Der Kampf des Versorgungsstaates gegen die Selbständigkeit

4.7.2012 – von Gerd Habermann.

Prof. Dr. Gerd Habermann

Unsere heute sogenannte Sozialversicherung hat als Zwangsversicherung für Arbeiter begon­nen. Bismarck wollte seinerzeit diese Schicht durch eine Rente politisch an den Staat binden und so der Sozialdemokratie entfremden. Darum hat ein Großteil der Liberalen im Jahre 1881 ebenso gegen ihre Einführung gestimmt wie die SPD. Bismarck sprach damals offen von politi­scher Bestechung. Bestürzend war dann der Siegeszug dieses „Staatssozialismus” im 20. Jahrhundert. Die erste „nichtproletarische” Gruppe waren die Angestellten (1911), zunächst wie auch die Arbeiter noch mit Einkommensgrenze (bis 1957 bzw. 1968). Krieg, Inflation und Ideologie beschleunigten diese Entwicklung. 1922 waren die ersten bis dahin Selbständigen dran: Privatlehrer und Erzieher, Musiker und Krankenpfleger, auch Artisten, im Jahr darauf die Hausgewerbetreibenden. 1938 waren die Handwerker an der Reihe und bald nach dem Krieg dann die Bauern (!).1972 erreicht diese „Versicherung” (die es im kaufmännischen Sinn nicht ist, sondern eher eine Staatsversorgung über Zwangsumlagen) die Gruppe aller Selbständigen (zu­nächst „auf Antrag pflichtversichert”), dann sogar die Behinderten (1975) und schließlich alle Künstler (1985). Analog bildeten sich Zwangskassen etlicher Freiberufler (allerdings mit Kapital­deckung). Nun, im Jahre 2012, liegen im Hause von der Leyen Pläne vor, die noch verbliebenen großen Unternehmergruppen dem Zwangssystem einzugliedern, so auch Existenzgründer. Ins­gesamt 2,4 Millionen selbständige Unternehmer (von insgesamt 4,3 Millionen Selbständigen), zum größeren Teil Kleinunternehmer.

Der große Gang der Dinge lässt sich so charakterisieren: Zunächst musste nur ein Minimum zwangsversichert werden, es gab Versicherungspflichtgrenzen, manchmal auch Befreiungs­möglichkeiten. Dann schraubte man den obligatorischen Versicherungsumfang hinauf und setz­te die Pflichtgrenze höher bis man sie samt Befreiungsmöglichkeiten schließlich abschaffte. Bis heute genießen viele Familien- oder Eigentümerunternehmer die soziale Selbständigkeit noch in fast vollem Umfang. Wenn diese fällt, gehören auch sie direkt zur Klientel des Versorgungs­staates, ein deprimierender Vorgang und einschneidender Verlust von Selbstverantwortlichkeit und freier persönlicher Haftung! Die Begründung: sie sollen später nicht mangels ausreichender Eigenvorsorge der Allgemeinheit zur Last fallen, also der Präventionsgedanke. Aber mit diesem Argument kann man alle Freiheit abschaffen (weil sie missbraucht werden kann). Und für wel­chen Unternehmer ist es attraktiv, bei der Sozialhilfe zu landen, mit dem demütigenden Bedürf­tigkeitsnachweis? Außerdem ist die Sozialhilfe eben gerade für diese Fälle da. Natürlich ist der entscheidende Gedanke, zusätzliche Mittel in die marode Rentenkasse zu holen (pro Kopf 300 oder 400 Euro im Monat), eine Kasse im übrigen, die schon jetzt zu einem Drittel aus Steuermit­teln alimentiert werden muss. So vollzieht sich in Schritten der Gang in die soziale Knecht­schaft. Wie wäre dagegen ein Sozialprogramm für mehr Selbständigkeit, Wiedereinführung von Einkommensgrenzen und Befreiungsmöglichkeiten sowie Umstellung auf Kapitaldeckung? Die einsetzende demographische Krise (verstärkt ab 2015) wird diesen Weg erleichtern: wir brau­chen dann wieder eine wagemutige unternehmende Schicht von Selbständigen, um die wach­sende Alterslast tragen zu können. Dieser weitere Raubzug des Sozialfiskus muss gestoppt werden.

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DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU e.V.
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Lesen Sie auch das Interview mit Prof. Dr. Gerd Habermann: “Es zieht ein Sturm auf.”

 

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