Auf der Suche nach einer neuen Gesellschaftsordnung

9.5.2018 – Der nachfolgende Beitrag ist ein Auszug aus dem kürzlich erschienenen Buch „Freie Privatstädte – mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt“.

Der Autor, Titus Gebel, ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen.

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Titus Gebel

Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Menschenrechtskataloge, Subsidiaritätsprinzip oder das Prinzip der Gewaltenteilung sind Versuche zur Machtbegrenzung. Leider ist die Einhaltung dieser Prinzipien Menschen anvertraut, die ihrerseits wiederum nach dem Minimalprinzip konditioniert sind (möglichst hoher Ertrag für möglichst geringen Einsatz) und die eine Ausweitung ihrer Macht anstreben. Um durch menschliches Machtstreben verursachte Probleme zu vermeiden, geben wir bestimmten Menschen mehr Macht; das kann auf Dauer nicht funktionieren. Daher werden die genannten Prinzipien über kurz oder lang erodieren. Es ist irgendwann egal, welche Partei die Wahl gewinnt, da zum Machterhalt jeder mit jedem koaliert. Recht und Gesetz werden von der Mehrheit nach Belieben geändert, was die Rolle der Justiz als Machtbegrenzungsfaktor weitgehend ausschaltet. Auch die sonstige Gewaltenteilung ist faktisch aufgehoben, da die Regierung über ihre Parlamentsmehrheit Exekutive und Legislative gleichzeitig kontrolliert. Unerwünschte Resultate von Volksabstimmungen werden von der Regierung ignoriert oder ihre Umsetzung verschleppt.

Dass dies überhaupt möglich ist, liegt daran, dass alle bisherigen Systeme auf einem Über- und Unterordnungssystem beruhen. Eine Seite ordnet an, die andere muss parieren. Eine Seite ändert ständig die Spielregeln, die andere kann nichts dagegen tun. Das betrifft leider auch die Regeln, die zum Schutz des Einzelnen gedacht sind. Die jeweiligen Machthaber tragen zudem kein eigenes wirtschaftliches Risiko für Fehlentscheidungen, sind rechtlich immun gegen Haftung und haben gegenüber den Regierten keine einklagbaren Verpflichtungen. Eine derartige Macht ohne Haftung korrumpiert am Ende jeden. Treiben die Regierungen es freilich zu weit, werden sie abgewählt (in Demokratien) oder gestürzt (in Autokratien und Diktaturen). Dann kommt eine neue Regierung und das gleiche Spiel geht von vorne los.

Nach wie vor ist die Frage ungelöst, wie vermieden werden kann, dass die an der Macht befindliche Gruppe und deren Umfeld immer mehr Befugnisse an sich ziehen, sich zu Gunsten der Bevölkerung bereichern, diese von Mitbestimmung weitgehend ausschließen und schließlich Ruin und Zusammenbruch des Systems herbeiführen. Es ist also an der Zeit, neue Machtbegrenzungsmechanismen auszuprobieren. Aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen lassen sich die folgenden Empfehlungen ableiten.

Entmachtung der Politik

In allen Systemen geht es um die politische Macht, aber gerade in Demokratien herrscht ein ständiger Kampf aller gegen alle um die Frage, wer diese ausübt. Die Gesellschaft ist gespalten in verschiedene Gruppen, die ihre Ideen allen anderen aufzwingen bzw. von diesen bezahlen lassen wollen. Eine ungeheure Menge an Zeit, Energie und Geld wird darauf verwendet, die Regierung beziehungsweise die Parlamentsmehrheit dazu zu bringen, bestimmte Gesetze zu erlassen oder diese zu verhindern. Gerade „politische Aktivisten“ werden niemals Ruhe geben. Sie schaffen und besetzen Positionen, die staatlich finanziert sind und in denen sie ohne messbare Gegenleistung ein geregeltes Einkommen beziehen. Sie können diese Position dann nutzen, um permanent zu agitieren. Politische Ideen, welche die persönliche Verantwortung für den eigenen Misserfolg abstreiten und gleichzeitig ein Recht postulieren, auf Kosten anderer zu leben, werden immer Zulauf haben. Sie sind einfach das leichteste Mittel, um den Lebensstandard und das mentale Wohlbefinden zu erhöhen. Freilich können solche Systeme nicht dauerhaft funktionieren, sie zerstören sich nach einer gewissen Zeit selbst. Die Kombination aus Minimalprinzip, Nichthaftung und Herdentrieb führt dazu, dass alle Demokratien über kurz oder lang zu Sozialstaaten werden, die immer mehr und immer totalitärere Regeln aufstellen und denen schlussendlich das Geld ausgeht.

