Bundesverfassungsgericht und EZB: Das Urteil ist nicht die Lösung

6. Mai 2020 – von Thorsten Polleit

Thorsten Polleit

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Bundesregierung und Bundestag haben das deutsche Grundgesetz verletzt. Sie haben es unterlassen, dagegen vorzugehen, dass die EZB bei Ihrer Entscheidung, Staatsanleihen aufzukaufen im Zuge des „Public Sector Purchase Programme“ oder kurz „PSPP, weder geprüft noch dargelegt zu haben, dass diese Politik „verhältnismäßig“ ist. Der EZB hält das Gericht vor, die Auswirkungen ihrer Anleihekäufe nicht nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten abgewogen zu haben. Die Deutsche Bundesbank darf an den EZB-Anleihekäufen bis auf Weiteres nicht mehr mitwirken, so die Richter – allerdings erst nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten. Einen Verstoß des PSPP gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung hat der Senat nicht festgestellt.

Eine beachtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, so bekunden viele Kommentatoren. Wer hätte gedacht, dass die Richter in Karlsruhe sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellen und auch der EZB Sand ins Getriebe werfen würden? Zumal auch das oberste Gericht der Deutschen das EuGH-Urteil vom Dezember 2018 als einen „ultra vires-Akt“ bezeichnet hat: Der EuGH habe sich hinter die Politik der EZB gestellt, ohne auf die rechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts einzugehen. Und was passiert jetzt, fragt sich der interessierte Beobachter?

Nun kommt die EZB-Anleihekaufpolitik stärker denn je ans Licht der Öffentlichkeit. Bundesregierung und Bundestag müssen gegenüber dem Volk Rechenschaft ablegen. Das klingt schon mal nach was: Kritiker haben jetzt Angriffsfläche, Befürworter der EZB-Käufe müssen Farbe bekennen und Argumente vorbringen. Dass indes die Parlamentarier letztlich doch eine Mehrheit für die EZB-Anleihekäufe zusammenschustern, ist groß; und dann wird auch die Bundesbank wieder an den Anleihekäufen – insbesondere auch weiter am „Pandemic Emergency Purchase Programme“ kurz („PEPP“) – teilnehmen können. Denn die Wahrheit ist doch die: Ohne dass die EZB weiter die Schulden der Staaten monetisiert – also aufkauft und mit neuem Geld bezahlt –, ist das Euro-Projekt am Ende.

Seit Jahren wird die Einheitswährung künstlich am Leben gehalten, indem die EZB die Zinsen auf beziehungsweise unter die Nulllinie gedrückt und weil sie auch ein „Sicherheitsnetz“ unter die Finanzmärkten gespannt hat: Die EZB gibt den Investoren quasi eine kostenlose Versicherung, dass keine systemrelevanten Euro-Schuldner ausfallen und dass die Märkte im Notfall mit neuem Geld versorgt werden. Diese Maßnahmen halten die Investoren im Euro, ansonsten hätten sie vermutlich schon längst das Weite gesucht. Der Trick würde natürlich nicht mehr funktionieren, wenn die EZB Schuldpapiere nicht mehr nach Belieben kaufen kann.

Die Coronavirus-Krise droht ohnehin jetzt alle Begrenzung hinwegzufegen – Bundesverfassungsgerichtsurteil hin oder her. Die EU-Finanzminister haben am 23. März 2020 den Stabilitätspakt, der die Staatsschuldenausweitung der Länder eindämmen sollte, „bis auf weiteres“ ausgesetzt. Jetzt darf jedes Land so viel Schulden machen, wie es will. Ein gewaltiges Anleiheangebot kommt bereits auf den Euro-Kapitalmarkt zu. Um einen Zinsauftrieb zu verhindern – und es steht außer Frage, dass kaum eine Euro-Regierung ein Interesse an steigenden Kreditkosten hat –, wird die EZB weiter Staatsanleihen kaufen müssen. Unter diesen Umständen wird es sehr schwerfallen zu sagen, EZB-Anleihekäufe seien unverhältnismäßig.

Sollten auf den Finanzmärkten tatsächlich Zweifel aufkommen, dass der EZB fortan die Hände gebunden sind, ist absehbar, dass die Kapitalflucht aus den Südländern wieder Fahrt aufnimmt, und dass dadurch die berühmt-berüchtigten „Target-2-Salden“ noch weiter anschwellen. Der deutsche Target-2-Saldo, den die Deutsche Bundesbank in ihrer Bilanz ausweist, betrug am 31. März 2020 935,1 Mrd. Euro – und entsprach damit mehr als 27 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes. Das ist ein Forderungsposten, der sich sehr wahrscheinlich als uneinbringlich entpuppen und zu Lasten des deutschen Steuerzahlers gehen wird, sollte die Eurozone auseinanderbrechen.

Die Autorin Ayn Rand (1905–1982) sagte einmal:

Wir können die Realität ignorieren, aber wir können nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.

Die Realität ist, dass der Euro ein ungedecktes und zudem noch hoch politisiertes Geld repräsentiert, geschaffen durch Kreditvergabe „aus dem Nichts“. Es ist inflationär, sorgt für Wirtschaftsstörungen und treibt die Volkswirtschaften in die Überschuldung. Es ist verständlich, dass die Öffentlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Hoffnungsschimmer erblicken möchte nach dem Motto: Endlich wird die Selbstermächtigung der EZB eingedämmt, und der Euro wird vor weiterem Schaden bewahrt.

Doch das ignoriert die Realität, dass längst alle Länder und ihre Bürger und Unternehmen am Euro hängen wie die Fliegen am Fliegenfänger. Wer den Euro weiterführen will, der wird bereit sein müssen, einen sehr hohen Preis zu bezahlen: Dass die Kaufkraft des Euro schwindet, und dass vor allem auch die wenigen verbliebenen Reste des freien Marktsystems im Euroraum noch der staatlichen Machtausweitung zum Opfer fallen. Denn der ungedeckte Euro ist – allen Rufen zum Trotz – mit einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung unvereinbar, und daran ändert auch das Karlsruher Urteil nichts. Die Lösung des Geldproblems im Euroraum besteht darin, das Monopol des Eurogeldes aufzuheben, den Menschen uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl ihres Geldes einzuräumen.

Übrigens: Am 6. Mai 2020, dem Tag nach der Urteilsverkündung aus Karlsruhe, endet die Amtszeit von Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Zufälle gibt’s … .

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Thorsten Polleit, Jahrgang 1967, ist seit April 2012 Chefvolkswirt der Degussa. Er ist Honorarprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Adjunct Scholar am Ludwig von Mises Institute, Auburn, US Alabama, Mitglied im Forschungsnetzwerk „Research On money In The Economy“ (ROME) und Präsident des Ludwig von Mises Institut Deutschland. Er ist Gründungspartner und volkswirtschaftlicher Berater eines Alternative Investment Funds (AIF). Die private Website von Thorsten Polleit ist: www.thorsten-polleit.comHier Thorsten Polleit auf Twitter folgen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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