzten Staates halten oft das Ideal eines Staates über dem Parteienzank hoch, eines Staates, der sich der Parteinahme enthält und nicht mit sei­nem Gewicht wuchert, eines “Schiedsrichters”, der unparteiisch für Ausgleich zwi­schen den miteinander ringenden Gesellschaftsteilen sorgt. Doch warum sollte der Staat das tun? Angesichts der unbegrenzten Macht des Staates werden der Staat und seine Herrscher nach einer größtmöglichen Vermehrung ihrer Macht und ihres Reichtums trachten und sich daher unausweichlich über die vermeintlichen “Gren­zen” hinwegsetzen. Der entscheidende Punkt ist, dass es in der Utopie von begrenz­tem Staat und Laissez-faire keine institutionellen Mechanismen gibt, die den Staat begrenzt erhalten. Eigentlich sollte das blutige Register der Staaten in der Ge­schichte bewiesen haben, dass jede Macht, wenn sie erst einmal gewährt oder erwor­ben wurde, auch gebraucht und folglich missbraucht wird. Macht korrumpiert, wie der liberale Lord Acton so weise bemerkte.

Zudem gibt es – neben den fehlenden institutionellen Mechanismen, um den obersten Richter und Gewaltanwender auf den Rechtsschutz zu “begrenzen” – gerade in dem Ideal eines neutralen oder unparteiischen Staates einen großen inneren Wi­derspruch. Denn so etwas wie eine “neutrale” Steuer – ein Steuersystem, das den Markt so belässt, wie er ohne die Besteuerung gewesen wäre – kann es nicht geben. Wie John C. Calhoun im frühen neunzehnten Jahrhundert klar herausstellte, macht die bloße Existenz der Besteuerung eine solche Neutralität vollkommen unmöglich. Denn unabhängig von der Höhe der Steuern wird es zumindest dazu kommen, dass sich zwei einander entgegengesetzte Klassen bilden: die “herrschende” Klasse, die durch die Besteuerung gewinnt bzw. von ihr lebt; und die “beherrschte” Klasse, die die Steuern zahlt. Kurz gesagt gibt es widerstreitende Klassen von Netto-Steuerzahlern und Netto-Steuerverbrauchern. Zumindest die staatlichen Bürokraten werden notwendigerweise Netto-Steuerverbraucher sein. Aber auch jene Personen und Gruppen, die durch die zwangsläufig anfallenden Ausgaben der Regierung subventioniert werden, zählen zu dieser Klasse.

In den Worten Calhouns:

[…] Die Beauftragten und Angestellten der Regierung sind jener Teil der Ge­meinschaft, der aus ausschließlichen Empfängern der Steuererträge besteht. Welcher Betrag auch immer der Gemeinschaft in Form von Steuern genom­men wird, fällt ihnen in Form von Auslagen und Staatsausgaben zu, falls er nicht zuvor verloren geht. Das fiskalische Handeln der Regierung besteht aus Staatsausgaben und Besteuerung. Beides hängt unmittelbar zusammen. Was der Gemeinschaft unter dem Titel der Besteuerung genommen wird, wird je­nem Teil der Gemeinschaft, der aus Empfängern besteht, unter dem Titel der Staatsausgabe übertragen. Doch da die Empfänger nur ein Teil der Gemein­schaft sind, so folgt daraus für das fiskalische Handeln in Anbetracht seiner beiden Teile, dass es gegenüber den Steuerzahlern und den Steuerempfängern ungleich sein muss. Es könnte auch nicht anders sein, wenn nicht das, was je­dem Individuum in Form von Steuern genommen wird, ihm in Form von Staatsausgaben zurückerstattet würde – was den ganzen Vorgang nichtig und sinnlos machen würde […]

Die zwangsläufige Folge des ungleichen fiskalischen Handelns der Regie­rung besteht daher darin, die Gemeinschaft in zwei große Klassen zu teilen. Die eine besteht aus jenen, die die Steuern eigentlich bezahlen und die natür­lich auch die Last alleine tragen, die mit dem Erhalt der Regierung verbunden ist. Die andere Klasse besteht aus jenen, die die Empfänger ausgezahlter Steu­ereinnahmen sind und in der Tat von der Regierung erhalten werden. Kurz ge­sagt wird die Gemeinschaft in Steuerzahler und Steuerverbraucher geteilt.

Doch das bewirkt, dass sie in widerstreitende Beziehungen zum fiskalischen Handeln der Regierung – und zur ganzen, damit verbundenen Ausrichtung der Politik – geraten. Denn je größer die Steuern und Staatsausgaben sind, desto größer ist der Gewinn der einen und der Verlust der anderen Klasse, und um­gekehrt […] Die Folge jeder Erhöhung besteht daher darin, die eine zu berei­chern und zu stärken und die andere arm zu machen und sie zu schwächen.[1]

Calhoun legt weiterhin dar, dass eine Verfassung nicht in der Lage ist, den Staat begrenzt zu halten. Denn wenn es ein monopolistisches Verfassungsgericht gibt, das von jenem selben Staat bestimmt wird und dem die Befugnis der obersten Rechtssprechung zugestanden wird, so wird die Regierungspartei immer eine “weite” bzw. lockere Interpretation des Wortlauts der Verfassung begrüßen, da sie der Erweite­rung der Befugnisse der Regierung über die Bürger dient, und im Laufe der Zeit wird die Regierungspartei unausweichlich die Oberhand über die oppositionelle Minderheit gewinnen, welche vergeblich für eine “enge”, die Macht des Staates be­grenzende Auslegung argumentiert.[2]

[1] John C. Calhoun, A Disquisition on Government, New York, Liberal Arts Press 1953 S. 16-18.

[2] Siehe Calhoun, Disquisition on Government, S. 25-27.

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aus “Die Ethik der Freiheit” von Murray N. Rothbard – mit freundlicher Genehmigung des Academia – Verlages.

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