Es führt kein Weg an der Einsicht vorbei: Ein wie auch immer legitimiertes System, welches per Gesetz Enteignungen zugunsten Dritter vorsieht (etwa in Form von Steuern und Sozialabgaben) und dem nicht alle Betroffenen vorab zugestimmt haben, kann auf Dauer weder ein friedliches, noch ein berechenbares Miteinander schaffen. Es zerstört die Grundlagen und Resultate freiwilliger Kooperation durch staatliche Macht. Es vernichtet dadurch sukzessive das, was eine Gesellschaft erfolgreich und attraktiv macht und mündet in einen Kampf aller gegen alle um die Durchsetzung begünstigender Regelungen.

Die einzige Abhilfe ist, die Politik generell zu entmachten. Je weniger Lebensbereiche die Politik kontrolliert, desto weniger spielt es eine Rolle, wer die Politiker kontrolliert. Wer vermeiden will, dass Einzelne Sondervorteile von der Regierung auf Kosten Dritter erhalten, muss ein Regierungssystem schaffen, das keine Sondervorteile gewähren kann.

Echter Gesellschaftsvertrag

Wir haben weiter gesehen, dass unser fiktiver Gesellschaftsvertrag ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter ist. Stattdessen wäre eine formelle Gleichordnung auf Grundlage eines echten, persönlich geschlossenen Vertrages angezeigt, auch und gerade dann, wenn ein Vertragspartner der wirtschaftlich stärkere ist. Eine solche Gleichstellung ist die Grundlage aller Zivilrechtsordnungen, also der Gesetzes- und Entscheidungssammlungen, die das Verhältnis privater Parteien untereinander regeln. Beide Parteien haben die gleichen Rechte und Pflichten, jede Regel gilt spiegelbildlich für beide. Nur diese strikte Gegenseitigkeit hat es möglich gemacht, dass Zivilrechtsordnungen überhaupt allgemein akzeptiert wurden und etwa die Grundsätze des römischen Rechts noch heute inhaltliche Geltung beanspruchen können. In zeitgenössischen Regierungssystemen hingegen sind nicht nur die Höhe der Steuern, sondern auch Inhalt und Anzahl der Gesetze unvorhersehbar; sie unterliegen zudem ständigen Änderungen. Der betroffene Bürger hat in der Regel keinerlei Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Stoppen die Gerichte doch einmal ein Gesetz, dann macht die Politik schnell ein neues. Die täglich wachsende Regelungsflut ist insbesondere für Unternehmen eine Belastung und stetige Quelle der Unsicherheit. Dasselbe gilt für Privatpersonen, die etwa ihre Altersvorsorge planen wollen, oder einfach ihren Vorlieben nachgehen möchten. Was gestern noch erlaubt war, ist heute schon verboten.

Ein wirklicher Gesellschaftsvertrag der diesen Namen verdient, bedarf daher der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung sämtlicher von ihm Betroffener; er muss ausreichend bestimmt und darf nicht einseitig abänderbar sein. Insofern sind auch umverteilende Systeme durchaus möglich, aber eben nur soweit die potenziellen Zahlungspflichtigen dem zugestimmt haben. Erzwungene Umverteilung hingegen führt zu dauernden Verteilungskämpfen, damit zu Unfrieden und sozialer Disharmonie; weiter werden falsche Anreize gesetzt, indem Mehrleistung bestraft und Minderleistung belohnt wird.

