Umweltschutz: ein liberales Anliegen

31.5.2012 – von Ralph Bärligea.

Ralph Bärligea

Die aktuelle Veranstaltungsreihe des Gesprächskreises der Friedrich August von Hayek-Gesellschaft e. V. an der Universität Passau widmet sich der „Klima- und Energiepolitik“. Nach Prof. Dr. Dr. Knut Löschke aus dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sprach nun am 25. Mai 2012 der Europaabgeordnete Holger Krahmer. Zielsetzung der Veranstaltungsreihe ist es, vor allem die Maßnahmen der CO2-Vermeidung im Zeichen des „Klimaschutzes” kritisch zu hinterfragen. Auffassung der liberalen Philosophie freier Menschen auf freien Märkten ist es, dass jedermann tun und lassen kann, was er möchte, solange er dabei niemandem Schaden zufügt. In diesem Kontext werden auch Umweltfragen behandelt. Umweltzerstörung liegt also dann vor, wenn durch den Einfluss des Menschen auf die Umwelt sogenannte negative externe Effekte entstehen. Das sind Schäden bzw. Kosten für andere Menschen, die diese nicht freiwillig tragen möchten. Umweltschutz ist in diesem Sinne ein zentrales Anliegen liberaler Weltanschauung.

Negative externe Effekte werden immer subjektiv empfunden

Nach der subjektivistischen Wertlehre der Österreichischen Schule der Ökonomie liegen Nutzen wie Schaden jedoch im Bereich des subjektiven Empfindens einzelner Individuen. Eine Zahnärztin an der Münchner Freiheit fühlt sich zum Beispiel durch das neue grüne Dach der Trambahnhaltestelle dort gestört und fordert die Stadt München auf, diesen subjektiv empfundenen Schaden abzustellen. Auf den ersten Blick könnte man ihr Anliegen als lächerlich empfinden, doch tatsächlich macht ihr das vom Dach grün abstrahlende Licht ein notwendigerweise bei Tageslicht farbliches Abstimmen des Zahnersatzes unmöglich. Möglicherweise muss sie neue Fenster einbauen, um den Grünstich zu neutralisieren oder gar umziehen. Doch wer ersetzt ihr den Schaden, wer sollte dafür verantwortlich sein und wie kann man solche Probleme allgemein handhaben?

Negative Externe Effekte müssen rechtlich objektiv feststellbar sein

Um solche Fragen rechtlich im Rahmen einer Marktwirtschaft klären zu können, müssen die Kriterien, nach denen ein externer negativer Effekt vorliegt, objektiv feststellbar sein. Das Terrain subjektiver Empfindungen muss verlassen werden. Beispielsweise müssen Lärmtechniker einen gesundheitsschädlichen Lärmpegel feststellen und Ärzte den Grad festlegen, ab wann ein Lärmpegel im Einzelfall gesundheitsschädlich ist. Dies etwa, damit beim Bau einer neuen Straße festgestellt werden kann, ob Lärmschutzmaßnahmen zur Vermeidung negativer externer Effekte notwendig sind. Ein solches vermeintlich objektives Verfahren wird notwendigerweise das subjektive Empfinden einzelner Individuen verletzten. Beispielsweise kann es Personen geben, die gegen Lärm empfindlicher sind als andere und die trotz Einhaltung geltender Lärmschutznormen geschädigt werden. Anderen kann Lärm wiederum egal sein. Nimmt man hier jedoch die subjektive Empfindung als oberstes Prinzip, gibt man einzelne Individuen eine zu große Machtstellung. Beispielsweise könnte ein Bewohner den Luftraum monopolisieren, indem er behauptet, auch nur der Anblick von Flugzeugen in bis zu hundert Kilometer Entfernung mache ihn verrückt.

