Konfiskation, Besteuerung, Kapitalverzehr

25.2.2013 – Besteuerung, Staatsverschuldung, künstliches Herabdrücken des Marktzinses, Papiergeld und Inflation: Regierungen und nach Beifall haschende Ökonomen wollen die öffentliche Meinung von den Vorteilen solcher Politikmaßnahmen überzeugen: Sie seien „alternativlos“, um die aktuelle Krise zu überwinden und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Einseitig werden dabei wünschenswerte und “verträgliche“ Folgen dieser Eingriffe in die Märkte und die privaten Eigentumsrechte der Bürger in Aussicht gestellt; (Partei-)Ideologie, nicht ökonomischer Sachverstand kommt zur Sprache. Dass Marktinterventionen aber nur wenigen nutzen und vielen schaden, dass sie sich für das Gemeinwesen letztlich als destruktiv erweisen, wird in der Regel übersehen oder verschwiegen. Umso wichtiger ist es, sich ganz grundsätzlich über die Folgen des Interventionismus zu informieren, wie Ludwig von Mises (1881 – 1973) sie eingehend herausgearbeitet hat. Nachstehend dazu ein Auszug aus Mises‘ Nationalökonomie, Theorie des Handelns und Wirtschaftens aus dem Jahr 1940 (Sechster Teil: Die Gehemmte Marktwirtschaft, 6. Kapitel, II. und III, S. 703 – 705).

Thorsten Polleit

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II. Die Konfiskation durch Besteuerung

Ludwig von Mises

Man hat die Beseitigung oder sehr wesentliche Einschränkung des Erbrechts nicht nur als Mittel zur Überführung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung in die sozialistische vorgeschlagen, sondern auch als Massnahme ausgleichender Gerechtigkeit im Rahmen einer auf dem Sondereigentum an den Produktionsmitteln beruhenden Wirtschaftsordnung. In vielen Staaten hat man die Erbschaftssteuern in den letzten Jahrzehnten in solchem Masse verschärft, dass von großen Nachlässen den Erben nur der kleinere Teil belassen wird, der größere Teil aber an den Staat fällt. Da diese Steuerpolitik von der öffentlichen Meinung gebilligt und höchstens wegen ihrer zu weitgehenden Nachsicht gegenüber den Erben getadelt wird, ist wohl anzunehmen, dass man sie beibehalten und eher noch verschärfen wird.

Sondereigentum, das auf die Lebensdauer des Eigentümers beschränkt bleibt und mit dessen Tod an den Staat übergeht oder, wie man zur Rechtfertigung der Konfiskation zu sagen pflegt, «heimfällt», ist vom gesellschaftlichen Standpunkt eine sinnlose Einrichtung. Man kann es als staatliche Aufmunterung zur Kapitalaufzehrung betrachten.

Ein gleiches gilt, wenn auch vielleicht in geringerem Maße, von Beschränkungen der zulässigen Vermögensgröße. Beide Maßnahmen würden die erfolgreichsten Unternehmer veranlassen, sich vorzeitig aus der geschäftlichen Betätigung zurückzuziehen. Auch die Wegsteuerung der höheren Einkommen durch die Einkommensteuer ergibt ähnliche Folgen.

Alle diese Enteignungen entspringen der Auffassung, dass die Vermögen und die Gewinne von den Eigentümern und Unternehmern der Gesellschaft und den minderbemittelten Gesellschaftsmitgliedern entzogen wurden. Die Natur habe den Reichtum, den sie spendet, allen gegeben, und was menschliche Arbeit hervorgebracht habe, gebühre den Arbeitern. Die Ausbeuter hatten sich dieses Reichtums durch Gewalt oder List bemächtigt. Wenn man ihn ihnen wieder wegnehme, sei das nur gerecht. Auch die, zu deren Nachteil die ausgleichende Gerechtigkeit des Staates eingreife, müssten, wenn sie nicht ganz verstockt waren, die Berechtigung der «Repropriation» der Gesellschaft anerkennen. Doch alle Erwägungen dieser Art ändern nichts an dem Tatbestand, dass diese Maßnahmen die Kapitalaufzehrung fördern.