In einer echten Vertragsgesellschaft gleichberechtigter Partner kann es nicht angehen, Regelungen zu Lasten Dritter zu treffen, Vertragsparteien einfach zu enteignen oder ihnen übermäßige Kündigungshindernisse in den Weg zu legen. Insofern gibt es eine einfache Faustregel: Jeder echte Gesellschaftsvertrag bzw. jede Verfassung sollte mit allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen vereinbar sein. Das bedeutet auch, dass es über familiäre oder vertraglich vereinbarte Ansprüche hinaus kein Recht gibt, auf Kosten anderer zu leben.

Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Freiheit

Damit sich die segensreichen Wirkungen freiwilliger Kooperation optimal entfalten können, sind weitgehende Freiheitsrechte zu gewähren. In einer menschlichen Gemeinschaft kann die Freiheit freilich nie schrankenlos sein. Sie ist im Sinne der Goldenen Regel begrenzt durch die Freiheit der anderen und den Regelungsrahmen, der im Sinne eines ausgewogenen Interessenausgleichs das friedliche und konfliktfreie Miteinander regelt. Innerhalb dieses Rahmens – der je nach subjektiver Präferenz oder Zielgruppe anders gezogen sein kann – sind Gesellschaften desto erfolgreicher, je mehr Freiheiten sie gewähren. Das betrifft wirtschaftliche wie persönliche Freiheiten; dazu gehören freilich auch Verantwortung und Haftung für die Konsequenzen des eigenen Verhaltens.

Es ist nicht möglich, wirtschaftliche Freiheit ohne jegliche persönliche Freiheit zu gewähren. Das geht auf Dauer nicht gut, weil die wirtschaftlichen Freiheit dazu führt, dass die Menschen selbstbewusster werden, nachdem sie erkannt haben, was sie aus eigener Kraft schaffen können. Sie bemerken dann, dass diejenigen, die sie regieren, keinesfalls qualifizierter oder klüger sind als sie selbst und dass die Verweigerung ihrer persönlichen Freiheiten ein reiner Willkürakt der Herrschenden ist. Wer hingegen ein selbstbestimmtes Leben führen kann, ist im Schnitt zufriedener und glücklicher, denn er darf sagen und schreiben, was er denkt, sich mit Gleichgesinnten nach Belieben zusammenschließen und entscheidet selbst, welche Vereinbarungen welchen Inhalts er mit wem trifft oder auch nicht. Entsprechend freie Gemeinwesen werden daher davon absehen, zwangsweise umzuverteilen, das Privatleben zu regulieren oder bestimmten Gruppen oder Einzelpersonen Vorrechte einzuräumen. Sie entwickeln sich so automatisch zu Meritokratien, bei denen jeweils der oder die Beste ausschließlich aufgrund der eigenen Leistung eine Stelle einnimmt. Gegenüber Systemen, die anders diskriminieren, indem sie etwa Geschlechts- oder gar Abstammungsvorgaben für die Besetzung bestimmter Stellen machen (Frauen- oder Diversitätsquoten etc.) sind Meritokratien daher denknotwendig überlegen.

Auch ein System, das 95 % der Einwohner Fesseln anlegt, um den 5 % zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, hat langfristig keine Erfolgsaussichten gegenüber einem System, in dem 95 % der Einwohner frei und in der Lage sind, ihren gewünschten Aktivitäten nachzugehen. Nach einer gewissen Zeit wird die Produktivität in dem freien System so hoch sein, dass den verbliebenen 5 % mit Leichtigkeit und auf freiwilliger Basis besser geholfen werden kann als im Zwangssystem. Es wird dann allen Einwohnern im freien System besser gehen.