Lokale, überregionale und globale negative externe Effekte

Die Frage nach der objektiven Feststellbarkeit und Handhabbarkeit negativer externer Effekte ist schon schwer genug. Zweifelsohne muss sie von Naturwissenschaftlern und Ökonomen gemeinsam ausgearbeitet werden. Und da die Empfindungen immer subjektiv sind, müssen negative externe Effekte letztendlich zwischen Individuen auf persönlicher, politischer oder gerichtlicher Ebene ausgehandelt und entschieden werden. Da im Leben alles nach dem Prinzip Ursache und Wirkung verläuft, sind negative externe Effekte überwiegend ein lokales Problem. Wo ein Schadensverursacher auftritt, liegt der Geschädigte in der Regel nicht weit. Meist reicht das vor Ort zur Verfügung stehende Wissen aus, um das vor Ort liegende Problem entsprechend der dort üblichen Sitten zu lösen. Problematischer wird es schon, wenn Schadensverursacher und Geschädigter in verschiedenen Rechtsräumen liegen. Etwa könnte eine Fabrik in Deutschland an der Grenze zu Österreich die Donau verschmutzen und so Fischer in Österreich schädigen. In diesem Fall müssten die Fischer sich zunächst an die für sie zuständige österreichische Gerichtsbarkeit wenden. Damit jedoch die Fabrik im Rechtsraum Deutschland dazu verurteilt werden kann, den Schaden einzustellen und Entschädigung zu leisten, müssen deutsche Gerichte tätig werden. Entsprechend muss es dazu bilaterale Abkommen geben, was im Bereich des Möglichen liegt.

CO2-bedingter Klimawandel als globaler negativer externer Effekt

Globale negative externe Effekte würden internationale Abkommen nötig machen. So behauptet man etwa, der Klimawandel sei ein solcher negativer externer Effekt. Der CO2-Ausstoß und der Produktionsnutzen daraus erfolgt lokal, der Schaden aber träte global auf durch die folgende Erderwärmung, die etwa Dürre in Afrika schaffen würde. Die Souveränität einzelner Länder, aber auch Individuen wird verbal angegriffen, wenn sie sich nicht an internationale Abkommen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes halten wollen. Schließlich seien dies Klimasünder, die auf Kosten der anderen wirtschaften würden. Tatsächlich wird der Klimaausstoß jedoch nicht einfach verboten, sondern lediglich hoch besteuert. Und das eingenommene Geld fließt nicht vom vermeintlichen Schädiger an den vermeintlich direkt Geschädigten. Die Gelder fließen in Töpfe von Zentralregierungen, wo sie politisch verteilt werden, um etwa Großkonzerne zu subventionieren oder Banken zu retten. Die Produktion verteuert sich so, wodurch es sich Menschen mit niedrigen Einkommen in ärmeren Region nicht mehr leisten können zu leben. Die hohen Steuerkosten schaffen gleichzeitig Markteintrittsbarrieren und Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe, da diese die Steuern nicht dank Größe und Verbund umgehen oder verkraften können. So werden Monopolstrukturen systematisch begünstigt, was Produktivität und Wohlstand zusätzlich schwächt.

Es gilt, die Hypothese vom CO2-bedingten Klimawandel zu hinterfragen

Es ist nicht falsch, unbewiesene Hypothesen wie die vom CO2-bedingten Klimawandel auf eigene Kosten zu verbreiten. Diese Hypothesen können dann hinterfragt und einem Falsifizierungsversuch ausgesetzt werden und so die wissenschaftliche Debatte bereichern. Wenn diese Hypothesen jedoch mit Milliardenbeträgen aus der Politik subventioniert werden und umgekehrt Milliardenprofite in bestimmten Kreisen auslösen, gilt es umso mehr, diese kritisch zu hinterfragen. Es gibt keinerlei Experiment, das den CO2-bedingten atmosphärischen Treibhauseffekt bestätigt. Im Gegenteil beweist das Woodsche Experiment das Gegenteil. In der Erdgeschichte hat es zudem Klimaschwankungen immer gegeben, als beispielsweise in Großbritannien Wein angebaut wurde oder in der Themse Nilpferde schwammen, wie Knochenfunde belegen. Der atmosphärische Treibhauseffekt ist zudem eine Vorstellung, die es in der theoretischen Physik nicht gibt. Ein Treibhaus besteht aus Glas, das Luft einsperrt, wodurch sie wärmer wird als die Umgebung. Nur diesen Treibhauseffekt kennt man. CO2 oder sonstige Stoffe in der Atmosphäre können jedoch keine Luft einsperren. Auch weiß man, dass eine wärmere globale Temperatur insgesamt für die Menschen immer besser war und darum nicht zwangsweise einen Schaden verursacht.