III. Die Beschränkung des nicht aus Arbeit stammenden Ertrags

Die Gedankengänge, die dem Interventionismus zugrundeliegen, sehen im Unternehmergewinn und im Zinsbezug unrechtmäßige und unsittliche Bereicherung auf Kosten der ehrlichen, im Schweiße ihres Angesichts arbeitenden Volksgenossen. Sie halten es daher für gerecht, den besitzenden Schichten Opfer zu Gunsten der Allgemeinheit aufzuerlegen. Das unverdiente Einkommen der Ausbeuter soll entweder durch Steuern oder durch Herabsetzung der Warenpreise gekürzt werden. Müssen denn, fragt man, die Kapitalisten gerade 4 % oder gar 5 % an Zinsen beziehen? Könnten sie sich nicht mit weniger begnügen? Und könnten sich nicht die Grundbesitzer mit geringerer Bodenrente und die Unternehmer mit niedrigeren Gewinnen zufrieden geben?

Man versucht das Problem auf solche Weise vom Feld katallaktischer Erörterungen auf das moralische Gebiet zu verschieben. Man geht auf das, was die Nationalökonomie über die Wirkung der Eingriffe lehrt, nicht ein. Man stellt sich auf eine andere Ebene, auf die des Sittengesetzes. Man entwirft Pläne für den Neubau der Gesellschaft, ohne sich darum zu kümmern, ob sie auch verwirklicht werden können und ob ihre Verwirklichung Ergebnisse bringen würde, die den Absichten der Planmacher entsprechen. Denn man geht von der Annahme aus, dass der Mensch in der gesellschaftlichen Sphäre alles durchzuführen vermag, was er durchführen will. Man weigert sich zu erkennen, dass der handelnde Mensch nicht allmächtig ist, dass er sein Handeln und die gesellschaftliche Kooperation nicht nach Gutdünken einrichten kann. Auch im menschlichen Handeln waltet eine unentrinnbare Notwendigkeit, der man nicht entgehen kann. Man kann an den handelnden Menschen wohl Forderungen jeder Art stellen. Doch wenn der Mensch Forderungen entsprechen soll, die mit den Zielen, die auch der Moralkritiker dem Handeln setzt, unvereinbar sind, dann wird das Ergebnis nicht das sein, das die Moralisten erwarten.

Für die gesellschaftliche Kooperation der Menschen gibt es nur eine wirkungsfähige Ordnung: die auf dem Sondereigentum an den Produktionsmitteln beruhende Marktwirtschaft. Wenn man diese Ordnung nicht vernichten und die Kultur nicht zerstören will, darf man nicht Maßnahmen und Verhaltungsweisen fordern, die ihr Wirken unmöglich machen.

Das Getriebe der Marktwirtschaft wird durch die Faktoren in Gang erhalten, die der Moralist als Profitsucht, Eigennutz und Mammonismus verdammen will. Weil jeder Einzelne sein Unbefriedigtsein so weit abstellen will, als er es kann, weil jeder Einzelne auf seinen Vorteil bedacht ist und gewinnen und nicht verlieren will, arbeitet das Getriebe. Es ist ein Missgriff, wenn man aus dem ganzen Gefüge die Unternehmer, die Kapitalisten und die Bodeneigentümer herausgreift und nur an ihrem Verhalten Kritik übt.

Wenn man den Zins beseitigen oder ermässigen will, müsste man sich an die Verbraucher wenden und sie auffordern, in Hinkunft Befriedigung in einem ferneren Abschnitt der Zukunft nicht niedriger zu werten als Befriedigung in einem näheren Abschnitt. Es ist nutzlos und zweckwidrig, den Zinsbezug zu verbieten oder an die Eigentümer der Produktionsmittel das Ansinnen zu stellen, auf ihn freiwillig zu verzichten. Man müsste den Verbrauchern sagen: Schätzet einen Apfel, der in hundert Jahren reifen wird, nicht niedriger als den reifen Apfel, den ihr sogleich verzehren könnt. Denn solange diese Wertungsverschiedenheit besteht, kann man den Urzins nicht «beseitigen», «aufheben» oder in seinem Ausmaß beschränken. Die verschiedene Wertung gegenwärtiger und künftiger Güter ist die Quelle des Urzinses, nicht die Habsucht der Kapitalisten. Man kann den Zinsbezug den Bezugsberechtigten nicht entziehen, wenn man nicht will, dass sie das Kapital aufzehren. Man kann den Zinsbezug nicht unter den durch die Höhe des Urzinses gegebenen Stand herabsetzen, wenn man nicht das Marktgetriebe in ein sinnloses Chaos verwandeln will.

Statt dem Unternehmer den Unternehmergewinn zu entziehen, müsste man die Verbraucher zwingen, nicht das zu kaufen, was sie am dringendsten benötigen, sondern das, was sie einstmals benötigt haben. Dann würde es keine Unternehmergewinne geben. Wenn man den Unternehmergewinn ganz oder teilweise konfisziert, stört man nur die Anpassung der Produktion an die Bedürfnisse der Verbraucher.

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