Gewährleistung von Privateigentum

Ohne Eigentum gibt es keine freie Preisbildung, keinen Anreiz, etwas Dauerhaftes für sich oder seine Familie zu schaffen, keine friedensstiftende Wirkung und auch keine Bindung an ein bestimmtes Gemeinwesen. Privateigentum ist daher unbedingt zu gewähren, auch an Produktionsmitteln und Grundstücken, und so wenig wie möglich einzuschränken. Das Eigentum konkretisierende Regelungen sind gleichwohl erforderlich, etwa wie weit das Recht in die Luft (Überflugrechte) und in den Boden reicht (Bodenschätze, Untertunnelung), welche Einwirkungen hinzunehmen sind (Geräusche, Gerüche, Wegerechte) und welche Aktivitäten aufgrund ihrer Gefährlichkeit für andere auch auf dem eigenen Grundstück zu unterlassen bzw. nur eingeschränkt erlaubt sind (Sprengstoff, Radioaktivität, Giftstoffe, Abgase und Abfälle). Weiter ist zu regeln, ob das Eigentum am Grundstück von dem Eigentum des darauf erstellten Hauses abweichen und ob Sondereigentum entstehen kann, etwa an Eigentumswohnungen. Erwerb, Übertragung und Vererbung von Eigentum sollte sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen unkompliziert und rechtssicher möglich sein.

Herrschaft des Rechts und Gleichheit vor dem Gesetz

Die vorhandenen Regeln müssen für alle gelten, auch für die Machthaber beziehungsweise Betreiber des Gemeinwesens. Weiter darf es nicht sein, dass Regeln und Sanktionen nur selektiv verfolgt werden. Eine Ungleichbehandlung ist nur zulässig, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Religion muss Privatsache sein und ihre Ausübung ist als solche frei, berechtigt aber zu keinerlei Privilegien. Insbesondere der Zugang zu wirtschaftlicher Aktivität darf nicht von Beziehungen oder Gruppenprivilegien abhängig sein. Die Gleichheit vor dem Gesetz beziehungsweise vor dem vertraglich vereinbarten Recht ist Grundvoraussetzung einer langfristig stabilen Ordnung.

Weniger ist mehr. Je mehr Regeln und Gesetze es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese nur selektiv angewendet werden, desto größer auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände schaffen, die Kundige auszunutzen wissen. Am Ende ist die Rechtsunsicherheit größer als bei weniger Gesetzen. Der Überkomplexität der Gegenwart ist daher nicht mit hochkomplexen Regularien, sondern mit wenigen klaren Regeln und Sanktionen zu begegnen, die dafür auch konsequent umgesetzt werden. Regelungslücken können mit den vorhandenen Rechtsgrundsätzen geschlossen werden, notfalls wird das Recht durch Gerichtsurteile fortgebildet.

Wettbewerb durch Kleinheit und Subsidiarität

Menschliche Macht muss begrenzt werden. Garantierte Rechtspositionen des Einzelnen aus dem Gesellschaftsvertrag, die vor unabhängigen (Schieds-) Gerichten eingeklagt werden können, sind ein erster Schritt. Als das einzige dauerhaft wirksame Machtbegrenzungsmittel der Menschheit hat sich aber der Wettbewerb erwiesen. Allein deshalb ist eine Vielzahl und Vielfalt von Gemeinwesen erstrebenswert. Tatsächlich ist das schon Nichtüberschreiten einer gewissen Größe ein Wert an sich, weil sonst eine Steuerung oder auch nur Einhaltung der bestehenden Regeln und Abläufe kaum noch möglich ist. Die Entscheider sind dann von den wirklichen Problemen zu weit entfernt, um eine sachgerechte oder auch nur wohlinformierte Entscheidung zu treffen. Wissen ist immer dezentral. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollen Problemlösungen so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Auf Gemeinwesen übertragen bedeutet das, ab einer gewissen Größe entweder das Gemeinwesen zu teilen oder zusätzliche Ebenen einzuführen, die über weitgehende Autonomie verfügen.