Risiken rational einschätzen, Kosten und Nutzen abwägen

Der Glaube an den atmosphärischen Treibhauseffekt könnte eigentlich als bloße Lächerlichkeit aus dem Reich der Schildbürger abgetan werden oder eben als Hypothese, über die einige Wissenschaftler streiten. Die Konsequenzen aus diesem Glauben auf die Politik und damit die Menschen sind jedoch derart verheerend, dass es auch für Normalbürger notwendig wird, sich über dieses Thema zu informieren, das sie andernfalls getrost in der Kategorie „Unnützes Wissen“ verbuchen könnten. Ein anderer angeblicher globaler negativer externer Effekt, der internationale Abkommen und Institutionen notwendig machen würde, ist gleichrangig mit der Klimahysterie die „internationale Terrorgefahr“. Gegenüber dieser Hysterie bleibt lediglich zu erwähnen, dass die Gefahr vom Blitz getroffen zu werden statistisch höher ist, als einem Terroranschlag zum Opfer zu fallen. Folglich wäre es rational, die Billionenbeträge für „Krieg gegen den Terror“ eher in die Blitzabwehr zu investieren. Tatsächlich gibt es aber viel realere Probleme, die die Bürger am besten selbst lösen können. Darum sollten sie ihr Geld selbst behalten und selbst ausgeben anstatt es Wichtigtuern und Besserwissern zu überlassen.

„Blinde Flecken“ der Wissenschaft nicht Scharlatanen überlassen

Es gibt die naturwissenschaftliche und statistische Seite zur Einschätzung negativer externer Effekte und etwaiger Risiken. Die andere Seite ist die Frage, wie man die subjektive Natur der negativen externen Effekten in einer Marktwirtschaft richtig einpreisen sollte. In der Tat ist dies in gewisser Weise noch ein „blinder Fleck“ in der ökonomischen Forschung. Gerade deswegen besiedeln diesen Bereich momentan Scharlatane vom Format etwa eines Al Gore; ein Sumpf jenseits von Aufklärung und Vernunft, der trocken gelegt werden muss. Ein Sumpf, der konkret auch Menschenopfer fordert. Denn so, wie es Grenzunternehmer gibt, die bei einem Anstieg der realen Kosten mangels Produktivität aus dem Markt scheiden, so gibt es auf der Welt auch ärmere Menschen, die sich bei einem Anstieg der realen Kosten durch Verringerung der Produktivität das schlichte Überleben nicht mehr leisten können. Wenn also vermeintlicher „Klimaschutz“ die Produktionskosten erhöht oder im Namen des „Klimaschutzes“ Lebensmittel verheizt werden, kann dies in die Katastrophe führen. Wer dies weiß und ignoriert, macht sich moralisch strafbar.

Die aktuelle Veranstaltungsreihe des Hayek-Gesprächskreis Passau zeigt darum, dass die Vermeidung von eingebildeten oder nicht in eine Kosten-Nutzen-Relation gesetzten negativen externen Effekten zu Schäden führt. Das Gegenteil, eine Sozialisierung bzw. Externalisierung von Kosten zu Lasten aller und zum Vorteil weniger Sonderinteressen ist dann der Fall. Perverse Anreize und eine Interventionsspirale des Niedergangs sind die Folge. Welche marktwirtschaftlichen Lösungen führen aus dieser Krise? Wie kann die Freiheit und damit Würde der Menschen verteidigt werden? Die besondere Schwierigkeit der Veranstaltungsreihe liegt in der Interdisziplinarität von Naturwissenschaft, Ökonomie und schließlich politischer Entscheidungsfindung sowie in dem subjektiven Charakter negativer externer Effekte. Weitere ausgewiesene und namenhafte Fachleute werden zu Wort kommen.

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