Nicht nur als Machtbegrenzungsmittel, sondern auch für Erkenntnisgewinn und Weiterentwicklung sind Vielfalt und Wettbewerb notwendig. Jede Evolution bedarf der Vielfalt. Das muss bei einem auf Versuch und Irrtum basierenden System auch so sein. Leider ist es seit Anbeginn der Zeiten das Anliegen von Politik und Religion, diese Mannigfaltigkeit der Arten des menschlichen Zusammenlebens zu Gunsten einer Einheitslösung zu zerstören. Daher müssen alternative Gemeinwesen erstens zugelassen und zweitens darf der Weggang der eigenen Bürger dorthin nicht behindert werden. Wer etwa keine Freiheit will, sondern Gemeinschaft und „soziale Wärme“, hat alles Recht der Welt dazu. Er ist aber nicht berechtigt, diejenigen, die Freiheit bevorzugen, gegen ihren Willen in der Gemeinschaft festzuhalten oder sie zu zwingen, seine gewünschte Lebensführung zu finanzieren.

Letztlich ist ein System dann erfolgreich, wenn Menschen freiwillig darin leben möchten. Ob es auf einer reinen Lehre basiert oder einem Mix aus verschiedenen Ideologien ist dabei zweitrangig. Alles wofür Nachfrage besteht, ist zulässig, solange die Teilnahme freiwillig ist. Gesellschaftsordnungen, die nur funktionieren, wenn Menschen gegen ihren Willen darin festgehalten und zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden, werden auf lange Sicht ohnehin scheitern. Wer ein gutes Produkt hat, muss weder Kritik noch Wettbewerb fürchten und braucht diese daher auch nicht zu verbieten oder zu reglementieren.

Wehrhaftigkeit

Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Beschwichtigungspolitik funktioniert nie, weil sie stets als Schwäche wahrgenommen wird; sie kann allenfalls kurzfristigen Zeitgewinn bedeuten. Insbesondere eigentumsbejahende Systeme müssen daher Sorge dafür tragen, dass diejenigen, die Privateigentum ablehnen, nötigenfalls abgewehrt werden können. Etwa dann, wenn jene kommen und sich das holen möchten, was ihnen ihrer Meinung nach ohnehin zusteht. Dasselbe gilt für die Abwehr aller anderen Aggressoren und für die Sanktionierung von Regelbrüchen im Inneren. Es gibt kein Machtvakuum im menschlichen Zusammenleben: Wer nicht auf seine Werte besteht und bereit ist, diese notfalls mit Gewalt zu verteidigen, wird die Werte der anderen übernehmen müssen. Wer alle seine Schwerter zu Pflugscharen schmiedet, pflügt am Ende für die, die ihre Schwerter behalten haben. Daher ist Wehrhaftigkeit nach innen und außen unerlässlich. Dazu gehören auch Grenzsicherung sowie Kontrolle und Auswahl der Einwanderer. Dazu und um den Frieden im Inneren dauerhaft zu sichern, bedarf es auch in Zukunft aller Voraussicht nach eines Gewaltmonopols. Das elementare Recht auf Selbstverteidigung und Nothilfe darf freilich dadurch nicht aus- geschlossen werden.

Kohäsion durch Wertekonsens

Das Zusammenleben in einem Gemeinwesen erfordert einen gewissen Grundkonsens über die dort geltenden Regeln. Wer einen Staat wünscht, der lediglich Dienstleister ist, damit er sich im Übrigen nach eigenem Ermessen entfalten kann, sollte nicht mit Menschen zusammen leben, die im Staat einen Übervater sehen, der ihnen alle Lebensrisiken abnimmt und daneben noch alle tatsächlichen und eingebildeten Missstände der Welt bekämpft. Dasselbe gilt für denjenigen, der universale Menschenrechte befürwortet, die das Recht seine Religion zu wechseln, Götter zu verspotten und die Gleichberechtigung von Mann und Frau einschließt. Er sollte besser nicht mit Menschen zusammenleben, die jene Rechte ablehnen, weil ihnen ihr Gott anderes vorschreibt. Wer das Konzept des Privateigentums ablehnt, wird vermutlich fast alles hier Vorgeschlagene auch verwerfen.  Es ist insofern kein Kompromiss möglich, entweder der Einzelne hat das Recht Eigentum zu erwerben oder er hat es nicht. „Dritte Wege“ führen letztlich nach und nach zur Entrechtung des Eigentümers.

Die einzige friedenserhaltende Lösung ist, inkompatible Weltanschauungen räumlich zu trennen bzw. entsprechende Störer des Landes zu verweisen. Andernfalls wird es einen ständigen Kampf um die Macht geben, denn die jeweiligen Konzepte schließen einander aus. Sind die Anschauungen hingegen räumlich getrennt, werden friedlicher Handel und fallweise Kooperation zwischen den Systemen durchaus möglich.

Setzung der richtigen Anreizstruktur

Gegenwärtige Systeme bieten den jeweils Herrschenden Anreize, sich selbst auf Kosten des Gemeinwesens zu bereichern, das Geld der anderen zur Mehrung des eigenen Ruhms zu verschwenden und Wählerstimmen durch vermeintliche Gratisleistungen zu kaufen. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob das System eher demokratischen oder eher autoritären Zuschnitts ist – die Fehlanreize sind vergleichbar. Autoritäre Ordnungen funktionieren nur solange besser, wie die Personen an der Spitze integer und führungsstark sind. Aber alle Systeme, deren Erfolg davon abhängt, dass besonders befähigte Personen an der Spitze stehen, haben auf Dauer keine Überlebenschance. Neue Ansätze müssen daher so konzipiert sein, dass sie auch ohne geniale Lenker überdauern können.

Eine neue, langfristig stabile Gesellschaftsordnung muss von denjenigen, die das Gemeinwesen leiten, verlangen, dass diese

  1. ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Erfolg des Gemeinwesens haben (skin in the game),
  2. für Fehler haftbar gemacht werden können (Kopplung von Macht und Verantwortung),
  3. ihren Bürgern den jederzeitigen Weggang oder eine Sezession ermöglichen, ohne finanzielle oder sonstige Hürden aufzurichten (Ermöglichung von Wettbewerb),
  4. einzelnen Gruppen oder Bürgern keine Sondervorteile gewähren können (Vermeidung von Lobbyismus, Korruption und Verteilungskämpfen),
  5. schriftlich genau umrissene Verpflichtungen und Kompetenzen haben, die nicht einseitig geändert werden können (Rechtssicherheit, Planbarkeit),
  6. im Falle von Differenzen vor unabhängigen Gerichten oder Schiedsstellen von den Betroffenen verklagt werden können (neutrale Streitschlichtung).

Es wird deutlich, dass etwa die westlichen demokratischen Rechtsstaaten eigentlich nur das letzte Kriterium erfüllen, häufig mit Einschränkungen, da nur bestimmte Organe die Regierung verklagen können. Die durch die Verfassungen eigentlich vorgesehene Rechtssicherheit und Planbarkeit ist in der Staatenpraxis nicht mehr gegeben, da die Machthaber mit ihren Parlamentsmehrheiten und durch die Ernennung von Richtern sowohl Wortlaut als auch Auslegung der Verfassung weitgehend beliebig steuern können.

Was ich auf Grundlage der besprochenen Erkenntnisse vorschlagen möchte, ist eines von vielen vorstellbaren Produkten. Eines, von dem ich glaube, dass es auf dem Markt des Zusammenlebens Erfolg haben wird. Nicht mehr und nicht weniger. Dieses Produkt ist die Freie Privatstadt.

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Hier sehen Sie einen Votrag von Titus Gebel mit dem Titel „Freie Privatstädte – die Zukunft gehört politikfreien Gemeinwesen“ (Ludwig von Mises Institut Deutschland Konferenz 2017)

 


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Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Er möchte mit Freien Privatstädten ein völlig neues Produkt auf dem „Markt des Zusammenlebens“ schaffen, das bei Erfolg Ausstrahlungswirkung haben wird. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen.

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Hinweis: Die Inhalte der Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Ludwig von Mises Institut Deutschland wieder.

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